Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die enorme Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe als wirtschafts- und strukturpolitisches Instrument ist nicht nur in diesem Hause unbestritten. Deshalb möchte ich mich namens der FDP-Fraktion herzlich dafür bedanken, dass es zu diesem fraktionsübergreifenden Antrag gekommen ist, der - so denke ich - dann auch die volle Zustimmung des Hauses finden wird.
Erstens. Die Sensibilität der Gemeinschaftsaufgabe bezüglich alter und neuer Bundesländer. Sie kennen den Fall Schuberth-Helme - man muss es nicht weiter ausführen -, bei dem tatsächlich auch aufgrund der Fördermodalitäten ein Standortwechsel vorgenommen wird. Wir müssen in Wirtschaftsräumen denken und der Wirtschaftsraum Magdeburg/Braunschweig muss betrachtet werden. Es ist eine gewisse Sensibilität vorhanden, die wir für die Zukunft einfach beachten und wahrnehmen - und damit haushalten - müssen.
Zweitens möchte ich kurz auf notwendige Anpassungen und Prioritätensetzungen bei Förderhöhe und -branchen eingehen. Zum Ersten gilt nach wie vor, meine Damen und Herren, ein Beschluss der Ministerpräsidenten vom Sommer 2001 zur generellen Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben.
Zwischenzeitlich hat sich die Lage derart geändert, dass anscheinend Teile der GA - es geht um die Bereiche Hochschulbau und Landwirtschaft - wohl auslaufen sollen. Bei anderen gibt es Modifizierungen. Das muss man wissen.
Was ganz entscheidend ist: Ohne das Mitwirken und das Interesse der alten Länder bei der Gemeinschaftsaufgabe wird das gesamte GA-Programm kaum zukunftsfähig sein. Das heißt, mittelfristig würde ohne das Mitwirken und ohne das Interesse der Altländer auch das GA-OstProgramm auf der Kippe stehen. Hinzu kommt, dass im Jahr 2003 einige neue Bundesländer Mittel zurückführen. Die Länder Thüringen, Berlin und Brandenburg gehören dazu. Betrachtet werden muss auch, dass die alten Bundesländer im Bundesrat der Fortführung der Investitionszulage zugestimmt haben.
Zum Zweiten zur differenzierten Ausgestaltung der GA: Bereits im August dieses Jahres wurden durch den Wirtschaftsminister neue Prämissen bei der Fördermittelvergabe bekannt gemacht. Das betrifft zum einen die Absenkung der Förderhöhe und zum Zweiten die Herausnahme von Branchen. Das war einerseits eine konsequente Reaktion auf das stark gestiegene Investitionsinteresse. Um zukünftig allen hiesigen Unternehmen bei Erweiterungsinvestments, Neuansiedlungen und Gründungen beste Bedingungen zu bieten, war es ganz einfach Gebot der Stunde, die Förderbedingungen zu optimieren.
Ein zweiter Grund für die Anpassung der Investitionsförderung ist im regionalen Marktgeschehen zu sehen. Ein Verdrängungswettbewerb, bei dem ein Unternehmen mittels Förderung des Landes ein anderes Unternehmen
aus der Region aus dem Markt drängt, ist sicherlich nicht sinnvoll. Deshalb wurden bestimmte Branchen aus der Förderung herausgenommen.
Ein dritter Grund für die Anpassung - jetzt komme ich wieder auf den Ursprungsgedanken - ist, dass man mit den kritischen Meinungen der westdeutschen Geberländer sensibel umgehen muss. Der effizientere und zielgenauere Einsatz der GA-Mittel unter Berücksichtigung von Branchen- und Marktbetrachtungen, gepaart mit engagiertem und professionellem Management, muss dauerhaftes Ziel sein. Hierauf geht der Antrag auch konkret ein.
Hierzu wurde bereits im Ausschuss beraten. Es wurde vonseiten des Wirtschaftsministers im Ausschuss auch angekündigt, uns im Vorfeld der nächsten Modifizierung im Ausschuss einen Bericht zu geben. Der Ausschuss wird darüber diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der FDP-Fraktion bitte ich um Zustimmung zu dem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen: Unsere Fraktion müsste normalerweise Punkt 6 des Antrages nicht fordern, wenn die Landesregierung ihren Pflichten gegenüber dem Landtag nachgekommen wäre. Leider wird aber hinsichtlich der Mitsprache und Einbeziehung des Landtages bei der jährlichen Rahmenplanung zur Gemeinschaftsaufgabe in Sachsen-Anhalt sehr lax und eigentlich rechtswidrig verfahren.
Dass hierbei mehr möglich ist, das zeigen unsere mitteldeutschen Nachbarländer Sachsen und Thüringen, die zumindest ihre Landtage einbeziehen und ihre Zuarbeiten an den Planungsausschuss unter Vorbehalt abgeben. Die Rechtsgrundlagen sind klar geregelt. Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe und unsere Landeshaushaltsordnung definieren, dass den Landesparlamenten die Anmeldungen des jeweiligen Landes zum Rahmenplan vorzulegen sind. Obwohl also hinreichend Regelungen vorliegen, ist in der Praxis bisher nicht oder höchst leger danach verfahren worden, und diese Verfahrensweise halten wir für inakzeptabel.
Meine Damen und Herren! Seit 1991 wurden im Land Sachsen-Anhalt über 3 Milliarden € an GA-Mitteln für Vorhaben im Rahmen der GA ausgezahlt. Bis Ende des Jahres 2001 wurde damit ein bestandskräftiges Investitionsvolumen von rund 16 Milliarden € realisiert und es wurden in diesem Zeitraum 166 000 Arbeitsplätze im Land geschaffen oder gesichert. Grob geschätzt kann man also sagen: Jeder zehnte Arbeitsplatz in SachsenAnhalt ist im Zuge der GA-Förderung seit 1991 neu geschaffen worden.
Jedoch zeigen die Förderergebnisse, dass die Effekte zur Arbeitsplatzbeschaffung in den letzten Jahren ten
denziell abgenommen haben. Interessant ist da auch ein Vergleich mit den anderen Bundesländern. Für die Jahre 2000 bis 2002 gibt es folgende interessante Zahlen für die gewerbliche Wirtschaft:
Insgesamt wurden 24 Milliarden € investiert und rund 356 000 Arbeitsplätze neu geschaffen und gesichert. Während die Länder Sachsen und Thüringen positive Arbeitsplatzeffekte zu verzeichnen haben, das heißt, mit ihrem Anteil am Investitionsvolumen anteilig mehr Arbeitsplätze geschaffen haben - in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg die Zahl prozentual etwa gleich -, zeigt sich, dass diese Quote im Land Sachsen-Anhalt bei 21 % Investanteil mit nur 11 % Arbeitsplatzanteil liegt. Man darf also auf die Ergebnisse des Jahres 2003 sehr gespannt sein, darauf, ob es gelang, diese Tendenz umzukehren.
Ein weiteres Problem, das wir kritisch konstatieren, ist die in den letzten Jahren nachlassende Wirkung der GAFörderung auf den noch notwendigen Strukturwandel in Sachsen-Anhalt. Insbesondere in den letzten fünf Jahren trug die GA-Förderung vor allem zur Festigung bestehender Unternehmen durch Ausbau- und Rationalisierungsvorhaben bei; die Entstehung neuer Unternehmen hat deutlich an Stellenwert verloren.
Angesichts rückläufiger und knapper werdender Fördermittel wird immer wieder angesprochen, diese Mittel auf Wachstumszentren zu konzentrieren, um damit deren Katalysatorwirkung auf strukturschwächere Bereiche zu verstärken. Da ist schon die Frage interessant: Welches sind eigentlich die Wachstumszentren und nach welchen Kriterien werden sie definiert?
Meine Damen und Herren! Im dritten Jahr in Folge blieben die neuen Bundesländer hinter der Entwicklung der alten Bundesländer zurück. Die wirtschaftliche Lage ist bekannt. Was sind jedoch die wesentlichen Ursachen dafür und welche Schlussfolgerungen sind zu ziehen? Der zweite Fortschrittsbericht wirtschaftswissenschaftlicher Institute vom November dieses Jahres verweist auf eine Reihe interessanter Fakten, die es lohnt im Parlament zu diskutieren, anstatt über Taschenspielertricks oder Deuten von Statistiken zu polemisieren.
Man kann sich trotz schwacher Wirtschaftsleistungen an der gestiegenen Produktivität in diversen Wirtschaftszweigen erfreuen. Aber wenn die Beschäftigungsquote ab- und die Abwanderungsquote zunimmt, ist es aus volkswirtschaftlicher Sicht eine simple Rechnung, zu entsprechenden Wachstumsraten bei der Produktivität zu kommen.
Meine Damen und Herren! Wirtschaftstheoretiker gehen davon aus, dass die regionale Wirtschaftsförderung die Kapital- und Nutzungskosten herabsetzt und damit den Kapitaleinsatz, die Beschäftigung und die Produktion in den Fördergebieten stimuliert. Kurzfristig überwiegt dabei der so genannte Substitutionseffekt, das heißt: Kapitaleinsatz verdrängt Arbeitseinsatz. Aber langfristig soll ein so genannter Output-Effekt wirken, das heißt, es ergeben sich Anreize für die Ausweitung von Kapazitäten inklusive zusätzlicher Beschäftigung.
Hier bei uns müssen diese theoretischen Betrachtungen konterkariert sein; denn bei uns wird immer wieder angeführt, dass durch Wirtschaftsförderung in Milliardenhöhe so und so viele Arbeitsplätze entstehen würden. Trotzdem wundert man sich, dass dies nicht zu nachhaltigen Wirkungen führt. Im Gegenteil: Die Schere zwischen Ost und West öffnet sich in wirtschaftlicher Hinsicht und im
Durch die Subventionierung im Rahmen der Förderung werden die Kapitalkosten für investierende Unternehmen gesenkt, damit auch solche Vorhaben verwirklicht werden, die sich nicht rechnen. Außerdem ist das allgemeine Lohnniveau im Osten niedriger, sodass es im Vergleich zu den alten Bundesländern immer noch attraktiv war, arbeitsintensivere Produktionsverfahren zu wählen.
Die besagte Studie weist zum Beispiel auf die chemische Industrie hin, die bei uns im Vergleich zum Westen eine Kapitalintensität von 132 % hat. Andere Wachstumsbranchen im verarbeitenden Gewerbe, wie die Ernährungswirtschaft, liegen bei 76 % oder, wie das Kunststoff- und Gummiwarengewerbe, bei 80 %.
Soweit die Wirtschaftsförderung nur kurzfristig bestehende Standortnachteile kompensieren soll, ist dies akzeptabel. Allerdings besteht die Gefahr, dass solche neu geschaffenen Produktionskapazitäten ohne weitere Hilfen nicht lebensfähig sind.
Herr Minister, so sehr die Ansiedlung von Schuberth zu begrüßen ist - infolgedessen sind 250 neue Arbeitsplätze entstanden -, muss man trotzdem fragen, inwieweit mit dieser Investition tatsächlich eine nachhaltige Entwicklung sichergestellt worden ist.
Uns sollte es vor allem zu denken geben, meine Damen und Herren, dass die Kapitalproduktivität in der ostdeutschen Industrie seit 1996 konstant um etwa 30 % unter der im Westen liegt. Damit deutet sich mehr oder weniger zaghaft an, dass ein nicht unbedeutender Teil der Investitionen den Markttest nicht bestanden hat und hierbei die Politik gefordert ist, nachzufragen und umzusteuern.
Ebenso stimmt die Analyse zu dem notwendigen Strukturwandel hin zu einer wissensintensiven Wirtschaft, zu Forschung und Entwicklung, zur technologischen Leistungsfähigkeit nachdenklich. So ist im Bereich des verarbeitenden Gewerbes bei uns der Anteil der F- und EUnternehmen deutlich höher als im Westen. Das ist eine positive Wertung in der Statistik.
Durch eine massive öffentliche Förderung - neun Zehntel der Unternehmen sind bei uns davon betroffen - ist dieser Vorsprung erzielt worden. Die Gefahr besteht jedoch darin, dass die Innovationseffizienz - die Erträge in Relation zu den vorangehenden Aufwendungen - weit hinter den westdeutschen Werten zurückbleibt. Als Ursache hierfür wird vor allem der geringe Rationalisierungsdruck auch aufgrund niedrigerer Arbeitskosten genannt - ein Beispiel, das zeigt, dass Niedriglöhne nicht unbedingt einen Wettbewerbsvorteil in einer wissensintensiven Wirtschaft darstellen.
Aber es sind weniger die Politiker, sondern vielmehr die Unternehmer selbst gefragt, diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Von einer Innovationsschwäche in unserem Land kann nicht gesprochen werden. Die Schwächen liegen in der Effizienz der Umsetzung der Investitionen in Markterfolge und in der Erschließung lukrativer Absatzmärkte.
Die PDS-Fraktion spricht sich daher für die Fortführung der Wirtschaftsförderung im finanzpolitischen Rahmen hinsichtlich der Investitionszulage und der GA aus. Solange strukturelle Defizite existieren, sind dies wichtige Instrumente, um den Osten nicht auf das Abstellgleis zu schieben, wenn die Wirtschaftszüge verstärkt in die
Inwieweit die Zahlung der Investitionszulage über das Jahr 2006 hinaus verlängert wird, inwieweit eine Angleichung der GA an den Abbau der Strukturfondsförderung der EU zu binden ist, wie andere Bereiche zu fördern sind, wenn die gewerbliche Wirtschaft weniger intensiv tätig wird, welche Richtungen in der Innovationsförderung zu gehen sind oder wie regionale Wirtschaftsförderung mit regionaler Beschäftigungspolitik von Synergieeffekten profitieren kann - all das sind Fragen, die im Zusammenhang mit dem 33. Rahmenplan und der GA generell stehen.
Die Landespolitik hat sich dazu zu positionieren, und zwar nicht nur - darin stimme ich Frau Budde durchaus zu - im Rahmen einer Zehnminutendebatte im Parlament, sondern auch im Rahmen einer Beratung im Ausschuss. Die Landesregierung ist auch gefordert, mehr Transparenz in ihre Entscheidungen zu bringen und nicht so zu verfahren, wie wir es in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses erlebt haben.
Bei der Diskussion über die Halbzeitbewertung der EUFonds kam ein Regierungsbericht auf den Tisch, der zwar quantitativ sehr detailliert die Veränderungen der einzelnen Maßnahmen beschrieb, der aber eine qualitative Bewertung weitestgehend vermied. Nur auf Nachfragen hin konnte man sich mühsam ein Bild davon machen, warum welche Veränderungen auch in Abweichung von der Einschätzung der Gutachter getroffen wurden.
Damit schließt sich der Kreis zu meinen Eingangsbemerkungen. Deshalb unterstützt unsere Fraktion das Anliegen des gemeinsamen Antrags, die Landesregierung hierbei mehr in die Pflicht zu nehmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Landtag von Sachsen-Anhalt ist auf einem guten Weg, sich zu einem Standortvorteil für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt zu entwickeln; denn mit dem heutigen Antrag haben wir zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit bewiesen, dass wir trotz des notwendigen Streits in der Sache bei vielen Fragen immer dann, wenn es im Kern um die wesentlichen, die essenziellen Dinge geht, in der Lage sind, eine gemeinsame Position zu finden.
Wir haben gestern im Rahmen der Haushaltsberatungen über viel Geld gesprochen. Wir sprechen im Rahmen der Beratung über diesen gemeinsamen Antrag zum Solidarpakt und zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wieder über viel Geld. Das ist richtig so. Aber ganz oft sind andere Dinge ebenso entscheidend, nämlich dass man für alle, die sich für dieses Land interessieren sollen, klar macht: Bei den essenziellen Fragen ist sich die Politik in SachsenAnhalt einig und kommt zu einer gemeinsamen Position. Dafür danke ich allen Fraktionen, die diesen gemeinsamen Antrag möglich gemacht haben.
Frau Kollegin Budde, Sie haben völlig Recht damit gehabt, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP einen wesentlich detaillierteren Antrag hätten formulieren können. Es ging uns darum, ein Zeichen zu setzen. Wir wollten mit unserem Antrag ein Zeichen setzen und deutlich machen, dass wir sehr wohl beobachten, was in Berlin passiert, und dass wir es nicht widerstandslos hinnehmen wollen, wenn Mittel, die zu Recht für die neuen Länder reserviert sind, in andere Regionen umgelenkt werden. Wir haben uns aus gutem Grund nach der Wirtschaftsministerkonferenz dennoch entschieden, eine gemeinsame Position zu diesem Thema zu finden.
Ich will aber für die CDU-Fraktion ein klares Signal nach außen senden. Insbesondere weil die Diskussion zwischen Ost und West wieder aufflammt und weil sich diese Diskussion in zunehmendem Maße im Wahljahr 2004, das in vielen Bundesländern vor uns steht, zuspitzen wird, müssen wir in diesem Zusammenhang zu einer fairen Diskussion kommen. Es gibt in den alten Bundesländern selbstverständlich eine Reihe von Regionen, die auch von einer hohen Arbeitslosigkeit betroffen sind. Das dürfen wir und das wollen wir nicht abstreiten.
Aber man muss sich die Verhältnisse und die absoluten Zahlen genau ansehen. Dazu ist der Fortschrittsbericht, den die Kollegin Budde und der Kollege Dr. Thiel ansprachen, durchaus geeignet. Wenn wir uns die harten Zahlen ansehen, dann stellen wir fest, dass zum Teil insbesondere in der politischen Debatte über den Vergleich zwischen Ost und West Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Wo stehen wir denn? - Wir haben generell in den neuen Bundesländern eine durchschnittliche Unterbeschäftigungsquote von 25 %. Solange wir diese Unterbeschäftigungsquote bis auf wenige Wachstumsinseln in sämtlichen neuen Bundesländern feststellen müssen, ist es für alle Länder eine verfassungsgemäße Aufgabe, den Aufbau in den neuen Bundesländern nachhaltig zu unterstützen.