Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt deshalb den Änderungsantrag der PDS-Fraktion, der auf eine Streichung statt auf eine Änderung der Vorschrift über die Entschädigung bei getrennter Haushaltsführung zielt. Das haben wir im Sommer auch schon gefordert.
Ich bin wirklich überrascht, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich die neuerliche Debatte überhaupt antun. Sie ahnen offenbar schon, wie die Willensbildung im Parlament ausgeht. Ich denke, wir könnten das Verfahren abkürzen. Wir können es uns insbesondere ersparen, öffentlich noch einmal darüber zu diskutieren, wie sich die Neuregelung auf Fälle wie die von Herrn Dr. Rehberger oder von Herrn Robra auswirken würde.
Wenn Sie auf diese Modifizierung zugunsten einer Streichung verzichtet hätten, dann hätte auch der Herr Staatsminister die Einbringung machen können.
Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Scharf zu beantworten?
Herr Abgeordneter Rothe, wäre es nicht viel besser gewesen, wenn Sie diese Rede ungefähr vor vier Jahren gehalten hätten,
als wir eine außergewöhnlich große Zahl von Ministern auf der Kabinettsbank beobachten konnten, die ihren Wohnsitz weitab von diesem Land hatten? Wir haben das als CDU nie kritisiert.
Meinen Sie nicht, dass Sie an dieser Stelle wirklich maßlos überziehen? Sollte bei Ministern nicht hinzugefügt werden, dass sie ohne Angabe von Gründen von heute auf morgen entlassen werden können - aus guten Gründen, würde ich einmal sagen? Aber diese Freiheiten sollten wir in gewisser Weise honorieren, indem wir auf die persönliche Lebensführung maßvoll Rücksicht nehmen, wie wir es bisher immer gemacht haben. Wir haben bei diesen Fragen bisher im Parlament nie gegenseitig etwas infrage gestellt. Ich bitte Sie ein bisschen um Mäßigung.
(Beifall bei der CDU - Minister Herr Dr. Daehre: Bei Ihnen gab es auch Fälle! - Herr Gallert, PDS: Wir hatten keine! - Minister Herr Dr. Daehre: Sie nicht, nein!)
(Minister Herr Dr. Daehre: In der Presse muss es stehen, damit die Abgeordneten - - Weil es in der Zeitung stand!)
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Schallpegel etwas zu senken, damit man Herrn Rothe verstehen kann.
Der Punkt ist doch, wie man auf solche Vorgänge reagiert. Dass Missstände bekannt werden, das ist nichts Ungewöhnliches.
Wir wissen eben nicht alle Missstände schon im Vorhinein. Das ist das Gute am Vorhandensein der Presse, die uns insgesamt beobachtet und solche Dinge aufdeckt.
Ich denke, wir sollten in den Ausschussberatungen noch einen weiteren Punkt prüfen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Ministergesetzes erhalten die Mitglieder der Landesregierung eine jährliche Sonderzuwendung entsprechend den für Beamte des Landes geltenden Vorschriften, die nach dem Amtsgehalt berechnet wird. Dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes zufolge erhalten Beamte des höheren und des gehobenen Dienstes künftig keine nach dem Amtsgehalt berechnete Sonderzuwendung mehr. Wenn es dabei bleibt, dann muss das Ministergesetz meines Erachtens auch in diesem Punkt geändert werden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Rothe, wären Sie bereit, eine Frage von Herrn Stahlknecht zu beantworten? - Bitte sehr, Herr Stahlknecht.
Ich habe eine Frage an Sie, Herr Rothe, im Nachgang zu der Frage von Herrn Scharf. Sie haben gesagt, man kann Dinge erst ändern, wenn man die Missstände kennt.
In Bezug auf die Situation vor vier Jahren: Wollen Sie damit sagen, dass die SPD damals die Wohnsitze ihrer Minister nicht gekannt hat
Ich habe die Wohnsitze nur von Personen gekannt, die diese Entschädigung nicht in Anspruch genommen haben. Das waren ein Minister aus Halle und ein Minister aus Etgersleben. Im Übrigen war es für mich neu, dass in der Tat zu dieser Zeit schon mehrere Minister diese Leistungen in Anspruch genommen haben.
Aber ich sage noch einmal, Herr Kollege Stahlknecht: Entscheidend ist, wie man auf Missstände reagiert, sobald sie bekannt werden. Ich hätte es mir gewünscht, dass Sie geräuschlos mit uns gemeinsam diese Vorschrift aus dem Gesetz herausnehmen, anstatt sich in einen Modifizierungsversuch zu flüchten, der offensichtlich diese parlamentarischen Beratungen nicht überleben wird. Da gehe ich jede Wette ein.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Meine Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir eine Gruppe der Jugendfeuerwehr Burg
Für die FDP-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Hüskens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung fasst mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Ministergesetz in drei Punkten an, hinsichtlich der Aussetzung der Anpassung der Ministergehälter an die Beamtenversorgung, der Ruhebezüge und der Frage der doppelten Haushaltsführung. Ausführungen zu den beiden ersten Punkte spare ich mir. Der Ministerpräsi
dent hat es ausführlich erläutert. Herr Rothe hat eine Kurzfassung dazu geliefert. Ich denke, die dort vorgesehenen Regelungen sind unter uns unstrittig.
Strittig ist dagegen - das haben wir gerade im Vortrag von Herrn Rothe gehört - die Frage, wie wir mit der Regelung für die doppelte Haushaltsführung bei Ministern umgehen wollen. Mich hat das, was Herr Rothe gerade erzählt hat, sehr stark an ein Zitat von Otto Graf Lambsdorff erinnert, dass, wenn es ums Geld geht, die Leute immer an dem Gürtel des anderen ziehen und versuchen, den enger zu schnallen, aber nicht an sich selbst herunterschauen.
Wenn man einmal ehrlich ist und überlegt, was für Auswirkungen es hätte, wenn man das, was die PDS-Fraktion in ihrem Änderungsantrag und die SPD-Fraktion mit dem Vortrag von Herrn Rothe gerade gefordert haben, konsequent durchzöge, wozu dies im Rechtsbereich der Beamtenbesoldung führt - - Denn in dem Rechtsbereich bewegen wir uns. Herr Rothe und der Ministerpräsident haben gerade mit ihren Ausführungen sehr klar gezeigt, dass das Ministergesetz kein rechtsfreier Raum ist, sondern spezielle Regelungen für die Minister trifft, ansonsten sich aber an das Beamtenrecht anlehnt.
Das Beamtenrecht geht aber nicht davon aus, dass jemand wie etwa ein Unternehmer oder ein Geschäftsführer in der freien Wirtschaft eine Summe bekommt, und damit ist es dann getan. Das Beamtenrecht hingegen hat eine amtsangemessene Grundversorgung. Darauf kommen dann personenbezogene weitere Leistungen.
Jeder, der einmal in unseren Haushalt geguckt hat, weiß zum Beispiel, dass die Minister in diesem Bundesland, obwohl sie alle mehr oder weniger den gleichen Job machen - das eine Haus ist etwas größer als das andere -, vom Staat unterschiedlich alimentiert werden. Das heißt, im öffentlichen Bereich betrachten wir anders als in der privaten Wirtschaft die persönlichen Lebensumstände. Als Haushälter finde ich das ziemlich gut, weil eine pauschale Bezahlung garantiert dazu führen würde, dass wir für unsere Minister deutlich mehr ausgeben würden, als wir das derzeit tun.
Deshalb kann man meiner Meinung nach nicht immer dann an den Punkten herumbasteln, wenn einem der eine oder andere Aspekt nicht gefällt. Wir haben auch im Abgeordnetengesetz ähnliche Situationen gehabt und über ähnliche Aspekte diskutiert.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wo es endet, wenn ich den Weg konsequent fortgehe, den Sie fordern, wenn ich hingehe und sage: Mein Gott, Minister, die kriegen so viel Geld, da können die sich das bisschen an doppelter Haushaltsführung locker auch leisten. Wer kann das denn noch? Die Staatssekretäre, die Abteilungsleiter, die Referatsleiter, die Referenten, Professoren und Richter? Es stellt sich wirklich die Frage, wer hier im Haus künftig definiert, wer genug verdient. Ich fürchte, dabei sind wir relativ schnell bei Berufsgruppen, die wir nicht so gern ins Auge fassen wollen.