Auch die Fraktionen von CDU und FDP haben natürlich zahlreiche Briefwechsel und Gespräche mit den Landräten geführt sowie den Landkreistag und den Städte- und Gemeindebund gehört. Wir wissen auch, dass die Landkreise davon ausgehen, dass neben dem Geld, das der Bund den Landkreisen zur Verfügung gestellt hat, weitere Finanzmittel erforderlich sind. Wir wissen aber auch - ich denke, das wissen auch Sie -, dass diese Zahlen nach Landkreisen außerordentlich unterschiedlich sind, dass die Bearbeitungsstände in den Landkreisen außerordentlich unterschiedlich sind und dass man im Augenblick keine validen Zahlen zur Verfügung stellen kann.
Herr Doege, mir hat zum Beispiel der Landkreistag nicht einen Betrag von 15 Millionen €, sondern einen Betrag zwischen 8 und 10 Millionen € genannt und darauf hingewiesen, dass die Zahlen in einem großen Umfang geschätzt werden.
Deshalb haben wir in dem Alternativantrag vorgeschlagen, dass wir zu einer Zeit, wenn verlässliche Zahlen vorliegen, auf denen man aufbauen kann, darüber reden und entsprechende Schlüsse ziehen.
Ich muss schon sagen, ich kann mir ziemlich gut vorstellen, was mir Herr Bullerjahn und Herr Gallert im Finanzausschuss sagen würden, wenn ich vorschlage, einen Betrag von 10 oder 15 Millionen € - das war der Betrag, den Sie genannt haben - oder von 8 Millionen € an einer anderen Stelle wegzunehmen - wir müssen den Betrag aus dem Haushalt decken - und ihn ohne valide Zahlen in diesem Bereich einzustellen. Ich vermute, wir würden uns damit eine lange Diskussion antun.
Deshalb sage ich Ihnen: Lassen Sie uns die Zahlen zusammenstellen, die wir benötigen. Lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber reden und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. - Danke.
Meine Damen und Herren! Das Grundsicherungsgesetz halte ich und hält auch meine Fraktion für eine der wenigen sozialpolitisch akzeptablen Reformen der Bundesregierung.
Sie geht in die richtige Richtung. Allerdings will ich Ihnen auch sagen, ich befürchte, heutzutage hätte eine solche Reform nicht einmal mehr die Halbwertszeit einer Kabinettssitzung. - So!
Rentnerinnen und Rentner - das haben meine Vorredner und Vorrednerinnen ausgeführt - haben damit die Chance auf ein eigenes und im Wesentlichen auch unabhängiges Minieinkommen, quasi auf eine Minirente in Höhe der Sozialhilfe fast ohne Rückgriff. Damit ist die politische Debatte a) über die verschämte Altersarmut und b) über das Thema Grundrente zu einem vorläufigen Ende gekommen.
dieser Debatte aus den Reihen der CDU. Man sollte es nicht für möglich halten. Im Jahr 1965 gab es einen gemeinsamen Antrag von CDU-Abgeordneten, unter anderem von Ulf Fink, der sich mit diesem Thema beschäftigt hatte.
Die CDU hat klar und unmissverständlich angekündigt, dass sie im Falle einer Regierungsübernahme das Grundsicherungsgesetz kippen würde.
Eines will ich an der Stelle auch sagen. Herr Minister, natürlich haben Sie Recht im Hinblick auf die Ungleichbehandlung. Aber ich möchte es gerade rücken; denn Sie erwecken geradezu den Eindruck, als wollten Sie den sozialpolitischen Fortschritt, nach dem Rentnerinnen und Rentner sowie dauerhaft erwerbsunfähige Menschen eine Grundsicherung erhalten, auf alle ausdehnen. Was Sie meinen, ist, alle gleich schlecht zu stellen. Das muss man einmal dazu sagen.
Die Grundsicherung ist per Gesetz in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen übertragen worden. Das heißt, die Kommunen sind finanziell und organisatorisch in umfänglichem Maße zuständig. Umfänglich bedeutet in diesem Falle eben nicht nur die Zuständigkeit für ambulant betreute Leistungsempfänger, sondern ebenso für stationär und teilstationär betreute Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen.
Das sind die Menschen, deren Leistungsansprüche bisher an das Land adressiert waren. Das muss man ganz deutlich sagen. Es herrscht nämlich nach meiner Wahrnehmung, wenn hier die Debatten des Bundesrates angeführt werden, ein ziemliches Wirrwarr.
Es handelt sich nämlich genau um die Menschen, die in Heimen oder in teilstationären Einrichtungen untergebracht sind, für die bisher das Land finanziell zuständig gewesen ist. Diese Zuständigkeit wurde nun in den eigenen Wirkungskreis und damit in die Zahlungskompetenz der Kommunen gegeben.
Andere Bundesländer haben von ihrer Regelungskompetenz nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 Gebrauch gemacht und haben danach auch die finanzielle Verantwortung für stationär und teilstationär untergebrachten Menschen übernommen. So weit, so gut.
Allerdings hat sich dieser Landtag in der vergangenen Legislaturperiode dazu bekannt, die überörtliche Sozialhilfe zu kommunalisieren. Wir wären, meine Damen und Herren, sehr schlecht beraten, wenn wir an dieser Stelle etwas dagegen hätten, dass die Grundsicherung auch bei diesen Betroffenen im eigenen Wirkungskreis verbliebe. Aber die darüber hinaus eingesparten Mittel des Landes in der eigenen Tasche zu behalten, das ist schon starker Tobak. Das ist schlitzohrig, meine Damen und Herren.
Die allermeisten Landkreise können mit den 409 Millionen €, die im Bundesrat ausgehandelt wurden, auch nicht ganz die Kosten für die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger außerhalb von Einrichtungen decken. Die Kritik an der Bundesregierung ist sicherlich berechtigt.
Aber die Zusage des Sozialministers im Finanzausschuss, die Klage der Kommunen gegen den Bund zu unterstützen, ist richtig mutig, meine Damen und Herren. Das ist so etwa nach dem Prinzip „auf fremdem Arsch durchs Feuer reiten“. Die größere Unverschämtheit ist der Verschiebebahnhof des Landes.
Wenn man einmal die Briefe der Landräte, die durch die Gegend gewandert sind, ansieht, merkt man, dass es ca. 60 bis 70 % der Kosten sind, nämlich genau die Kosten, die vorher das Land getragen hat.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich will nur noch vorsorglich mit einem Eindruck aufräumen. Die überplanmäßigen Ausgaben in diesem Bereich, meine Damen und Herren, sind kein Argument dafür, dass wir hierbei Einsparungen zu verbuchen haben; denn diese überplanmäßigen Ausgaben wären steiler ausgefallen, wenn das Land seiner moralischen Verpflichtung gegenüber den Kommunen an dieser Stelle nachgekommen wäre.
Eine letzte Aussage. Es ist in Ordnung, dass noch keine Daten vorliegen und dass die Beantragungslage in den Kommunen recht unterschiedlich ist. Meine Damen und Herren von der Koalition, mir würde es einfach reichen, wenn Sie sagen, wenn es nachgerechnet wird, bekommen die Kommunen das, was wir eingespart haben, zurück. Dann ist alles in Ordnung.
Abgeordnete Frau Bull, würden Sie noch eine Frage des Abgeordneten Herrn Kosmehl beantworten? - Bitte sehr.
Vielleicht können Sie das erhellen und mir mitteilen, welche Länder in Deutschland Ausgleichszahlungen vornehmen.
Die zweite Frage ist: Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Verwaltungskosten für die Grundsicherung höher sind als die Auszahlungsbeträge?
Zur ersten Frage. Das ist ein Missverständnis. Ich habe nicht gesagt, dass die Ausgleichszahlungen in den anderen Ländern geregelt sind. Aber eine ganze Reihe von anderen Bundesländern hat per Ausführungsgesetz die Zuständigkeit für die Betroffenen und damit auch die Finanzzuständigkeit für die Betroffenen im teilstationären und stationären Bereich übernommen. Das ist der Punkt. Diese Länder müssen keinen Ausgleich zahlen, weil sie selber finanziell verantwortlich sind.
Die zweite Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Da muss ich passen. Darüber können wir aber gern im Ausschuss beraten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Doege, ich bin wirklich fasziniert. Wenn Sie hier vorn stehen, scheint irgendwie etwas loszugehen. Ich glaube, Herr Dr. Daehre sagte heute Morgen, dass Sie am Anfang noch recht sachlich waren, aber später schien Ihre Rede wie aus dem Parteibüro entnommen oder so ähnlich.