Wir haben ein Problem mit dem Verfahren, dass nicht vorher eine Einigung gefunden worden ist, bei der klar ist, dass die bestehenden Probleme der Betriebe ausgeräumt sind. Dass das ansonsten rechtlich geregelt werden muss und dass es juristisch zulässig ist, das auf das Jahr 1992 sozusagen zurückzulegen, ist völlig klar. Damit haben wir auch nicht das Problem. Aber unser Problem ist, dass diese bekannten Fälle nicht geregelt sind. Wir sagen, es hätte in der Verantwortung der Landesregierung gelegen, das so weit zu klären, dass das hinterher nur noch eine Formalie ist. Daran glauben wir derzeit noch nicht. Das ist der Ablehnungsgrund.
Danke, Frau Abgeordnete Budde. - Für die CDU-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Tullner das Wort. Bitte sehr, Herr Tullner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss sagen: Ich bin jetzt schon ein bisschen ärgerlich darüber, wie Sie, Frau Budde, sich hier vorn hinstellen und à la Kabarett über ein Problem diskutieren,
obwohl Sie null Ahnung haben. Was Sie hier geboten haben - Sie haben eine inhaltsleere Rede gehalten.
Sie haben einen zugegebenermaßen - leider - lustigen Artikel - dazu muss ich sagen, das, was die Regierung geleistet hat, ist wirklich kein Ruhmesblatt -
Ich möchte eines sagen: Sie waren nicht im Finanzausschuss. Wir haben uns das ganze Jahr wirklich intensiv damit auseinander gesetzt, weil es eine schwierige Thematik ist. Sich hier hinzustellen und larifari jedem
Wenn Sie immer so mit den Problemen der Leute im Land umgehen, dann wissen Sie, warum Sie auf der Oppositionsbank sitzen.
Das ist eine schwierige Gesetzesmaterie gewesen. Frau Hüskens hat es am Anfang schon beschrieben: Als wir uns damit am Anfang im Finanzausschuss auseinander gesetzt haben, dachten wir, das Gesetz ist irgendwie fehlgelaufen, weil wir nicht so richtig wussten, was das im Finanzausschuss sollte. Wir haben aber dann im Laufe eines wirklich langen Beratungsganges - - Ich glaube, wir haben sechsmal darüber beraten. Die Frau Vorsitzende hat auch darauf hingewiesen, wie das Prozedere mit den einzelnen Anträgen war.
Ich muss wirklich sagen: Es ist eine schwierige Problematik gewesen, weil dieses Problem nicht gelöst worden ist. Wir haben den typischen Fall, dass der Landesgesetzgeber nicht gehandelt hat. Das hatte zur Folge, dass sich im Landkreis die Fronten so verhärtet haben, dass am Ende sozusagen ein gordischer Knoten entstanden ist. Plötzlich mussten wir darüber entscheiden,
Ich erinnere nur an eine Tatsache: Wir haben mit den Kollegen vor Ort, mit dem Landkreis gesprochen. Ich war sogar im Schlachthof, obwohl ich nicht den inneren Zugang dazu hatte. Wir haben also mit den Kollegen intensiv gesprochen. Der Landrat Rühe hat im Jahr 1999 an Minister Keller einen Brief geschrieben und hat die Forderung erhoben, diese Dinge gesetzlich zu regeln. Es ist nichts passiert. Wenn Sie sich dann hier hinstellen und eine solche Büttenrede halten, Frau Budde, dann muss ich sagen: Ich bin darüber empört.
Im Endeffekt haben wir jetzt eine Regelung gefunden, die wir für verantwortbar halten, und zwar aus zwei Gründen. Erstens. Wir haben ein Gesetz geschaffen, das für das Land und nicht für einen einzelnen betroffenen Betrieb gilt. Zweitens. Wir vertrauen in einem zweiten Schritt darauf - das hat der Minister auch angedeutet -, dass sich die Akteure vor Ort, moderiert durch die Exekutive des Landes, zusammensetzen und einen Kompromiss finden, der die Existenz des Betriebes in Halberstadt sichert und der die durchaus gerechtfertigten Ansprüche des Landkreises mit berücksichtigt. Ich denke, wenn sich das Land mit der einen oder anderen Position einbringt, kann man das Problem lösen.
Deshalb ist noch eines wichtig: Wir haben darauf gedrungen oder wir haben uns dafür ausgesprochen - das klingt vielleicht ein bisschen moderater -, dass in Zukunft eine Satzungslösung gefunden wird. Das konnten wir angesichts der Rückwirkung - das ist eine hohe juristische Kunst, die dabei geübt wurde - so nicht verabschieden. Aber wir werden bei der nächsten EU-rechtlichen Regelung, die kommt, die Intention verfolgen, eine Satzungsregelung zu schaffen, die die Akteure vor Ort, den Kreistag usw., die Kolleginnen und Kollegen vor Ort dann, so denke ich, dazu bringt, eine einvernehmliche
Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Kasten und eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Weiher zu beantworten?
Auch das mache ich, aber am Ende. - Ich möchte nur noch einen letzten Satz hinzufügen. Frau Budde, wenn Sie hier so hämisch nach dem Abstimmungsverhalten von Frau Weiß fragen, dann muss ich Ihnen wirklich einmal sagen: Frau Weiß hat sich für die Belange von Halberstadt eingesetzt. Sie weiß, wie kompliziert das ist. Ich muss sagen: Sich hier über die Gewissenskonflikte lustig zu machen, die die Kollegin hat,
weil sie genau weiß, was es vor Ort für Probleme gibt und wie sie sich hier als Landesgesetzgeber zu verhalten hat, das ist einfach schäbig.
Herr Kollege Tullner, ich habe eine kurze Frage. Sie haben in Ihrer Rede gesagt: Wir haben eine Lösung gefunden. Können Sie uns sagen, wer unter „wir“ zu verstehen ist?
Mit „wir“ meine ich die Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss, die sich auf die Lösung verständigt haben, die wir in dem Gesetzentwurf finden, den wir heute wahrscheinlich verabschieden.
Ich habe zwei Fragen. Zur ersten Frage. Sie haben mit dem Gesetz, das heute sicherlich mehrheitlich verabschiedet wird, zwar keine Lex Schlachthof Halberstadt geschaffen, aber ein Stück weit eine Lex Halberstadt. Das muss man an dieser Stelle eindeutig sagen. Es ist auch in den Anhörungen deutlich geworden, dass die Gebührenspreizung mit den oberen Spannen aufgrund
einer Intervention zustande gekommen ist. Die kann man klar und deutlich mit Namen benennen. Das ist an der Stelle auch eine Lex.
Mich würde interessieren, was Sie dazu geführt hat, von Ihrer ursprünglichen Beschlussempfehlung, die auf eine Rückwirkung auf das Jahr 1997 abstellte, wie auch die Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung, aus Gründen der Rechtssicherheit im Übrigen, abzuweichen und wieder zu einer Rückwirkung auf das Jahr 1992 zurückzugehen. Das ist im Finanzausschuss nämlich nicht erklärt worden. Dort ist einzig und allein gesagt worden, dass das aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt ist. Welches sind denn nun diese Gründe der Rechtssicherheit? Das ist meine erste Frage.
Zur zweiten Frage. Ich habe jetzt vernommen, dass es eine Lösung zwischen dem Schlachthof, dem Landkreis und dem Land geben soll. Wie sieht die Lösung für das Land aus? Soll es sich an irgendeiner Stelle finanziell beteiligen? Wenn ja, dann würde ich gern wissen wollen, in welcher Form und an welcher Stelle.
Frau Dr. Weiher, zu der letzten Frage. Ich weiß nicht, wie der Stand der Verhandlungen ist. Ich weiß nur, dass die betroffenen Parteien miteinander reden. Ich vertraue darauf, dass hierbei eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Das zur zweiten Frage.
Zur ersten Frage. Ich bin kein Jurist. Deswegen werde ich mich jetzt nicht bemühen, in eine hohe juristische Debatte einzusteigen. Ich will nur darauf verweisen: Wir haben uns intensiv mit allen juristischen Belangen befasst. Im Endeffekt kam heraus, dass es eine Anzahl von Juristen gab, die sagten, 1997 ist rechtssicher, und andere sagten, 1997 ist nicht rechtssicher. Dann sind wir den Weg gegangen, eine Rechtssicherheit zu schaffen und auf 1992 zu gehen. Das ist die Erklärung für das Verhalten.
Sie können - ich betone das noch einmal - anhand der langen Beratungsdauer und des nicht immer stringenten Beratungsverfahrens - das gebe ich ganz offen zu - erkennen, wie schwierig die Thematik für uns war und dass wir uns nicht larifari mit irgendwelchen Problemen auseinander gesetzt haben. Wir werden uns auch weiterhin bemühen, hier eine allumfassende Problemlösung anzustreben.