Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das neue Zuwanderungsrecht hat langjährige Forderungen von CDU-Politikern umgesetzt. Das Zuwanderungsgesetz geht zwar davon aus, dass Deutschland trotz hoher Arbeitslosigkeit in begrenztem Umfang qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigt; deren Zuwanderung muss allerdings im Rahmen des Möglichen so gesteuert werden, dass sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Bundesrepublik sowie deren humanitären Verpflichtungen gerecht wird und den Aufnahme- und Integrationskapazitäten des Landes entspricht.
Das Gesetz geht erkennbar von einer aktiven Integrationspolitik aus und beseitigt damit zurückliegende Versäumnisse und Fehlsteuerungen. Zentrale Elemente des neuen Zuwanderungsrechts sind damit zum einen eine
Zuwanderungssteuerung; zum anderen wird eine weitere wesentliche Aufgabe der Migrationspolitik, nämlich die Integration der Zuwanderer, betont.
Fragt man nach den Motiven der Zuwanderung, so lässt sich bei der Zuwanderung in allen EU-Staaten feststellen, dass die so genannte Arbeitsmigration stetig zunimmt. Wenn aber feststeht, dass Arbeitsmigration das dominierende Motiv der Zuwanderung ist, so ergeben sich für Deutschland, insbesondere aber auch für unser Bundesland besondere Schwierigkeiten; denn es muss nach einer Lösung für das Problem gesucht werden, dass unser Land unter einer erheblichen Arbeitslosigkeit leidet und deshalb nicht in der Lage ist, in allen Bereichen des Erwerbslebens Arbeitsmigranten aufzunehmen. Entscheidend kommt es daher darauf an, dass Zuwanderung gezielt und arbeitsmarktorientiert erfolgt.
- Ach, wissen Sie, über den Unsinn, den Sie hier schon abgeliefert haben, habe ich mich auch nicht erregt. Also bleiben Sie einfach fair. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit ist die Debatte beendet und wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1980 ein. Die Ausschussüberweisung also solche ist unstrittig. Es wurde vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. Gibt es weitere Wünsche? - Das ist nicht der Fall.
Wer damit einverstanden ist, dass die Drs. 4/1980 in den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden und wir schließen den Tagesordnungspunkt 9 ab.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Sondervermögen „Altlastensanie
rung Sachsen-Anhalt“ wurde mit Gesetz vom 5. Dezember 2000 eingerichtet, um die dem Land zustehenden Bundesmittel für die Altlastensanierung zu verwalten. Gemäß dem im Jahr 2001 zwischen Bund und Land abgeschlossenen Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Land Sachsen-Anhalt zahlt der Bund in fünf Raten seinen Beitrag in Höhe von rund 1 Milliarde € an das Land, um seine aus dem Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vom 1. Dezember 1992 resultierenden Verpflichtungen zur Altlastensanierung zu erfüllen.
Da es sich um einen abgezinsten Betrag handelt, sieht der Generalvertrag vor, dass das Geld in einem Sondervermögen angelegt und verwaltet wird, damit entsprechende Zinserträge erwirtschaftet werden können. Daneben ist auch das Land aus dem Generalvertrag verpflichtet, Kofinanzierungsmittel in einer Größenordnung von 40 % bzw. 25 % für die Sanierungsmaßnahmen bereitzustellen.
Insgesamt ergibt sich auf der Basis der Bundes- und Landesmittel sowie der Zinserträge ein Gesamtvolumen in Höhe von 3,5 Milliarden €, um die Verpflichtungen des Landes zur Altlastensanierung erfüllen zu können.
Meine Damen und Herren! Mit dem Generalvertrag hat sich der Bund von sämtlichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt freigezeichnet. Die alleinige Verantwortung, vor allem in finanzieller Hinsicht, liegt nunmehr vollständig beim Land Sachsen-Anhalt.
Bislang erfolgte die Landeszuführung gemäß § 2 des Gesetzes über das Sondervermögen entsprechend den jährlichen Ausgaben bzw. entsprechend den Ausgaben des Vorjahres. Zukünftig soll die Haushaltsbelastung des Landes zunächst abgesenkt werden, wobei aber die jährlichen Gesamtausgaben für die Altlastensanierung mittelfristig auf dem jetzigen Stand von rund 90 Millionen € jährlich verbleiben werden. Dies führt in den Folgejahren dazu, dass Maßnahmen zunächst mit den im Sondervermögen mehr als ausreichend vorhandenen Mitteln finanziert werden.
Zum 31. Dezember 2004 betrug der Kassenstand im Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ rund 817 Millionen €. Etwa ab dem Jahr 2017 wird bei sinkenden Ausgaben für die Altlastensanierung der Ausgleich zwischen Bundes- und Landesmitteln entsprechend der vereinbarten Kofinanzierungsquote durch die der Höhe nach festgeschriebenen Landeszuführungen wiederhergestellt.
Meine Damen und Herren! Die Gesetzesänderung schafft die Basis dafür, dass die finanziellen Verpflichtungen des Landes im Rahmen der Altlastensanierung für die nächsten Jahrzehnte trotz der geänderten Haushaltsplanung erfüllt werden können. Eine gesetzliche Regelung ist auch erforderlich, um den verbindlichen Willen des Landes zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Generalvertrages gegenüber dem Vertragspartner, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, der BvS, zu dokumentieren.
Meine Damen und Herren! Bezüglich der Erfüllung der Verpflichtungen des Landes aus dem Generalvertrag werde ich in der nächsten Woche ein Gespräch mit dem Bundesfinanzminister führen. Hintergrund ist, dass der Bund die für Januar vorgesehene fünfte und letzte Rate in Höhe von 128 Millionen € bislang noch nicht gezahlt
hat. Da mir dazu keine schriftliche Äußerung des Bundes vorliegt, habe ich Herrn Eichel um ein Gespräch gebeten. Zu den Motiven bzw. den Beweggründen für dieses Verhalten der Bundesseite kann ich Ihnen daher heute noch wenig sagen.
Ich halte es aber angesichts der aktuellen Haushaltsnöte des Bundes - nicht nur wir sind in Haushaltsnöten, sondern auch der Bund, das wissen wir - für nicht ausgeschlossen, dass auch der Bundesfinanzminister eine Verschiebung seiner Zahlung in die Zukunft erwägt. Wir müssen in dem Gespräch über diese Dinge ganz offen reden. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Minister. - Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die PDS wird der Abgeordnete Herr Gallert sprechen.
- Kolleginnen und Kollegen! Es war gut, dass das jetzt von Ihnen kam. Frau Bull ist gerade nicht da, die macht das sonst immer.
Zum Thema. Was der Kollege Eichel da macht, Herr Paqué: Möglicherweise hat er einfach einmal geschaut, was das Land Sachsen-Anhalt mit diesem Altlastensanierungsfonds gemacht hat.
Dabei wird er gesehen haben, dass wir praktisch mit Beginn dieser Legislaturperiode auf einmal eines nicht mehr getan haben, und zwar die Kofinanzierungsanteile in diesen Fonds einzuspeisen, die wir eigentlich einspeisen müssten, wenn wir die Anteile selber bezahlen würden, die wir zurzeit in der Altlastensanierung umsetzen. Das tun wir nämlich nicht.
Wir haben es noch getan im Jahr 2001, sogar mit einer Überkompensation, und wir haben es noch getan im Jahr 2002. Zumindest aus den Zahlen, die mir vorliegen, Frau Wernicke, geht das durchaus hervor. Wir haben es nicht mehr getan im Jahr 2003, wir haben es nicht mehr getan im Jahr 2004. In den Jahren 2005 und 2006 sinken die Zuführungen, die wir für diese Aufgaben zu leisten haben, geradezu dramatisch. Zum Ende dieser Legislaturperiode werden wir sage und schreibe einen Nachholbedarf von in etwa 60 Millionen € an Landeszuweisungen für diesen Topf haben, wenn man davon ausgeht, dass in etwa die Finanzierungsverhältnisse von 25 % und 40 % durch das Land gleich verteilt werden.
Man kann eine kleine Überschlagsrechnung machen. Das bedeutet: Wir müssen etwa ein Drittel des Geldes in diesen Topf geben, das wir für Sanierungsaufgaben insgesamt ausgeben. Wenn wir in etwa bei 90 Millionen € bleiben - das lässt sich dann relativ klar ausrechnen -, bräuchten wir jedes Jahr 30 Millionen €. Das, was wir an
Finanzpolitisch - das sage ich hier ausdrücklich -, auch haushaltspolitisch haben wir gegen dieses Verfahren nicht einmal zwingend etwas einzuwenden, weil - darauf hat Herr Paqué hingewiesen - wir immer noch erhebliche Mittel in diesem Fond haben, weil der Bund seine Zahlungen jetzt schon realisiert. Wir legen die Dinge natürlich an, lassen sie uns verzinsen, müssen auf der anderen Seite für die Gelder, die wir einspeisen, aufgrund unserer Nettoneuverschuldungssituation Zinsen am Kapitalmarkt bezahlen. Dann kann man sich die ganze Geschichte auch sparen, es sei denn, man hat einen Trick gefunden, weniger Zinsen zu bezahlen, als man für seine Anlagen bekommen. Dann würde man es natürlich nicht mehr machen.
Alles in allem ist das also ein Weg, der durchaus vernünftig ist. Wir sagen auch ausdrücklich: Nachdem die Koalition die Zuführung in dieser Legislaturperiode so radikal nach unten gefahren hat, ist dieses Gesetz wiederum schon ein Fortschritt, nämlich sich einmal zu verpflichten nach dem Motto: In dieser Legislaturperiode haben wir es nicht geschafft, die Kofinanzierungsanteile einigermaßen aufrechtzuerhalten, aber die nächste Landesregierung verpflichten wir jetzt schon mal dazu, das ordentlich zu machen.
Na gut, sage ich einmal, vielleicht ist ein bisschen die Hoffnung dahinter, dass man dann selber nicht mehr dafür verantwortlich ist.