Frau Abgeordnete, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Lukowitz zu beantworten? - Bitte, Herr Lukowitz.
Liebe Frau Kollegin Budde, ich muss sagen, Sie haben ziemlich stark vorgelegt. Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähnten Verhältnis der Koalitionsfraktionen zu den kommunalen Spitzenverbänden. Sie haben mitgeteilt, Sie würden das weiter beobachten.
Wir haben ebenfalls Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände insbesondere zu dem Knackpunkt, den Sie eben angesprochen haben, erhalten. Darin schreiben die kommunalen Spitzenverbände: „Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisch zu diesem Gesetz geäußert.“ - Sie meinen damit das Vergabegesetz. Diese Kritik wurde damit begründet, das gesetzgeberische Ziel sei mit vergabefremden Kriterien nicht erreichbar; zu hoher Bürokratisierungsgrad und formale Strenge hätten leistungsfähige einheimische Betriebe abgeschreckt oder ausgeschlossen und Kosten für den Verwaltungsaufwand unerträglich erhöht.
Vor dem Hintergrund Ihres Vorwurfes, die Bemerkungen und die Anregungen der Spitzenverbände so wenig ernst zu nehmen, frage ich Sie: Wie sind Sie in der Vergangenheit mit den Anregungen der kommunalen Spitzenverbände umgegangen?
Wir haben uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber unterhalten, als sie in der Anhörung zu dem ersten, dem von uns eingebrachten Vergabegesetz äußerten, die Vergabestellen sähen sich außerstande, die tariflichen Einstufungen zu beurteilen; sie seien aufgrund ihres Wissenstandes gar nicht in der Lage, das beurteilen zu können. Daraufhin haben wir mit dem damaligen Innenminister und mit den entsprechenden Stellen verabredet, dass wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechende Schulungen einführen.
und erläutert, unser Ansatz bestehe darin, vielleicht nicht sieben, aber sechs Aufträge, diese aber zu auskömmlichen Konditionen in auskömmlichen Größenordnungen zu erreichen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben eines ziemlich deutlich klar gemacht: Sie wollen eigentlich so viel wie möglich an Aufträgen vergeben, während das andere für sie vergabefremde Kriterien sind. In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche politische Ansätze.
Was ich kritisiert habe, Herr Lukowitz, ist die Art und Weise, wie im Zusammenhang mit den kommunalen Spitzenverbänden das Thema Bauordnung angesprochen wurde. Sie können sich das Zitat selber heraussuchen, ich kann es Ihnen aber auch - inzwischen fast
wörtlich - noch einmal vortragen. Es geht darum, dass die kommunalen Spitzenverbände den Wunsch geäußert haben, dass die örtlichen Bauvorschriften Bestandteil der Bauordnung bleiben, dass die Regelungen zu den Abstandsflächen wie zu den Stellplätzen erhalten bleiben.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es beim Vergabegesetz, weil es unterschiedliche Ansätze sind. Wir sagen: Okay, dann eben nicht sieben, sondern sechs Aufträge, aber die richtig - auskömmliche Aufträge, auskömmliche Löhne, möglichst wenig Nacharbeit, Auftragsabarbeitung mit qualifizierten Leuten. Wenn die Vergabestellen nicht in der Lage dazu sind, das zu beurteilen, dann müssen sie gemeinsam geschult werden; dann müssen wir darauf hinarbeiten, dass das greift.
Die kommunalen Spitzenverbände haben dazu eine ganz andere Position; das ist auch nicht neu. Aber es gab eine Clearingstelle. Inzwischen waren auch die kommunalen Spitzenverbände bereit, in dieser Clearingstelle mitzuarbeiten und all die Punkte, die im kommunalen Verwaltungshandeln für sie schwierig sind und waren, dort gemeinsam zu besprechen, um eine Lösung zu finden, die auch auskömmliche Ausschreibungen sowie tarifgebundene Löhne beinhaltet.
Unser Weg war eben ein anderer. Niemand hat gesagt, dass das sofort glatt gelaufen sei. Wir haben gesagt, wir müssen die Stolpersteine im Gesetz gemeinsam aus dem Weg räumen, damit das Ziel, heimische Unternehmen zu stärken, erreicht wird. Mit dem Grundsatz, die Vergabe von Aufträgen an die Zahlung des Mindestlohnes zu binden, schaffen Sie es nicht.
Setzen Sie sich mit Ihrem Kollegen Scheurell auseinander, ob er für den Mindestlohn jemanden einstellen kann.
Herzlichen Dank, Frau Budde. Es gibt eine zweite Frage. Sind Sie bereit, diese Frage der Frau Abgeordneten Dr. Sitte auch zu beantworten?
Frau Budde, klagen nicht nach wie vor sehr viele Kommunen vor allem deshalb über dieses Kriterium der Auftragsvergabe, weil sie immer wieder feststellen, dass die so knappen Kalkulationen zu Nachforderungen führen, die in die kommunalen Haushalte nicht eingestellt werden konnten? Geht es nicht genau an dieser Stelle auch um einen fairen Wettbewerb, der den Kommunen Planungssicherheit bringen muss?
Genau dies ist ein Grund. Ein weiterer Grund für die Probleme in der ersten Phase der Umsetzung des Gesetzes - das will ich doch gar nicht in Abrede stellen - lag darin, dass die Bewerbererklärung und der zweite Runderlass noch nicht vorgelegen haben. Ich gebe Ihnen Recht, das war ein Problem bis hierhin.
Da sind wir einer Meinung. Aber, meine Damen und Herren, das, was die Kommunen zum Teil gemacht haben, einfach die Ausschreibung für null und nichtig zu erklären, wenn irgendein Formular nicht vorliegt, und dann in einem zweiten Verfahren einfach freihändig die Leistung an jemand anderen zu vergeben, das wiederum ist auch nicht das, was Sie, Herr Gürth, - das hoffe ich jedenfalls - unter der richtigen Auslegung der VOB verstehen. Die Kommunen hätten durchaus anders handeln können, auch unter dem geltenden Gesetz. Sie hätten durchaus das Beibringen der Unterlagen und dann den ordentlichen Vergleich der eingereichten Kalkulationsunterlagen und Angebote sicherstellen können.
Das ist die Frage, was man will oder was man nicht will. Letztlich liegt es an dem, der die Aufträge vergibt, der die Ausschreibung macht: Wie soll die Ausschreibung aussehen? Halte ich mich an die gesetzlichen Regelungen?
Ich gebe Ihnen Recht, Herr Gürth, wenn die VOB so toll gegriffen hätte und das wirtschaftlichste Angebot zum Zuge gekommen wäre, wären wir nicht in der Bredouille.
Unterhalten Sie sich einmal mit Ihrer Schwesterpartei aus Bayern. Die Begründung zum bayerischen Gesetzentwurf lautet, um eben genau das, was in der VOB aufgeschrieben ist, sicherzustellen und um ein großes Eindringen von osteuropäischen Arbeitnehmern auf den deutschen Baumarkt möglichst einzugrenzen und in Bereichen zu halten, die die Wirtschaft in Bayern nicht schädigen, muss ein solches Gesetz verabschiedet werden, was es auch wurde.
Ich denke, dass es angesichts der Einkommen in Sachsen-Anhalt hier noch wesentlich wichtiger als dort ist.
Danke, Frau Abgeordnete Budde. - Als Nächstem erteile ich für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Herrn Gürth das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Kollegin Budde, ich muss mich schon über Ihren pointierten Auftritt hier wundern.
Wir haben nach acht Jahren SPD-Regierung 262 000 Arbeitslose übernommen. Sie wollten die Arbeitslosenquote bei einem Stand von 15,6 % auf unter 10 % drücken. Wir haben jetzt eine Arbeitslosenquote von 20 % von Ihnen übernommen.
Wenn wir über die Baubranche reden, dann können wir feststellen, dass wir erstmals in der Nachkriegsgeschichte weniger als 900 000 Beschäftigte im deutschen Baugewerbe haben. Von den über 350 000 arbeitslosen Bauarbeitern befinden sich mehr als die Hälfte im Osten Deutschlands. Zehnmal können Sie raten, welches Land die höchste Arbeitslosigkeit unter Bauarbeitern hat: Das ist nämlich Sachsen-Anhalt - Ihre Bilanz. An Ihrer Stelle wäre ich ein bisschen kleinlauter gewesen.
Ich finde es im Übrigen ungeheuerlich, was Sie hier bieten. Wenn ich lese, was von einigen Gewerkschaftsfunktionären - nicht von allen - hier geboten wird, die der CDU und der CSU Sozialdumping unterstellen -