- In Detailfragen, Herr Felke. Sie wissen, dass wir die Bauordnung noch einmal anfassen werden - das haben Sie ja selbst gesagt. In Detailfragen soll es das aber an der Stelle gewesen sein. Der nächste Wurf wird der weitere. - Vielen Dank.
Danke sehr. - Nunmehr hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Herr Minister Dr. Daehre, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich die Diskussion richtig verfolgt habe, dann kann ich sagen: Sie sind sich zu 90 % alle einig, dass die Sache notwendig war, dass es richtig war, dass wir es gemacht haben, und dass uns, denke ich, Herr Felke, nicht Angst und Bange den Planungsbüros gegenüber sein muss, sondern Angst und Bange ist den Bürgern in diesem Land geworden. Deshalb haben wir es gemacht.
Das andere ist - ich bin gern bereit, das auch zu sagen -, dass wir mit der erneuten Änderung der Bauordnung den Eindruck erwecken, dass wir jedes halbe Jahr oder jedes Dreivierteljahr die Bauordnung ändern wollen. Manchmal sind die Gegebenheiten aber so gewesen, dass wir nicht lange warten wollten. Deshalb ist das Thema im Kommunalwahlkampf. - Lassen wir das alles einmal beiseite.
Ich kann vielen hier nur sagen: Wenn ich Sie unterwegs in Sachsen-Anhalt erlebt habe, haben wir immer die Situation gehabt, dass Sie gesagt haben: Um Gottes Willen. Und die Bürgerinitiativen? Dann haben sich alle hingestellt und haben gesagt: Das ist doch unmöglich, was hier passiert. - Ich denke, jetzt haben wir eine vernünftige Lösung hinbekommen.
Das Zweite ist - Herr Schröder, Sie haben es angekündigt; ich nehme das gern auf -, dass die regierungstragenden Fraktionen jetzt sagen: Jetzt machen wir tatsächlich die letzte und das ist die mitteldeutsche Bauordnung. Ich schließe nicht aus, dass auch die Damen und Herren von der Opposition noch die Möglichkeit haben, Anträge einzubringen, um die Bauordnung zwischenzeitlich zu novellieren.
Das Dritte ist: Ich habe vielfach gehört: Im Prinzip ja, aber. Es ist, denke ich, das gewöhnliche Spiel zwischen der Regierung und der Opposition, dass man im Prinzip sagt Ja, aber dann muss das Aber kommen, weil man in der Opposition ist.
Darum sage ich, meine Damen und Herren: Energiepolitisch ist das schon ein Zeichen, das wir hier setzen, nämlich erstens, dass wir uns in Sachsen-Anhalt für die Windenergie ausgesprochen haben, und zwar in einer Größenordnung, wie sie andere Länder nicht haben.
Das Zweite ist, dass es nicht nur um die Windenergie geht. Es geht auch um die Frage: Wie gehen wir mit den Fotovoltaik-Wäldern um, die auf uns zukommen? - Dazu ist die Diskussion jetzt auch zu führen. Wir müssen uns darüber unterhalten, wo wir denn diese FotovoltaikWälder hinsetzten, ob wir sie auf Konversionsflächen setzen können.
Es ist eine ganze Menge, auch politisch, was da auf uns zukommt, über das wir uns unterhalten müssen. Alternativenergien: Ja. Eines möchte ich hierzu aber auch sagen: Die Vorstellung, dass wir mit Alternativenergien die Energiesituation in Deutschland lösen könnten, ist falsch. Ich sage das, damit das hier auch deutlich wird. Ich muss das hier zumindest noch einmal klar sagen.
Denn es kann nicht sein, meine Damen und Herren, dass wir die Windkraftanlagen immer weiterentwickeln und in anderen Ländern um uns herum, in Frankreich und in Osteuropa, Atomkraftwerke entstehen.
Ich habe mich gerade noch einmal kurz mit dem Wirtschaftsminister unterhalten. Das ist natürlich auch ein Kostenproblem für die Wirtschaft. Außerdem müssen wir im Falle von Havarien, die wir alle nicht erleben wollen, nur noch die Windrichtung vorgeben, damit sie an uns vorbeigehen. Das soll keine energiepolitische Diskussion sein, aber das gehört natürlich dazu, wenn wir uns über das Thema Windenergie in Sachsen-Anhalt unterhalten.
Ich bin froh darüber, dass die PDS im Vergleich zu der Position, von der aus sie die ersten Diskussionen geführt hat, inzwischen zu einer anderen Meinung gekommen ist. Es wäre ein gutes Zeichen, wenn nicht nur die Regierungsfraktionen diesem Gesetz zustimmen würden. Die SPD-Fraktion hat ja schon angedeutet, dass sie einigen Punkten zustimmen und sich bei anderen der Stimme enthalten wird. Was will man eigentlich mehr, wenn man so viel Zustimmung auch von der Opposition hat. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, Herr Schröder, ich habe bewusst darauf verzichtet, für die PDS die energiepolitische Seite aufzumachen. In diesem Falle hätten wir nämlich ganz andere Töne anschlagen müssen. Das hätte den Rahmen tatsächlich gesprengt. Die Bauordnung ist meines Erachtens gerade mit diesen Punkten sehr überfrachtet worden. Aber Sie haben diesen energiepolitischen Einstieg in die Änderung der Bauordnung gewählt. Wir wollen die Absicht nicht behindern, die Problematik der Windenergienutzung in der Bauordnung zu klären. Das ist ja durchaus vernünftig.
Wir werden uns ebenfalls der Stimme enthalten. Das ist aber keine Zustimmung zu Ihren energiepolitischen Absichten.
Danke, Herr Dr. Köck. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1620 ein.
Wir kommen zunächst zu der Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen. Wir haben nur zwei Paragrafen. Ich werde sie getrennt aufrufen, da bereits ein sehr unterschiedliches Abstimmungsverhalten signalisiert wurde.
- Ich habe § 1 Nr. 1 aufgerufen. - Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich? - Das sind die Oppositionsfraktionen.
§ 1 Nr. 2. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind FDP, CDU und SPD. § 1 Nr. 2 ist damit angenommen worden. Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion.
§ 1 Nr. 3. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gleiches Abstimmungsverhalten. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch wieder die PDS-Fraktion. Damit ist Nr. 3 angenommen worden.
Wer ist mit Nr. 4 einverstanden? Ich bitte um das Kartenzeichen. - Gleiches Abstimmungsverhalten bei Koalition und SPD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion.
Ich rufe § 2 auf. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.
Wir stimmen jetzt ab über die Gesetzesüberschrift: „Gesetz zur Änderung der Bauordnung Sachsen-Anhalt“. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind FDP, CDU und SPD. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion.
Wir stimmen jetzt ab über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer ihm seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz angenommen worden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen allen ist in den letzten Wochen der Begriff „Sterbegeld“ durch die Berichterstattung in den Medien und durch die Leserbriefseiten näher gebracht worden. Der Begriff „Sterbegeld“ ist aus meiner Sicht etwas irreführend. Er hört sich beinahe an wie eine Prämie für das Ableben des Betroffenen. Genauso irreführend sind auch die Regelungen, die teilweise gesetzlich fundiert anzutreffen sind.
Ausgelöst wurde die öffentliche Diskussion durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003. Mit diesem Gesetz wurde ein Zuschuss zu den Bestattungskosten aus dem Leistungskatalog für Hinterbliebene gestrichen. Daraufhin wurde eine öffentliche Diskussion darüber entfacht, ob Politiker auf Bundes- oder Landesebene besser gestellt seien als jeder andere Bürger in unserer Republik.
Die entfachte öffentliche Diskussion ist nicht immer zutreffend. Fakt ist, die Streichung des Zuschusses zu den so genannten Bestattungskosten an die Hinterbliebenen, einer Hilfe, um die immer höher gewordenen Kosten für die Bestattung zu dämpfen, trifft jeden Abgeordneten, ob im Bundestag oder im Landtag, jetzt schon genauso wie alle anderen Bürger auch. Weil diese Leistungen aus dem Katalog der Krankenkassen entfernt worden sind, bekommt auch ein Abgeordneter diese Leistungen selbstverständlich nicht mehr.
Aber dennoch ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, ob wir als Abgeordnete in einer Zeit, in der den Bürgern durch Beschlüsse und Gesetzesänderungen ständig zusätzliche Lasten auferlegt werden, nicht einer besonderen Verantwortung unterliegen und ob wir vor diesem Hintergrund nicht darüber hinaus einige Leistungen, die Abgeordneten und ihren Hinterbliebenen gewährt werden, aus dem Katalog streichen sollten.
Die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP im Landtag von Sachsen-Anhalt haben beschlossen, über die auch für Abgeordnete geltende Streichung der so genannten Bestattungsleistungen, also das so genannte Sterbegeld, wie es in der öffentlichen Diskussion genannt wird, hinaus weitere Zahlungen, die für Hinterbliebene gewährt werden, zu prüfen und im Ergebnis der Prüfung einen weiteren zusätzlichen Beitrag zu leisten und damit eine Entlastung der Staatskasse zu erreichen.
Im Ergebnis haben die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur