Der Stellen- und Personalabbau wird durch eine umfangreiche Umstrukturierung in der Landesverwaltung ergänzt. Ich nenne nur das Stichwort Landesverwaltungsamt.
Diese Umstrukturierung hat die Landesregierung eingeleitet und sie wird in den nächsten Jahren Früchte tragen in Form von mehr Effizienz in der Verwaltung und in Form von weniger Ausgaben. Aber auch das braucht natürlich Zeit.
Weitere Einsparungen wird die Senkung der Sonderzuwendungen für die Beamten des Landes erbringen. Meine Damen und Herren! Im November des letzten Jahres hat der Landtag das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde die Sonderzuwendung, das so genannte Weihnachtsgeld, für Beamtinnen und für Beamte erstmals gekürzt, und das Urlaubsgeld wurde gestrichen. Die damals beschlossene Regelung galt schon für das Jahr 2003 und sie gilt auch für das Jahr 2004. Allerdings war zum da
maligen Zeitpunkt nicht absehbar, dass sich die Haushaltslage weiter dramatisch verschlechtern würde.
Dies erfordert es, ab dem Jahr 2005 weitere Einschnitte bei der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte vorzunehmen. Meine Damen und Herren! Der Landesregierung sind die beschlossenen weiteren Einschnitte bei der Sonderzahlung nicht leicht gefallen. Aber wir haben keine Alternative. An dieser Stelle möchte ich die Beamtinnen und Beamten im Land um Verständnis bitten. Mir ist bewusst, dass die von der Landesregierung beschlossenen weiteren Einschnitte sehr schmerzhaft sind.
Ich möchte die Beamtinnen und Beamten aber bitten, sich ihrer besonderen Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bewusst zu sein. Dabei sollten sie auch beachten, dass in der privaten Wirtschaft in Sachsen-Anhalt die Zahlung von Sonderzuwendungen längst nicht selbstverständlich ist. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Beschäftigten kein Weihnachtsgeld mehr. Daher waren Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt in der Vergangenheit häufig besser gestellt als Angestellte in privaten Unternehmen. Hinzu kommt die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Diese Sicherheit ist in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit von noch weit größerer Bedeutung als zu Zeiten der Vollbeschäftigung.
Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass Einsparungen bei der Besoldung der Beamten nicht nur in Sachsen-Anhalt erfolgen. Unser westdeutsches Nachbarland Niedersachsen plant im Wesentlichen das Gleiche. Auch dort ist die Finanzlage schwierig. Aber sie ist sicherlich nicht schwieriger als in Sachsen-Anhalt, eher das Gegenteil.
Andere Bundesländer, die eher zu wenig als zu viel Personal im öffentlichen Dienst haben, erreichen Einsparungen im Bereich der Personalkosten, indem sie die Arbeitszeit ihrer Beamten erhöhen bzw. erhöht haben und damit Neueinstellungen vermeiden. So arbeiten Beamte in Bayern und Hessen seit diesem Jahr in der Regel 42 Stunden. Beamte in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen arbeiten in der Regel 41 Stunden. Auch Bundesbeamte müssen ab diesem Herbst eine Erhöhung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit hinnehmen, und zwar von 38,5 Stunden auf 40 Wochenstunden. Die erhöhten Arbeitszeiten führen dazu, dass die Bezüge der Beamten pro Arbeitsstunde sinken. Sie müssen für das gleiche Geld deutlich mehr arbeiten.
Dieser Weg kommt allerdings für Sachsen-Anhalt nicht infrage, da wir im öffentlichen Dienst insgesamt, anders als einige westdeutsche Länder, zu viel und nicht zu wenig Personal haben.
Ich weise an der Stelle auch darauf hin, dass es natürlich in einem Land wie dem unseren, das eine Steuerdeckungsquote von 45 % hat und das eben auch noch maßgeblich von Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs abhängt, geradezu zwingend wird, Anpassungen vorzunehmen, wenn in den Geberländern im Finanzausgleich entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Das ist der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der finanziellen Lage im Land hat die Landesregierung deshalb praktisch keine andere Wahl, als mit den Änderungen des beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes das zu tun, was auch unser westdeutsches Nachbarland Niedersachsen tut. Die Höhe der Entlastung für den Lan
deshaushalt beträgt ab dem Jahr 2005 jährlich 28 Millionen €. Auf diese Entlastung können wir nicht verzichten. Ich bitte Sie daher, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung bei diesem Vorhaben zu unterstützen.
Nach den Plänen der Landesregierung verbleibt eine Zulage für Kinder und eine Zahlung an untere Gehaltsgruppen. Die Landesregierung strebt zudem an, im Rahmen größerer Umstrukturierungen in diesem Bereich mit Schwerpunkt auf dem mittleren Dienst auch mehr leistungsgerechte Beförderungsmöglichkeiten zu schaffen.
Bei alledem ist zu bedenken, dass der Potsdamer Tarifabschluss Anfang 2003 für die Jahre 2003 und 2004 beträchtliche Tarifsteigerungen für Angestellte und Besoldungsanpassungen für Beamte gebracht hat und einer schweren Zusatzbelastung des Haushalts führte. In der Summe lag die Steigerung - die tarifliche Steigerung plus Ost-West-Angleichung - bei annähernd 7 %.
Es ist deswegen wichtig, in den kommenden Tarifverhandlungen auch im Angestelltenbereich einen substanziellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen. Zusätzliche Belastungen wie in den Jahren 2003 und 2004 sind für die öffentlichen Haushalte nicht zu verkraften, und zwar nicht nur in Sachsen-Anhalt, aber eben auch besonders in Sachsen-Anhalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Teil der mittel- und langfristigen Konsolidierungsstrategie der Landesregierung, durch die Gründung von Landesbetrieben Optimierungs- und Einsparpotenziale in denjenigen Teilen der Landesverwaltung zu erschließen, die einer betriebswirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsführung zugänglich sind. Beispiele dafür sind der neu zu gründende Landesbetrieb Bau, das Liegenschaftsmanagement - Limsa -, das Landesinformationszentrum - Liz -, das Landesamt für Verbraucherschutz, das Landeseichamt, der Landesforstbetrieb, der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft.
Bei keinem dieser Projekte sind dabei sofortige Kosteneinsparungen zu erwarten, denn - so ist es nun einmal in der Realität - Effizienzgewinne brauchen Zeit.
Konsolidierung macht nicht nur Umstrukturierungen notwendig, sondern bedeutet auch ein Hinterfragen des notwendigen Umfangs staatlich-hoheitlicher Tätigkeiten. Die Landesregierung wird auch in den kommenden beiden Jahren den eingeschlagenen Weg fortsetzen und Landesbeteiligungen und Vermögenswerte veräußern, wenn diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit hoheitlichen Tätigkeiten stehen. Es ist vorgesehen, im Jahr 2006 unter anderem Teile der MDSE, der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft, zu privatisieren.
Es geht dabei nicht primär um die damit verbundene fiskalische Entlastung, sondern um Ordnungspolitik. Der Staat soll sich auf die Aufgaben beschränken, für die er da ist, und sich nicht auf jene konzentrieren, die Private besser können.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zu den Investitionen und zur Förderpolitik kommen. Ab dem Jahr 2005 beginnt die degressive Ausgestaltung der Zuweisungen aus dem Solidarpakt II zu greifen. Damit setzt im nächsten Jahr die Rückführung der Finanzausstattung der ostdeutschen Länder auf das Niveau der westdeutschen Länder ein - ein Prozess, der bis ins Jahr 2019 dauern wird und der in den Jahren 2009/2010
beträchtlich an Fahrt gewinnt. Ab diesem Zeitpunkt bedeutet das für unseren Landeshaushalt praktisch, dass jedes Jahr etwa 100 Millionen € an Zuweisungen entfallen.
Der sich daraus ergebende Konsolidierungsdruck wird sich nur erfolgreich bewältigen lassen, wenn der Investitionsbereich nicht von der Konsolidierung ausgenommen wird. Eine stagnierende oder leicht rückläufige Investitionsquote und der teilweise Verzicht auf Bundesmittel bedeutet aber nicht Qualitätsverluste im Investitionsbereich. Im Gegenteil. Fördern nach der Devise „Viel hilft viel“ ist mit Blick auf die Förderziele und mit Blick auf die Lage der öffentlichen Haushalte verfehlt. Fördern nach diesem Grundsatz ist nicht nur ein unverantwortlicher Umgang mit öffentlichen Mitteln; ein unkontrolliertes Fördern nach dem Prinzip der Gießkanne richtet zudem auch Schäden im Wettbewerbsgefüge und in der Wirtschaftsstruktur an.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in diesem Jahr den ersten Subventionsbericht des Landes erarbeitet. Er ist eine erste umfassende Bestandsaufnahme über die gesamte Fördertätigkeit des Landes. Die Förderprogramme mit EU-Bezug wurden bereits aufgrund der Fördervorgaben der Europäischen Kommission einer Evaluierung unterzogen. Die Landesregierung hat mit dieser grundlegenden Zusammenstellung die Grundlage für eine verbesserte, für eine abgestimmte und optimierte und damit auch sparsamere Förderpolitik geschaffen. Die Erkenntnisse wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs erstmals genutzt.
Die Entwicklung der Investitionsquote - im Jahr 2005 beläuft sie sich auf 17,9 %, im Jahr 2006 auf 17,2 % - ist aus diesen Gründen eigentlich ein zunehmend ungeeigneter Gradmesser für das Niveau und die Qualität der Investitionsförderung des Landes. Trotzdem bleibt festzuhalten: Die Investitionsquote kann sich sehen lassen. Unter extremem Konsolidierungsdruck wird nur eine leichte Senkung der Quote in Kauf genommen.
Meine Damen und Herren! Ein bedeutender Teil der Investitionen der öffentlichen Hand im Land wird über die Kommunen abgewickelt. Auch und insbesondere aus diesem Grund kommt der Finanzausstattung der Kommunen große Bedeutung zu. Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen werden in etwa auf dem bisherigen Niveau gehalten. Die Kommunen erhalten aus dem kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2005 rund 1,67 Milliarden € und im Jahr 2006 rund 1,71 Milliarden €. Im Jahr 2004 war es die gleiche Summe. Ihre Finanzausstattung zur Finanzierung der kommunalen Verwaltungshaushalte bleibt also in etwa konstant und von Kürzungen verschont.
Die Zuweisungen insgesamt an die Kommunen einschließlich der über die Ressorts laufenden Mittel, die nicht Bestandteil des FAG sind, nehmen um rund 150 Millionen € ab, von 3,177 Milliarden € im Jahr 2004 auf 3,02 Milliarden € im Jahr 2005 und 3,021 Milliarden € im Jahr 2006. Dies ist allerdings allein auf den Abbau der Hochwasserhilfen zurückzuführen. Diese betragen im Jahr 2004 noch 281 Millionen €, im Jahr 2005 nur noch 51 Millionen € und im Jahr 2006 null.
Meine Damen und Herren! Ein Blick auf die Finanzausstattung der Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 bliebe unvollständig, wenn nicht zwei weitere Aspekte berücksichtigt würden. Zum einen entwickelt sich in diesem Jahr das Gewerbesteueraufkommen im Vergleich
zum Vorjahr günstig und bei Fortsetzung der wirtschaftlichen Erholung dürfte diese Entwicklung auch in den beiden kommenden Jahren anhalten. Tatsächlich wird sich so die Finanzsituation der Kommunen des Landes im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren verbessern - anders als in den vergangenen Jahren, als die Kommunen von einbrechenden Gemeinschaftssteuern und schwächelnden Gewerbesteuern gleichsam doppelt getroffen wurden.
Zum anderen wirken sich die Hartz-Reformen, die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe, auf die Finanzausstattung der Kommunen aus. Dies zeigt vor allem ein Blick auf die stark voneinander abweichenden Gesamtsummen bei Kommunalzuweisungen in diesem und in den kommenden beiden Jahren. Zum Ausgleich der in Mittel- und Ostdeutschland besonders hohen strukturellen Arbeitslosigkeit erhalten die Kommunen über das Land 164 Millionen € an Bundesergänzungszuweisungen.
Die Reformen werden zu sinkenden Aufwendungen für das von Land und Kommunen anteilig finanzierte Wohngeld führen.
Der Umfang der Einsparungen insgesamt war zur Zeit der Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans jedoch noch nicht ermittelbar. Mittlerweile herrscht diesbezüglich völlige Klarheit. Erst als das letzte Bundesgesetz zu dieser Thematik, das kommunale Optionsgesetz, verkündet war und erst nach Vorlage weiterer länder- und fachspezifischer Fachdaten im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unseres Landes konnte es zu einer endgültigen Befassung im Kabinett kommen. Dies geschah Ende August.
Danach hat die Landesregierung den Regierungsentwurf unverzüglich um eine Ergänzungsvorlage erweitert. Die Ergänzungsvorlage regelt die Leistungen des Landes im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform. Damit ist das Land Sachsen-Anhalt das erste Land, das Hartz IV gesetzlich und haushaltsmäßig umsetzt, und zwar schon in einem Haushaltsplanentwurf und in dem dazu gehörenden Haushaltsbegleitgesetz. Es wurde also ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren, das in anderen Ländern gewählt wurde, vermieden. Andere Länder haben jedoch terminliche Probleme, weil sie zum Teil einen Doppelhaushalt haben und deswegen im Moment nicht zeitgleich in Haushaltsberatungen stehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich das Bild der Kommunalfinanzen trotz der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit Hartz IV in den Jahren 2005 und 2006 weitaus günstiger als in den Jahren zuvor und vor allem im Jahr 2004 darstellt. Zwar ist noch keine Entwarnung für die Kommunen angebracht - die Haushaltskonsolidierung auf der Ebene der Kreise, der Gemeinden und der Städte bleibt genau wie im Land eine zentrale Aufgabe -, aber immerhin zeigt sich bei den Kommunalfinanzen ein Silberstreif am Horizont.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, nachdem ich die grundsätzlichen Seiten des Regierungsentwurfs erläutert habe, auf einige Einzelpläne kurz eingehen.
Ich beginne mit dem Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Haushaltsplan des Ministeriums
für Wirtschaft und Arbeit sieht für 2005 Ausgaben in Höhe von rund 341,5 Millionen € und für 2006 in Höhe von rund 326,3 Millionen € vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu den Vorjahren die EU-Mittel - es handelt sich dabei um Beträge in Höhe von mehr als 400 Millionen € - nicht mehr im Einzelplan des Wirtschaftsministers, sondern in den Einzelplänen des Finanzministers veranschlagt worden sind, das Gros davon in Einzelplan 13. Dies geschieht, um künftig die Koordination der und die Kontrolle über die EU-Mittel zu erleichtern, und zwar mit Blick auf eine schnelle und reibungsfreie Kommunikation mit Brüssel, die sich gerade in der Frage der Mittelbewirtschaftung als sehr wichtig erwiesen hat.
Aus diesem Grund wird auch die zentrale interministerielle Geschäftsstelle zur Verwaltung der EU-Strukturfonds an das Ministerium der Finanzen angegliedert. Trotz aller Sparzwänge auch bei Einzelplan 08 werden die zentralen Ziele der Wirtschaftspolitik der Landesregierung weiterhin konsequent verfolgt. Dazu gehören insbesondere Firmenansiedlungen sowie Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes und im Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur, Existenzgründungen sowie die Bereiche Forschung und Entwicklung.
Es besteht Einvernehmen im Kabinett darin, dass möglichst alle wichtigen arbeitsplatzschaffenden Investitionen, die werthaltig sind, vor allem im verarbeitenden Gewerbe, auch in den kommenden beiden Jahren von der Landesregierung, soweit es nötig ist, gefördert werden sollen.
(Zustimmung bei der FDP und von der Regie- rungsbank - Herr Bischoff, SPD: Was ist denn nun los? Seid ihr wach geworden? - Weitere Zu- rufe von der SPD - Unruhe bei der SPD und bei der PDS)
Im Rahmen der Wirtschaftsförderung stellt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - -
- Meine Damen und Herren! - Im Rahmen der Wirtschaftsförderung stellt die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit knapp 195 Millionen € im Jahr 2005 und knapp 185 Millionen € im Jahr 2006 die größte Ausgabenposition dar.
Für die wirtschaftsnahe Forschung und Entwicklung einschließlich der Bundes- und sonstigen Drittmittelfinanzierung sind im Haushaltsjahr 2005 Mittel in Höhe von 42 Millionen € und im Haushaltsjahr 2006 Mittel in Höhe von 27,3 Millionen € veranschlagt worden.
Trotz der Konzentration der Förderpolitik auf die Schwerpunktbereiche Chemie, neue Werkstoffe, Maschinen- und Anlagenbau, Automotive sowie Livescience, Biotechnologie, pharmazeutische Industrie, Medizin wird eine starke Ausstrahlung auch auf alle anderen Wirtschaftsbereiche angestrebt.
Meine Damen und Herren! In der jüngsten Zeit hat es eine sehr intensive Diskussion darüber gegeben, wie die Förderpolitik in diesem Bereich strukturiert werden sollte. Die Landesregierung bekennt sich ganz klar dazu, dass die Förderpolitik werthaltige, beschäftigungsintensive und innovative Schwerpunkte haben soll und sich nicht unbedingt an irgendwelchen regionalen Kriterien, wie