Deshalb, Herr Gürth, möchte ich noch sagen: In der Tat, Herr Ministerpräsident, Sie haben gesagt, man solle nicht so viel im Parlament darüber reden, weil das noch niemandem gut bekommen sei. Sie haben zuerst über alles geredet und haben dann versucht, es zu machen. In der Tat würde ich empfehlen, den Ansatz noch einmal anders zu wählen. Machen Sie es erst und reden Sie dann darüber. So ist das nämlich mit der Entwicklung des mitteldeutschen Wirtschaftsraumes auf der praktischen Ebene gelaufen. Dann werden wir uns auch später in der Bewertung darüber einig sein.
Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in der Drs. 4/1804. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sicherstellung eines leistungsfähigen Angebotes der staatlichen Hochbauverwaltung sowie die Erhaltung und der Ausbau des Straßennetzes lassen sich in den herkömmlichen Verwaltungsstrukturen nicht mehr in effizienter Weise gewährleisten. Die Kameralistik erweist sich zudem für die finanzpolitisch und betriebswirtschaftlich notwendigen Maßnahmen im Bereich der Straßen- und der Hochbauverwaltung als nicht hinreichend flexibel.
Der Umorganisation in einen Landesbetrieb kommt insoweit besondere Bedeutung zu, weil diese Rechtsform in Fortentwicklung des bisherigen Haushaltsrechts größere Gestaltungsspielräume - etwa durch den Einsatz der neuen Steuerungsinstrumente oder durch die Einführung
der kaufmännischen doppelten Buchführung - nach einem kurzen Übergangszeitraum und damit die Möglichkeit bietet, die Grundlagen für Investitionen im Bereich Straßen- und Hochbau flexibler zu gestalten und zu verbessern.
Die Landesregierung hat sich in einem ersten Schritt entschlossen, die Straßen- und die Hochbauverwaltung zum 1. Januar 2004, also zu Beginn dieses Jahres, zusammenzulegen. Als zweiter Schritt soll nun zum 1. Januar 2005 der Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, abgekürzt LBB LSA, gegründet werden.
Der Landesbetrieb wird seine Tätigkeit nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen ausüben. Zu Beginn ist die Tätigkeit des Landesbetriebes Bau allerdings auf Kostendeckung und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Der Betrieb wird nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens geführt.
Die Einsparungen sollen erreicht werden durch eine Reduzierung der Verwaltungsebenen, durch eine Flexibilisierung des Personaleinsatzes und des Managements bei vorgegebener Budgetierung sowie durch eine deutliche und nachhaltige Reduzierung der bisherigen Anzahl der Standorte. Die vorhandenen 16 Dienststellen an neun Standorten sollen auf nur noch sechs Standorte konzentriert werden, und zwar auf den Sitzort des Landesbetriebes sowie auf fünf regionale Niederlassungen.
Der Landesbetrieb Bau unterhält eine schlank zu organisierende Zentrale in Magdeburg und fünf örtlich zuständige Niederlassungen. Ausgerichtet am Windrosenprinzip sind dies: die Niederlassung Nord mit Standort Stendal, die Niederlassung Süd mit Standort im Raum HalleMerseburg, die Niederlassung West mit Standort in Halberstadt, die Niederlassung Ost mit Standort in Dessau und die Niederlassung Mitte mit Standort in Magdeburg.
Meine Damen und Herren! Zu dem einen oder anderen Standort wie Halberstadt gab es keine Alternative, weil Mietverträge bis zum Jahr 2013 in den Objekten vorhanden sind, sodass es keinen Sinn machte, über andere Standorte nachzudenken. Ich denke, Halberstadt hat sich auch bewährt, zumal Straßenbau und Staatshochbau in einer Stadt sowieso schon vorhanden sind.
Eine wirtschaftliche Umsetzung des Standortkonzeptes wird schrittweise erfolgen. Meine Damen und Herren! Wir werden auch im nächsten Jahr nicht mit dem großen Stühlerücken anfangen, sondern wir werden die Standorte behutsam entwickeln und werden den Umzug dann so organisieren, dass keine Befürchtung dahin gehend bestehen muss, dass wir in dem einen oder anderen Fall eventuell nicht arbeitsfähig wären.
Wir wollen diesen Landesbetrieb Bau. Wir wollen ihn aber auch deshalb mit Ihnen gemeinsam diskutieren und den Landtag beteiligen, weil wir im Fall der Gründung des Landesbetriebes Bau von einer dreistufigen auf eine zweistufige Verwaltung gehen.
Deshalb ist es, denke ich, auch wichtig, dass wir da miteinander nicht nur ins Gespräch kommen, sondern dass wir dazu kommen, den Landesbetrieb Bau gemeinsam ab 1. Januar 2005 ins Leben zu rufen. Mit der Errichtung dieses Betriebes wird bereits im Laufe der Haushaltsjahre 2005 und 2006 ein Abbau von 120 Stellen erreicht, was im Haushaltsplan untersetzt wird.
Darüber hinaus ist für die folgenden Haushaltsjahre ein Abbau von weiteren 120 Planstellen vorgesehen. Mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung im Lan
desbetrieb Bau und der damit einhergehenden Kostentransparenz können weitere Synergieeffekte erkannt und genutzt werden und damit optimale Bedingungen für ein dauerhaft kostengünstiges Verwaltungshandeln erreicht werden.
Meine Damen und Herren! Mit der Gründung des Landesbetriebes Bau besteht auch die Möglichkeit, den einen oder anderen Staatshochbauer so umzubilden, dass er auch Brücken mit planen und bauen kann, weil der Umfang des Staatshochbaus bekanntermaßen in Sachsen-Anhalt geringer werden wird. Das müssen wir ganz einfach erkennen. Ich denke, hier besteht auch eine Möglichkeit, Synergieeffekte zwischen dem Straßenbau und dem Staatshochbau zu erreichen und diese auch umzusetzen.
Ich darf der Bitte Ausdruck verleihen, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen, ihn dort zu beraten und dann dieses Gesetz entsprechend der Zeit zu verabschieden. Ich hoffe, dass wir uns vielleicht auf diesen Ausschuss konzentrieren können.
Meine Damen und Herren! Das ist eine Bitte. Ich weiß, dass das Parlament natürlich in seinen Entscheidungen frei ist. Aber vielleicht darf ein Minister diese Hoffnung abschließend auch einmal zum Ausdruck bringen; denn der Finanzausschuss ist in diesem Jahr mit den Haushaltsberatungen, denke ich, schon so überlastet, dass er das Vertrauen einmal an den Verkehrsausschuss abgeben wird. Ansonsten befindet sich im Haushaltsplanentwurf - in den Einzelplänen 14 und 20 - der Wirtschaftsplan des Landesbaubetriebes, über den sich jeder informieren kann.
Danke, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Als erster Debattenredner wird der Abgeordnete Herr Radschunat für die PDS-Fraktion sprechen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Weiterentwicklung effizienter Strukturen in der Landesverwaltung und die Schaffung leistungsfähiger Einheiten auf der kommunalen Ebene sind wesentliche Faktoren für die Nachhaltigkeit des Reformprozesses und damit für die Zukunftsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt. Mit den in der dritten Legislaturperiode beschlossenen Vorschaltgesetzen zur Kommunalreform und Verwaltungsmodernisierung wurden aus unserer Sicht die gesetzlichen Grundlagen für eine Neuorganisation der Landesverwaltung und der kommunalen Strukturen sowie für die Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen beiden Ebenen geschaffen.
Der damit eingeleitete Modernisierungsprozess ist bekanntlich in der vierten Wahlperiode vonseiten der CDUFDP-Koalition gestoppt worden. Die Kreisgebietsreform wurde nicht durchgeführt, der für die Landkreise bestehende Rationalisierungsdruck konnte von den Landkreisen nicht realisiert werden. Der Not gehorchend, soll die notwendige Rationalisierung nun auf die Landesebene verschoben werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung erfolgt eine Entkommunalisierung der Aufgaben von der Landkreisebene zur Landesregierung, einhergehend mit der Verschiebung der Aufgabenerledigung aus der Fläche an das Land. Meine Damen und Herren! Mit kommunaler Selbstverwaltung hat das wenig zu tun.
Durch die angestrebte Aufgabenbündelung im Landesbetrieb Bau werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, die Aufgaben perspektivisch zu privatisieren. Diese Absicht ist schon in der Drs. 4/1690 - Übernahme von Kreisstraßenmeistereien durch das Land - formuliert worden.
Meine Damen und Herren! Eine Privatisierung hält die PDS für einen kaum gangbaren Weg. Der Landesbetrieb soll seine Tätigkeit nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen ausüben und soll nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden. Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 26 der Landeshaushaltsordnung sind Landesbetriebe rechtlich unselbständige, abgesonderte Teile, deren Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist. Diesen Anforderungen wird der Landesbetrieb nur teilweise gerecht, und ich muss die Frage aufwerfen: Soll seine Tätigkeit nun gewinnerzielend oder soll sie kostendeckend ausgerichtet werden?
Ich denke - der Minister hat es schon angeboten -, wir können im Ausschuss noch einmal intensiv darüber reden. Die PDS-Fraktion hat ebenso noch Klärungsbedarf bei solchen Fragen wie der Reduzierung der Zahl der vorhandenen Dienststellen - der Minister hat die Zahlen schon genannt; trotzdem gibt es dazu noch einige Fragen -, der Personalentwicklung, der Kosteneinsparung und dergleichen mehr.
Die Fraktion der PDS beantragt weiterhin die Überweisung der Vorlage in den Finanzausschuss und in den Innenausschuss. - Schönen Dank.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Radschunat. - Für die FDP-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Qual sprechen. Bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Gesetzesgrundlage, wofür heute der entsprechende Entwurf vorliegt, sollen das Landesamt für Straßenbau, die ihm nachgeordneten Straßenbauämter und das Autobahnamt aufgelöst werden. Diese Aufgaben sollen mit Wirkung vom 1. Januar 2005 auf den zu errichtenden Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt übergehen.
Dafür ist grundsätzlich kein Gesetz erforderlich. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu den bisher gebildeten Landesbetrieben jedoch um eine Abweichung von diesem Grundsatz, weil es um die Zusammenlegung von Behörden zu einer neuen Behörde geht. Wenn wie in diesem Fall sogar ein Wechsel der Behördenebene erfolgt, greift Artikel 86 Abs. 2 unserer Landesverfassung und der Gesetzgeber ist gefordert.
Ziel der neuen Verwaltungsstrukturen soll es sein, im Rahmen des Gesamtinvestitionsvolumens in dem betreffenden Bereich größere Gestaltungsspielräume und eine
höhere Effizienz des Mitteleinsatzes zu sichern. Von besonderer Bedeutung sind für uns die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung und die damit verbundene Nutzung von Synergieeffekten für ein kostengünstiges Verwaltungshandeln.
Durch Vereinbarung - darauf möchte ich noch einmal hinweisen, weil schon im Vorfeld dieser Landtagsberatung aus einzelnen Landkreisen Kritik kam - können die Landkreise die technische Verwaltung der Kreisstraßen dem Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt übertragen. Wie gesagt: können. Zur konkreten Umsetzung hat der Herr Minister weitere Erläuterungen gegeben.
Mit Interesse sehe ich einer konstruktiven Beratung im Fachausschuss entgegen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Qual. - Für die SPD-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Felke sprechen. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es vorweg nehmen: Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen. Zum einen, weil wir damit erstmals als Abgeordnete Gelegenheit bekommen, uns mit der Gründung eines Landesbetriebes intensiver zu befassen - den laufenden Untersuchungsausschuss klammere ich einmal aus -, zum anderen aber auch, weil die Vorbereitungen zu einer derartigen Umstrukturierung schon zu unserer Regierungszeit getroffen wurden.
Einige Worte zur politischen Bewertung: Bereits im Herbst des vergangenen Jahres habe ich bei unserem Antrag zum Umgang mit dem Immobilienvermögen des Landes unsere Position deutlich gemacht. Für uns hätte viel dafür gesprochen, Bau- und Immobilienverwaltung zusammenzuführen,
wie es im Übrigen auch in der überwiegenden Zahl der Bundesländer, die über derartige Landesbetriebe verfügen, der Fall ist. Eine Gesamtbetrachtung, sowohl was die Bewirtschaftung als auch was die bauseitige Begleitung angeht, liegt geradezu auf der Hand. Über Vertragskonstruktionen sind Sie zudem doch ohnehin jetzt dabei, beide Betriebe für mehrere Jahre miteinander zu verbinden. Nicht zuletzt hätten mit einer derartigen Konstruktion Overheadkosten gespart werden können.
Zu einem anderen Punkt: In der letzten Landtagssitzung gab es den bekannten Antrag von CDU und FDP zur Übernahme von Kreisstraßenmeistereien durch das Land. Das wollen Sie jetzt mit der geplanten Änderung des Straßengesetzes aufgreifen. Unsere Position in dieser Sache hat sich in keiner Weise verändert. Eine vernünftige Kreisgebietsreform würde diese Diskussion völlig überflüssig machen.