2. Wurden entgegen diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung verbindlichen oben genannten Erläuterungen im Haushaltsplan dennoch längerfristige Verpflichtungen und Ausgaben für Investitionen getätigt und, wenn ja, welche?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung hatte am 23. September 2003 unter anderem beschlossen, dass die Außenstelle der Fachhochschule der Polizei in Rübeland zum 1. Januar 2004, die Außenstelle des Studieninstituts des Landes Sachsen-Anhalt in Schierke zum 1. April 2004, die Verwaltungsschule für Fort- und Weiterbildung in Waldrogäsen zum 31. Dezember 2004 und das Fortbildungsheim der Lisa in Halle zum 1. Juli 2005 zu schließen sind. Die infolge der Schließung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen nicht mehr benötigten Liegenschaften sollen durch das Ministerium der Finanzen verwertet werden.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 sollen das Studieninstitut des Landes Sachsen-Anhalt in Blankenburg, das LisaFortbildungsheim in Thale und das Aus- und Fortbildungszentrum der Justiz in Benneckenstein in Vorbereitung der Bildung eines LHO-Betriebes vorübergehend in einem Kooperationsverbund zusammengeführt werden. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Ressorts wird in der Kabinettssitzung am 18. Mai 2004 behandelt und wohl auch beschlossen werden.
Nach einer weiteren Beschlussfassung des Kabinetts über das Konzept zur Überführung der Einrichtungen in einen Landesbetrieb wird die Landesregierung dem Finanzausschuss des Landtages einen umfassenden Bericht vorlegen. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan wird mit dem Bericht im August dieses Jahres zu rechnen sein.
Zu 2: Die im Haushaltsjahr 2003 eingebrachte Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 03 08 - Studieninstitut - Titel 518 01 in Höhe von 4 125 000 € ist nicht in Anspruch genommen worden, sodass der Beschluss des Finanzausschusses vom 3. November 2003 beachtet worden ist. Durch die Umstrukturierung der Aus- und Fortbildungslandschaft des Landes Sachsen-Anhalt wurde die Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 03 08 nicht mehr benötigt und daher auch im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 nicht mehr ausgebracht.
Auch bei den übrigen der in der Antwort auf Frage 1 genannten Aus- und Fortbildungseinrichtungen wurden der Beschluss des Finanzausschusses und die Erläuterungen im Haushaltsplan beachtet.
Ich rufe damit die Frage 9 auf, die die Abgeordnete Frau Edeltraud Rogée stellt. Es geht um die Wirksamkeit verlängerter Öffnungszeiten. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundeswirtschaftsminister hat erneut zur Freigabe des Ladenschlussgesetzes aufgefordert.
Wie viel Mehrumsatz und zusätzliche Arbeitsplätze haben die verlängerten Öffnungszeiten im Einzelhandel in
Frau Rogée, es ist sehr nett, dass Sie es so heiter vorgetragen haben; denn Sie haben sicherlich geahnt, dass ich Ihre Kleine Anfrage nicht vollauf befriedigend beantworten kann.
Um die Anfrage wirklich perfekt beantworten zu können, müsste die Landesregierung wissen, wie sich der Umsatz und die Beschäftigung ohne die Änderung des Ladenschlussgesetzes entwickelt hätten. Aber das ist natürlich nicht bekannt.
Aus der tatsächlichen Umsatzentwicklung kann man keine verlässlichen Schlüsse hinsichtlich der Auswirkungen der Änderung des Gesetzes ziehen. Sie wissen, dass wir insgesamt eher eine rückläufige Entwicklung hatten. Dass diese ohne die Gesetzesänderung möglicherweise noch negativer verlaufen wäre, kann man jedenfalls nicht ausschließen.
Im Übrigen ist die Änderung des Ladenschlussgesetzes im Jahr 2003 von der Landesregierung nicht unter den Gesichtspunkten von Umsatzsteigerung oder Beschäftigungszuwachs betrieben worden. Ziel war eine Liberalisierung und Deregulierung einer Gesetzesmaterie, die Sachverhalte kleinlich, unabgestimmt mit anderen Vorschriften und deshalb für Beteiligte - das sind die Kundinnen und Kunden, aber auch Kaufleute und Beschäftigte - nicht mehr erklärbar reguliert.
Deshalb hatte das Land damals mit anderen Bundesländern im Bundesrat beantragt, das Gesetz aufzuheben. Damit wäre der Weg frei geworden für eine eventuelle Landesregelung, ein Ziel, das jetzt auch - wenn ich den Medien trauen darf - vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und auch von der Bundesregierung verfolgt werden soll. Eine Landesregelung hätte sich auf den Schutz der Sonn- und Feiertage zu beschränken.
Wir kommen jetzt zur Frage 10. Sie wird von der Abgeordneten Ute Fischer gestellt. Es geht um Projektförderung im Rahmen der Familienbildung. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat Familienpolitik und Familienbildung zu einem Schwerpunkt der Regierungsarbeit erklärt. Im Land existiert eine seit Jahren gewachsene Struktur von Familienverbänden, die sich in Verbindung mit den Familienzentren um Kooperationen mit weiteren Partnern bemühen. So betreiben zum Beispiel der Deutsche Familienverband, die Villa Jühling e. V. aus Halle, der
CVJM Sachsen-Anhalt und das Familienzentrum faz Halle seit drei Jahren das landesweite Kooperationsprojekt „Entdecke den Reichtum“. Das Projekt wurde Ende 2003 vereinbarungsgemäß zur Weiterführung im Sozialministerium eingereicht. Eine Aussage zur Förderung wurde auf Mitte des Jahres verschoben.
1. Werden neue Großprojekte ab 2004 inzwischen gefördert und nach welchen fachlichen Kriterien erfolgte eine Auswahl zwischen den eingereichten Konzepten?
2. Welchen Wert legt die Landesregierung auf Erfahrungen, Kontakte und Erfolge von vorhandenen Netzwerken?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Gesundheit und Soziales Gerry Kley.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es zunächst begrüßen, dass heute wenigstens zwölf Frage gestellt wurden. Somit sind zumindest die Fragesteller im Saal anwesend.
Zu Frage 1: Durch die Landesregierung werden zwischenzeitlich keine neuen Großprojekte gefördert. Die Fragestellerin ist nicht näher darauf eingegangen, was unter „Großprojekten“ zu verstehen ist. Sollte sich diese Bezeichnung auf die Projekte „Eltern AG“ und „Elan“ beziehen, was zu vermuten ist, so kann ich hierzu mitteilen, dass eine Landeszuwendung für jedes Projekt in Höhe von ca. 20 000 € vorgesehen ist. Für das Projekt „Eltern AG“ liegt auch die Bestätigung über die Förderung aus Lotto-Toto-Mitteln bereits vor, sodass ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt werden konnte. Für das Projekt „Elan“ wurden ebenfalls Lotto-Toto-Mittel beantragt, die weit über der vorgesehenen Landesförderung liegen.
Die Landesregierung wird auch im Jahr 2004 innovative Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fördern, die den familienpolitischen Schwerpunkten des Landes entsprechen. Hierzu zählen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Stärkung der Eltern- und Familienkompetenz sowie der Erziehungskompetenz von Eltern, die Stärkung der Väterarbeit im Rahmen der Familienbildung und der Aufgabenbereich Familie und Gesundheit.
Zu Frage 2: Familienbildung benötigt im Rahmen der Realisierung und Konkretisierung der Bildungsangebote Kooperation und Netzwerke, um dem vielfältigen aktuellen Bedarf gerecht zu werden. Landesseitig wird mit bereits bestehenden Netzwerken wie zum Beispiel der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände des Landes Sachsen-Anhalt zusammengearbeitet. Erfahrungen und Kontakte von bestehenden Netzwerken werden im Rahmen der Facharbeit genutzt und geschätzt.
Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung den Aufbau von Netzwerken im Land, wenn damit Synergie
effekte bei der Aufgabenerfüllung erzielt werden können. Ferner vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass Netzwerke innerhalb der Familienbildung eine wichtige Voraussetzung für eine praxisnahe Planung und kontinuierliche Entwicklung von bedarfsgerechten Familienangeboten mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung sind.
Vielen Dank, Herr Minister Kley. Es gibt zwei Fragen. - Zunächst die Fragestellerin Frau Fischer, dann Herr Rothe.
Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Auf die Kleine Anfrage von Frau Bull in der Drs. KA 4/6636 wurde auf die Absicht verwiesen, eine Arbeitsgruppe Familienbildung zu installieren. Gibt es inzwischen diese Arbeitsgruppe Familienbildung und welche Partner sind darin vertreten?
Sie müssen auf diese Frage nicht antworten, denn sie ist geschäftsordnungswidrig verlesen worden. Aber Sie dürfen natürlich antworten.
Ich danke zunächst dem Präsidenten für diesen Einwurf. Vielleicht würde es insgesamt die Debatte beleben, wenn man darauf achten würde, dass hier das freie Wort gepflegt wird. Nichtsdestotrotz war es notwendig, wenn Sie zitieren, das abzulesen.
Wir sind gegenwärtig noch dabei, Partner für diese Arbeitsgruppe zusammenzusuchen. Wir haben bekanntlich in der vorigen Woche das neue Programm der Verknüpfung von Familienerholungsmaßnahmen mit Familienbildung vorgestellt. Wir haben diese Träger auch mit in dieser Arbeitsgruppe und werden natürlich versuchen, in Zukunft eine endgültige Struktur zu finden. Aber es steht bisher noch nicht abschließend fest, wer alles dort Mitglied sein wird.
Herr Minister, sind Sie bereit, an der morgigen Debatte über die von Ihnen zu genehmigende Fusion der Feuerwehr-Unfallkassen von Sachsen-Anhalt und Thüringen teilzunehmen?
Herr Präsident, ich bezog mich auf die Vorbemerkung des Ministers, in der er die mangelnde Teilnahme gerügt hat.
Wir kommen zur Frage 11. Es fragt die Abgeordnete Frau Birke Bull. Es geht um das Feststellenprogramm der Kinder- und Jugendarbeit des Landes. Bitte schön.