Es ist nötig, dass wir hierbei eine vernünftige Zeitschiene fahren. Es macht keinen Sinn - da gebe ich Ihnen Recht -, jetzt alles unnötig auf die lange Bank zu schieben. Wir werden uns auch in der Sommerpause regelmäßig zusammensetzen. Ich gehe davon aus, dass wir im Herbst ein Ergebnis vorweisen können, mit dem wir alle zufrieden sind. Dann werden wir uns darüber unterhalten, welche Aufgaben wir noch auf die Kreisebene übertragen können. - Danke.
Vielen Dank. - Es wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Das dürfte unstrittig sein. Herr Schomburg?
Zur Mitberatung soll der Gesetzentwurf also in die Ausschüsse für Wirtschaft und Arbeit, für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, für Umwelt sowie für Kultur und Medien überwiesen werden. Das sind also vier mitberatende Ausschüsse. Gibt es weitere Anträge? - Nein.
Können wir über die Überweisung gemeinsam abstimmen? - Kein Widerspruch. Dann machen wir das so. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Ist jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Damit ist die Überweisung einstimmig so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.
Es ist jetzt genau 13 Uhr. Wir unterbrechen die Sitzung für 60 Minuten. Es geht um 14 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 15 weiter.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespressegesetzes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat Ihnen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mediengesetzes und des Landespressegesetzes vorgelegt. Die Rechtsgrundlagen für die erfolgreiche Betätigung des privaten Rundfunks im Rahmen der dualen Rundfunkordnung werden damit weiterentwickelt. Der Gesetzgeber erfüllt seine verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes, eine positiv-rechtliche Rundfunkordnung zu gestalten, die die Rundfunkfreiheit garantiert.
Die kommerziellen und die vielen nicht kommerziellen Veranstalter im Radio und im Fernsehen, die es in Sachsen-Anhalt gibt, haben sich im Großen und Ganzen in den vergangenen, nicht immer einfachen Jahren gut gehalten. Bei den Nutzern sind sie anerkannt und beliebt. Zusammen mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern ergibt sich ein vielfältiger und insgesamt positiver Gesamteindruck der in Sachsen-Anhalt bestehenden Medienlandschaft.
Allerdings bildet Sachsen-Anhalt keine medienpolitische Insel. Seit dem Jahr 2000 ist eine Reihe Änderungen durch drei Staatsverträge zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrages und durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag eingetreten. Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich für die Unternehmen - teils erheblich - verändert.
Die Begründung des Gesetzentwurfs informiert Sie über eine Vielzahl von Konsequenzen, die sich daraus für die Formulierung des Mediengesetzes ergeben haben. Ich kann sie hier nicht im Einzelnen aufführen, aber sie werden natürlich Gegenstand der Beratungen im Ausschuss sein.
Erstens. Für lokale und regionale Fernsehveranstalter findet eine Deregulierung bei Werbung und Teleshopping statt. In diesem Bereich ist eine Ausnahme von den strengen Vorschriften der EU-Fernsehrichtlinie landesintern zulässig. Im Ergebnis ist es damit insbesondere möglich, das Programm häufiger als bisher für Werbung zu unterbrechen und längere Werbeinseln einzufügen.
Es bleibt allerdings bei der grundsätzlich weiterhin notwendigen Trennung von Werbung und redaktionell gestaltetem Programm. Ob eine solche im wirtschaftlichen Interesse mögliche Ausweitung der Werbung vom Zuschauer akzeptiert wird und sich insofern auch für die Veranstalter empfiehlt, werden die Veranstalter selbst feststellen und beurteilen müssen.
Zweitens. Die bisherige gesellschaftsrechtliche Beteiligungsgrenze für bestimmte Presseunternehmen an privaten Rundfunkveranstaltern, die eine quantitative Größe war, wird in dieser Form aufgehoben. An ihre Stelle soll nach unseren Vorstellungen die Generalklausel des § 32 Abs. 1 treten. Danach dürfen marktbeherrschende Presseunternehmen auf Rundfunkveranstalter weder mittelbar noch unmittelbar einen beherrschenden Einfluss haben, ohne dass eine abstrakt-generell geltende quantitative Größenordnung festgelegt wird.
Bei dieser Neuregelung waren die gesetzlichen Ziele der Meinungsvielfalt einerseits sowie die wirtschaftliche Betätigung von Verlagen und Rundfunkveranstaltern andererseits in einen Interessenausgleich zu bringen. Es besteht ein wechselseitiges Interesse von Verlegern und Rundfunkveranstaltern an größerer Liberalität auf diesem Gebiet. Die vorgeschlagene Neuregelung bietet den Vorteil, Barrieren für Presseunternehmen bei der Realisierung neuer Geschäftsfelder abzubauen, die Rundfunkunternehmen in unserem Land wirtschaftlich zu kräftigen und insgesamt der Deregulierung zu dienen.
Dem Entstehen einer vorherrschenden Meinungsmacht kann mit der Bildung eines Programmbeirats wirksam vorgebeugt werden. Die Verantwortung für die sachgerechte Handhabung dieser Neuregelung läge bei der Landesmedienanstalt.
Drittens. Der Aufgabenkatalog der Medienanstalt wird erweitert. Ihre gesetzliche Aufgabe ist zukünftig auch die Förderung des Medienstandorts Sachsen-Anhalt, die Durchführung der Umstellung auf die digitale Übertragungstechnik sowie die Zusammenarbeit mit den Medienanstalten der Länder Sachsen und Thüringen zur Stärkung der Bedeutung Mitteldeutschlands im Wettbewerb der Medienstandorte in Deutschland und durchaus auch im europäischen Umfeld.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zu einem Punkt, der im Rahmen der Anhörung teilweise sehr kontrovers diskutiert wurde. Ursprünglich hatte die Landesregierung in Abstimmung mit den Medienpolitikern der Fraktionen die Absicht, bei der Medienanstalt SachsenAnhalt nach dem Vorbild anderer Länder einen sachverständigen Medienrat mit fünf Mitgliedern einzuführen. Diese Absicht wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf über die geplante Organisationsreform jedoch nicht weiter verfolgt, denn während des Anhörungsverfahrens haben sich die Voraussetzungen wesentlich verändert.
Alle Länder haben im Rahmen der aktuellen Diskussion zu einer Rundfunkstrukturreform kürzlich vereinbart, die
Aufsicht über den privaten Rundfunk in Deutschland auch aus Kostengründen - es ist ja eine gebührenfinanzierte Veranstaltung - grundsätzlich zu überprüfen. Vorgeschlagen wird unter anderem, eine gemeinsame Medienanstalt der Länder zu gründen - ein Vorhaben, das aus meiner Sicht zu weit ginge - oder zumindest bestimmte Aufgaben stärker als bisher zu zentralisieren.
Parallel dazu sind - im Übrigen aus im Kern ähnlichen Motiven - die mitteldeutschen Länder übereingekommen, Eckpunkte für die Bildung einer mitteldeutschen Medienanstalt zu erarbeiten - ein Vorhaben, das einen Staatsvertrag voraussetzt, der dann natürlich auch zu gegebenen Zeit hier zur Ratifikation vorzulegen wäre.
Besonders die aktuelle Debatte um die Rundfunkgebühr hat klar gemacht, dass die Länder nicht ständig Einsparforderungen an die Rundfunkanstalten richten können, wenn bei ihren eigenen Landesmedienanstalten keine Effizienzgewinne erzielt werden.
Ob nun bundesweit oder regional - organisatorische Änderungen bei der Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt bleiben auf der Agenda. Entscheidungen werden getroffen, wenn die Optionen ausgearbeitet sind. Eine gesonderte Reform der Verfassung unserer Medienanstalt aus Anlass des vorliegenden Gesetzgebungsvorhabens ist vor diesem Hintergrund obsolet geworden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Insgesamt meine ich, dass der Gesetzentwurf der Rundfunkordnung unseres Landes eine Gestalt gibt, die auf der Grundlage wirtschaftlich konkurrenzfähiger Unternehmen das Entstehen von Meinungsvielfalt auch in Zukunft sichert. Ich bitte den Landtag um eine Beratung des Gesetzentwurfes im zuständigen Ausschuss für Kultur und Medien. Ich werde dann selbstverständlich auch für die Erörterung aller Einzelpunkte zur Verfügung stehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Robra. - Wir beginnen mit der Debatte der Fraktionen. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Ich erteile Herrn Höhn von der PDSFraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Staatsminister hat darauf hingewiesen, dass der Entwurf, der dem Landtag jetzt vorgelegt wurde, in einem erheblichen Punkt von dem ersten Entwurf abweicht. Insofern habe ich, als ich meine Rede vorbereitet habe, gedacht, eigentlich könnte ich mich fünf Minuten lang zufrieden lächelnd hier hinstellen und sagen: Das haben wir geschafft. Das wäre dem Thema aber nicht angemessen. Ich möchte zum Problem des Medienrates doch noch etwas sagen.
Sie haben auf den mitteldeutschen Aspekt hingewiesen. Nur damit wir keine Missverständnisse fortführen: Die Frage, ob es eine mitteldeutsche Kooperation der Landesmedienanstalten oder mit dem sächsischen Medienrat gibt, war nie der Streitpunkt in der Auseinandersetzung, auch nicht innerhalb der Medienanstalt. Ich bin sehr dafür, dass wir überlegen, wie wir an der Stelle zu Kooperation und auch zu Effizienz kommen. Insofern freue ich mich, dass Sie einen Staatsvertrag vorlegen wollen, in dem wir das regeln können. Der Streitpunkt war die Struktur, die Sie installieren wollten.
Wenn Sie anstreben, eine mitteldeutsche Landesmedienanstalt zu installieren, in der wir, wie wir es in Sachsen-Anhalt haben, sicherstellen, dass wir ein breites gesellschaftliches Spektrum in dieser Landesmedienanstalt für alle drei Länder abbilden, sind wir sehr dafür. Wenn der Staatsvertrag so aussieht, dass Sie einen Medienrat für alle drei Länder einführen, dann sind wir dagegen. Diesbezüglich ist dasselbe zu kritisieren wie in Sachsen-Anhalt, nämlich dass dann eine gesellschaftliche Kontrolle des privaten Rundfunks nicht gewährleistet wäre. Insofern müssten wir dann unsere Kritik nicht zurücknehmen.
Ich möchte, weil Sie das angesprochen haben, noch eine kurze Bemerkung machen. Wir hatten in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien, wenn ich mich richtig entsinne, diesbezüglich einen kurzen Schlagabtausch. Ich möchte für die PDS sagen, dass wir den privaten Rundfunk mit Blick auf das duale System ausdrücklich als Bereicherung für das gesellschaftliche Bild in der Bundesrepublik ansehen und dass wir auf ihn auch nicht verzichten möchten. Ich betone das, weil ähnliche Äußerungen im Ausschuss gefallen sind.
Das Letzte, das ich dazu sagen möchte, ist: Zu den Punkten, die jetzt im Mediengesetz noch offen sind - Sie haben die Punkte angesprochen, den Prozess der Digitalisierung bzw. der Umstellung und die Werbezeiten -, glaube ich, können wir im Ausschuss und auch im Plenum im Konsens eine einvernehmliche Lösung finden. Die Punkte sind wenig strittig, weil sie zum Teil zwangsläufig sind. Das gilt insbesondere für die Umstellung auf den digitalen Rundfunk und für den Simulcast-Betrieb.
Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Die PDSFraktion wird einer Überweisung zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit einem der dynamischsten Gebiete unserer Gesellschaft; denn sowohl die technischen als auch die infrastrukturellen als auch die gesellschaftspolitischen Entwicklungen vollziehen sich auf diesem Gebiet so rasant wie auf kaum einem anderen Gebiet unserer Gesellschaft. Deshalb muss das Mediengesetz spätestens alle vier Jahre verändert werden.
Seit dem In-Kraft-Treten des aktuellen Mediengesetzes am 31. Juli 2000 sind mittlerweile vier Staatsverträge abgeschlossen worden - der Fünfte, der Sechste und der Siebente Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der Jugendmedienschutzstaatsvertrag -, die zwar alle für Sachsen-Anhalt bisher schon gelten, deren Konsequenzen in unser Mediengesetz aber noch nicht übernommen worden sind.
Des Weiteren gab es gesetzestechnische Gründe für die Überarbeitung. Aus einem Vollgesetz wurde nun mittels Verweisungsregelung ein Teilgesetz, das auf die gültigen Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags lediglich verweist und damit übersichtlicher und klarer wird. Ebenfalls hat eine Neustrukturierung der Abschnitte zu einer Zu
sammenfassung bisher getrennt aufgeführter Regelungen geführt, was der besseren Lesbarkeit dient. Begrüßenswert war darüber hinaus auch die sprachliche Überarbeitung und Präzisierung einiger Passagen dieses Gesetzes.
Daneben gab es eine Fülle von inhaltlichen Änderungen, von denen ich nur einige erwähnen möchte. Herr Staatsminister wies schon auf die erweiterten Werbemöglichkeiten für lokale und regionale Fernsehveranstalter nach § 46a des Rundfunkstaatsvertrages hin, die dazu führen, dass in der Tat die Verantwortung dafür, wie viel Werbung in einer Stunde platziert wird, auf die Veranstalter übertragen wird, die dies in einem Prozess mit den Nutzern dieser Sender aushandeln müssen. Das ist eine Liberalisierung, hinter der die CDU einmütig steht.
Die Aufhebung der Differenzierung zwischen den Vollprogrammen und den Spartenprogrammen im Hörfunk ist eine Konsequenz aus den bisherigen praktischen Erfahrungen im Umgang mit den Hörfunkveranstaltern in Sachsen-Anhalt. Weitere Änderungen betreffen einige Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt in Hörfunk und Fernsehen durch die Beschränkung auf zwei Hörfunk- und Fernsehprogramme. Ebenfalls neu eingeführt ist eine Regelung zur vereinfachten Zuweisung terrestrischer Übertragungsmöglichkeiten durch die Medienanstalt, speziell zur Durchsetzung der Digitalisierung im Hörfunk.
Die Änderung der Möglichkeiten der Beteiligung von Presseunternehmen an privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern ist ebenfalls von Herrn Staatsminister Robra erläutert worden, sodass ich mir weitere Ausführungen dazu sparen kann.
Die Modifizierung der Möglichkeiten zur Förderung von Pilotprojekten durch die Medienanstalt ist ein weiterer erwähnenswerter Punkt, ebenso die Konkretisierung des Reglungsrahmens zum digitalen Übergang. Nur pauschal erwähnt sind mehrere Neuregelungen zur inneren Organisation und zur Kompetenzverteilung in der Medienanstalt.
Die Vorbereitung der Gesetzesnovelle erfolgte in enger Abstimmung mit den Medienpolitikern aller im Landtag vertretenen Fraktionen und kann somit als vorbildlich charakterisiert werden.