Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

Meine Damen und Herren! In der jüngsten Zeit hat es eine sehr intensive Diskussion darüber gegeben, wie die Förderpolitik in diesem Bereich strukturiert werden sollte. Die Landesregierung bekennt sich ganz klar dazu, dass die Förderpolitik werthaltige, beschäftigungsintensive und innovative Schwerpunkte haben soll und sich nicht unbedingt an irgendwelchen regionalen Kriterien, wie

das in jüngster Zeit gefordert wurde, orientieren soll. Hierbei ist das, was von den Investoren geboten wird, entscheidend und nicht, in welchem Gewerbegebiet genau die Investition platziert wird, meine Damen und Herren.

Für den Bereich des Arbeitsmarktes stehen im Entwurf des Haushaltsplans für 2005 mit 195,8 Millionen € rund 8 Millionen € mehr zur Verfügung als in diesem Jahr. Landesmittel werden durch die verstärkte Einbindung von ESF-Mitteln des Bundes eingespart. Für das Jahr 2006, dem letzten Bewilligungsjahr des ESF, ist mit 178,5 Millionen € ein etwas geringerer Mittelansatz vorgesehen.

Prioritäten in der Arbeitsmarktpolitik bleiben die Qualifizierung im und für den ersten Arbeitsmarkt, die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die anschließende Integration in das Berufsleben für die junge Generation. Außerdem werden jene Gruppen besonders unterstützt, die am Arbeitsmarkt derzeit so gut wie chancenlos sind.

Meine Damen und Herren! Ich komme zu Einzelplan 14 - Ministerium für Bau und Verkehr. Trotz der Verringerung des Ansatzes beim Bau- und Verkehrsetat auf 902 Millionen € im Jahr 2005 und auf 883 Millionen € im Jahr 2006, die zu einem beträchtlichen Teil durch die Absenkung des Wohngelds im Zusammenhang mit Hartz IV bedingt ist, sieht die Landesregierung die Umsetzung wichtiger Projekte als gesichert an. Die Kürzung betrifft investive Ausgaben nur zu einem Drittel. So wird es zum Beispiel beim Stadtumbau keine finanziellen Abstriche geben.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU, und von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Fördermittel des Bundes werden auch künftig durch das Land kofinanziert.

(Zuruf von Herrn Kühn, SPD)

Für Stadtumbaumaßnahmen sind im Jahr 2005 insgesamt Mittel in Höhe von 46 Millionen € und im Jahr 2006 Mittel in Höhe von 51 Millionen € vorgesehen.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Der Abbau des strukturellen Wohnungsleerstands und die zielgerichtete Aufwertung der Städte bleiben eine vorrangige Aufgabenstellung. Von Einsparungen betroffen sind allerdings die Förderprogramme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Stadtsanierung“ sowie das Programm „Soziale Stadt“ - Letzteres wird nicht mehr aufgelegt. Das Programm „Städtebauförderung im ländlichen Raum“ bleibt hingegen auf dem bisherigen Niveau erhalten.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU, und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Einen wichtigen Schwerpunkt der künftigen Förderpolitik im Bereich des Städtebaus sieht die Landesregierung in der schrittweisen Instandsetzung und Sanierung von Schulgebäuden.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank - Herr Bischoff, SPD: Hey!)

Gerade in diesem Bereich können Sie sehen, dass wir uns vor wirklich wichtigen Schwerpunktsetzungen nicht scheuen. Von dem einen oder anderen Programm, das nicht mehr zukunftsfähig ist, müssen wir uns in der Situ

ation der knappen Kassen, die wir haben, und mit Blick auf die strukturelle Entwicklung unseres Landes verabschieden.

Für den Straßenbau stehen in den Jahren 2005 und 2006 jeweils mehr als 50 Millionen € zur Verfügung stellen. Nach dem Wegfall von EFRE-Mitteln, die im Jahr 2004 voll ausgeschöpft worden sind, wird damit wieder das Niveau des Jahres 2002 erreicht.

Meine Damen und Herren! Ich komme zu Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Im Etat des Ministeriums für Gesundheit und Soziales stehen 2005 knapp 944 Millionen € und 2006 ca. 940 Millionen € zur Verfügung. Darin sind insbesondere die Zuwächse bei den Sozialhilfeausgaben, die aus den neuen Hartz-IVRegelungen resultieren, veranschlagt, die sich nach jetzigem Stand auf insgesamt 10 Millionen € beziffern lassen.

Trotz erheblicher Mehrbelastungen an dieser Stelle hält das Land auch in den kommenden beiden Jahren an einer Landesförderung der Kinderbetreuung auf hohem Niveau fest. Gegenüber 2004 erhöht sich der Haushaltsansatz 2005 um 6,6 Millionen € auf 135,4 Millionen €. Für 2006 werden 138,2 Millionen € eingeplant. Damit bleibt die Kinderbetreuung der größte Einzelposten bei den landesgesetzlichen freiwilligen Leistungen im Sozialetat des Landes. Er macht dort etwa 15,5 % aus. Die Kinderbetreuung liegt damit nach wie vor weit über dem Niveau in anderen Ländern.

Meine Damen und Herren! Das muss an dieser Stelle noch einmal deutlich betont werden; denn die Volksinitiative zur Rückkehr zu dem alten Kinderbetreuungsgesetz nimmt die Fakten nicht hinreichend zur Kenntnis, dass wir immer noch eine Situation haben - auch nach der Reform, die wir durchgeführt haben -, aufgrund derer wir uns mit unserer Kinderförderung ganz vorn in Deutschland befinden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Deswegen kann ich nur sehr dringlich an die Abgeordneten dieses Hohen Hauses appellieren - ich schaue dabei auch in die Richtung der SPD -, bei der anstehenden, sicher wieder aufflammenden Debatte über dieses Gesetz zu den Beschlüssen zu stehen, die Ihre Fraktion zumindest mehrheitlich in diesem Haus vertreten hat. Das ist aus ordnungspolitischer und aus sozialpolitischer Sicht, aber auch für den Landeshaushalt außerordentlich wichtig. Es geht hierbei um Einsparungen in Höhe von 50 Millionen €. Trotz dieser Einsparungen haben wir in diesem Land ein Niveau bei der Kinderbetreuung, das in Deutschland immer noch ganz oben steht.

Meine Damen und Herren! Zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur stehen im Jahr 2005 rund 224 Millionen €, im Jahr 2006 rund 209 Millionen € für Investitionen bereit. Damit liegt die Investitionsquote im Gesundheits- und Sozialbereich bei über 20 %. Neben dem Krankenhausbau und der weiteren Verbesserung der Pflegelandschaft wird damit die Sanierung von Behinderteneinrichtungen und Kindertageseinrichtungen sowie von Sportstätten unterstützt.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft - und zum Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt legt den Schwerpunkt weiter auf den vorbeugenden Hochwas

serschutz. Neben der laufenden Gewässerunterhaltung sind für DIN-gerechte Deiche und Schutzanlagen je etwa 34 Millionen € in den Jahren 2005 und 2006 veranschlagt.

Im Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt - sinkt der Ansatz in Höhe von rund 185 Millionen € in diesem Jahr auf rund 159 Millionen € im Jahr 2005 und weiter auf 153 Millionen € im Jahr 2006. Im Bereich Landwirtschaft, ländliche Räume steigt der Mittelansatz vor allem wegen der Ausgaben im Hochwasserschutz von rund 289 Millionen € im Jahr 2004 auf knapp über 300 Millionen € in den Jahren 2005 und 2006.

Gleichwohl, trotz der Kürzungen im Umweltbereich können Umweltverbände und Naturparks auch künftig mit der Unterstützung durch das Land rechnen. Weitere Aufgaben werden im Wesentlichen so verfolgt, wie wir das in der längerfristigen Strategie über die Jahre hinweg machen. Das betrifft insbesondere die Teilentschuldung der wenigen Not leidenden Abwasserzweckverbände im Land, die zu Ende geführt wird.

Des Weiteren gibt es 40 Millionen € für Investitionen im ländlichen Raum. Auch die Landwirte können weiter mit staatlicher Hilfe bei Betriebsberatung, Vertragsnaturschutz, Tierzucht, Gartenbau und Agrarmarketing rechnen, wenn auch in diesen Bereichen wie in anderen Bereichen generell alles knapper wird.

Meine Damen und Herren! Ich komme zu den Einzelplänen 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung - und 07 - Kultusministerium - Bildung und Kultur. Für den Etat des Kultusministeriums sind für die Jahre 2005 und 2006 insgesamt 2,147 bzw. 2,098 Milliarden € eingeplant. Im Schulbereich hat die Landesregierung finanzielle Vorsorge für die Absicherung der Unterrichtsversorgung auch in Mangelfächern getroffen und setzt mit den Mitteln des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ den Ausbau der Ganztagsschulen im Land um. Hierfür stehen aus Bundesmitteln bis zum Jahr 2007 insgesamt rund 126 Millionen € zur Verfügung, davon in den Jahren 2005 und 2006 je 36 Millionen €.

Mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im bisherigen Umfang auch für 2005 wurden im Wissenschaftsbereich die Vorraussetzungen für die Hochschulen geschaffen, Qualitätsanspruch und Wirtschaftlichkeit der Angebotsstrukturen besser miteinander zu verbinden. Auf der Grundlage eines neuen Hochschulstrukturplanes für Sachsen-Anhalt werden ab 2006 die Globalhaushalte der Hochschulen grundsätzlich um durchschnittlich 10 % reduziert. Durch die Anrechnung der Effekte des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt betragen die Einsparungen im Jahr 2007 aber statt 10 % tatsächlich 4 %. Über die Beteiligung der Hochschulen an den Tarifsteigerungen wird jährlich gesondert verhandelt.

Durch die inzwischen mit allen Hochschulen abgeschlossenen Ergänzungszielvereinbarungen ist an den Standorten mit neuen Struktur- und Entwicklungsplänen dafür Vorsorge getroffen worden. Mit der Hochschulstrukturplanung streben Landesregierung und Hochschulen trotz rückläufiger Finanzierungsmöglichkeiten des Landes die Absicherung der Wissenschafts- und Forschungslandschaft auf hohem Niveau und die Entwicklung von Standortprofilen an.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Die so genannten Plus-xMittel wurden in vollem Umfang im Haushaltsplan veranschlagt. Ab 2006 soll den Hochschulen durch den Abschluss von neuen Zielvereinbarungen auch für die Folgejahre Planungssicherheit und weitgehende Bewirtschaftungsfreiheit für die verfügbaren Mittel gewährt werden.

Man muss hier noch einmal deutlich hervorheben, dass die Hochschulen, wenn man sie im Gesamtumfeld der Finanzplanungen der Landesregierung sieht, mit den Anpassungen, die sie hinnehmen müssen, den Globalhaushalten, die sie zur Verfügung haben, der Flexibilität und in dem Sinne auch der privilegierten Stellung, die ihnen gewährt wird, tatsächlich eine klare Zukunftsperspektive gewinnen. Beim Hochschulbau müssen allerdings Einschnitte hingenommen werden, weil es generell bei der Bautätigkeit in diesem Land nicht mit gleicher Geschwindigkeit weitergehen wird wie in den letzten Jahren.

Die Ausgaben für den Kulturbereich können mit rund 95,2 Millionen € für 2005 und mit rund 94,2 Millionen € für 2006 etwa auf dem Niveau des Nachtragshaushaltes 2004 festgeschrieben werden. Diese finanziellen Rahmenbedingungen gewährleisten trotz einiger Einbußen ein breites kulturelles Angebot in unserem Land.

Meine Damen und Herren! Ich komme abschließend zu den mehr oder weniger reinen Verwaltungshaushalten in den Bereichen Inneres, Justiz und Finanzen. In allen Sparten des Innenressorts konnten durch Organisationsveränderungen und Effizienzbemühungen Einspareffekte erzielt werden. Dadurch ist es gelungen, allen Bereichen die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung notwendig sind. Der Etat des Innenministeriums beträgt für das Haushaltsjahr 2005 rund 565,6 Millionen € und für 2006 rund 560,8 Millionen €. Schwerpunkt in dem Etat ist die Finanzierung der Polizei.

Im Haushalt der Justiz sind für das Jahr 2005 Ausgaben in Höhe von rund 311 Millionen € und für das Jahr 2006 in Höhe von rund 313 Millionen € veranschlagt. Die Einnahmen belaufen sich im Jahr 2005 auf rund 93 Millionen €, im Jahr 2006 auf rund 94 Millionen €, wobei wir bei all dem bedenken müssen, dass dies der Haushalt ist, der am stärksten von Rechtsverpflichtungen betroffen ist.

Die Justizvollzugsarbeitsverwaltung wurde in einen erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Landesbetrieb für Bildung und Beschäftigung der Gefangenen umstrukturiert. Mit dem Haushalt werden zudem die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, das Amtsgericht und mit Ausnahme des Landgerichts auch alle anderen Gerichte und die Staatsanwaltschaft am Standort Magdeburg in einem Justizzentrum unterzubringen. Auch davon versprechen wir uns Synergieeffekte. Damit sollen die schon seit längerem bestehenden räumlichen Mängel am bisherigen Standort des Amtsgerichts Magdeburg behoben werden. Im Übrigen gibt es keine nennenswerten Veränderungen in diesem Bereich.

Meine Damen und Herren! Der Verwaltungshaushalt des Finanzministeriums umfasst ein Ausgabevolumen von 164,3 Millionen € im Jahr 2005 und von 163,2 Millionen € im Jahr 2006.

Damit liegen die veranschlagten Ausgaben leicht unter denen des Nachtragshaushaltes 2004. Ab dem Haushaltsjahr 2005 gelten die Oberfinanzdirektion, die Fi

nanzämter und die Bezüge- und Kassenverwaltung als budgetierte Einrichtungen. Es handelt sich dabei um ein Pilotvorhaben, das zunächst auf die Haushaltsjahre 2005 und 2006 beschränkt ist. Innerhalb des Budgets wird dadurch eine Flexibilisierung bei der Haushaltsführung zugelassen; nicht verbrauchte Budgetmittel sind in die Folgejahre übertragbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Somit schließe ich meine Ausführungen zu den Einzelplänen des Regierungsentwurfes ab. Ich möchte abschließend ganz kurz noch einige Bemerkungen zur mittelfristigen Finanzplanung machen.

Das Land ist - an dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei - auf längere Sicht einem enormen Konsolidierungsdruck ausgesetzt. Ich hatte darauf zu Beginn meiner Ausführungen nachdrücklich hingewiesen. Hinzu kommt die Unsicherheit über die künftige EU-Förderpolitik.

Unter den neuen Eckdaten der Einnahmeentwicklung strebt die Landesregierung an, bis zum Ende des Planungszeitraums 2008 die Nettoneuverschuldung auf 500 Millionen € zurückzuführen. Hierbei wird weiterhin dem Personal- und Stellenabbau als dem Instrument zur Rückführung des größten konsumtiven Ausgabenblocks, der Personalkosten, die entscheidende Bedeutung zukommen. Aber wie ich schon angedeutet habe, wird in den nächsten Jahren auch der Investitionsbereich von den Konsolidierungsanstrengungen nicht ausgenommen werden können.

Jenseits des Planungszeitraums der mittelfristigen Finanzplanung muss es das Ziel bleiben, die Nettoneuverschuldung stufenweise auf null zurückzuführen. Bei Beibehaltung der Schrittfolge, die für die mittelfristige Finanzplanung angestrebt wird, könnte die Schuldentilgung im Jahr 2011 beginnen.

Allerdings hängt das natürlich, wie die Vergangenheit gezeigt hat, maßgeblich von der schwer vorhersehbaren, wachstums- und konjunkturabhängigen Entwicklung der Einnahmen ab.

An dieser Stelle sind wir natürlich mit den Verantwortlichen in Berlin im Boot; denn ohne die anliegenden großen Reformen, ohne dass der Reformstau, den wir in Deutschland haben, abgearbeitet werden kann, wird nicht mit einem verstärkten Wachstum auf Dauer zu rechnen sein, und dann würde das, was wir jetzt an Konjunkturerholung erleben, nur ein Strohfeuer sein. Das darf nicht sein, aber es ist völlig klar, dass wir im Land Sachsen-Anhalt diese Entscheidungen nicht direkt beeinflussen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann nur sagen: Was die Ausgaben betrifft - nicht die Einnahmen, die von uns zum großen Teil nicht zu beeinflussen sind -, hat diese Regierung einen klaren Kurs. Diesen Kurs haben wir in den letzten zwei Jahren verfolgt, diesen Kurs werden wir in dem Rest der Legislaturperiode verfolgen und dieser Kurs wird auch für einen längeren Zeitraum der mittelfristigen oder gar, wenn man so will, der langfristigen Finanzplanung angestrebt. Dieser Kurs heißt: Fortsetzung der Konsolidierung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister, für die Einbringung.

Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne eine Seniorengruppe des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Merseburg.