Wir wollen ein schlankes Landesverwaltungsamt und wir beantragen deshalb heute noch einmal wie schon im Innenausschuss die Nichtintegration der Schulaufsicht, der Lehrerseminare und der Sozialverwaltung in die neue Behörde.
Unser Änderungsantrag erhält im Übrigen das Niveau der Gleichstellungsarbeit und der Mitbestimmung für das Landesverwaltungsamt und seinen nachgeordneten Bereich aufrecht, ebenso die Pflicht zur Ausschreibung der Stelle des Vizepräsidenten der Behörde.
Durch das von den Koalitionären beabsichtigte Aufheben der Ausschreibungspflicht wird nicht die Pflicht beseitigt, die Stellenbesetzung allein nach den Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Um davon freizukommen, müssten Sie aus der Vizepräsidentenstelle die Stelle eines politischen Beamten im Rechtssinne machen. Sie tun es nicht rechtlich, aber tatsächlich.
Sie hatten Ihre Entscheidung zugunsten eines jungen FDP-Mannes bereits im Koalitionsausschuss getroffen, als das Gesetz am 18. September eingebracht wurde. Ich habe das in der Debatte beanstandet. Das hat nichts geholfen, sondern Sie setzen Ihre Personalpolitik unbekümmert fort. Es wird ein Modus operandi erkennbar, der von Maßlosigkeit geprägt ist, meine Damen und Herren.
Dem Regierungsvizepräsidenten in Magdeburg, einem promovierten Juristen mit langjähriger Diensterfahrung in herausgehobenen Positionen, ist von seinem Regierungspräsidenten Herrn Leimbach gesagt worden, dass er eine Konkurrentenklage wegen der Vizepräsidentenstelle in der neuen Behörde als Kriegserklärung ansehen würde. Der Regierungsvizepräsident hat sich von dieser Klage abhalten lassen und hat das Gespräch mit dem Staatssekretär des Ministeriums des Innern gesucht.
Diesen hat er auf eine im Ministerium aus Altersgründen frei werdende Referatsleiterstelle angesprochen. Der Staatssekretär hat ihm bedeutet, er müsse die Farbenlehre beachten.
Der Magdeburger Regierungsvizepräsident ist SPD-Mitglied. Er wird jetzt in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Der Regierungsvizepräsident in Dessau ist Mitglied der CDU. Er hat seine leitende Funktion vom früheren Minister Dr. Püchel im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen bekommen, wie es das Beamtengesetz in § 112c vorsieht. Deutlich vor Ablauf der Probezeit ist dem Be
amten gestern, also drei Wochen vor Abschaffung der Regierungspräsidien, das Amt eines Regierungsvizepräsidenten der Besoldungsgruppe B 3 auf Lebenszeit übertragen worden.
(Herr Dr. Püchel, SPD: Das ist eine Sauerei! - Herr Gürth, CDU: Das ist ganz normales Be- amtenrecht!)
Mit dieser Ernennung ist die Landesregierung unserem heutigen Gesetzesbeschluss zuvorgekommen, demzufolge es das Amt des Regierungsvizepräsidenten nicht mehr gibt und der Beamte in der Besoldungsgruppe A 16 verbleiben würde.
Die vollzogene Ernennung hat nicht nur auf die Stellenbesetzung im Landesverwaltungsamt Auswirkungen, sondern sie hat auch zur Folge, dass zusätzliche Ausgleichszulagen an Beamte der neuen Behörde gezahlt werden müssen.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung stellt die Koalition die Funktionalreform auf dem Kopf.
Sie haben im Sozialausschuss eine Vorschrift eingefügt - Frau Dr. Paschke hat das schon erwähnt -, wonach die Zuständigkeit für das ambulant betreute Wohnen von den Gebietskörperschaften der Kreisebene auf die Landesebene hochgezogen wird. Es macht auch keinen Unterschied, ob das zum 1. Januar oder zum 1. Juli wirksam wird, wie Sie das jetzt mit Ihrem Änderungsantrag wollen.
Frau Dr. Paschke, ich stimme Ihnen in der Bewertung dieses Vorgangs zu. Ich denke, wir müssen die Koalition immer wieder daran erinnern, dass sie sich ja grundsätzlich auch zu dem Beschluss vom 17. Januar 2002 bekannt hat, wonach eine Aufgabenverlagerung vom Land zu den Kommunen erfolgen soll und nicht das Gegenteil, also die Aufgabenverlagerung nach oben.
In der öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss hat der Geschäftsführer des Landkreistages, Herr Thiel, die Bitte geäußert, dass im kommenden Jahr ein mit den Kommunen abgestimmtes Konzept der Verwaltung der Eingliederungshilfen für Behinderte entwickelt werden möge. Dieses Anliegen ist uns so wichtig, dass wir Sie heute mit einem Entschließungsantrag einladen, wenigstens in diesem Punkt einzulenken.
Mit unserem Entschließungsantrag, der im Tenor mit der schriftlichen Stellungnahme der Spitzenverbände wörtlich übereinstimmt, nehmen wir die Reformbereitschaft der Kommunen ernst. Das ist der Schlüssel zum Erfolg des Projekts Verwaltungsreform. - Ich danke Ihnen.
Es liegen die Beschlussempfehlung und Änderungsanträge vor. Der erste Änderungsantrag ist von der SPDFraktion gestellt worden und trägt die Drucksachennummer 4/1236. Dieser Änderungsantrag enthält neun Änderungen im Einzelnen. Kann ich darüber insgesamt abstimmen lassen oder widerspricht jemand? Es kann Gründe geben, darüber auch einzeln abzustimmen. - Wenn das nicht der Fall ist, dann stelle ich den gesam
ten Änderungsantrag mit seinen neuen einzelnen Änderungswünschen zur Abstimmung. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag in seiner Gesamtheit mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir haben noch den Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU in Drs. 4/1254 neu. Wer stimmt zu? - Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Nun können wir über alle selbständigen Bestimmungen in der Gesamtheit abstimmen, wenn niemand widerspricht. - Das tun wir jetzt. Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen insgesamt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit sind diese Bestimmungen angenommen worden.
Ich lasse über die Artikelüberschriften gemäß der Beschlussempfehlung und über die Gesetzesüberschrift - diese lautet: Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung - sowie über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen, wenn niemand widerspricht. - Wir stimmen so darüber ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.
Wir stimmen noch über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion ab, vorliegend in der Drs. 4/1237. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 7 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 24. Oktober 2003 statt. Der ursprünglich als Berichterstatter vorgesehene Abgeordnete Herr Kehl ist im Moment noch nicht anwesend. Deswegen ist Herr Schomburg freundlicherweise bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Bitte schön, Herr Schomburg.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten anwesenden Kolleginnen und Kollegen! Zur Berichterstattung ist Folgendes zu sagen: Mitte Oktober hat die Landesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet und ihn dann dem Landtag zugeleitet, sodass wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss für Kultur und Medien in zwei Sitzungen beraten konnten.
In der zweiten Ausschussbefassung kam es zwischen den Fraktionen der SPD und der PDS und den Koalitionsfraktionen zu einer Diskussion über die Art und Weise, wie die erstmalige Besetzung des Kultursenats von der Landesregierung und dem Ausschuss für Kultur und Medien zu realisieren ist. Es ging hierbei um Quoren, mit denen der Vorschlag der Landesregierung im Ausschuss für Kultur und Medien bestätigt werden sollte.
In einer abschließenden Ausschusssitzung in der Mittagspause der heutigen Landtagssitzung wurde ein Vorschlag für eine Erstbesetzung des Kultursenats durch das Ministerium vorgelegt. Dieser wurde einvernehmlich als Vorschlag akzeptiert. Es wird in einer weiteren Ausschusssitzung das Einvernehmen über die Mitglieder zu erzielen sein, die auf diesen Vorschlag positiv reagieren. Denn erst nach der Verabschiedung des Gesetzes kann das Ministerium handeln. Da der Vorschlag bereits einvernehmlich verabschiedet worden ist, ist davon auszugehen, dass es bei einer einvernehmlichen Regelung bezüglich der abschließenden Liste bleibt.
Vielen Dank, Herr Schomburg. Sie können gleich vorn bleiben. Ich erteile Ihnen jetzt das Wort, für die CDUFraktion zu sprechen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen-Anhalt ist ein Kernland deutscher Geschichte. Persönlichkeiten wie Bach, Telemann, Novalis, Gropius, Mies van der Rohe, um nur einige zu nennen, haben nicht nur auf dem Boden des heutigen Landes Sachsen-Anhalt gelebt, sondern haben weit über Deutschland hinaus künstlerisch gewirkt. Insofern wissen wir um die Bedeutung, die Köpfe für die Kunst haben.
Zehn Köpfe wollen wir in den Kultursenat berufen, von dem ich mir einen Quantensprung in der Kulturpolitik unseres Landes verspreche. Heute können wir die Weichen stellen, damit das Gremium die Landesregierung und den Landtag schon bald ehrenamtlich beraten und an der Erarbeitung eines Kulturkonzeptes für das Land mitwirken kann. Ich erwarte einen enormen Zugewinn an unabhängigem Rat und Sachverstand von diesem neuen Gremium.