Herr Gallert, ich habe in den letzten Wochen Gespräche geführt, die sich vielleicht nicht in der Presse niedergeschlagen haben. Wenn Sie mit den Bürgermeistern von Einheitsgemeinden, wenn Sie mit dem Bürgermeister von Schönebeck sprechen, dann sehen Sie schon, dass eine Zustimmung da ist. Die Bürgermeister sagen: Jawohl, wir könnten uns in diesen Zweckverbänden wiederfinden.
Eine letzte Anmerkung. Die Frage ist, ob wir etwas und was wir gegebenenfalls von den Planungsregionen auf die Kreise übertragen können, wenn diese Zweckverbände nach der Kreisgebietsreform entstanden sind. Ich bin nämlich der Meinung, dass wir diese fünf Planungsregionen dann nicht mehr brauchen.
Vielen Dank, Herr Minister Daehre. Es gibt inzwischen von drei Abgeordneten den Wunsch, Fragen zu stellen. Möchten Sie auf diese antworten? - Bitte, Frau Dr. Paschke.
Gab es im Anhörungsprozess Stellungnahmen, die diesem Gesetzentwurf grundsätzlich positiv gegenüberstanden? Ich habe das aus der Begründung nicht herausgelesen.
Also ich sage Ihnen eines: Bevor Sie sich die Stellungnahmen woanders besorgen - der Landtag möchte ja sowieso eine Anhörung durchführen -, stellen wir Ihnen das zur Verfügung. Ich habe ja schon gesagt, dass wir in dem einen oder anderen Fall schon reagiert haben.
Wenn ich in eine Verbandsversammlung, in eine Ortsversammlung gehe, mit § 4 anfange und sage, das Gesetz, das verabschiedet werden soll, sieht Eingemein
dungen vor, und anschließend wird eine Stellungnahme geschrieben, dann können Sie sich ungefähr vorstellen, wie die Stellungnahmen von denen aussehen, die im Umland sind; denn die wollen nicht eingemeindet werden. Das verstehe ich teilweise sogar.
Es gibt aber andere, die sagen: Jawohl, wir können uns das mit dem Zweckverband sehr wohl vorstellen, und zwar deshalb, weil wir mit dem Zweckverband auch die finanziellen Beziehungen in der Stadt-Umland-Problematik regeln müssen. Das ist nicht einfach; aber es muss geregelt werden.
Ich sage es noch einmal: Die im Umland der großen Zentren liegenden Kommunen müssen begreifen, dass sie ihre wirtschaftliche Stärke nicht hätten, wenn nicht das Oberzentrum und die Autobahn in der Nähe wären. Dann würde das nämlich nicht funktionieren. Das ist der erste Punkt.
Die Oberbürgermeister der Städte Magdeburg und Halle müssen allerdings auch begreifen, dass nicht nach dem Motto verfahren werden kann: Gesetzgeber, du gemeindest die und die ein, dann ist unser Problem gelöst, und die anderen, die hohe Schulden haben, wollen wir nicht. Auch das ist ein Punkt, meine Damen und Herren.
Diesen Spagat hinzubekommen ist unser Problem. Ich will keine Namen nennen; die Oberbürgermeister der beiden Städte sind ja bekannt, und es ist auch bekannt, welche Kommunen sie haben möchten. Ich kann mir aber nicht das Beste aussuchen und das andere weglassen. Deshalb gibt es unsere Kombination mit dem Zweckverband.
Ich sage Ihnen eines: Wir werden eine Anhörung durchführen. Dann werden wir sicherlich diese und jene Stellungnahme erhalten. Bei den Verbänden stelle ich inzwischen, nachdem der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund die Sache sehr differenziert betrachtet haben, nach längerer Diskussion schon Bewegung fest. Das sollte uns Hoffnung geben.
Dass wir vieles diskutieren müssen und dass auch viele skeptisch sind, ist der Tatsache geschuldet, dass wir seit zwölf Jahren, seit 1993 das Problem vor uns herschieben. Ich will das nicht als Vorwurf an die jetzige Opposition verstanden wissen, überhaupt nicht.
Aber wir müssen das Thema gemeinsam lösen. Dafür gibt es jetzt die Chance und deshalb haben wir den Entwurf eines Grundsätzegesetzes eingebracht.
Herr Minister Daehre, Sie haben eben das Kreisgebietsreformgesetz aus dem Jahr 1993 angesprochen. In der Begründung zu dem damaligen Entwurf des Gesetzes ist sehr ausführlich auch zur Stadt-Umland-Problematik
Stellung genommen worden. Man hat damals auf die Vernunft der Gemeinden und der großen Städte gesetzt.
Sie haben heute konstatiert, dass sich die Stadt-Umland-Problematik in den vergangenen 15 Jahren gravierend zugespitzt hat. In dem neuen Gesetzentwurf schlagen Sie aber im Prinzip die gleichen Instrumente wie damals vor. Meine erste Frage lautet: Meinen Sie, dass das ausreichend ist?
Zu der zweiten Frage. Sie haben sehr plastisch beschrieben, wie sich Umlandkreise gegenüber der Stadt Magdeburg wohl verhalten werden,
- könnten - wenn die Stadt eine Beteiligung am Theater fordert. Wie stellen Sie sich das vor, wenn die Stadt Halle nicht mehr nur vom Saalkreis als Kragen, sondern von einer Halsmanschette umgeben ist?
Zu der ersten Frage, Herr Dr. Köck. Mit dem Kreisgebietsreformgesetz, das wir, die CDU und die FDP gemeinsam, im Jahr 1993 auf den Weg gebracht haben - ich darf daran erinnern, weil immer gesagt wird, das sei zu kurz gesprungen gewesen -, wurde die Zahl der Landkreise von 38 auf 21 reduziert. Das war ein riesiger Kraftakt, meine Damen und Herren. Das muss ich erst einmal sagen.
Seit 1994 haben wir also 21 Landkreise. Dass es ein schwieriges Thema ist, wenn wir die Zahl erneut reduzieren, liegt auf der Hand; denn sonst hätten wir natürlich schon in den Jahren danach sagen können: Okay, wir reduzieren weiter. Wir machen das jetzt erst einmal. Wir packen es wieder an.
Das Zweite ist - dafür stehe nicht nur ich, sondern, so denke ich, die CDU- und die FDP-Fraktion insgesamt -, dass wir Folgendes nach wie vor als höchstes Gut ansehen: Zunächst sollen die Bürger selbst die Möglichkeit haben zu sagen, wohin sie wollen. Das ist die Freiwilligkeit.
Das ist nicht mit 1993 zu vergleichen; denn wir sagen jetzt mit § 4: Freunde, wenn ihr euch nicht bewegt, dann kommt die Zwangseingemeindung. Das ist der Druck. Wir müssen diesen Druck auf den Kessel machen. Sonst - darin gebe ich Ihnen Recht - würden wir sicherlich wieder jahrelang warten. Letztlich muss jede der Kommunen, die sich im Umland einer Stadt befinden und sich positiv entwickelt haben, damit rechnen, dass wir sie dann zuordnen, meine Damen und Herren. Deshalb werden sich die Kommunen vorher bewegen.
Aber es kann nicht sein, dass die Oberzentren von ihrer Seite aus sagen: Wir warten die ersten Punkte ab, bis es zur Zwangseingemeindung kommt. Das kann auch nicht sein, meine Damen und Herren. Es müssen sich beide Seiten bewegen.
Letztlich muss auch eine Eingemeindung möglich sein. Wir haben deshalb auch die Teileingemeindung - darauf will ich noch einmal verweisen - ermöglicht. Die Teilein
gemeindung ist möglich, wenn die Stadt Halle oder die Stadt Magdeburg nachweist, und zwar gutachterlich oder wie auch immer,
dass sie in Bezug auf ihre städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung zusätzlichen Flächenbedarf hat.
Wir werden ganz schnell beieinander sein, meine Damen und Herren, wenn es - das wird heute noch ein Thema sein; das ist eine Riesenchance - um die Ansiedlung von DHL geht. Es sollte uns gelingen, für das Oberzentrum Halle und die umliegenden Orte eine vernünftige gemeinsame Flächennutzungsplanung zu erstellen, um dieses Gebiet als Wirtschaftsstandort für das nächste Jahrzehnt zu entwickeln. Wenn DHL sich ansiedelt und wenn weitere Ansiedelungen kommen, dann sollten wir das nicht mehr der Kommune A, B, C oder D überlassen, sondern wir sollten das in diesem Zweckverband mit der Stadt Halle gemeinsam entwickeln. Ich hätte mir gewünscht - das sage ich ganz offen; das ist wieder kein Vorwurf, Herr Fraktionsvorsitzender, an die Opposition -, dass wir das vielleicht schon im Jahr 1996 gemacht hätten.