Wir kommen zur Frage 11. Es fragt die Abgeordnete Frau Birke Bull. Es geht um das Feststellenprogramm der Kinder- und Jugendarbeit des Landes. Bitte schön.
1. Wie viele Personalstellen werden im Rahmen des Feststellenprogramms momentan finanziert und wie viele davon entfallen auf landesweit tätige Träger der Kinder- und Jugendhilfe?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den Wert des Feststellenprogramms für die Kinder- und Jugendarbeit im Land und, davon ausgehend, welche Vorstellungen hat die Landesregierung zur Zukunft des Feststellenprogramms nach Ende des Jahres?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Bull möchte ich wie folgt beantworten.
Zu Frage 1: Momentan werden 241 Stellen, davon 128 in Vollzeit und 113 in Teilzeit, finanziert. Keine davon entfällt auf einen landesweiten Träger.
Zu Frage 2: Eine einheitliche Beurteilung des Feststellenprogramms ist gegenwärtig nicht möglich, da sie von Kreis zu Kreis bzw. von kreisfreier Stadt zu kreisfreier Stadt unterschiedlich ausfällt. Auf der einer Seite gibt es viele positive Beispiele, auf der anderen Seite gibt es Kritik wegen der Verkrustung von Strukturen. Es ist durchaus wichtig, Jugendarbeit auch weiterhin zu unterstützen, und dies tut das Land auch. Es unterstützt die für die Jugendarbeit zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe durch die Jugendpauschale.
Das Feststellenprogramm läuft planmäßig zum Jahresende aus und wird in dieser Form auch nicht fortgeführt werden. Zurzeit laufen die Planungen, inwieweit das Land ein neues, modifiziertes Programm ab dem Jahr 2005 auflegen wird. Dabei sollen die Erfahrungen aus dem bisherigen Programm aufgenommen, aber auch innovative neue Ansätze berücksichtigt werden. Wir werden auch prüfen, inwieweit dabei eine größere Entscheidungskompetenz vor Ort verwirklicht werden kann.
Die Haushaltsverhandlungen werden ergeben, ob sich diese Vorstellungen umsetzen lassen. Dem Verfahren der Haushaltsaufstellung kann ich an dieser Stelle allerdings nicht vorgreifen und letztlich hat hier auch der Landtag das entscheidende Wort zu sprechen.
Herr Minister, ich habe nach der Bewertung der Landesregierung gefragt. Darf ich davon ausgehen, dass sich
Ich habe ja gesagt, dass es keine einheitliche Bewertung des Programms gibt. Das Programm muss differenziert gesehen werden. Wir werden das, was der einzelne Kreis dazu sagt, natürlich nicht zu unserer Bewertung machen. Wir haben eine übergeordnete Bewertung des Programms. Ohne Berücksichtigung dieser Bewertung wird es aber, wie gesagt, ab 2005 maximal ein neues Programm geben und nicht die Fortführung dieses Programmes.
Die Frage 12 - es ist die letzte Frage - wird von der Abgeordneten Frau Britta Ferchland gestellt. Es geht um die Ausbildung zur Binnenschifferin und zum Binnenschiffer. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie der „Volksstimme“ vom 13. April 2004 zu entnehmen ist, plant die Landesregierung, den Ausbildungsgang zur Binnenschifferin und zum Binnenschiffer trotz der Proteste des Landkreises und des Bundesverbandes der Binnenschiffer einzustellen.
1. Welche Gründe benennt die Landesregierung, warum der Ausbildungsgang zur Binnenschifferin und zum Binnenschiffer eingestellt wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Fragen der Abgeordneten Britta Ferchland in Bezug auf die Ausbildung von Binnenschifferinnen und Binnenschiffern in Sachsen-Anhalt antworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Landesregierung weist in dieser Angelegenheit zunächst auf die eigenständige Entscheidung des Kreistages von Schönebeck hin, wonach die Länder übergreifende Beschulung zur Binnenschifferin und zum Binnenschiffer dort nicht mehr durchgeführt werden soll. Hintergrund hierfür ist sicher auch, dass der Sachkostenzuschuss des Landes an den Landkreis Schönebeck nicht mehr gewährt wird.
An den berufsbildenden Schulen des Landkreises Schönebeck werden zurzeit 50 Schülerinnen und Schüler in dem Ausbildungsberuf Binnenschifferin und Binnenschiffer beschult. Davon sind 38 Auszubildende nicht aus Sachsen-Anhalt, sodass der Zuschuss für den Landkreis Schönebeck gegenwärtig etwa 13 300 € im Schuljahr betragen müsste. Diese Mittel werden auf der Grundlage des Haushaltssanierungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 2003 nicht mehr vergeben. Aufgrund der Rechtslage zur Schulentwicklungsplanung
kann das Land diesen oder einen anderen Schulträger auch nicht zur Beschulung regional übergreifender Fachklassen verpflichten. - Doch das ist die formale Seite.
Im Rahmen der Splitterberufsvereinbarung - dieses Wort haben wir nicht erfunden - auf KMK-Ebene, die auch die Beschulung der Binnenschiffer umfasst, hat sich das Land jedoch zur Übernahme der Beschulung von zurzeit 14 der mehr als 230 so genannten Splitterberufe bereit erklärt.
In der Vergangenheit sind solche überregionalen Beschulungen von Schulträgern gern übernommen worden, sodass das Land derartige Verpflichtungen auch eingehen konnte. Aufgrund der knappen öffentlichen Haushalte hat sich die Lage hier jedoch verändert.
Da die Landesregierung zur Splitterberufsvereinbarung steht, zumal das Land in umgekehrter Richtung davon ja auch oft profitiert, wird gegenwärtig geprüft, ob und in welcher Höhe ein Sachkostenzuschuss wieder in den Haushalt für die Jahre 2005 und 2006 aufgenommen werden kann. Außerdem sind wir mit der Kreisverwaltung darüber im Gespräch, inwieweit durch die Schaffung einer Ersatzlösung für den kostenintensiven Internatsbetrieb die Voraussetzungen für die Weiterführung des Ausbildungsgangs nicht doch geschaffen werden können.
Die Landesregierung begrüßt, dass es aufseiten des Landkreises bereits entsprechende Gespräche mit Wohnungsgesellschaften sowie mit der Diakonie gibt.
Zu 2: Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die selbständigen Entscheidungen der Schulträger. Insofern gibt es hierbei auch keine Planungen. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ist die Landesregierung jedoch bestrebt, die weitere Beschulung in den 14 Splitterberufen, die in Sachsen-Anhalt geführt wird, zu gewährleisten.
Im Übrigen sind wir dabei, zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen wir gegebenenfalls in der bevorstehenden Schulgesetznovelle schaffen müssen, um die Länder übergreifend vereinbarte Berufsausbildung in Sachsen-Anhalt für Auszubildende aus den anderen Ländern zu regeln.
Im Namen der Landesregierung darf ich der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich Frau Ferchland mit ihrer Fraktion dann ebenso engagiert dafür einsetzt, dass die in Sachsen-Anhalt ausgebildeten jungen Menschen nicht nur auf dem Rhein oder auf der Mosel Arbeit finden, sondern auch in der Elbeschifffahrt.
Herr Minister Olbertz, ich möchte zunächst einräumen, dass der Kreistag von Schönebeck diese Entscheidung getroffen hat vor dem Hintergrund der dort notwendigen Haushaltskonsolidierung und sicher auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landes.
Meine Frage ist die folgende: Diese Ausbildung wird ja in der Kultusministerkonferenz festgelegt. Meines Wissens hat die Kultusministerkonferenz zwei Standorte für diese Ausbildung in Deutschland bestimmt. Das sind Duisburg und Schönebeck. Sie hat auch die Aufteilung der Auszubildenden der Bundesrepublik auf diese zwei Schulen festgelegt.
Meine Frage ist: Kollidieren diese beiden Beschlüsse nicht miteinander? Welche Auswirkungen wird das Ihrer Auffassung nach auf die weiteren Verhandlungen zwischen dem Landkreis, dem Land und auch der Schule haben?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich habe versucht, deutlich zu machen, dass wir uns der Verpflichtung, die wir im Zuge dieser Vereinbarung mit der KMK eingegangen sind, nicht entziehen wollen, dass wir hierbei in der Tat Handlungsbedarf sehen und versuchen wollen, gemeinsam mit dem Schulträger eine Lösung zu finden, mit der - allerdings bei Senkung der beträchtlichen Kosten - der Schulträger in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung zu überdenken, und er von uns die nötige Hilfe bekommt, um diese Ausbildung fortsetzen zu können.
Ich denke, wir können damit dazu beitragen, dass sich auch die Nachfrage nach dieser Ausbildungsrichtung so entwickelt, dass kein Landkreis auf die Idee kommt, sich von einer solchen Ausbildung zu trennen.
Noch eine Nachfrage. Bitte, Frau Dirlich. Dann - - Sie können beide fragen. - Frau Dirlich, Sie haben noch eine Frage gut.
Ich war mir nicht sicher, ob ich noch einmal fragen darf, weil ich gedacht habe, dass insgesamt nur zwei Nachfragen möglich sind.
Ich wollte noch einmal nachfragen, Herr Minister, ob Sie mit der Hilfe des Landes ausschließlich ideelle Hilfe meinen oder ob auch eine materielle Hilfe dahinter steht, was auch nicht schlecht wäre.
Es wird im Übrigen auch darüber nachgedacht, die Ausbildungsbetriebe mit einzubeziehen, weil der Sachkostenanteil, um den es geht, so riesengroß offenbar nicht ist. Etwas anderes ist die Frage der Unterbringung.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Für den Fall, dass mir der Fehler unterlaufen sein sollte, dass ich eine Passage aus meiner Antwort überlesen habe, möchte ich sie noch einmal vortragen:
Da die Landesregierung zur Splitterberufsvereinbarung steht, zumal das Land in umgekehrter Richtung davon
ja auch profitiert, wird gegenwärtig geprüft, ob und in welcher Höhe ein Sachkostenzuschuss wieder in den Haushalt der Jahre 2005 und 2006 aufgenommen werden kann.