Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich bin schon sehr überrascht, dass die Diskussion zur Neufassung des Rettungsdienstgesetzes Anlass gibt zu derart vielen Geschichten aus dem Tierreich. Da fing es mit dem Löwen an, ging über die Sau bis zum Mäuschen. Das ist schon eine verblüffende Entwicklung.
Herr Minister Kley, ich wünschte mir, der Regierungsentwurf läge auf dem Tisch und wir könnten über diesen diskutieren. Aber Sie sind bisher noch nicht so weit. Deswegen, denke ich, müssen wir die Diskussion vorantreiben, und wir sahen uns in der Pflicht, einen eigenen Entwurf zu erarbeiten.
Wir haben uns - das ist richtig - an allen Vorlagen, die bisher erarbeitet worden sind, orientiert, haben diese nebeneinander gelesen und betrachtet. - Herr Kley, wenn Sie mal zuhören würden, wäre es sehr schön; denn Sie sind ja in der Debatte mit betroffen.
Wir haben als Fraktion in der letzten Legislaturperiode auch eigene Gesetzesvorstellungen entwickelt und diese wurden damals sogar mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Ministerium erörtert. Natürlich habe ich mich auch in die Diskussion eingemischt. Ein Teil dieser Überlegungen ist in unseren Gesetzentwurf wie auch in Ihren Referentenentwurf geflossen.
Wir können uns über die verschiedenen Quellen immer noch unterhalten, aber am Ende würde sicherlich eine gute Mischung herauskommen. Deswegen seien Sie ein bisschen vorsichtig mit der Aussage, wer wo abgeschrieben hat. Aber das ist auch nicht der Punkt. Wenn Sie sagen, wir hätten alles abgeschrieben, dann könnten Sie doch glücklich sein und dem Gesetzentwurf zustimmen.
Zu dem Fahrplan, den wir ursprünglich vorhatten, will ich nichts mehr sagen. Mit den acht Jahren diskreditieren Sie sich selbst. Ein halbes Jahr nach der Verabschiedung des Gesetzes stand die Novellierung wahrscheinlich doch noch nicht an. Ich glaube, so weit geht auch Ihr Verständnis für dieses Gesetzeswerk.
Zum Thema „Zwingendes öffentliches Bedürfnis“ und der Möglichkeit, dass das Ministerium für Gesundheit
und Soziales zusammen mit dem Innenministerium auf die Landkreise und kreisfreien Städte einwirkt, will ich nur bemerken, dass wir diese Regelung in dieser weichen Form aus Respekt vor der noch laufenden freiwilligen Phase der Gebietsreform in den Gesetzentwurf geschrieben haben. Nach unserem Willen wäre jetzt schon das Gesetz vorhanden
Das ist nun nicht passiert und deswegen ist die freiwillige Phase auch für Zusammenschlüsse auf Gemeindeebene und dann die Entwicklung in der Kreisebene noch völlig offen. Das ist Ihrer Politik geschuldet. Wir wollen diese freiwilligen Entscheidungen auf Landkreisebene respektieren und deswegen diese Formulierung. Wenn aber ein zwingendes öffentliches Bedürfnis vorliegt, dann muss eingegriffen werden. Ansonsten, bevor die anderen Entscheidungen zur Kreisgebietsreform noch nicht gefallen sind, eben keine Einmischung.
Die Hilfsfrist haben wir in der Tat präzisiert. Aber das ist aufgrund der Anhörungen, die wir mit Krankenkassen, mit Leistungserbringern und mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene durchgeführt haben, auch angemessen, weil erst am Ende eines Telefonats feststeht, was die eigentlichen Inhalte sind und welche zwingenden Notwendigkeiten als Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können. Das verändert die Hilfsfrist an sich nicht, aber präzisiert sie, und dazu stehe ich auch.
Das Qualitätsmanagement - das ist auch mehrfach angesprochen worden - ist ein wichtiges Element in diesem Gesetzeswerk. Wir setzen insbesondere darauf, dass der Landesplan für das Rettungswesen im Land zwingend, und zwar in einer freiwilligen Vereinbarung aller Beteiligten, Qualitätsstandards festlegt, nicht nur für den bodengebundenen Rettungsdienst, sondern auch für die Luftrettung.
Darüber hinaus will ich nur noch eine Anmerkung machen, Herr Minister Kley, der Sie immer noch nicht zuhören. Beim Rettungsdienstgesetz sollten wir es halten wie bei anderen Gesetzen auch: dass wir uns vor einer Überregulierung hüten. Wir sollten nur das Notwendige in der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes regeln und überflüssig Floskeln, wie Sie sie zum Teil vorgeschlagen haben, nicht in das Gesetz aufnehmen; denn damit überfrachten wir es und machen es nicht mehr gut nachvollziehbar und durchführbar. - Danke.
Danke, Frau Dr. Kuppe. - Damit ist die Aussprache beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1300. Ich habe nichts vernommen, was einer Überweisung als solcher entgegen steht. Oder wünscht jemand die Abstimmung? - Herr Scholze, bitte. Was möchten Sie?
Ich wollte namens der Koalitionsfraktionen darum bitten, den Gesetzentwurf außer in den Sozialausschuss und den Innenausschuss wegen der Finanzverantwortung in den Finanzausschuss und, da wir auch private Leis
Also, es ist jetzt bereits die Überweisung in den Sozialausschuss, in den Innenausschuss, zusätzlich in den Finanzausschuss und in den Wirtschaftsausschuss beantragt worden. Wünscht jemand eine getrennte Abstimmung über diese Überweisungswünsche? - Das ist nicht der Fall. Ist es strittig, dass der Sozialausschuss federführend ist? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung in den Sozialausschuss, den Innenausschuss, den Finanzausschuss und den Wirtschaftsausschuss bei Federführung des Sozialausschusses. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in die genannten Ausschüsse überwiesen und wir können den Tagesordnungspunkt 7 abschließen.
Einbringer ist der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley. Herr Kley, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Insolvenzordnung bitte ich aus folgenden Gründen in der eingereichten Fassung anzunehmen.
Es ist wohl unbestritten, dass die Beratung überschuldeter Menschen eine notwendige und sinnvolle Hilfe ist - notwendig, weil eine immer größere Zahl Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt überschuldet ist und diese Menschen ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung häufig keine Chance mehr haben, ihre aus der Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Dazu ist es allerdings notwendig, die bisherige Warmer-Regen-Gießkannen-Förderstrategie in eine zielgenaue und effiziente Fallpauschalenabrechnung umzuwandeln.
Die derzeitige Anerkennung und Finanzierung der Insolvenzberatungsstellen in Sachsen-Anhalt basiert auf der Grundlage des Gesetzes über die Ausführung der Insolvenzordnung und zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften vom 17. November 1998. Die geeigneten Stellen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung der Personalausgaben für Aufgaben nach der Insolvenzordnung. Sachausgaben werden im Rahmen von Zuwendungen gewährt.
Die derzeitige Förderung sieht mit dem Rechtsanspruch auf Erstattung der Personalausgaben für Aufgaben nach der Insolvenzordnung keine Möglichkeit der Einsparung von Haushaltsmitteln oder der Steuerung von Leistungen vor.
Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit der Überarbeitung der gegenwärtigen Förderpraxis aus einer Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes vom 7. Au
gust 2002. Der Landesrechnungshof kritisiert insbesondere das unterschiedliche Niveau der Beratungstätigkeit in den geeigneten Stellen im Hinblick auf Effektivität und Effizienz der Beratungsleistungen.
So existieren nachweislich hohe Differenzen im Hinblick auf den nachgewiesenen Stundenbedarf pro Fall. Verwiesen wurde darauf, dass es für die derzeit geltende Förderung praktisch bedeutungslos sein, ob ein Fall acht Stunden oder über 70 Stunden in Anspruch nimmt. Ebenso bedeutungslos für die Finanzierungshöhe pro Fall ist derzeit die Anzahl der Gläubiger. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf.
Die Argumente des Landesrechnungshofes und nicht zuletzt die präkäre Finanzlage des Landes erfordern eine Änderung der Förderpraxis für die anerkannten geeigneten Stellen. Im Landeshaushalt 2003 sind Mittel in Höhe von 1 147 300 € berücksichtigt. Bei Einführung einer Fallpauschale würde die Höhe des Haushaltsansatzes um 538 845 € reduziert werden. Durch intelligente Fallpauschalengestaltung gelingt es, mit weniger Landesmitteln die gleiche Beratungsleistung zu erbringen, da es hierbei um Leistungen pro Fall und damit um Effizenz geht.
Um das Defizit auszugleichen, ist davon auszugehen, dass künftig vorrangig Fälle bearbeitet werden, die einen zügigen Abschluss erwarten lassen. Argumente, dass der Justizhaushalt belastet würde, sind von meinem Haus geprüft und als nicht problematisch befunden worden.
Grundlage für die Berechnung der Fallpauschale sind die Fallzahlen im Jahr 2002, der durchschnittliche Zeitaufwand pro Fall sowie ein Stundensatz von 31 €. Die Fallpauschale ist nach Gläubigeranzahl gestaffelt und unterscheidet zwischen erfolgreicher Einigung und Nichteinigung. Genaue Prognoseangaben zur Entwicklung der Fallzahlen können allerdings derzeit nicht gemacht werden.
Erste Rückmeldungen einzelner Träger bestärken uns in diesem Verfahren; diese freuen sich auf eine leistungsorientierte Anerkennung ihrer Arbeit. Wir haben gegenwärtig in den Bearbeitungszahlen Unterschiede von zwei Fällen pro Mitarbeiter und Jahr bis hin zu 45 Fällen pro Mitarbeiter und Jahr. Hierbei gibt es also eine bedeutende Spreizung, wobei es uns darum geht, die Erfolgreichen, Fleißigen entsprechend zu entlohnen und jene mit den geringen Fallzahlen anzuhalten, erfolgreicher zu arbeiten.
Erste Nachfragen des Landesrechnungshofes nach dem Umgang mit der Kritik an der derzeitigen Förderung ergaben Zustimmung zur zügigen und kreativen Umsetzung seiner Vorschläge.
Danke, Herr Minister. - Für die Fraktionen ist eine Fünfminutendebatte vorgesehen. Als erste Debattenrednerin spricht Frau Tiedge für die PDS-Fraktion. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus der Rede unserer Fraktionsvorsitzenden Petra Sitte, welche sie im Rahmen der Beratun
„Im Armutsbericht des Landes wird auf die Dramatik der Folgen der Überschuldung von Teilen der Bevölkerung hingewiesen. Unter diesen Bedingungen kürzt die Landesregierung die Zuschüsse für Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen von 1 147 300 € auf 608 455 €, die für viele Betroffene der einzige Strohhalm sind, an dem sie sich aus ihrer Misere herausziehen können. Das ist nicht zu akzeptieren.“
Auch der heute vorliegende Gesetzentwurf ist nicht zu akzeptieren, weil er genau diesen Strohhalm zerbricht.