Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Weitere Änderungen gab es bei den Kapiteln 15 04 und 15 09 bei einigen Titeln über die Personalkürzung hinaus.

Einzelplan 16 - Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt. Die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Änderungen bei den Hauptgruppen 4, 5 und 8, die unter anderem auch mit den Mietzahlungen an den Landesbetrieb Limsa zusammenhängen, wurden, wie auch der Einzelplan insgesamt, einstimmig angenommen. Die vorgesehenen Einnahmen aus Nebentätigkeit bei Titel 119 01 wurden gestrichen.

Einzelplan 20 - Hochbau. Eine erste Änderung des Einzelplanes betraf das Vorwort mit einer Ergänzung zu der zukünftigen Aufnahme solcher Maßnahmen, die über PPP-Modelle finanziert werden. Dafür wurde das Kapitel 20 14 - Errichtung und Betrieb von Einrichtungen im Rahmen von PPP-Projekten - eingerichtet und die Titelgruppe 61 - Justizvollzugsanstalt Burg - mit einer VE in Höhe von 762 Millionen € ausgebracht.

Um eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Bezug auf den Bau der JVA ging es in einer gesondert angesetzten Debatte, in der eine Reihe von Fragen geklärt wurde, aber auch ein Teil ungeklärt blieb und im Ergebnis dessen im Ausschuss entsprechende Eckpunkte für das Vergabeverfahren festgelegt und ein Sperrvermerk über die Verpflichtungsermächtigung ausgebracht wurden.

Darüber hinaus gab es Diskussionen im Zusammenhang mit dem Parkdeck und Änderungen bei den Kapiteln 20 11, 20 13 und 20 54.

Zum Sondervermögen gab es nur Änderungen bei Kapitel 51 32 - Grundstock des Landes. Hier erhöhen sich die Einnahmeansätze zum Teil sehr deutlich, wie etwa bei Titel 131 02 - Einnahmen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und Domänen - um 10 000 000 € im Jahr 2005. Aber auch bei dem Ausgabetitel 711 01 - Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Allgemeinen Grundvermögens - kommt es zu einer Erhöhung um 2,9 Millionen €. Die Abführungen an den Landeshaushalt werden mit 6,3 Millionen € bzw. 4,09 Millionen € neu ausgebracht.

Im Haushaltsgesetz selbst wurden einige inhaltliche Änderungen vorgenommen, die ich Ihnen kurz vorstellen möchte.

In § 3 des Haushaltsgesetzes wurde ein neuer Absatz 6 aufgenommen, der nach Zustimmung durch den Landtag eine zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 150 Millionen € ermöglicht, wenn das Land einer neuerlichen Kapitalzuführung an die NordLB im Zusammenhang mit der Änderung europarechtlicher Vorgaben zur Gewährträgerschaft und Anstaltslast der Landesbanken zustimmt. Beim Ausstieg aus der NordLB ergibt sich die Möglichkeit des Absetzens des Nettoerlöses von der Kreditermächtigung nach Absatz 1.

In § 8 Abs. 7 wurde im Zusammenhang mit der Rückführung der in der Titelgruppe 96 befindlichen Vollzugsbeamten aus dem Einzelplan 13 in den Einzelplan 03 die ursprünglich vorgesehene Deckungsfähigkeit überflüssig. Des Weiteren wurde ein neuer § 16/1 aufgenommen, der Mehrausgaben bei Titel 518 20 mit Mehreinnahmen aus der Gewinnabführung des Landesbetriebes Limsa bei Kapitel 13 21 verbindet.

Von den Koalitionsfraktionen wurde darüber hinaus die Aufnahme eines Artikels 5 in das Haushaltsbegleitgesetz vorgeschlagen, der nunmehr dem § 16/2 des Haushaltsgesetzes entspricht. Da der vorgeschlagene Artikel 5 mit der Bezeichnung „Gesetz zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ als Bestandteil des Haus

haltsbegleitgesetzes keine zwei Lesungen im Landtag erhalten würde, wurde durch die Aufnahme in das Haushaltsgesetz eine Möglichkeit eröffnet, die Wirksamkeit für die Jahre 2005 und 2006 zu erzielen. Sollen diese Festlegungen auch darüber hinaus gelten, bedürfen sie einer erneuten gesetzlichen Änderung oder der Aufnahme in bestehende Gesetze.

Zwei weitere Änderungen gab es in der Anlage 2 zu den §§ 1 und 2 des ersten Punktes.

Mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz in der Drs. 4/1925 liegen Ihnen nunmehr die neuen Eckdaten für den Haushaltsplan 2005/2006 vor. Das Haushaltsvolumen steigt auf 10 160 636 500 € im Jahr 2005 und auf 9 933 674 500 € im Jahr 2006. Dagegen sinken die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen auf 988 078 500 € im Jahr 2005 und auf 1 464 041 500 € im Jahr 2006.

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz wurde im Ausschuss mit sechs Jastimmen bei zwei Neinstimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Zum Haushaltsgesetz liegt auch der schon erwähnte Entschließungsantrag aller Fraktionen in der Drs. 4/1956 vor.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich noch einige Bemerkungen zum Haushaltsbegleitgesetz mache, da es außer den redaktionellen auch inhaltliche Änderungen erfuhr.

Zu Artikel 2 lagen in der Bereinigungssitzung Anträge aller Fraktionen auf Streichung vor. Diese Anträge wurden einstimmig angenommen.

Dem Antrag der PDS-Fraktion auf Streichung der Artikel 1 und 3 wurde mehrheitlich nicht zugestimmt; dagegen fand ein Antrag der Koalitionsfraktion nach äußerst heftiger Debatte kurz vor dem Ende der Bereinigungssitzung Zustimmung, der in Nr. 1 die Wendung „strukturelle Maßnahmen“ durch den Bezug auf das Gesetz zur Errichtung des Landesverwaltungsamtes vom 17. September 2003 dahin gehend einengt, dass Trennungsgeld und Umzugskosten in der in Artikel 3 ausgebrachten Höhe für andere strukturelle Maßnahmen nicht gezahlt werden. Insgesamt wurde den Artikeln 1 und 3 einschließlich der Änderungen mehrheitlich zugestimmt.

Zu Artikel 4 lagen Änderungsanträge der Fraktion der PDS und der Koalitionsfraktionen vor. Zum einen ging es um die Kommunalisierung weiterer Mittel aus der Wohngeldreform, wenn sie vom Land nicht entsprechend ausgegeben würden, und zum anderen sollte die Verordnungsermächtigung in § 2 präzisiert werden. In beiden Fällen fanden die Anträge der Koalitionsfraktionen die erforderliche Mehrheit.

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz in der Drs. 4/1924 wurde im Ausschuss mit sechs Jastimmen bei fünf Neinstimmen angenommen.

Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses für Ihre Mitarbeit und Geduld und das kurzfristige Reagieren in den teilweise bis 22 Uhr dauernden Sitzungen danken. Danken möchte ich auch den Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, der anderen Ministerien sowie der Landtagsverwaltung, dem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes, die an allen Sitzungen teilnahmen und den Fraktionen mit Hinweisen und Erklärungen jederzeit zur Verfügung standen.

Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle auch in diesem Jahr der Ausschusssekretärin Frau Kahl für die Vorbereitung und die Nachbereitung der Sitzungen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Schreibdienstes, denen nur wenige Pausen vergönnt waren, sowie Herrn Vogt vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Herzlichen Dank Ihnen allen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung sowie das Haushaltsbegleitgesetz in der geänderten Fassung zu beschließen. - Ich danke Ihnen für Ihre große Geduld.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Danke, Frau Dr. Weiher, für die Berichterstattung. Ihrer Ankündigung, die Arbeit des Landtages hinreichend zu würdigen, sind Sie nachgekommen.

Bevor wir in die Debatte einsteigen, begrüßen wir Damen und Herren der Ortsgruppe der Sudetendeutschen Bad Schmiedeberg. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die nachfolgende Debatte wurde eine Gesamtredezeit von 170 Minuten vereinbart. Ich trage noch einmal vor, wie viel Minuten jeder Fraktion zur Verfügung stehen: der SPD 26 Minuten, der CDU 50 Minuten, der PDS 26 Minuten und der FDP 18 Minuten. Der Landesregierung stehen 50 Minuten Redezeit zur Verfügung.

Ich bitte darauf zu achten, dass Änderungsanträge und gegebenenfalls Entschließungsanträge im Rahmen dieser Redezeiten einzubringen sind.

Traditionell beginnt die Debatte mit der so genannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden die Einzelpläne in der numerischen Reihenfolge aufgerufen.

Ich rufe den Einzelplan 02 - Staatskanzlei - auf und eröffne die Generaldebatte. Sie wird in der Reihenfolge SPD, CDU, PDS, FDP geführt. Doch zunächst hat für die Landesregierung der Minister der Finanzen Herr Professor Dr. Paqué um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wollte meinen Dank an die Ausschüsse eigentlich an den Schluss meiner Rede stellen. Aber nach der umfangreichen und außerordentlich detaillierten Darstellung von Frau Dr. Weiher möchte ich das gleich am Anfang machen; denn diese Darstellung hat gezeigt, welche ungeheure Arbeit die Beratung eines solchen Doppelhaushalts erfordert. Im Namen der Landesregierung möchte ich an dieser Stelle allen Ausschüssen, vor allem dem Finanzausschuss, dafür danken, dass sie zum Teil in mühevoller Kleinarbeit den Haushaltsplanentwurf in der Form, wie er jetzt vorliegt, bearbeitet haben.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir die persönliche Bemerkung, dass es vielleicht manchmal ganz gut wäre, wenn die Öffentlichkeit bei solchen Ausschusssitzungen dabei sein könnte, weil dann klar wäre - -

(Herr Bullerjahn, SPD: Vorsicht! Es gibt einige, die das nicht wollen, Herr Paqué!)

- Herr Bullerjahn, ich wusste, das Sie darauf reagieren würden.

(Zuruf von Herrn Bullerjahn, SPD)

- Nein, nein. - Denn es würde den Bürgern klar machen, welche intensive und ernsthafte Arbeit

(Zustimmung von Herrn Bullerjahn, SPD)

in den Parlamenten geleistet wird, und so manches Vorurteil würde dadurch die angemessene Korrektur erfahren.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt Ihnen heute der Haushaltsplan für die Jahre 2005 und 2006 zur Verabschiedung vor. Dieser Doppelhaushaltsplan wird die Grundlage und der Ausweis der Finanzpolitik für den zweiten Teil der Legislaturperiode sein.

Dieser Plan ist die konsequente Fortsetzung der Konsolidierungspolitik, die diese Landesregierung seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2002 verfolgt. Ich habe dies bei meiner Einbringungsrede in diesem Hohen Hause am 16. September 2004 ausführlich erläutert. An meiner damaligen grundlegenden Bewertung hat sich trotz der zahlreichen Veränderungen im Einzelnen, die seit der Vorlage des Regierungsentwurfs eingearbeitet wurden, nichts geändert.

Meine Damen und Herren! Der Doppelhaushalt 2005/ 2006 entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Neuverschuldung liegt in beiden Jahren unterhalb des Betrages der eigenfinanzierten Investitionen. In Anbetracht der katastrophalen Einnahmesituation ist dies ein Erfolg. Bitte bedenken Sie: Das Steueraufkommen bewegt sich nach wie vor auf dem Niveau von vor rund zehn Jahren und seither hat es massive Zusatzbelastungen gegeben.

Wir alle wissen, dass seit dem Jahr 1995 in den neuen Bundesländern die tarifliche Entlohnung im öffentlichen Dienst um rund 25 % gestiegen ist. Die Zusatzbelastung durch Personalkosten summiert sich auf mindestens 600 Millionen €. Das sind rund 6 % der gesamten Ausgaben.

Wir alle wissen, dass sich die Zinsausgaben des Landes seit dem Jahr 1995 leider mehr als verdoppelt haben, von gut 400 Millionen € auf rund 1 Milliarde €. Das ist also wiederum eine Zusatzlast von gut 6 % der gesamten Ausgaben.

Wir wissen, dass sich die Belastungen durch Versorgungssysteme in dieser Zeit verdoppelt haben, bei den Sonderversorgungssystemen von 200 Millionen € auf über 400 Millionen €. Allein diese unvermeidbaren Zusatzlasten - das sind alles konsumtive Ausgaben - addieren sich zu fast 1,5 Milliarden € und machen rund 15 % des Haushaltsvolumens aus.

Bedenkt man ferner, dass sich der Einbruch bei den Steuereinnahmen mit einem Minus von fast 1 Milliarde € gegenüber den Planzahlen gerade auf die jüngste Zeit seit dem Jahr 2002 konzentriert, dann ist eines klar: Belastungen in dieser Größenordnung und mit diesem zeitlichen Profil sind ohne eine Erhöhung der Nettoneuverschuldung gegenüber der ursprünglichen Planung nicht aufzufangen.

Die Neuverschuldung wird im Jahr 2005 bei 954 Millionen € liegen. Im Jahr 2006 ist eine Neuverschuldung in Höhe von 783 Millionen € vorgesehen. Damit liegt die

Neuverschuldung immer noch zu hoch, höher jedenfalls - das sage ich ganz deutlich - als wir es uns wünschen.