Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wo es endet, wenn ich den Weg konsequent fortgehe, den Sie fordern, wenn ich hingehe und sage: Mein Gott, Minister, die kriegen so viel Geld, da können die sich das bisschen an doppelter Haushaltsführung locker auch leisten. Wer kann das denn noch? Die Staatssekretäre, die Abteilungsleiter, die Referatsleiter, die Referenten, Professoren und Richter? Es stellt sich wirklich die Frage, wer hier im Haus künftig definiert, wer genug verdient. Ich fürchte, dabei sind wir relativ schnell bei Berufsgruppen, die wir nicht so gern ins Auge fassen wollen.

Ich glaube, man sollte die Diskussion wirklich ein Stück nüchterner und sachlicher betrachten. Solange Minister wie auch andere Berufsgruppen im Lande nach dem Beamtenrecht bezahlt und alimentiert werden, sollten wir bei diesen Punkten in der Systematik bleiben. Dann sind wir, glaube ich, mit der Summe, die die Landesregierung für eine Unterstützung bei der doppelten Haushaltsführung vorgesehen hat, ganz gut bedient. Als FDP-Fraktion begrüßen wir es, dass die Landesregierung den

Paragrafen jetzt schärfer fasst. Der war bisher tatsächlich ein bisschen sehr offen.

Es sollte aber keine Zweifel daran geben, dass es auch künftig Minister geben wird, die dies in Anspruch nehmen, spätestens dann, wenn die Fahrten zwischen Dienst- und Wohnsitz teurer würden als eine entsprechende doppelte Haushaltsführung. Das sollten wir in einem Bundesland, das eigentlich jeden Euro sparen muss, auch berücksichtigen und nicht einem Populismus verfallen.

Ich beantrage deshalb namens der FDP-Fraktion eine Überweisung in den Innenausschuss und hoffe, dass wir dort zu einer vernünftigen Diskussion kommen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Meine Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, begrüßen Sie mit mir auf der Besuchertribüne Herrn Bob Bogen aus Nashville, der Partnerstadt Magdeburgs. Ich glaube, wir sollten auch ihn herzlich begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Dr. Thiel, Sie erhalten nunmehr für die PDS-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Herrn Ministerpräsidenten und zu Herrn Rothe möchte ich es mir ganz einfach machen und sagen: Den ersten Teil Ihrer Ausführungen nehmen wir als PDS-Fraktion einfach mal zur Kenntnis. Aber wir sahen uns aus verschiedenen Gründen veranlasst, unseren Änderungsantrag einzureichen, weil wir der Auffassung sind, dass nach den Debatten, die wir im Sommer hier geführt haben, eine entsprechende Änderung stattfinden soll und uns die Klarstellung, die mit dem Gesetzentwurf erreicht werden soll, einfach nicht ausreicht.

Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe dagegen. Diese möchte ich gern etwas erläutern.

Erstens. Minister im Land Sachsen-Anhalt zu sein bedeutet nach dem Verfassungsauftrag: Die Landesregierung ist das oberste Organ der vollziehenden Gewalt. Als Mitglied des obersten Organs sind Sie dem Land verpflichtet. Nach unserer Auffassung erhalten Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit eine angemessene Vergütung, die alle Aufwendungen umfasst.

Zweitens. Die Entschädigung sollte Ihnen dann gewährt werden, wenn die Verlegung des Hausstandes an den Sitz der Landesregierung unzumutbar ist und Sie nicht täglich zu Ihrem Wohnsitz zurückkehren können.

Diese Begründung, meine Damen und Herren, müssen Sie einmal den zahllosen Wochenendpendlern erklären, die im Zeitalter von Mobilität und Flexibilität in der Woche ihren Arbeitsort irgendwo in Deutschland haben und ihre Familie erst am Wochenende sehen.

(Beifall bei der PDS)

Deren Arbeitgeber haben wohl kaum Veranlassung, ihnen dafür auch noch Trennungsgeld zu zahlen.

Das hohe Amt, das Sie bekleiden, sollte durchaus rechtfertigen: Wer Minister in diesem Land werden will, der

sollte auch seinen Hausstand nach Sachsen-Anhalt verlegen, und das in einer zumutbaren Entfernung vom Amtssitz.

(Zustimmung von Frau Dirlich, PDS)

Denn wenn ein oberster Staatsdiener sein Geld von Sachsen-Anhalt erhält, so kann man auch erwarten, dass er das Land zu seinem Lebensmittelpunkt macht, gerade wenn er nicht aus diesem Land kommt. Das sind für uns Zeichen, dass der- oder diejenige ein unmittelbares Interesse daran hat, dieses Land voranzubringen und nicht nur zeitweilig einen Job zu machen.

(Zustimmung bei der PDS)

In der vorgesehenen Fassung soll diese Leistung weiterhin pauschal und ohne zeitliche Begrenzung gewährt werden. Darüber hinaus ist die Entfernung zwischen dem Erst- und Zweitwohnsitz laut dem Wortlaut des Gesetzes unerheblich.

Aber wer definiert eigentlich, dass, wie es heißt, die Verlegung des Hausstandes an den Sitz der Landesregierung unzumutbar sei? Wer definiert, was es heißt „nicht täglich an den Wohnsitz zurückkehren zu können“? Was ist eine zumutbare Entfernung?

Sachsen-Anhalt gewährt uneingeschränkt umzugswilligen Mitarbeitern ein befristetes Trennungsgeld, wenn sie weiter als 30 km vom neuen Dienstort entfernt wohnen und sich die Fahrt zu ihrer Arbeit verlängert. Die Entfernung von 30 km ist also eine Kennziffer, die einem sonstigen Pendler in Sachsen-Anhalt je nach Gemütslage entweder ein müdes Lächeln entlockt oder ihn in helle Empörung versetzt.

All das sind Fragen, die unserer Auffassung nach in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht klargestellt worden sind.

Dazu, was das Verhältnis zwischen Regierungsmitgliedern und Abgeordneten betrifft, hat Herr Rothe einiges gesagt. Dem können wir uns nur anschließen.

Bezüglich Ihrer Zwischenfrage von vorhin, Herr Scharf, oder dem, was Frau Hüskens meinte, sind wir der Auffassung, dass die persönliche Situation eines potenziellen oder realen Ministers nicht der Ausgangspunkt gesetzlicher Regelungen sein kann. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie unseren Änderungsantrag ebenfalls in den zuständigen Ausschuss überweisen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt zu uns die Abgeordnete Frau Rotzsch. Bitte sehr, Frau Rotzsch.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Entwurf der Landesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes, der zahlreiche Änderungen im Bereich der Besoldung und Versorgung der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Landesregierung zur Folge hat. Der Ministerpräsident hat auf die Details schon ausführlich hingewiesen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion begrüßt, dass durch den Verzicht auf die hinausgeschobene Anhebung der Amts- und Versorgungsbezüge - immerhin geht es um eine Größenordnung von 4,4 % - ein zusätzlicher Solidarbeitrag der Mitglieder bzw. ehemaligen Mitglieder der Landesregierung erbracht wird. Die Beratungen über den Doppelhaushalt 2005/2006 zeigen es schließlich sehr deutlich, dass die Haushaltslage mehr als angespannt ist. Insofern ist dieser Beitrag alternativlos.

Gleiches gilt es zu der vorgeschlagenen Absenkung des Versorgungsniveaus der Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Landesregierung zu sagen. Wenn die Reformmaßnahmen der Bundesregierung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung übertragen wurden und das Versorgungsniveau entsprechend sinkt, ist es zwingend, dass wir das Versorgungsrecht für Regierungsmitglieder anpassen. Auch dies ist alternativlos. Das verbliebene Höchstversorgungsniveau sinkt von 75 % auf 71,57 %. Der Mindestversorgungsansatz in Höhe von 15 % nach einer Dienstzeit von zwei Jahren bleibt unverändert.

Als junge Abgeordnete möchte ich darauf hinweisen, dass die verbliebenen Versorgungsquoten im Vergleich zu dem zu erwartenden Versorgungsniveau junger Arbeitnehmer und Beamter immer noch als weit überdurchschnittlich zu bezeichnen sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend auf die Entschädigung für getrennte Haushaltsführung eingehen. Unabhängig von der geplanten Änderung der Rechtslage möchte ich der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass mit diesem Anspruch künftig etwas geschickter umgegangen wird. Es ist daher zu begrüßen, dass der Entschädigungsanspruch für die getrennte Haushaltsführung an bestimmte Bedingungen geknüpft wird.

Den Änderungsantrag der PDS-Fraktion lehnen wir aus den Gründen, die Ministerpräsident Böhmer und auch Frau Hüskens genannt haben, ab.

(Herr Gallert, PDS: Aber nur widerwillig!)

- Nein. - Mich persönlich wundert es schon, dass Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren der PDS und der SPD, der § 9 in den acht Jahren Ihrer Regierungszeit nicht aufgefallen ist.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Gallert, PDS: Wir hatten keine Minister! - Zurufe von der CDU)

Deshalb bitte ich Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Rotzsch. - Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat nicht noch einmal um das Wort gebeten, sodass wir in den Abstimmungsvorgang eintreten können. - Frau Dr. Hüskens, bitte.

Herr Präsident, bei meiner Option, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen, war mehr der Wunsch der Vater des Gedankens. Auch wir plädieren

für eine Überweisung in den Finanzausschuss als dem allein beratenden Ausschuss.

Gut. Damit ist der Abstimmungsvorgang klar.

Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfs und auch des Änderungsantrages, der damit mit überwiesen ist, zur alleinigen Beratung in den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte.

(Herr Gürth, CDU: Finanzausschuss!)

- Pardon: zur alleinigen Beratung in den Finanzausschuss. - Bitte, Herr Bullerjahn.

Wir wollten das in den Finanz- und in den Innenausschuss, aber federführend in den Finanzausschuss überweisen.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen wird. Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Wer also einer - -

(Herr Scharf, CDU: Doch!)

- Bitte sehr, Herr Scharf.