Um diplomatisch zu bleiben: Das Gegenteil ist der Fall. Nicht die Landesregierung oder die Koalitionsfraktionen haben die Risikokommunikation im Land angestoßen und geführt, sondern eigentlich die PDS-Fraktion, wenn man einmal von wenigen Aktionen von Herrn Dr. Schrader und von Herrn Ruden absieht.
Wir sehen uns deshalb zu dem vorliegenden Änderungsantrag auch legitimiert. Die insgesamt im Wesentlichen redaktionellen Änderungen der Ursprungsanträge entsprechen schon heute nicht mehr der Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland. Der Umstand, dass wir die ein Jahr alte Forderung nach einer Öffentlichkeitsinitiative unverändert in den Änderungsantrag aufnehmen
Der Umgang der Landesregierung mit der Gentechnik speziell im letzten Jahr böte Anlass genug, in das militante Lager der Gentechnikgegner zu wechseln.
Sehr geehrter Herr Minister Rehberger, ich glaube, die Zerstörung der Felder durch die Gegner der Gentechnik war nicht die Ursache, sondern eigentlich die Wirkung einer fehlender Transparenz in der Gentechnikpolitik des Landes.
(Beifall bei der PDS - Minister Herr Dr. Rehber- ger: So ein Unfug! - Herr Gürth, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)
Trotzdem signalisiert die PDS-Fraktion mit dem vorliegenden Änderungsantrag, dass es auf der Grundlage einer ehrlichen, selbstkritischen Fehleranalyse doch noch möglich wäre, zu einer auf breiterer gesellschaftlicher Grundlage fußenden Biotechnologiepolitik im Land Sachsen-Anhalt zu gelangen.
Am Ende gern. - Meine Damen und Herren! Der VogelStrauß-Politik - das heißt, den Kopf in den Sand zu stecken - käme die Negierung der Einschätzung gleich, dass das Image des Landes als Biotechnologiestandort im letzten Jahr Schaden genommen hat. Daran kann ebenso niemand zweifeln wie an den in Punkt 6 getroffenen Einschätzungen des Landtages.
Herr Minister Rehberger, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Ängste im Land sehr ernst nehmen. Davon war aber leider in den letzten Monaten relativ wenig zu spüren.
Punkt 3 unseres Antrages trägt dem Umstand Rechnung, dass morgen der letzte Akt der Überführung europäischen Rechts in nationales Recht vollzogen wird. Es ist legitim zu erwarten, dass nun der Vollzug auf der Tagesordnung steht.
Einigen unter Punkt 4 aufgeführten Fragen kann auch nicht durch die Ablehnung des Änderungsantrages ausgewichen werden, weil uns das Gentechnikgesetz zwingt, uns mit diesen Fragen auseinander zu setzen, zum Beispiel die Frage der Ausweisung gentechnikfreier Anbauzonen.
Lassen Sie uns die Probleme der grünen Gentechnologie im Lande so angehen, wie es die oben genannte Risikoforschung für den Pythia-Typ vorschlägt. Wir wollen das Thema mit der heutigen Diskussion nicht als beendet erklären, sondern es als Auftakt sehen, und bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Verehrter Kollege Dr. Thiel, ich möchte Sie fragen, wie Sie persönlich und die PDS-Fraktion zu den Vorgängen stehen, die Greenpeace und andere Organisationen in den letzten Wochen und Monaten in Sachen Gentechnik gestartet haben. Ich meine insbesondere die rechtswidrige Zerstörung von Feldern mit Saatgut, das rechtswidrige Betreten von Privateigentum und dergleichen mehr. Dulden Sie das? Betrachten Sie das als hinnehmbar? Oder ist das genau wie jeder andere Rechtsbruch mit der entsprechenden Schärfe des Gesetzes zu verfolgen?
Eine zweite damit zusammenhängende Frage wäre: Glauben Sie, dass Organisationen, die vorsätzlich oder duldend Rechtsbruch begehen, weiterhin Steuervergünstigungen aufgrund eines Gemeinnützigkeitsstatus erhalten sollten, wie es derzeit der Fall ist?
Also, Herr Gürth, was die erste Frage betrifft, kann ich für mich persönlich und sicherlich auch für die Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion sagen, dass wir einen Rechtsbruch in dieser Form ablehnen und grundsätzlich auch verurteilen. Ich glaube, dazu gibt es einen klaren Standpunkt.
Was Ihre letzte Frage anbetrifft: Ein persönliche Meinung dazu zu äußern, fällt sicherlich nicht leicht, weil die Fragen des Vereinsrechts gesetzlich zu prüfen sind. Herr Minister Paqué hat sich an den zuständigen Senat in Hamburg gewandt, um das zu prüfen. Warten wir also ab, was die hohen Gesetzeshüter zu dieser Sache sagen werden.
Herr Kollege, ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt, dass der zerstörte Weizenversuch, der ein Freisetzungsversuch war, öffentlich gemacht worden ist. In diesem Bereich war die Landesregierung zur Information und zur Kontrolle verpflichtet. Das ist Ihnen sicherlich bekannt.
Was halten Sie davon, dass Frau Künast als für das Bundessortenamt zuständige Ministerin den Bt-Mais, der hier angebaut wird, zugelassen hat und dass die gleiche Bundesministerin dann kritisiert hat, dass eine Sorte, die für das In-Verkehr-Bringen zugelassen worden ist, hier angebaut worden ist? Was halten Sie davon?
Was halten Sie davon, dass die Forschungsministerin Frau Bulmahn das Erforschen an diesem Mais unterstützt hat und sich dann kritisch dazu geäußert hat, dass es Landwirte gibt, die diesen Mais anbauen? Was halten Sie von dieser Doppelzüngigkeit?
Zu Ihrer konkreten Frage, Frau Wernicke. Es ist doch Tatsache, dass die Zulassung der Sorten, über die Sie gerade gesprochen haben, schon vor längerer Zeit erfolgt ist, dass sie schon ein paar Jahren zurückliegt und dass sich in den letzten Jahren gezeigt hat, dass gewissermaßen die Begleitumstände, die zur Freisetzung führen können, noch nicht hinreichend erforscht sind. Das ist der Punkt, an dem wir ansetzen.
Wir sagen: Das, was Sie momentan machen, ist, vielleicht in etwas geringerem Maße, In-Verkehr-Bringen, aber es ist sozusagen die Freisetzung von entsprechenden Sorten.
- Ich habe es gerade gesagt: Die Zulassung ist bereits vor einem längeren Zeitraum erfolgt, Herr Minister Rehberger. In der Zwischenzeit haben sich Umstände ergeben, aufgrund derer man sagen muss: Hier muss man genauer hinschauen. Deshalb halten wir die Diskussion über die entsprechende Begleitforschung, über die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für unwahrscheinlich wichtig. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Mittendorf hat sich beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt beschwerend mit der Frage an
das Publikum gewandt, warum der Ältestenrat den Bildungspolitikern jeweils nur fünf Minuten Redezeit eingeräumt hat und für den Tagesordnungspunkt zum Thema Biotechnologie eine Redezeit von jeweils zehn Minuten vorgesehen hat.