Protokoll der Sitzung vom 02.04.2004

Vielen Dank, Herr Gürth. - Nun erteile ich Minister Herrn Rehberger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst hervorheben, dass ich die Auffassung teile, die innerhalb der EU eine gemeinsame ist und auch, wenn ich das richtig sehe, hier im Hause geteilt wird, dass nämlich der Emissionsrechtehandel von der Idee her ein interessantes Instrument ist, ökologische und ökonomische Ziele gemeinsam oder in einer vernünftigen Koordination zu erreichen.

Allerdings stellt sich, wenn es jetzt um Details geht, heraus, dass durch das, was etwa auf nationaler Ebene geregelt wird, in hohem Maße - viel stärker, als ich es bisher gesehen habe - auch Entwicklungschancen verbaut werden, was bedeutet, dass diejenigen, die bei der Zuteilung von Rechten - von Emissionsrechten - ungünstig abschneiden, für ihre weitere Entwicklung, für Zusatzinvestitionen Barrieren aufgebaut bekommen, die möglicherweise dazu führen, dass weitere Investitionen unterbleiben. In einem Bundesland wie Sachsen-Anhalt, in dem die Industrie immer noch im Aufbau befindlich ist, in dem wir noch viele zusätzliche industrielle Arbeitsplätze brauchen, um mit Westdeutschland gleichziehen zu können, ist das natürlich ein wesentliches Thema.

Vielleicht sollte man kurz den Blick auf das Abkommen werfen, das zu diesem Emissionsrechtehandel führt, nämlich das Abkommen von Kyoto, und zwar aus einem sehr bedauerlichen Grunde: Meine Damen und Herren, dieses Abkommen wird nach menschlichem Ermessen nicht in Kraft treten. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, Russland und andere Länder haben sich dezidiert und definitiv dafür entschieden, dieses Abkommen nicht zu unterzeichnen. Damit kann das, was in Kyoto vereinbart worden ist, nicht nach dem klaren Text der Vereinbarung in Kraft treten, weil es natürlich eine Vereinbarung ist, die nur dann Sinn macht, wenn sich genügend industrielle Länder beteiligen.

Also, kurz und gut, das Abkommen von Kyoto wird nicht rechtsverbindlich werden. Innerhalb der EU sind wir aber dabei, das umzusetzen, als ob es rechtsverbindlich werden würde. Natürlich ist für die nationale Wirtschaft dann das, was die EU oder die nationalen Regierungen in diesem Zusammenhang vorgeben, verbindlich.

Dass die USA, Russland und andere das Abkommen nicht unterschreiben, hängt sicherlich damit zusammen, dass die anthropogenen Beiträge zur CO2-Belastung der Erde gerade mal bei 3,9 % liegen.

Übrigens macht der deutsche Anteil, der bei 1 Milliarde t liegt, 0,17 % des gesamten Aufkommens an CO2 aus. Insgesamt reden wir über eine Emissionsmenge von 590 Milliarden t.

Ich sagte, dass Deutschland innerhalb der EU verpflichtet ist und sich verpflichtet hat, im Zeitraum von 1990 bis 2012 21 % der Emissionsmenge des Jahres 1990 abzubauen. Von diesen 21 % sind inzwischen bereits 19 % erreicht. Wir sind dem Ziel also verhältnismäßig nahe - vor allem aus einem Grund: Ostdeutschland hat in den Jahren von 1990 bis 1995 durch die Stilllegung und den Neuaufbau seiner Industrie einen entscheidenden Anteil, nämlich von 45 %, geleistet.

Insofern muss uns natürlich interessieren, in welchem Maße die Industrie, die solche Beiträge geleistet hat, nun bei der Zuteilung von Emissionsrechten berücksichtigt wird oder auch nicht. Da stellen wir fest - insofern ist das, was jetzt als Kompromiss zwischen den Ministern Trittin und Clement gefunden worden ist, sogar noch eine Verschlechterung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf -, dass alles, was bis 1995 an Reduktion erfolgt ist, unter den Tisch fällt, also mit keinerlei Emissionsrechten honoriert wird. Das ist für uns eine dramatische Konsequenz.

Ich sage in aller Deutlichkeit, dass wir nicht akzeptieren können, dass hierbei in dieser Weise verfahren wird. Nach unserer Überzeugung - wir werden in dieser Überzeugung durch ein Gutachten des Dekans der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg Herrn Professor Dr. Kluth bestärkt - ist diese Ungleichbehandlung weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar.

Es kann nicht sein, dass man sich dazu verpflichtet, die Emissionen im Zeitraum von 1990 bis 2012 um eine bestimmte Menge zu reduzieren, und dass man dann die nationale Regelung so ausgestaltet, dass alles, was bis 1995 erfolgt ist - es waren 45 % der bisherigen Reduktion -, ohne entsprechende Rechte bleiben soll.

Deswegen möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, dass wir sehr gründlich prüfen werden, wie sich das alles auswirkt, was in Berlin in den letzten zwei Tagen vereinbart worden ist, und dass wir fest entschlossen sind, diese Regelungen notfalls auch durch den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen; denn es geht um entscheidende Chancen oder auch um eine Blockade für unsere Industrie. Deswegen ist es für uns keine Frage unter „ferner liefen“, sondern eine Schlüsselfrage.

Ich stelle mit Bedauern fest - auch das möchte ich erwähnen -, dass man im Übrigen auch die Braunkohle deutlich schlechter stellt als die Steinkohle. Wenn ein hochmodernes Braunkohlekraftwerk gebaut wird, dann wird es nach der jetzt vorgesehenen Regelung in der Größenordnung von 17 % Rechte einkaufen müssen - das kostet einen Millionenbetrag -, während Steinkohlekraftwerke null zu null herauskommen bzw., wenn sie modernisiert werden, sogar noch ein Plus an Rechten bekommen. Diese Ungleichbehandlung zwischen Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken mag zwar für das Land Nordrhein-Westfalen zufrieden stellend sein, für Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist das aber unakzeptabel.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf das Abkommen von Kyoto zu sprechen kommen, weil man

auch die Größenordnungen sehen muss, die hierbei zur Diskussion stehen.

In den Jahren von 1990 bis 2001 ist der Ausstoß von CO2 in Deutschland von über 1,1 Milliarden t auf etwa 1 Milliarde t zurückgegangen, während es gleichzeitig in China zu einem Aufwuchs von 2,2 Milliarden t auf über 4 Milliarden t kam. Diese Entwicklung in China - das gilt auch für Indien und für viele andere Entwicklungs- oder Schwellenländer sowie für solche Länder, die inzwischen schon als Industrieländer bezeichnet werden können - wird dort vehement weitergehen. Das wissen wir alle ganz genau.

Wir sehen es etwa daran, dass in Deutschland Fabriken geschlossen und neu in China aufgebaut werden. Das gilt zum Beispiel für die Nähmaschinenfabrik Pfaff - sie hat ihren Sitz in der Westpfalz -, die vor kurzem verkündet hat, dass sie ihre Werke in Deutschland komplett stilllegt und dass eine entsprechend große Fabrik von ihr jetzt in China errichtet wird.

Da muss man eines bedenken: CO2, meine Damen und Herren, ist kein lokales, regionales oder kontinentales Problem. Es ist ein Problem der gesamten Welt. Die Emission von CO2 kennt keine Grenzen, auch nicht kontinental.

Wenn die USA, wenn Russland, wenn China oder wenn Indien ihre Emissionen in den nächsten Jahren weiter erhöhen und wir unsere Emissionen zurücknehmen und bei dieser Gelegenheit die Industrie in diese genannten Länder verlagern, dann ist das, ökologisch betrachtet, ein Nullsummenspiel; denn was bei uns an CO2-Emissionen eingespart wird, das wird dann in anderen Ländern zusätzlich emittiert.

Ökonomisch bedeutet das, dass wir unsere Industrie schrittweise - nicht von heute auf morgen - verlagern werden. Das ist ein Prozess über zehn oder zwanzig Jahre. Es ist aber ein Prozess, der über die Zukunftschancen unserer Nation und auch der Europäischen Union sehr viel aussagt.

Deswegen möchte ich zum Schluss sagen: Wir werden innerhalb der Europäischen Union, insbesondere in Deutschland, in den nächsten Jahren sehr genau überlegen müssen, ob wir, wenn dieses globale Problem auf anderen Kontinenten nicht gemeinsam mit uns gelöst wird, unseren Weg weitergehen, damit im Grunde ökologisch überhaupt nichts bewirken, aber ökonomisch dramatische Verschiebungen in der Welt herbeiführen, die zum Nachteil für unseren Standort sind.

Ich bin der Überzeugung, die Debatte um CO2-Emissionen und die Art, wie man die Emissionen in angemessener Weise reduziert - sie ist jetzt erst eröffnet worden -, muss ernsthaft weitergeführt werden, weil es keinen Sinn macht, dass wir unser Land industriell abbauen, ohne dass dadurch irgendein ökologischer Vorteil gewonnen wäre, und diese Industrie an anderer Stelle wieder neu aufgebaut wird. - Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Rehberger. Möchten Sie eine Frage beantworten?

Ja.

Herr Sobetzko, fragen Sie bitte.

Ich habe eine kurze Frage zu dem Gesamtproblem. Die Gegenrechnung von Beihilfen ist ja dabei auch ein ausschlaggebendes Moment für die neuen Bundesländer. Es ist mir aber völlig unverständlich, dass das geschehen konnte. Ich frage Sie: Gibt es Möglichkeiten, eventuell dann, wenn wir uns rechtlich abgesichert haben, über eine Bundesratsinitiative tätig zu werden? Welche Chancen rechnen Sie ihr zu?

Nachdem die Bundesregierung jetzt in Brüssel ihre Vorstellungen pflichtgemäß unterbreitet hat, wird sich natürlich auch der Gesetzgeber - letztlich der Bundestag, möglicherweise auch der Bundesrat - zu den Einzelheiten zu äußern haben. Insofern können wir auch unsere Position einbringen.

Die Probleme aber, Herr Kollege Sobetzko, gehen wesentlich weiter, weil man für die Jahre bis 1995 überhaupt nichts anerkennt. Das heißt, die Frage, ob da eine Subvention erfolgt ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Auch dort - das ist bei Kraftwerken in Ostdeutschland so -, wo keine Subventionen geflossen sind, wird all das, was an Reduktion erfolgt ist, überhaupt nicht berücksichtigt.

Im Übrigen haben Sie für die Jahre nach 1995 einen wichtigen Punkt angesprochen. Es kann nicht sein, dass mit einem Milliardenbetrag der Europäischen Union, des Bundes und der ostdeutschen Länder Industrie neu aufgebaut wird und den Ostdeutschen, wenn dann Emissionsrechte vergeben werden, gesagt wird: Ihr habt schon eure Reduktion erbracht, wunderbar. Weil ihr sie schon erbracht habt, braucht ihr nur noch wenig Emissionsrechte, während man an anderer Stelle - dort, wo noch relativ emissionsreiche Unternehmen arbeiten - sehr üppig entsprechende Rechte gewährt.

Im Grunde läuft das, was man hier durch die Nichtberücksichtigung dieser Unternehmen plant, darauf hinaus, dass man sie nachträglich dafür bestraft, dass hier Strukturfondsmittel geflossen sind.

Das ist ungefähr so, meine Damen und Herren, als ob man eine Familie, die steuerlich besser gestellt worden ist, anschließend bei der Ökosteuer besonders stark belasten würde unter dem Motto, ihr seid ja bei anderer Gelegenheit entlastet worden. Hier werden zwei Dinge zusammengeführt, die nicht zusammengehören. Auch das wird im Falle eines Rechtsstreites eine bedeutende Rolle spielen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Nun bitte Herr Dr. Thiel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Rehberger, ich nehme zur Kenntnis, dass der von Ihnen ansonsten hoch gelobte Bundeswirtschaftsminister

Clement offenbar in Ihre interne Kritik geraten ist, was die Verteilung der Emissionsrechte betrifft.

(Minister Herr Dr. Rehberger: Ja!)

Sie sprechen ja durchaus berechtigt von den üppigen Rechten, die man in bestimmte Regionen befördert hat. Ich erinnere an die Debatten, die wir gemeinsam mit Herrn Gürth geführt haben, als es darum ging, die Initiative zum TEHG in den Bundesrat einzubringen, und wir die Hoffnung hatten, dass wir gemeinsam mit Ländern wie Nordrhein-Westfalen eine vernünftige Regelung finden würden. Das scheint nun offenbar etwas konterkariert worden zu sein.

Noch einen Punkt möchte ich berühren: Nach meiner Auffassung ging es bei dem Streit um den Emissionsrechtehandel wieder einmal um die Situation, dass eine ursprünglich von der Wirtschaft akzeptierte Regelung wieder infrage gestellt worden ist, als es konkret wurde. Ich möchte daran erinnern, dass die Wirtschaft die freiwillige Verpflichtung eingegangen ist, 45 Millionen t einzusparen. Übrig geblieben sind in der jetzigen Situation nur noch 13 Millionen. Beim Dosenpfad war es so ähnlich.

(Minister Herr Dr. Rehberger: Unter der Voraus- setzung, dass es weltweit gilt!)

- Dass es weltweit gilt, das ist durchaus ein akzeptabler Weg. Aber wir haben ja gesagt, dass wir durchaus in Deutschland gewisse Vorleistungen erbringen können.

Nach meiner Auffassung ist es aber trotzdem positiv zu bewerten, dass nach dem ewigen Hin und Her endlich ein Kompromiss gefunden worden ist und die Industrie nun doch bereits in der ersten Phase des Zertifikatehandels zur Verminderung der Schadstoffe beitragen wird.

Nicht befriedigen kann jedoch das Ergebnis insgesamt. Die Zugeständnisse des Bundesumweltministers an die Wirtschaft sind weitaus größer als die des Bundeswirtschaftsministers an die Umwelt. Der Klimaschutz wurde ja von der rot-grünen Bundesregierung stets als ein Kernstück ihrer Politik bezeichnet. Davon bleibt mit dem jetzigen Kompromiss nicht mehr viel übrig; denn der Anreiz für die Industrie, in neue Technik zu investieren, die weniger CO2 ausstößt, ist verringert worden. Insofern hat der Kompromiss einen klaren Verlierer, der sich nicht wehren kann, und das ist das Klima.

Wir als PDS sehen im Emissionsrechtehandel einen durchaus gangbaren Weg, um die im Protokoll der Konferenz von Kyoto vereinbarten Ziele zur Reduzierung des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 zu erreichen. Der Zertifikatehandel soll somit ein marktwirtschaftliches Regularium sein, die Emissionsprobleme unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten anzugehen.

Das Grundprinzip ist eigentlich übersichtlich. Wer das Klima weniger belastet, als ihm zugestanden wird, kann mit seinen Anteilscheinen handeln und somit ein Plus erwirtschaften. Wer das Klima über Gebühr belastet, muss zusätzliche Anteilscheine kaufen, zahlt also drauf. Aber wenn die Regularien zur Umsetzung eben nicht klar und eindeutig sind, wird auch dies in der Marktwirtschaft nicht funktionieren. Das ist derzeit ein noch viel größeres Problem.

In den EU-weiten Emissionsrechtehandel, der ja am 1. Januar 2005 beginnen soll, sind in Sachsen-Anhalt 67 Firmen einbezogen. Für uns als PDS-Fraktion war

eine der wichtigsten Fragen, inwieweit die in den vergangenen Jahren von der Wirtschaft vor allem in Ostdeutschland bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden würden. So ist es kein Wunder, wenn manches Unternehmen die Feststellung trifft, dass die geplante Umsetzung des Emissionsrechtehandels eine Bestrafung der Tüchtigen sei. Vor allem geht es um die kostenlose Erstausstattung der Unternehmen mit diesen Zertifikaten. Es geht nicht um Peanuts, sondern um erhebliche Mittel.

Deutschland hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2012 eine Höchstgrenze von 846 Millionen t CO2 einzuhalten. Nur 495 Millionen t kommen aus den Bereichen Industrie und Energiewirtschaft. Was Industrie und Energieversorger nicht erreichen werden, müssen nun die Bereiche Gewerbe, Verkehr und private Haushalte mehr leisten.

Wir als PDS-Fraktion sind der Meinung, dass Maßnahmen zur Energieeinsparung, der Einsatz alternativer Energien etwa bei Heizungen und eine Reduktion der Schadstoffe beim Verkehr künftig umso bedeutungsvoller sind. Wie das angesichts der EU-Osterweiterung und der erwarteten Zunahme des Schwerverkehrs auf den Straßen erreicht werden kann, ist noch völlig unklar. Die Situation konterkariert etwas die Diskussion, die wir vor einer Stunde geführt haben.

Mit den ausgehandelten Sonderrechten für einige Industriebereiche werden Unternehmen der Stahlindustrie, der Glas- und Keramikindustrie sowie der Zementindustrie durchaus entlastet. Das betrifft in der Masse der Unternehmen vor allem diejenigen in den alten Bundesländern, aber auch einige, die in Sachsen-Anhalt tätig sind. Herr Rehberger und Herr Gürth haben es bereits gesagt. Solche Unternehmen wie Lafarge oder Fels GmbH profitieren davon durchaus.

Dabei kommen offensichtlich bei einigen Unternehmen so viele Verschmutzungsrechte an, dass sie ihren hohen Ausstoß an Treibhausgasen fast nicht reduzieren müssen. Für uns ist es fraglich, ob damit die erforderlichen Anreize geschaffen werden, in neue, emissionssparende Technologien zu investieren. Denn es war eines der Hauptziele des Umweltministers, einen solchen Modernisierungsanreiz zu schaffen, der vor allem der Erneuerung der Kraftwerke in Deutschland einen entsprechenden Schub geben soll.