Meine Damen und Herren! Wir leben in einer Demokratie. In einer Demokratie ist das zu wenig. Sehr oft ist auch in unserem Land schon über die Politikverdrossenheit der Menschen gesprochen worden.
Mit Bangen schauen wir bei jeder Wahl auf die Wahlbeteiligung. Das Volksbegehren und noch mehr sein überragendes Ergebnis haben uns allen gezeigt: So einfach dürfen wir es uns mit dem Rückzug der Menschen aus der Politik nicht machen.
Es ist das erste Mal in der Geschichte unseres Landes, dass eine Bürgerinitiative die zweite Stufe in dem schwierigen Verfahren der direkten Demokratie erfolgreich absolviert hat. Das gab es noch nie, und das dokumentiert, welchen hohen Stellenwert Fragen rund um die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt haben.
Das war ein Erfolg der Menschen. Eine große Mehrheit ist mit diesem Gesetz nicht einverstanden. Wir, die Politikerinnen und Politiker, dürfen diese Menschen jetzt nicht enttäuschen. Zeigen wir ihnen, dass wir sie ernst nehmen. Mir geht es nur darum: Zeigen wir, dass wir sie ernst nehmen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle an die Landesregierung, an die Fraktionen der CDU und der FDP appellieren: Verhandeln Sie ernsthaft, das heißt, ringen Sie um das Hauptanliegen des Volksbegehrens, nämlich die Wiederherstellung des Anspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder arbeitsloser Eltern.
Zu einem ernsthaften Verhandeln gehört auch, dass Sie ganz schnell öffentlichkeitswirksam verpackte Vorhaben, wie etwa das kostenfreie letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung, vergessen. Wir alle hier wissen, dass das für unsere Kinder keine tatsächliche Verbesserung bringt.
Während die Landesregierung und die CDU-Fraktion zurzeit offensichtlich die Meinung vertreten, man solle an dem Kinderförderungsgesetz am besten gar nichts verändern oder - um mit den Worten des Fraktionsvorsitzenden Herrn Scharf zu sprechen - man solle allenfalls etwa nachjustieren, scheint die PDS der Meinung zu sein, Kompromissverhandlungen seien völlig überflüssig.
Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens seien nicht dazu legitimiert zu verhandeln; vielmehr solle man es auf einen Volksentscheid ankommen lassen. - Dieser Weg ist genauso falsch wie das bisher von der anderen Seite gezeigte Verhalten nach dem Motto: Schön, dass wir einmal darüber geredet haben. So werden wir dem berechtigten Anliegen der Menschen nicht gerecht.
Es geht um die Ausgestaltung der Kinderbetreuung in unserem Land, um die Zukunft unseres Landes - um nicht mehr und nicht weniger. Das hiermit deutlich gewordene Interesse der Menschen an Veränderung und vor allem an Mitgestaltung sollte nicht dazu missbraucht werden, die Menschen ausschließlich in eine weitere Polarisierung zu treiben. Ich werde den Eindruck nicht los, als erhoffe sich die PDS hiervon, in der politischen Auseinandersetzung verlorenes Terrain wieder zurückzugewinnen.
Strafen wir diejenigen Lügen, die schon jetzt landauf landab verkünden: Ich wusste es von Anfang an, so etwas hat überhaupt keinen Erfolg.
Meine Damen und Herren! Beides ist nicht das Ziel der SPD-Fraktion. Wir wollen ernsthafte Kompromissverhandlungen. Wir haben in der Vergangenheit schon die Bereitschaft zum Kompromiss gezeigt; Sie wissen, dass uns das nicht leicht gefallen ist. Aber wir wollen zeigen, dass wir verstanden haben, worum es dem Volksbegehren geht.
Uns allen ist bekannt, welche Meinung in weiten Kreisen der Bevölkerung von uns Politikern besteht. Wenn weiterhin eine kompromisslose Linie gefahren wird - ob so oder so -, werden sich die Menschen weiter von uns abwenden.
Zur Kreisgebietsreform hat Herr Ministerpräsident Böhmer gesagt: Wir wollen Politik für die Menschen im Lande machen; wir wollen die Menschen mitnehmen. - Machen Sie endlich eine solche Politik, nehmen Sie die Menschen mit! Beim Thema Kinderbetreuung wurde Ihnen schon gezeigt, in welche Richtung das gehen soll.
Wir fordern die Landesregierung auf, im Interesse der Menschen, der Eltern und der Kinder, aber auch im Interesse der politischen Glaubwürdigkeit einen tragbaren Kompromiss mit den Initiatoren des Volksbegehrens zu suchen und zu finden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Meine Damen und Herren! Bevor ich dem Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley das Wort erteile, bitte ich Sie, mit mir auf der Tribüne Damen und Herren der Abteilung Wandern des Sportvereins Lok Aschersleben zu begrüßen.
Danke sehr. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der SPD spricht von Kompromissverhandlungen. Dies entspricht nicht ganz den Tatsachen und dürfte auch nicht durch das Volksabstimmungsgesetz gedeckt sein.
Wir haben bisher keine Kompromissverhandlungen aufgenommen. Wir haben ein erstes Gespräch geführt und in dessen Rahmen mit den Initiatoren Positionen und Standpunkte ausgetauscht - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Gegenwärtig werden die Unterschriften durch die Einwohnermeldeämter geprüft. Erst danach kann darüber gesprochen werden, ob es im Landtag ein weiteres Verfahren überhaupt geben wird und, wenn ja, wie dieses im Einzelnen auszugestalten wäre.
Dabei ist zu beachten, dass der rechtliche Rahmen eines solchen Verfahrens für beide Seiten durch das Volksabstimmungsgesetz und die Landesverfassung eng gesetzt ist. Insbesondere ein Erledigungsantrag der Initiatoren - nur darum kann es uns gehen - wäre nach dem Volksabstimmungsgesetz nur dann zulässig, wenn die wesentlichen Eckwerte des Antrages erfüllt wären.
Was sind aber die wesentlichen Eckpunkte und welches sind die unabdingbaren Forderungen des Volksbegehrens? - Es geht darum, dies abzuklären und herauszufinden, an welcher Stelle man diese Möglichkeit ergreifen könnte.
Auf der anderen Seite haben sich die Rahmenbedingungen - insbesondere die finanziellen Möglichkeiten des Landes - seit dem letzten Jahr nicht zum Positiven hin verändert. Deshalb sind die Bewegungsspielräume auch auf der Seite der Landesregierung und natürlich vor al
Ich bin grundsätzlich daran interessiert - ich untersetze das nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten -, in einem Vorverfahren im Dialog mögliche Regelungen auszuloten. Nach dem ersten Gedankenaustausch am 10. März 2004 haben wir deshalb ein weiteres Treffen ins Auge gefasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird aber wohl unmöglich sein, hier en passant die Verfassungsmäßigkeit des Volksabstimmungsgesetzes abzuklären;
Wir haben dieses Gesetz nicht mit beschlossen. Es gab schon einmal ein ähnliches Verfahren im Landtag; vielleicht hätte man zu diesem Zeitpunkt schon klären können, ob das Gesetz verfassungsgemäß ist. Jetzt ist es für uns die Richtschnur, nach der wir verfahren, solange nicht etwas Gegenteiliges bewiesen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD-Fraktion, Sie haben das Kinderförderungsgesetz mitgetragen und in wichtigen Punkten auch mitgestaltet. Ihr Antrag zeigt mir, dass Ihnen das Gesetz weiterhin am Herzen liegt. Deshalb möchte ich Ihre Fraktion ebenso wie die Vertreter der anderen gesetzestragenden Fraktionen einladen, an den zukünftigen Gesprächen mit den Vertretern der Volksinitiative teilzunehmen, um dort selbst mitzugestalten und aus erster Hand die Ergebnisse mitnehmen zu können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin selbstverständlich gern bereit, im Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport über die bisherigen Gespräche zu berichten und empfehle deshalb, den Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU anzunehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion ein. Als Erste erhält für die FDP die Abgeordnete Frau Seifert das Wort. Bitte sehr, Frau Seifert.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen; denn wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über die Volksinitiative und über deren Anliegen gesprochen. Es bedarf daher keiner Wiederholung der Debatten.
Selbstverständlich nehmen wir das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst, die das Volksbegehren zur Kinderbetreuung unterzeichnet haben. Mit unserem Änderungsantrag bringen wir dies zum Ausdruck; denn wir sind daran interessiert, über mögliche Gespräche informiert zu werden.
Wir sind vor fast zweieinhalb Jahren auch angetreten, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, für die eine neue hohe Qualität der Kinderbetreuung besonders wichtig ist, die eine Konsolidierung des Landeshaushaltes für dringend notwendig halten und die
vielleicht aus dieser Verantwortung heraus nicht ihre Unterschrift für das Volksbegehren gegeben haben.
Insbesondere im Hinblick auf die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder ist es für uns nicht nachvollziehbar, wenn gefordert wird, Summen in enormer Höhe, die wir nicht haben und die wir an anderer Stelle einsparen müssten, zur Ausweitung des Betreuungszeitraums auszugeben, ohne damit die Qualität der Betreuung zu erhöhen. Dies würde nämlich passieren, wenn wir das Kinderbetreuungsgesetz wieder einführen. Der im Kinderförderungsgesetz festgeschriebene Bildungsanspruch würde in weiten Teilen auf der Strecke bleiben.
Wir werden die Debatte über die Qualität der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt nicht auf eine Debatte reduzieren, bei der es nur um die Erweiterung des Stundenvolumens bei der Betreuung gehen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Derzeit werden Gespräche geführt sowie Standpunkte dargestellt und ausgetauscht. Um nichts anderes kann es meiner Meinung nach gehen.
Im Antrag der SPD-Fraktion ist von Kompromissverhandlungen die Rede, für die wir keine rechtliche Grundlage sehen. Nach meiner Kenntnis war und ist nicht von Kompromissverhandlungen die Rede.
In der Begründung zu dem Alternativantrag der PDSFraktion wird diese Vokabel ebenfalls aufgegriffen. Ich kann es nur wiederholen: Eine Rechtsgrundlage für Kompromissverhandlungen scheint mir nicht gegeben zu sein.
Lassen Sie mich bei dem PDS-Antrag bleiben. Das unter Punkt 2 aufgeführte Bekenntnis zur Landesverfassung, die dieses Hohe Haus beschlossen hat, halte ich nicht für notwendig. Sie ist die Grundlage unserer Arbeit im Landtag. Das muss nicht im Einzelnen noch einmal bestätigt werden.