Aber genau dieser Eindruck wird zurzeit in der öffentlichen Debatte erweckt - dem muss die Landesregierung entgegenwirken. Ich weiß sehr wohl, dass es vor Ort dafür ein höchst unterschiedliches Verantwortungsbewusstsein gibt.
Wir müssen uns aber auch mit diesem Orientierungskatalog noch einmal befassen. Er enthält beispielsweise unter Punkt 6 - Maßnahmen der Kinder- und Jugendbetreuung - unter anderem Beratungsaufgaben für Kinder, Schüler und Jugendliche auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendschutzes, der Gewaltprävention, der beruflichen Integration, des Vandalismus und des Alkohol- und Drogenmissbrauches. Das geht aus unserer Sicht so nicht. Das sind aus unserer Sicht Aufgaben, die dem Fachkräftegebot des SGB VIII, also der Kinder- und Jugendhilfe, unterliegen. Die individuellen und sozialen Problemlagen von Jugendlichen sind viel zu komplex, als dass die Jugendlichen von Personen beraten werden dürften und könnten, die keinerlei sozialpädagogische und psychologische Ausbildung aufweisen.
Wir müssen uns ganz sicher auch mit dem offenen Brief des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beschäftigen. Wir haben uns schon öfter mit den Kritiken des Ga-La-Bau-Verbandes beschäftigt, und zwar immer in den Diskussionen über die ABM-Problematik. Manche Kritik haben wir als überzogen und als wenig hilfreich,
Neu und anders ist aus unserer Sicht aber zurzeit die Dimension dessen, was mit den Ein-Euro-Jobs möglicherweise in diesem Bereich auf Sachsen-Anhalt und auf die Bundesrepublik zukommt. Dies ist allenfalls mit den Beschäftigtenzahlen der Arbeitsfördergesellschaften Anfang der 90er-Jahre vergleichbar. Ich glaube schon, dass wir an dieser Stelle die Kritik des Ga-La-BauVerbandes ein Stück ernst nehmen müssen. Da hilft alles nichts.
Daneben gibt es eine Reihe von Lücken im Gesetz, auf die die Landesregierung aus unserer Sicht mit eigenen Angeboten reagieren muss. Darüber sollten wir im Ausschuss unbedingt reden. Damit müssen wir uns auch in den Haushaltsberatungen intensiv auseinander setzen. Das betrifft insbesondere zukünftige Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger, also Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Leistungsanspruch mehr haben werden. Die Zahl derjenigen, die kein ALG II bekommen werden, entspricht bis zu 30 % der jetzigen Arbeitslosenhilfebezieherinnen und -bezieher.
Ich glaube, das ist eine erhebliche Dimension, wenn wir es mit so vielen Menschen zu tun haben, die dann wirklich keinerlei Leistungen mehr erhalten, was bedeutet, keinerlei Eingliederungsleistungen, keinerlei Angebote für ABM, keinerlei Angebote für Weiterbildung, keinerlei Eingliederungszuschüsse, keinerlei Lohnkostenzuschüsse, nicht einmal einen Ein-Euro-Job, gar nichts zu bekommen. Damit müssen wir uns, denke ich, befassen.
Für diese Menschen müssen im Land Sachsen-Anhalt Angebote erarbeitet werden. Aus unserer Sicht haben hierbei die Landesregierung und wir alle eine hohe Verantwortung.
Nach wie vor entsteht in den Kommunen aufgrund von Rechtsunsicherheiten eine Reihe von Problemen, die aus unklaren Gesetzesregelungen resultieren. Hierbei muss die Landesregierung ihre Verantwortung vor allem dort wahrnehmen, wo diese Rechtsunsicherheit die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen und den Kommunen behindert. Das kommt vor, meine Damen und Herren. Darüber dürfen wir nicht hinwegschauen.
Eines müsste sich die Landesregierung auf jeden Fall vornehmen, nämlich die Absicht einzelner Landkreise zu vereiteln, eine getrennte Aufgabenwahrnehmung anzustreben, also eine Aufgabenwahrnehmung, bei der das Gesetz endgültig konterkariert wird und bei der die wirklich wenigen Vorzüge, die das Gesetz immerhin hat und die wir nie verschwiegen haben, nicht berücksichtigt oder einfach ignoriert werden.
Hierbei kann eine Moderatorenfunktion der Landesregierung den Betroffenen eine wirksame Hilfe bieten.
Nicht zuletzt wird man den Betroffenen bei der Umsetzung dieses Gesetzes nur dann gewisse Hilfestellungen geben können, wenn die Möglichkeit besteht, bestimmte Eingliederungshemmnisse, die zweifellos vorhanden sind, zu beseitigen. Dazu ist eine funktionierende Beratungslandschaft in Sachsen-Anhalt unerlässlich.
Die Mitfinanzierung von Beratungsangeboten in den Kommunen hat fast in jeder zurückliegenden Haushaltsdebatte eine Rolle gespielt. Immer wieder musste das Ansinnen der jeweiligen Landesregierung zurückgedrängt werden, sich aus diesen freiwilligen Aufgaben zu verabschieden. Wir haben mehrfach Einbußen hingenommen. Aber die Beratungsstellen brauchen Planungssicherheit und damit das deutliche Bekenntnis der Landesregierung zu diesen freiwilligen Leistungen. Ich fürchte, diese Beratungsstellen werden in Zukunft einen wesentlich höheren Personalbedarf als heute haben.
Angesichts einer Pressemitteilung des Landkreistages vom 7. Oktober dieses Jahres behält übrigens auch unser Antrag vom April seine Berechtigung. Der Landkreistag fordert das Land Sachsen-Anhalt nämlich auf, die zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen vorgesehenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen - ich liebe dieses Wort - in voller Höhe von 187 Millionen € an die Landkreise und die kreisfreien Städte weiterzugeben und diesen Betrag nicht um 23 Millionen € zu kürzen. Er fordert außerdem eine vollständige Weitergabe der Einsparungen des Landes beim bisherigen Wohngeld.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unseren Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen, damit wir uns dort mit all den Fragen befassen können, die wir hier aufgeworfen haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Dirlich, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung Herr Minister Professor Dr. Paqué um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vorausschicken, dass ich an dieser Stelle für meinen Kollegen Herrn Rehberger spreche, der ressortmäßig dafür zuständig ist.
Der Antrag der PDS-Fraktion knüpft an die Debatte an, die wir hier vor kurzer Zeit schon einmal geführt haben. Er soll wohl die besondere Sorge der Partei ausdrücken, die diesen Antrag gestellt hat und die an der Spitze der Montagsdemonstrationen stand.
- Nein, ich war auch nicht da. Ich werde auch nicht hingehen. Ich hatte aber regelmäßig Termine rund um den Domplatz und konnte genau beobachten, welche Rolle die PDS spielt. Wir sehen uns das schon genau an, meine Herrschaften.
Die Landesregierung ist bisher keine Antwort schuldig geblieben, weder im Plenum noch im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, der sich bereits zweimal mit dem angesprochenen Thema befasst hat und dies bis auf weiteres in jeder Sitzung tun wird. Die Landesregierung wird auch termingerecht die Kleinen Anfragen zu diesem
Thema beantworten. Frau Fischer von der SPD und Frau Röder von der FDP - sie ist nicht anwesend - bitten wir an dieser Stelle noch um etwas Geduld.
Sich mit dem Hartz-IV-Gesetz oder - besser gesagt - mit dem Sozialgesetzbuch II, also dem Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, zu beschäftigen, ist im Prinzip gut. Selten hat ein Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes so viel Angst gemacht und so viel Unsicherheit verursacht. Eine solche Regelung ist natürlich auch schwer zu vermitteln.
Zu einer anfängerhaften Informationspolitik und einer menschenfernen Gesetzesausführung durch die Bundesagentur für Arbeit kamen gezielte Falschinformationen und bewusste Angstmache. Wir hätten uns einen besseren Vollzug des Gesetzes gewünscht. Nunmehr herrscht großer Zeitdruck, unter dem die beteiligten Behörden arbeiten müssen.
Unter Punkt I fordern Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren der PDS-Fraktion, die Landesregierung auf, die Kreise - gemeint sind damit sicherlich auch die kreisfreien Städte - bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen.
Dies tut die Landesregierung und insbesondere das damit betraute Ministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits seit Beginn dieses Jahres. Auch mithilfe der kommunalen Spitzenverbände, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, dem früheren Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen, und anderer oberster Landesbehörden haben sich die Behörden auf das vorbereitet, was durch die Gesetzgebung beschlossen wurde, nunmehr vollzogen werden muss und damit letztlich auf einen großen Teil der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, aber auch auf die mit dem Vollzug dieser Aufgaben betrauten Behörden erkennbar zukommen wird.
Der Landkreistag und auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt haben in vielen Besprechungen in diesem Jahr die Landrätinnen und Landräte sowie die Verwaltungen auf den Vollzug des SGB II vorbereitet. Die gegründeten Arbeitskreise werden weiter tagen, ob als Versammlung aller kommunalen Träger des Gesetzes oder als Runde der fünf optierenden Kreise. Diese Arbeitskreise beschäftigen sich mit allen Unterpunkten, die in dem Antrag der PDS-Fraktion genannt sind.
Nun komme ich zum Antrag und dem Abschnitt I. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der PDS, von der Opposition, Sie fordern unter Abschnitt I Ihres Antrages von der Landesregierung, eine Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion der BA zu den beschäftigungspolitischen Zielen abzuschließen.
Das Ziel kann unserer Ansicht nach jedoch nur sein, Langzeitarbeitslose in Arbeit zu bringen, „zu fördern und zu fordern“, wie das SGB II den Zweck des Gesetzes beschreibt. Eine Vereinbarung, die nicht besondere eigenständige Zwecke verfolgte, wäre unnötig. Welche Instrumente zu diesen Zielen zu nutzen sind, wissen die Agenturen vor Ort, die Kreise und die kreisfreien Städte am besten.
Sie alle haben während der Haushaltsberatungen hinreichend Zeit, im Haushalt zu veranschlagenden Mitteln bestimmte Aktionen zuzuweisen. Die Landesregierung hat Ihnen hierfür bereits einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.
Unter Abschnitt III fordern Sie die Landesregierung auf, die Kreise und die kreisfreien Städte bei der Ausgestaltung der Arbeitsgemeinschaften zu unterstützen.
Dies hat die Landesregierung insofern getan, als sie die Kreise und die kreisfreien Städte mit allen notwendigen Informationen versorgt hat. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den obersten Landesbehörden, dem Rechnungshof und insbesondere dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ist dieses Thema mit allen 21 Landräten und den drei kreisfreien Städten intensiv diskutiert worden. Ein weiteres Zusammentreffen aller Kreise ist in der 44. und 45. Kalenderwoche dieses Jahres geplant. Auch über diese Aktivitäten ist im Ausschuss berichtet worden. Über den Fortschritt wird weiter berichtet werden.
Unter Abschnitt IV fordern Sie, dass die Landesregierung sich besonders um die Eingliederung von Arbeitslosen kümmere.
Dies tut die Landesregierung seit vielen Jahren. Hierbei schließe ich ausdrücklich auch die früheren Landesregierungen mit ein. Dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang schon tätig geworden ist, haben Sie doch in den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit gehört, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion.
Im Haushalt des MWA ist für das Stammkräfteprogramm - Titelgruppe 65 - im Jahr 2005 ein Betrag in Höhe von 3,3 Millionen € und im Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 3,9 Millionen € veranschlagt worden. Es sind darin Mittel in Höhe von 22 Millionen € für das Programm „Arbeit statt Sozialhilfe“ vorgesehen - ein klassisches Programm für den Personenkreis des SGB II.
Meine sehr geehrten Damen von der PDS-Fraktion, ich komme jetzt zu dem Hauptgrund, aus dem Ihr Antrag nicht unterstützt werden sollte und eigentlich auch nicht unterstützt werden kann. Zusammenfassend lässt sich sagen: Es ist eben schon alles hinreichend geklärt.
Die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitslose ist zwischen dem Bund bzw. der Bundesagentur für Arbeit auf der einen Seite und den kreisfreien Städten und den Kreisen auf der anderen Seite verteilt. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des § 6 SGB II, in dem dies und die Aufgabenverteilung genau zu lesen steht.
Die noch wichtigere Vorschrift ist allerdings § 46 SBG II - Finanzierung aus Bundesmitteln - in Kapitel 5 - Finanzierung und Aufsicht. Ich will Ihnen wenigstens aus zwei Absätzen einen Teil zitieren:
„Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der Bundesagentur erbracht werden.“