Wir stimmen über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1185 ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wenn niemand widerspricht, lasse ich über sämtliche Einzelbestimmungen, über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammen abstimmen. - Dann verfahre ich so. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Bei der SPD-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz beschlossen und der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Es ist jetzt 13.32 Uhr. Wenn es Ihnen recht ist, verkürzen wir die vorgesehene Mittagspause ein wenig.
und nehmen die dafür vorgesehenen 60 Minuten vollständig in Anspruch. Ich unterbreche die Sitzung bis 14.30 Uhr.
Meine Damen und Herren! Wenngleich der Saal noch nicht vollständig gefüllt ist, setzen wir unsere Beratung fort. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt im Einvernehmen mit dem mitberatenden Ausschuss für Inneres, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu einem Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/1157 anzunehmen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/1016 wurde vom Landtag in der 25. Sitzung am 18. September 2003 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Der Grund für die Einbringung des Gesetzentwurfes liegt im Wesentlichen in der Möglichkeit, durch Öffnungsklauseln im Bereich der Beamtenbesoldung auf die unterschiedliche Finanzlage der Länder zu reagieren. Die Öffnungsklauseln betreffen das Urlaubsgeld und die Sonderzuwendungen.
Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzentwurf, das Weihnachtsgeld bereits im Jahr 2003 gestaffelt abzusenken und das Urlaubsgeld ab dem Jahr 2004 zu streichen. Darüber hinaus sollte der Kinderzuschlag gestrichen werden.
Die im Landtag vertretenen Fraktionen machten sowohl in der Debatte als auch in den folgenden Ausschusssitzungen ihre unterschiedlichen Standpunkte deutlich. So wurden von den Fraktionen der CDU und der FDP der Kinderzuschlag und die Befristung der Regelung angesprochen.
Diese Punkte wurden auch von der Fraktion der PDS als regelungsbedürftig angesehen. Darüber hinaus sprach sich die PDS-Fraktion für eine stärkere soziale Staffelung der Sonderzahlungen zugunsten der unteren Besoldungsgruppen und für eine Verschiebung des In-KraftTretens auf das Jahr 2004 aus.
Vonseiten der SPD-Fraktion wurde insbesondere auf die Befristung der gesetzlichen Regelung gedrungen.
Die erste Beratung über den Gesetzentwurf fand am 20. Oktober 2003 in der 32. Sitzung des Ausschusses statt. Der Ausschuss einigte sich auf eine Anhörung der Betroffenen, die am Montag, dem 27. Oktober 2003, stattfand. Dazu wurden die Mitglieder des Innenausschusses eingeladen. Im Rahmen der Anhörung wiesen die betroffenen Gewerkschaften und Verbände ebenfalls auf die bereits angesprochenen Probleme - die Befristung, das In-Kraft-Treten, den Kinderzuschlag und die soziale Staffelung - hin.
Darüber hinaus lag ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in dem dieser verfassungsrechtliche Bedenken sowohl gegen die Regelung insgesamt als auch gegen einzelne Normen artikulierte, aber auch eine Vielzahl von Formulierungsvorschlägen unterbreitete.
Dieses Schreiben sowie eine Stellungnahme des Finanzministeriums, die in der Anhörung von den Verbänden vorgetragenen Bedenken und die Änderungsanträge der Fraktion der PDS und der Fraktionen der CDU
und der FDP waren Gegenstand der Beratung am 30. Oktober 2003. Bei den Änderungsanträgen ging es beiden Fraktionen um die Einbringung eines Kinderzuschlages in Höhe von 25,56 €. Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP zielte ferner auf eine Verringerung der Sonderzahlung für den höheren Dienst und eine Befristung bis zum Jahr 2006.
Im Antrag der Fraktion der PDS waren Vorschläge zum veränderten In-Kraft-Treten ab 1. Januar 2004, zur Befristung bis zum Jahr 2005 und zu einer stärkeren Spreizung der Höhe der Sonderzahlung enthalten.
Mehrheitlich angenommen wurden beide Vorschläge zum Kinderzuschlag - die Entscheidung, welche Formulierung im Gesetz enthalten sein sollte, wurde dem Innenausschuss übertragen - und die Anträge der Fraktionen der CDU und der FDP zur Befristung und zur Neuregelung der Zahlung. Die übrigen Anträge der Fraktion der PDS wurden abgelehnt.
Der Innenausschuss übersandte dem Finanzausschuss am 5. November 2003 seine Beschlussempfehlung einschließlich einer Entscheidung für die Formulierung des Kinderzuschlages und einer geringfügig geänderten Fassung des § 8 mit einem Abstimmungsergebnis von 7 : 2 : 2 Stimmen.
Der Finanzausschuss konnte daraufhin seine letzte Beratung zum Gesetzentwurf am 12. November 2003 durchführen, in der es zu einer Ergänzung der Überschrift kam. Im Übrigen wurde der Gesetzentwurf in der Ihnen nun vorliegenden Fassung mit dem Abstimmungsergebnis von 7 : 3 : 3 Stimmen im Finanzausschuss beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen nunmehr zur Beratung vor. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Ich darf Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Eckartsberga auf der Tribüne begrüßen.
Wir beginnen mit der Debatte, mit den Beiträgen der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Kosmehl das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen beinhaltet einige Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Die Kernziele sind aber unangetastet geblieben.
Lassen Sie mich zu Beginn etwas Grundsätzliches bemerken: Der FDP-Fraktion ist durchaus bewusst, dass die heute zu beschließenden Maßnahmen, die Streichung des Urlaubsgeldes und eine Absenkung des Weihnachtsgeldes, unbequem und unliebsam sind und bei den Betroffenen natürlicherweise auf Ablehnung stoßen. Uns ist aber ebenfalls bewusst, dass im Zuge der Haushaltskonsolidierung eben auch solche unliebsamen Maßnahmen in Betracht gezogen und getroffen werden müssen, weil sie notwendig sind.
Im Folgenden will ich nun die Änderungen darstellen und bewerten und zugleich auf die von den Oppositionsfraktionen beantragten Änderungen eingehen. Leider, meine
sehr geehrten Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, kann ich das nicht als Replik auf Ihre Reden machen. Da Sie die Anträge sowohl im Finanzausschuss als auch im Innenausschuss bereits weitestgehend gestellt haben, gehe ich davon aus, dass ich mit meiner Argumentation gegen Ihre Anträge nicht ganz falsch liegen werde.
Kommen wir zum ersten Punkt: Sonderbeiträge für Kinder in Höhe von 25,56 €. Der Vorschlag aus den Anhörungen - wir hatten das auch in der Debatte angeregt - wurde gern aufgegriffen, weil es in der Tat eine zusätzliche Belastung für Familien mit Kindern wäre, wenn man auch diese Sonderzuwendung kürzen oder streichen würde. Ich denke, es besteht im Hohen Hause Einigkeit darüber, dass das eine sinnvolle Änderung war.
Zweiter Punkt: Das In-Kraft-Treten. Das Gesetz soll bereits in diesem Jahr greifen. Eine Verschiebung des InKraft-Tretens auf den 1. Januar 2004, wie es im Änderungsantrag der SPD-Fraktion gefordert wird, lehnen wir ab. Aufgrund der bereits in diesem Jahr bestehenden schwierigen Haushaltssituation - ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Steuerschätzung von vor einigen Tagen - ist ein In-Kraft-Treten bereits in diesem Jahr erforderlich.
Der Einwand, den die Oppositionsfraktionen erheben werden, bezieht sich auf den Vertrauensschutz. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das so genannte Alimentationsprinzip gilt nach höchst richterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im 44. Band Seite 249 f. nur für das Grundgehalt und nicht für das Weihnachtsgeld. Ich kann durchaus den Unmut der Betroffenen darüber verstehen, dass die Kürzung bereits im Jahr 2003 vorgenommen wird. Verfassungsrechtliche Bedenken kann ich jedoch nicht erkennen.
Auch der Verabschiedungstermin kurz vor dem 1. Dezember 2003 kann meines Erachtens keinen Vertrauensschutz begründen und verstößt auch nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
Ein weiterer Punkt: Zu dem Hinweis, der häufig auch in den Anhörungen vorgebracht wurde, eine gemeinsame ostdeutsche oder zumindest mitteldeutsche Lösung anzustreben, will ich sagen, dass es wohl wünschenswert gewesen wäre, ein gleichzeitiges In-Kraft-Treten zu erreichen; denn inhaltlich kann man von einer solchen Lösung bereits heute sprechen. Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, kann aber auf die im nächsten Jahr stattfindenden Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen keine Rücksicht nehmen. Wir wollen die gemeinsame Lösung bereits in diesem Jahr umsetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Noch einige Bemerkungen zum Vertrauensschutz und dem Nichtverstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Nach der bisherigen bundesgesetzlichen Regelung war es Voraussetzung für den Anspruch auf Sonderzuwendungen, dass die Berechtigten am 1. Dezember und seit dem ersten nicht allgemein freien Tag des Monats Oktober ununterbrochen in einem hauptberuflichen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen. Auch nach altem Recht stand aber am 1. Oktober eines Jahres noch nicht fest, in welcher Höhe der Anspruch besteht. Es stand am 1. Oktober auch noch nicht fest, ob tatsächlich ein Anspruch besteht; denn Änderungen waren noch bis zum 1. Dezember möglich.
Hinsichtlich der Änderungen, die der Finanzausschuss bezüglich der Höhe der Sonderzahlungen, also zum Beispiel eine Absenkung von 2 100 € auf 1 900 €, vorgenommen hat, ist Folgendes auszuführen: Die Höhe
des Anspruchs - ich sagte es bereits - ergab sich nach altem Bundesrecht aus der Vergütung im Monat Dezember. Bei einer Umstellung auf Festbeträge kann deshalb wegen der Erstmaligkeit der Festbeträge gar kein Vertrauensschutz bestehen. Änderungen im laufenden Verfahren, wie sie durch den Finanzausschuss vorgenommen worden sind, können daher erst recht nicht einen Vertrauensschutz begründen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Als letzten, aber sehr wichtigen Punkt möchte ich die Regelungen zur zeitlichen Befristung des Gesetzes ansprechen. Dieser Punkt, den mehrere Debattenredner während der ersten Lesung als sinnvoll erachteten, entwickelte sich im Laufe der Beratungen nahezu zum Hauptdiskussionspunkt.
Im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs habe ich bereits betont, dass man den durch die Länderöffnungsklausel eingeräumten Spielraum nur so lange nutzen sollte, wie er tatsächlich benötigt wird. Für meine Fraktion habe ich bereits während des damaligen Redebeitrages angeregt, die Regelungen des Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes zeitlich zu befristen. Diesen Vorschlag konnten wir auch in die Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses einbringen.