Protokoll der Sitzung vom 19.07.2002

Die Ökosteuer ist auch sozialpolitisch nicht vertretbar. Wenn der Staat von seinen Bürgern Mobilität verlangt - damit Sie mich richtig verstehen: Mobilität ist in unserer Gesellschaft und Zeit notwendig -, darf Mobilität nicht zur Abzocke von Bürgern benutzt werden. Die Politik hat mit 70 % Steueranteil die Zapfsäulen zum Dienstleister der Finanzverwalter gemacht. Natürlich sind die 70 % nicht allein der rot-grünen Bundesregierung zuzurechnen, doch hat das „sozial-ökologische“ Regierungsbündnis diese zweifelhafte, zu kritisierende Politik fortgeführt und mit dem bereits erwähnten Etikettenschwindel zu einer absurden Höhe getrieben.

Zweitens. Die FDP lehnt die Ökosteuer als unzumutbare Belastung für die Bürger ab. Nicht mehr Staat und mehr Steuern führen zu mehr Wirtschaft und mehr Arbeit, sondern weniger Staat und ein einfaches, niedriges und gerechtes Steuersystem führen zu mehr Arbeit und mehr Wirtschaft. Ich weiß, dass über die These, wie viel Staat wir brauchen, in diesem Haus heftig gestritten wird. Die FDP setzt auf einen schlanken Staat, weil nur dieser sich seinen Kernkompetenzen - originären wie der inneren Sicherheit oder abgeleiteten wie dem Umweltschutz - widmen kann, ohne die Bürger immer mehr zu belasten.

Die Entscheidung des Bundesrates, die Erhöhungsstufe 2003 aussetzen, ist richtig, kann nach Auffassung der FDP aber nur der erste Schritt gewesen sein. Die FDP bleibt dabei: Die Ökosteuer muss nicht nur ausgesetzt, sie muss abgeschafft werden. Und seien Sie sich eines gewiss: Mit einer starken FDP nach der Bundestagswahl am 22.September 2002 wird die Ökosteuer in Gänze ein schnelles Ende finden. Mehr Netto für mehr Arbeit, zum Wohle der Menschen in unserem Land.

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Doege das Wort.

(Herr Doege, SPD: Ich verzichte! - Zustimmung bei der CDU)

- Herr Doege verzichtet.

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Herr Maertens das Wort.

(Herr Maertens, CDU, nach kurzem Zögern: Ich verzichte! - Heiterkeit und Zustimmung bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion könnte der Abgeordnete Herr Dr. Köck noch einmal das Wort ergreifen. - Er verzichtet darauf.

Es ist eine Überweisung in den Umweltausschuss beantragt worden. Wer für die Überweisung der Drs. 4/78 stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion ist die Überweisung abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Drs. 4/78. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Bei gleichem Stimmverhalten ist die Drs. 4/78 abgelehnt worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf:

Erste Beratung

Änderung der Geschäftsordnung des Landtages zur Anhörung der kommunalen Spitzenverbände

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/79

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Grünert. Es ist eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge CDU, SPD, FDP und PDS vereinbart worden. Bislang verzichtet die Landesregierung auf einen Debattenbeitrag. - Herr Grünert, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion schlägt Ihnen in der vorliegenden Drs. 4/79 vor, die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt auch infolge der nochmaligen Prüfung der Stellungnahme des GBD vom 20. April 2000 zu präzisieren.

Dieser Vorschlag kommt nicht von ungefähr. Er setzt die Diskussion fort, die entstanden ist, nachdem in der dritten Wahlperiode die Drs. 3/2294 der PDS-Fraktion und der Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Drs. 3/2341 zum Beschluss des Landtages erhoben worden sind.

Dieser Beschluss hat jedoch einen Haken: Er bezieht sich nur auf die Tätigkeit der Landesregierung, ähnlich wie § 141 a der Gemeindeordnung und § 73 a der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Landtag selbst ist davon unberührt. Aber genau dieser Punkt soll nunmehr geregelt werden, da das bisherige stillschweigende Einvernehmen zwischen den Fraktionen, bei kommunalrelevanten Themen die kommunalen Spitzenverbände anzuhören, offensichtlich vonseiten der Koalition gebrochen wird.

Auch wenn die CDU-Abgeordneten Stahlknecht, Hacke und weitere argumentieren, dass das Verhalten unserer Fraktion im Innenausschuss populistisch oder theatralisch gewesen sei, so möchte ich heute und an dieser Stelle feststellen, dass die Anhörungen der kommunalen Spitzenverbände in der dritten Legislaturperiode in einer Situation durchgeführt worden sind, in der noch keine gravierenden Veränderungen aufgrund der Gemeinde- und der Gebietsreform eingetreten waren, in einer Situa

tion, in der noch keine der 500 Anhörungen bzw. Bürgerentscheide durchgeführt worden ist. Das ist schon eine andere Sachlage als vor den Beschlussfassungen über diese Gesetze.

Dies jetzt als ausreichend hinzustellen ist jedoch aus meiner Sicht arrogant. Es degradiert den Bürgerwillen und die bürgerschaftliche Verantwortung zur Nebensache.

Eben weil es unserer Fraktion um die Wichtung der Argumente bei wichtigen Entscheidungen ging, die alle Kommunen des Landes berühren und die durch die Koalitionsfraktionen weggestimmt wurden, sahen wir uns als Opposition gezwungen, einer solchen Ignoranz nicht Tür und Tor zu öffnen, und haben uns zu dem genannten Verhalten entschlossen.

Die kommunalen Spitzenverbände sind nicht irgendein Verein, Verband oder irgendeine beliebige Gruppe. Sie sind die Interessenvertreter aller Städte, Gemeinden und Landkreise in diesem Land Sachsen-Anhalt, auch wenn es in der Presse unterschiedliche Wichtungen gibt, weil man sich darüber auseinander gesetzt hat, dass die Interessen der kleinen Landgemeinden nicht über die Interessenverbände verwirklicht werden. Ich denke, das sollte in den Verbänden geklärt werden und nicht auf der öffentlichen Tribüne.

Die Argumente der Spitzenverbände ungeprüft, das heißt ohne eine Stellungnahme der Landesregierung bzw. der betroffenen Fraktionen vom Tisch zu wischen, ist aus meiner Sicht undemokratisch. Das verletzt auch die Würde des Hohen Hauses.

Während in der vorherigen Legislaturperiode, werte Mitglieder der Koalitionsfraktionen, nicht zuletzt der jetzige Justizminister Herr Becker, auch inhaltlich getragen durch unsere Fraktion, wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat, dass auch bei Gesetzesvorlagen aus den Fraktionen die Gesetzesfolgen abzuschätzen sind, ist dies durch Ihr Verhalten offensichtlich schon ad acta gelegt.

Es spricht schon Bände, wenn der CDU-Abgeordnete Herr Stahlknecht sich dahin gehend äußert - und das nicht gerade vornehm; das muss ich sagen -, dass im weiteren Verfahren zur Funktionalreform das „Spiel der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände“ nicht wieder aufgenommen wird.

Nein, nein, meine Damen und Herren, es ist kein Spiel. Diese Anhörungen dienen dazu, dass der Landtag, bevor er entscheidet, die unterschiedlichen Argumente austauscht, prüft und dann zu einer sachgerechten Entscheidung findet. Dies ist Inhalt und Ziel unseres Antrags auf Änderung der Geschäftsordnung.

Meine Damen und Herren! Mir ist bewusst, dass für eine Überweisung in den Ältestenrat mindestens 24 Stimmen benötigt werden. Ich bitte Sie, dieser Überweisung zuzustimmen und diesen Antrag im Zusammenhang mit der generell geplanten Überarbeitung der Geschäftsordnung zu sehen. Bedenken Sie bitte: Es gibt auch noch ein Leben nach der Wahl. In diesem entscheidenden Punkt geht es auch um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes. Es geht um die Gestaltung von Leben und Lebensumständen der Menschen in Sachsen-Anhalt.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um die Überweisung in den Ältestenrat. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke, Herr Abgeordneter Grünert. - Wir treten jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Als Erster erhält der Abgeordnete Herr Gürth das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir teilen die Auffassung der PDS-Fraktion nicht. Wir wollen ihr aber dennoch helfen, die nicht mehr vorhandenen 24 Stimmen zu besorgen. Wir stimmen einer Überweisung in den Ältestenrat zu.

Meine Argumentation hierzu gebe ich schriftlich für jedermann nachlesbar zu Protokoll.

(Zustimmung bei der CDU und bei der PDS)

(Zu Protokoll:)

Anlass für diesen Antrag ist die zweimalig beantragte und im Ergebnis abgelehnte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss des Landtages zum Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Im Ergebnis ist der Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung abzulehnen.

Die PDS greift mit ihrem Antrag eine Anregung der kommunalen Spitzenverbände aus ihrem Schreiben vom 29. März 2000 zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen auf. Die kommunalen Spitzenverbände regten in ihrem Schreiben an:

„Im Landtagsverfahren ist eine Anhörung (der kommunalen Spitzenverbände) ebenfalls wünschenswert und geschieht vielfach. Allerdings wurden auch schon Anhörungen unterlassen... Eine Anhörung bzw. in besonderen Fällen durchaus eine Hinzuziehung zu den Beratungen sollte dann ermöglicht werden.“

Der jetzige PDS-Antrag greift wortwörtlich die Formulierung der kommunalen Spitzenverbände zur Einführung eines § 86 Abs. 7 in die Geschäftsordnung des Landtages auf. § 86 Abs. 7 soll lauten:

„Zu Beratungsgegenständen, die unmittelbar die Belange der Kommunen berühren, hört der federführende Ausschuss die kommunalen Spitzenverbände an; in besonderen Fällen kann er sie auch zu Beratungen hinzuziehen. Dies gilt nicht für vertrauliche Verhandlungen.“

Mit der Einführung eines Anhörungsrechts für die kommunalen Spitzenverbände haben sich der Landtag bzw. die Ausschüsse in der letzten Wahlperiode mehrfach befasst. Zuletzt mit Schreiben vom 20. April 2000 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Herrn Michael Hoffmann, hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gegen die vorgeschlagene Regelung rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche, rechtssystematische und inhaltliche Bedenken geltend gemacht.

Über das Ergebnis der Beratungen unterrichtete der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen am 26. September 2000 den Landtag mit den Worten:

„Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung des Landtages zu § 86 lehnen die Ausschüs

se aufgrund der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes ab.“

Die von der PDS vorgelegte Antragsbegründung enthält keine Gründe, die die seinerzeit ausgetauschten Argumente entkräften könnten.

Zur Rechtslage ist auszuführen: § 86 der Geschäftsordnung regelt in seiner bisherigen Fassung die Teilnahme von Personen, die einem Ausschuss nicht angehören. Geregelt wird etwa die Anwesenheit von anderen Abgeordneten, die dem Ausschuss nicht angehören, das Anwesenheitsrecht des Landtagspräsidenten bei Ausschusssitzungen und das Zitierrecht der Ausschüsse gegenüber Mitgliedern der Landesregierung.

Demgegenüber bestimmt § 85 Abs. 2, dass Anhörungen von Sachverständigen oder Interessenvertretern in den Ausschüssen in öffentlicher Sitzung stattfinden, sofern der Ausschuss nichts anderes beschließt. Selbstverständlich können die Ausschüsse mit Mehrheit beschließen, Sachverständige und Interessenvertreter anzuhören. Ein durchsetzbares Anhörungsrecht Dritter sieht die Geschäftsordnung des Landtages dagegen nicht vor.

Mit dem vorgeschlagenen § 86 Abs. 7 würde eine neue Rechtsposition geschaffen. Ein festgeschriebenes Anhörungsrecht und eine Anhörungspflicht führt zudem zu einer Kollision mit dem Beratungs- und Entscheidungsmonopol des Parlaments. Allein schon vor dem Hintergrund, dass im Falle der Einführung eines Anhörungsrechts für die kommunalen Spitzenverbände dieses auch anderen politischen und gesellschaftlichen Interessengruppen gewährt werden müsste - und solche Anträge liegen seit längerem zum Beispiel vom Landesseniorenrat vor -, muss der Antrag der PDS abgelehnt werden.

Soweit die PDS sich in ihrer Antragsbegründung darüber beklagt, die Sachargumente der Verbände würden keinerlei Gewichtung und Erörterung erfahren, so mag das vielleicht für die PDS in der Vergangenheit gegolten haben, nicht aber für die CDU.

Sollte mit der Antragsbegründung ferner der CDU unterschwellig eine unzumutbare Ignoranz und eine eklatante Beschneidung der Arbeit der Opposition unterstellt werden, weisen wir dies entschieden zurück. Selbst die PDS hat noch im September/Oktober 2000 zusammen mit SPD und CDU im Ausschuss für Finanzen und für Inneres einstimmig gegen die von den kommunalen Spitzenverbänden angeregte Änderung der Geschäftsordnung votiert (56. Sitzung Finanzausschuss vom 26. April 2000, 33. Sitzung des Innenausschusses vom 6. Septem- ber 2000 und Mitteilung des Vorsitzenden des Aus- schusses für Finanzen vom 26. September 2000 in Drs. 3/3705).