Wir müssen noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Als Regelfall einer Ausnahme wird die Entsendung in Organe von Unternehmen bezeichnet, an denen das Land beteiligt ist. Das dürfte im vorliegenden Fall nicht gegeben sein, da wir nicht der Auffassung sind, dass das Land Sachsen-Anhalt an der Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungswesen, Sigmaringen/Württemberg beteiligt ist, sodass wir diese Ausnahme für verfassungsrechtlich bedenklich halten. Auch aus diesem Grund lehnen wir den Antrag an.
Es war sehr interessant, Ihren Ausführungen über die Verfassung zuzuhören. Mich interessiert, ob Sie seinerzeit der Verfassung überhaupt zugestimmt haben.
Erstens war ich damals noch nicht im Landtag und zweitens haben wir seinerzeit eine ausführliche Erklärung abgegeben, warum wir der Verfassung nicht unsere Zustimmung gegeben haben, nämlich weil es eine Reihe von Kritikpunkten gab, die wir gern anders hätten geregelt haben wollen, zu denen wir nach wie vor stehen.
Deswegen stehen wir trotzdem auf dem Grunde der Verfassung. Das haben wir, denke ich, in der Vergangenheit bereits mehrfach unter Beweis gestellt, insbesondere weil wir in diesem Hohen Hause oftmals dafür eingetreten sind, dass die Landesverfassung eingehalten wird.
Frau Tiedge, möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Herrn Rothe beantworten? - Bitte schön, Herr Rothe.
Frau Kollegin Tiedge, sind Sie bereit zu bestätigen, dass Sie an der Feier zum zehnten Jahrestag der Ausfertigung der Landesverfassung im Kloster Unser Lieben Frauen teilgenommen haben?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur eine ganz kurze Anmerkung. Es geht erstens darum, dass wir selbstverständlich eine Ausnahme durch das Parlament selbst genehmigen müssen. Zweitens hat der Ministerpräsident ausführlich dargelegt, dass in diesem Fall die Gefahr von wirtschaftlichen Verquickungen überhaupt nicht besteht.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass ähnliche Genehmigungen in anderen Parlamenten in ähnlich gelagerten Fällen selbstverständlich erteilt werden, ohne dass man darüber eine halbe Stunde lang diskutiert. - Ich bitte um Zustimmung.
(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank - Frau Budde, SPD: Sie haben ein sehr kurzes Gedächtnis, Herr Scharf!)
Herr Becker war immer eine der Personen - ich denke, das haben wir alle als wohl tuend empfunden -, der den Satz prägte: Die Minderheit von heute ist die Mehrheit von morgen.
Bei dem Thema muss man an Folgendes erinnern: Die CDU-Fraktion hätte vielleicht schon 1995 damit rechnen müssen, dass sie eines Tages wieder an die Regierung kommt.
zeitweise, bis der Übergang geregelt werden konnte, eine Ausnahmeregelung durch das Parlament erwirkt werden sollte. Ich möchte - so viel Zeit muss sein - einmal aus dem Beitrag der CDU vorlesen:
„Der Antrag der Landesregierung zum Erhalt des Aufsichtsratspostens des Wirtschaftsministers ist in der Tat so brisant und so ungeheuerlich, dass ich Verständnis dafür habe, dass die Koalitionsfraktionen und auch die PDS dieses Thema als letzten Tagesordnungspunkt behandelt wissen wollten.“
„Ich finde es eine äußerst peinliche Angelegenheit, dass wir überhaupt darüber sprechen. Bei der juristischen Prüfung dieses unglaublichen Vorgangs“
„sind wir auf einen völlig neuen Aspekt gestoßen, nämlich auf die Frage, ob die Wahrnehmung des Amtes als Wirtschaftsminister und die durchaus nicht unstrittige Vereidigung des Ministers Schucht einen verfassungswidrigen Akt darstellen.“
(Heiterkeit bei der SPD und bei der PDS - Herr Dr. Püchel, SPD: Hört, hört! Wer mag das ge- wesen sein? - Zuruf von der SPD: Das war Herr Gürth!)
„Das steht nämlich eindeutig im Artikel 66, und so wurde es kommentiert: Die Trennung gesellschaftlicher, vor allem aber wirtschaftlicher Interessen von der Ausübung der Regierungsämter, ja sogar die Vermeidung des möglicherweise ganz unbegründeten Verdachts, dass es zur Vermischung dieser Interessen mit den öffentlichen Interessen kommen könnte, sei die Zielrichtung dieser Vorschrift.
Meine Damen und Herren! Es gibt weitere Kommentare, die diese Ungeheuerlichkeit, die hier als Ansinnen gestellt wird, noch einmal untersetzen.“
„Meine Damen und Herren! Wie will ein Minister, der in einem privatwirtschaftlich geführten, auf Gewinn orientierten Unternehmen im Aufsichtsrat
sitzt, einen Fall umgehen, in dem das Land Sachsen-Anhalt vielleicht Verträge mit dieser Firma eingeht?“
Es ging damals um Rank Xerox. - Er beendete die Rede - es war mein sehr geehrter heutiger GeschäftsführerKollege Herr Gürth, der leider nicht anwesend ist - mit den Worten: