Protokoll der Sitzung vom 08.07.2004

Die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes begründete der Finanzminister bei der Einbringung mit der Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen der wirtschaftlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen, insbesondere auf das Wegbrechen der Steuereinnahmen bezogen. Als Gründe, die Nettokreditaufnahme um weitere 368 Millionen € zu erhöhen, ohne aber den Konsolidierungskurs mit seinen harten Sparauflagen zu verlassen, nannte der Minister insbesondere das Defizit von 2003 in Höhe von 354 Millionen €, weitere Steuerausfälle in Höhe von 80 Millionen € mehr für 2004 als bisher veranschlagt und die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für den Einsatz von EU-Geldern.

Damit liegt die Nettokreditaufnahme um rund 400 Millionen € über dem Niveau der eigenfinanzierten Investitionen und überschreitet die verfassungsgemäße Grenze. Das ist nur möglich, wenn die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt wird und durch die Nettokreditaufnahme abgewendet werden kann, wie der Finanzminister feststellte. Dazu wären aus seiner Sicht drastische Kürzungen im konsumtiven Bereich notwendig, die aber bereits an rechtliche Grenzen stoßen würden.

Im Folgenden begründete der Minister, warum aus der Sicht der Landesregierung nur eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung zum Defizitausgleich möglich war.

In der darauf folgenden Aussprache zum Nachtragshaushalt wurden besonders folgende Themen von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalition und der Oppositionsfraktionen aufgeworfen: die Frage nach einem endgültigen Haushaltsabschluss für 2003 und dem damit verbundenen tatsächlichen Defizit, die Feststellung einer höheren Nettokreditaufnahme als das bekannt gegebene Defizit bei gleichzeitig finanziell entlastenden Faktoren, die Überschreitung der verfassungsmäßigen Kreditobergrenze um rund 400 Millionen € und die dazu erfolgte Begründung, die Vertitelung der globalen Minderausgabe, insbesondere bei den Kommunalfinanzen und im Kinder- und Jugendbereich, und die bundespolitischen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die mittelfristige Finanzplanung.

Die Vertreterinnen und Vertreter der PDS-Fraktion gaben in der Haushaltsdebatte an, nach Möglichkeiten und Alternativen zu den Einsparungen im Kinder- und Jugendbereich und bei den Kommunalfinanzen suchen sowie die Höhe der Nettokreditaufnahme auf den Defizitausgleich beschränken zu wollen.

In der Ausschusssitzung am 7. Juni erfolgten die Einbringung und allgemeine Aussprache zum Nachtragshaushalt. Hierin wurden ausführlicher und auf konkret angesprochene Probleme, Fragen und Einzelpläne bezogen die Positionen der Landesregierung und der Oppositions- und der Koalitionsfraktionen deutlich gemacht.

Erschwert wurde die Behandlung der ersten Einzelpläne allerdings durch die Tatsache, dass vonseiten der Landesregierung eine Mitteilung vorlag, noch keinen endgültigen Haushaltsabschluss 2003 vorlegen zu können, da noch EU-Finanzmittel erwartet würden. Daher wurde die Beratung der Einzelpläne bis auf die zu Einzelplan 01 mit der Forderung verschoben, den Abschluss endgültig und schnellstens zu benennen.

Einen breiten Raum in der Diskussion nahmen die Stellungnahme und die Ausführungen des Landesrechnungshofes ein. Folgende Problemkreise, die auch in den nachfolgenden Beratungen des Finanzausschusses immer wieder thematisiert und erklärt werden mussten, wurden von ihm angeschnitten:

− erstens die Verschuldung des Landes und die Überschreitung der Verfassungsgrenze durch die Nettokreditaufnahme bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode, verbunden mit einem aus seiner Sicht vorhandenen Strukturproblem des Landes auf der Ausgabenseite,

− zweitens der Widerspruch zwischen dem Anfang Juni vorgelegten vorläufigen Abschluss des Haushalts 2003 mit einem Defizit in Höhe von 440 Millionen € und der Veranschlagung von nur 354 Millionen € im Nachtragshaushalt,

− drittens die sehr enge und keinerlei Spielraum mehr zulassende Veranschlagung von Positionen im Haushalt, wie Zinsen, Privatisierungserlöse, Kostenerstattung an die Investitionsbank und anderes mehr,

− viertens die Laufzeiten und eine damit verbundene haushaltsmäßig Vorsorge für die Beleihung des Sondervermögens „Altlastensanierung“ und für den fälligen Midewa-Kredit,

− fünftens die im Haushaltsgesetz neu aufgeführte Ermächtigung für eine zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe von erwarteten EU-Erstattungen und

− sechstens die Inanspruchnahme des Ausgleichstocks für ein kommunales Kreditprogramm und die Abgabe von Landeswald im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kulturgütern.

Weitere zwischen den Fraktionen diskutierte Problemkreise waren in der allgemeinen Aussprache der Umgang mit den Kommunen bezüglich des Finanzausgleichgesetzes und der Grundsicherung, die EU-Mittelveranschlagung und die globale Minderausgabe bei den Hochschulen im Zusammenhang mit den Zielvereinbarungen.

Die vom Finanzminister angekündigte Vertitelung der globalen Minderausgabe, die bis auf wenige Ausnahmen von allen Ministerien vorgelegt wurde, wurde von den Oppositionsfraktionen begrüßt. Allerdings ergab sich daraus im Konkreten eine Reihe von Anträgen, die zum Teil von den Oppositions- und den Koalitionsfraktionen befürwortet wurden und zu Änderungen des vorgelegten Entwurfs führten.

Meine Damen und Herren! Bevor der Finanzausschuss die Beratung zum jeweiligen Einzelplan begann, hatten alle Fachausschüsse Gelegenheit, entsprechende Beschlussempfehlungen vorzulegen, die dann abschließend im federführenden Ausschuss beraten wurden. Nunmehr liegt Ihnen heute das Ergebnis vor, das folgende Eckdaten enthält:

Das Haushaltsvolumen beträgt 10 768 612 300 €. Das ist eine Änderung gegenüber dem Ansatz für 2004 um 353 625 600 € und gegenüber dem Entwurf der Landesregierung um 55 706 100 €.

Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen betragen 2 284 991 100 €. Das ist eine Erhöhung um insgesamt 1 156 998 300 € gegenüber dem Ansatz 2004 und eine Erhöhung um 4 533 500 € gegenüber dem Entwurf der Landesregierung. Die Neuverschuldung steigt damit auf 1 336 173 400 €. Das sind rund 19 Millionen € mehr, als im Entwurf der Landesregierung aufgeführt ist.

In den Sitzungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen wurde eine Reihe von Anträgen der einzelnen Fraktionen beraten, von denen letztlich die der Koalitionsfraktionen entsprechende Mehrheiten fanden. Darüber hinaus gab es in der Bereinigungssitzung am 28. Juni sowohl Anträge zur Änderung des Haushaltsgesetzes als auch eine Reihe neuer Anträge zum Nachtrag des Haushaltsplanes, die unter anderem die Investitionszuschüsse für Kindertagesstätten, die Vertitelung von 38 Millionen € EU-Mitteln, die Erhöhung der GA-Mittel und das Ausbringen einer globalen Minderausgabe betrafen.

Nun zu den Einzelplänen. Zu Einzelplan 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt - wurden zusätzliche Einsparungen sowie eine Ansatzerhöhung mit einer Gesamteinsparung von 116 000 € auf Anregung des Landtagspräsidenten vorgeschlagen und auch beschlossen.

In Einzelplan 02 - Staatskanzlei des Landes SachsenAnhalt - gibt es Änderungen bei den Verfügungsmitteln der Staatskanzlei und bei der Titelgruppe 63 - Förderung des Europagedankens. Der von den Oppositionsfraktionen gestellte Antrag auf Erhöhung der gekürzten Ansätze für Zuschüsse für politische Bildungsarbeit von parteinahen Stiftungen, für kommunalpolitische Organisationen und für das Xenos-Programm im Bereich der Landeszentrale für politische Bildung in Höhe von 52 000 € wurde abgelehnt.

Bei Einzelplan 03 - Ministerium des Innern - wurden insbesondere die Einnahmen des Landesverwaltungsamtes um ca. 300 000 € erhöht. Ausgabenseitig wurde im Bereich der Polizei bei der Titelgruppe 61 der Ansatz für Verbrauchsmaterial, insbesondere Haltung von Fahrzeugen, um 600 000 € erhöht. Des Weiteren kam es zu Ansatzerhöhungen in den Kapiteln der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge sowie dem Institut der Feuerwehr.

Bei Einzelplan 05 - Ministeriums für Gesundheit und Soziales - besteht jetzt nach einer teilweisen Vertitelung noch eine globale Minderausgabe in Höhe von 2,45 Millionen €. Darüber hinaus gibt es gegenüber dem Entwurf erhöhte Ansätze bei der Verbraucherberatung, den Betreuungsvereinen, der Aids-Hilfe, den Investitionen für Kindertagesstätten und Sportstätten. Ansatzverringerungen gibt es bei Kapitel 05 12 - Maßregelvollzug - und bei den Zuweisungen für die Olympiabewerbung bei Kapitel 05 21.

Breiten Raum in der Diskussion nahm ein und letztlich Grund für die erneute Erhöhung der Nettokreditaufnahme ist die Zuweisung an die Kommunen zum Ausgleich von Mehrbelastungen durch die Grundsicherung in Höhe von 15,6 Millionen € bei Kapitel 05 08. Hierzu und zur finanziellen Situation der Kommunen insgesamt gab es im Übrigen innerhalb der Haushaltsberatungen eine gemeinsame Beratung und Aussprache mit den kommunalen Spitzenverbänden am 14. Juni, an der auch der Innenausschuss teilnahm. Ein seitens der PDS-Fraktion gestellter Antrag, die Grundsicherungsmittel unter anderem durch Einnahmen aus dem Katasterwesen und Kürzungen bei Straßenbau, Ausbildungsverkehr und anderem zu refinanzieren, fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Bei Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - kam es im Zusammenhang mit der Privatisierung des Flughafens Cochstedt zur Ausbringung einer neuen globalen Minderausgabe in Höhe von 10 Millionen € bei gleichzeitiger Verringerung des Ansatzes bei Titel 131 66 - Veräußerungserlöse - um diese 10 Millionen €. Der Ansatz für die Kostenerstattung an die Landesinvestitionsbank wurde um 2,9 Millionen € erhöht und damit den anderen Einzelplänen angepasst. Aufgrund erhöhter Bundeszuweisungen bei der GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“ um 5,5 Millionen € konnte auch die Ausgabenseite um 11 Millionen € erhöht werden. Des Weiteren erfolgte in dem Einzelplan eine Erhöhung der EFRE- und ESF-Mittel bei den Kapiteln 08 02 und 08 04 um insgesamt rund 26 Millionen €.

Auch bei Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft - wurden zusätzliche EU-Mittel veranschlagt, und zwar bei Kapitel 09 06 - EU-Förderphase bis 1999. Das sind zum einen EAGFLMittel in Höhe von 9,5 Millionen € und Leader-II-Mittel in Höhe von 2,6 Millionen €.

Bei Einzelplan 11 - Ministerium der Justiz - kam es nur zu sehr wenigen Änderungen, so bei Kapitel 11 04, wo der Ansatz für Einnahmen aus Geldstrafen und Gerichtskosten um 2,5 Millionen € erhöht wurde.

Meine Damen und Herren! Bei Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - kam es gegenüber dem Entwurf der Landesregierung aufgrund der Mai-Steuerschätzung erneut zu Änderungen bezüglich der Steuereinnahmen sowie der Ausgleichsleistungen zwischen Land, Bund und Kommunen. So verringern sich die Steuereinnah

men um insgesamt 21 Millionen €, die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich erhöhen sich dagegen um 14 Millionen €.

Änderungen betreffen darüber hinaus die Finanzzuweisungen an die Kommunen, die sich um weitere 2,1 Millionen € vermindern, die Veranschlagung der noch nicht eingegangenen EU-Mittel in Höhe von 36 Millionen € bei Kapitel 13 02, die Ausbringung einer globalen Minderausgabe in Höhe von 5 Millionen € über die Hauptgruppe 5, die Ausbringung einer neuen Titelgruppe mit der Zweckbestimmung „Staatliche Glasmanufaktur Harzkristall“ mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 2 Millionen € bei Kapitel 13 20 und die erneute Erhöhung der Nettokreditaufnahme um 19 Millionen € bei Kapitel 13 25.

All diese Probleme und die damit verbundenen Fragen waren Inhalt der durchaus kontrovers geführten, aber sachlichen Diskussion im Finanzausschuss.

Bei Einzelplan 14 - Ministerium für Bau und Verkehr - wurden bei Kapitel 14 05 das Zinshilfeprogramm für Kommunen, das ursprünglich aus den Bedarfszuweisungen kommen sollte, in Höhe von 50 000 € für das Jahr 2004 veranschlagt und eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2005 ausgebracht.

Des Weiteren wurden bei Kapitel 14 10 - Stadtumbau - die Zuschüsse für die Durchführung der IBA Stadtumbau um 300 000 € erhöht; die Refinanzierung erfolgt durch eine entsprechende Kürzung der Zuschüsse an die Investitionsbank bezüglich des Altschuldenhilfegesetzes.

Bei Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - sind nur geringfügige Änderungen geschehen. So erhöht sich der Ansatz bei dem Einnahmetitel „Verwaltungsgebühren“ beim Landesamt für Umweltschutz um 200 000 €. In diesem Zusammenhang wurde allerdings über die Problematik der Beleihung des Sondervermögens Altlastensanierung und das Auslaufen der Laufzeit zum 31. Oktober 2004 diskutiert; einer entsprechenden Regelung im Haushaltsgesetz zur Verlängerung wurde mehrheitlich zugestimmt.

Änderungen im Einzelplan 20 - Hochbau - betreffen die neue Titelgruppe 70 - Parkdeck Landtag - bei Kapitel 20 21 mit Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen € und im Zusammenhang damit die Erhöhung des Ansatzes bei Kapitel 20 11 Titel 712 02 um 400 000 € für dieses Jahr.

In den Einzelplänen 04, 06, 07 und 16 sowie in den Sondervermögen wurden keine Änderungen gegenüber dem Entwurf der Landesregierung vorgenommen. Es kam jedoch zu durchaus heftigen kontroversen Debatten. Die PDS-Fraktion legte einen Änderungsantrag zu Einzelplan 06 bezüglich der globalen Minderausgabe bei Kapitel 06 02 in Bezug auf die Hochschulen vor.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige wenige Bemerkungen zu der Änderung des Haushaltsgesetzes. Da es in der Bereinigungssitzung zusätzlich zu den notwendigen redaktionellen Änderungen hinsichtlich des formalen Haushaltsabschlusses Änderungsanträge der Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen gab, wurde die von der Landesregierung vorgeschlagene zusätzliche Kreditermächtigung bis zur Höhe der bei der EU gestellten Erstattungsanträge gestrichen.

Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen wurde ein neuer § 16 eingefügt, der die Verlängerung der Belei

hungsoption des Sondervermögens Altlastensanierung beinhaltet.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Finanzausschusses, dem Finanzministerium, den Vertreterinnen und Vertretern der anderen Ministerien, dem Landesrechnungshof sowie dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die fachliche und sachliche Beratung herzlichen Dank sagen. Vor allem danke ich an dieser Stelle der Ausschusssekretärin Frau Kahl für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vom Schreibdienst, die wieder lange Tage hatten.

Ihnen liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Drs. 4/1693 mit Datum vom 1. Juli 2004 vor. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen mit sechs Jastimmen und bei fünf Neinstimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Nachtragshaushalt in der vorliegenden Fassung anzunehmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der PDS und bei der SPD - Zustim- mung bei der CDU, bei der FDP und von der Re- gierungsbank)

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. Ich möchte den Dank, den Sie ausgesprochen haben, an Sie zurückgeben. Vielen herzlichen Dank für die intensive Arbeit, die Sie und alle Mitglieder des Finanzausschusses bei der Beratung des Nachtragshaushalts geleistet haben. Ich danke darüber hinaus allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne eine Frauengruppe vom Verein Lebenswegplanung und Berufsorientierung Burg.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Wir treten nun in die Debatte nach der Redezeitstruktur D ein. Zunächst hat für die Landesregierung der Minister der Finanzen Herr Professor Dr. Paqué um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Nachtragshaushaltsplan 2004. Mit diesem Nachtragshaushaltsplan wird das Haushaltsgesetz für das Jahr 2004 in einigen wesentlichen Punkten geändert. Die Beweggründe der Landesregierung, für das Haushaltsjahr 2004 einen Nachtragshaushaltsplan vorzulegen, hatte ich bereits während der ersten Lesung im Mai 2004 ausführlich dargestellt.

Ich möchte mich daher heute darauf beschränken, einzelne Aspekte dieses Nachtragshaushaltsplans zu erläutern, die mir besonders wichtig erscheinen. Dabei werde ich vor allem auf Änderungen eingehen, die nach der Einbringung des Gesetzentwurfs im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss eingearbeitet wurden.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit persönlich bei Frau Dr. Weiher und dem Ausschuss für Finanzen für die konstruktive Begleitung dieses Haushalts bedanken.