Protokoll der Sitzung vom 19.07.2002

Sollte mit der Antragsbegründung ferner der CDU unterschwellig eine unzumutbare Ignoranz und eine eklatante Beschneidung der Arbeit der Opposition unterstellt werden, weisen wir dies entschieden zurück. Selbst die PDS hat noch im September/Oktober 2000 zusammen mit SPD und CDU im Ausschuss für Finanzen und für Inneres einstimmig gegen die von den kommunalen Spitzenverbänden angeregte Änderung der Geschäftsordnung votiert (56. Sitzung Finanzausschuss vom 26. April 2000, 33. Sitzung des Innenausschusses vom 6. Septem- ber 2000 und Mitteilung des Vorsitzenden des Aus- schusses für Finanzen vom 26. September 2000 in Drs. 3/3705).

Darüber hinaus geht die CDU-Fraktion davon aus, dass auch in Zukunft bei wichtigen Entscheidungen die betroffenen Verbände gemäß § 85 Abs. 2 der Geschäftsordnung in den Ausschüssen des Landtages angehört werden. - Der Antrag ist daher abzulehnen.

Danke, Herr Abgeordneter Gürth. - Ich rufe Frau Krimhild Fischer von der SPD-Fraktion auf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich werde meinen Redebeitrag zu Protokoll geben.

Wir stimmen ebenfalls der Überweisung in den Ältestenrat zu, sind aber der Meinung, dass es einer Mitberatung durch den Innenausschuss bedarf.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Auch wir als SPD sprechen uns für eine Festschreibung der Anhörungsrechte der kommunalen Spitzenverbände in der Geschäftsordnung des Landtages aus. Bisher haben wir dies aufgrund der parlamentarischen Praxis der letzten Jahre nicht für notwendig erachtet. Beispielhaft soll hier nur die Zusammenarbeit zwischen Parlament und den kommunalen Spitzenverbänden im Zeitweiligen Ausschuss in der letzten Legislaturperiode erwähnt werden. Die kommunalen Spitzenverbände wurden intensiv mit einbezogen und angehört.

Leider mussten wir gleich in den ersten Wochen nach dem Regierungswechsel feststellen, dass die Regierungsfraktionen an dieser bewährten Tradition nicht festhielten. Im Laufe der Beratungen zum Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde mehrmals eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss beantragt. Dies wurde jedoch jedes Mal von den Vertretern der Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit im Ausschuss abgelehnt.

Es ist sicherlich richtig, wie es am gestrigen Tag zu hören war, dass in einer Demokratie Mehrheiten entscheiden. Allerdings ist Ihre Argumentation falsch und in sich widersprüchlich bezüglich Ihres Verhaltens in dieser konkreten Situation im Innenausschuss.

Am gestrigen Tag benutzten Sie in diesem Zusammenhang den Ausdruck „actus contrarius“ und meinten, dass die kommunalen Spitzenverbände bei den Beratungen der Vorschaltgesetze gehört wurden und daher bei der Aufhebung der Gesetze nicht wieder gehört werden müssten, da man ihre Ansichten kenne.

Unsere Argumentation in den Ausschussberatungen war, dass eine Anhörung auch dann erforderlich ist, wenn es sich bei Ihrem Gesetz rechtlich um einen bloßen Actus Contrarius handelt. Politisch ist die kommunale Familie in einem anderen Zustand als im Jahr 2000, wo die Anhörung der Spitzenverbände zum Ersten Vorschaltgesetz stattfand. Das Zurückdrehen eines Reformprozesses ist etwas anderes als das Unterlassen einer Reform.

Ich frage mich: Was hätten Sie sich denn vergeben, die kommunalen Spitzenverbände anzuhören? Wir haben Ihnen sogar das Angebot gemacht, Ihren straffen Zeitplan einzuhalten und Sie sind trotzdem nicht darauf eingegangen. Welche Not hat Sie dazu getrieben, die kommunalen Spitzenverbände nicht zu hören? Befürchteten Sie etwa, dass die Spitzenverbände Kritik an Ihrem Gesetzentwurf üben würden? Wollten Sie dies vielleicht nicht hören? Eine Geringschätzung der kommunalen Spitzenverbände wollten Sie doch hoffentlich nicht zum Ausdruck bringen.

Wir sprechen uns für die Festschreibung in der Geschäftsordnung aus, um ein solches Trauerspiel nicht noch einmal zu erleben. In der vorgesehen Regelung ist die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vorgesehen. Sicherlich könnte jetzt der eine oder andere auf die Idee kommen, auch für andere Verbände oder Institutionen ein Anhörungsrecht in der Geschäftsordnung

festschreiben zu wollen. Dazu nur so viel: Die kommunalen Spitzenverbände haben eine herausgehobene Stellung.

Zum einen sind sie die Interessenvertreter der Kommunen, die immerhin rund ein Drittel der Mittel unseres Landeshaushaltes empfangen. Auch in der Landkreisordnung und der Gemeindeordnung gibt es bereits Vorschriften, die die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände durch die Landesregierung im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben gesetzlich regeln.

Nach der Landesverfassung wird die öffentliche Verwaltung durch die Landesregierung, die ihr nachgeordneten Behörden und durch die Träger der Selbstverwaltung ausgeübt. Dazu zählen die Kommunen, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung verwalten. Die Beamten der Kommunen werden im Beamtengesetz als mittelbare Landesbeamte bezeichnet. Die Kommunen stehen also in einem ganz besonderen Näheverhältnis zum Land, das von Treue und Fürsorge gekennzeichnet sein soll.

Ich möchte Sie, meine Damen und Herren der Regierungskoalitionen, auch nochmals an Ihre Antwort auf die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl erinnern, in der Sie sich dahin gehend äußerten, dass eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände für Sie eine Selbstverständlichkeit sei. Daher rechne ich auch am heutigen Tag fest mit Ihrer Stimme für die Überweisung dieses Antrages.

Wir bitten Sie, den Antrag in den Ältestenrat und mitberatend in den Innenausschuss zu überweisen. Im Innenausschuss als dem für Kommunalbelange zuständigen Ausschuss sehe ich eine sachgerechte Diskussion gewährleistet.

Für die FDP-Fraktion hat Frau Dr. Hüskens das Wort.

(Zuruf von der CDU: Wenn Sie jetzt noch reden!)

Ausführlich nicht, keine Sorge.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDPFraktion teilt zwar die inhaltlich vorgetragene Auffassung der PDS-Fraktion nicht, trotzdem stimmen wir einer Überweisung in den Ältestenrat zu.

Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

(Zustimmung bei der CDU und bei der PDS)

(Zu Protokoll:)

Neben den natürlichen biologischen Reflexen gibt es offensichtlich bei vielen Menschen noch einen weiteren Reflex: den Regelungsreflex. Der reagiert immer dann, wenn Ereignisse eintreten, die nicht den persönlichen Vorstellungen entsprechen. Da beschließt der Ausschuss für Inneres mit Mehrheit, die kommunalen Spitzenverbände bei der Aufhebung der Vorschaltgesetze nicht anzuhören, und schon besteht Bedarf, die Geschäftsordnung so zu ändern, dass keine Gesetzesberatung, die den Bereich der Kommunen betrifft, mehr ohne die kommunalen Spitzenverbände stattfinden kann.

Der Ausschuss ist bei seiner Entscheidung der Überzeugung gefolgt, dass eine Anhörung bei einem Actus

Contrarius nicht erforderlich ist. Die Argumente und Positionen für und wider die gesetzlichen Regelungen in den Vorschaltgesetzen sind bereits im Zuge der Verabschiedung der Gesetze ausgetauscht worden. Die Aufhebung der Gesetze erfolgte nicht aufgrund neuer Erkenntnisse, sondern aufgrund der anderen Bewertung durch die geänderten Mehrheiten.

Dies bedeutet nicht, dass die Koalitionsfraktionen die bisher gepflegte Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden ändern wollen. Der intensive Dialog mit den Spitzenverbänden, in der Form, wie er zuletzt im Zuge der Beratungen vom Herbst 2000 vereinbart wurde, wird auch zukünftig legislatives Handeln begleiten. Die FDP stimmt damit der Bewertung der Fraktionen zu, die in der dritten Legislaturperiode eben dieses Verfahren beschlossen haben, darunter die Fraktionen der PDS und der SPD.

Eine Änderung des § 86 der Geschäftsordnung wurde bereits damals von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, aber aufgrund rechtlicher wie inhaltlicher Bedenken nicht umgesetzt. Da sich weder die rechtliche Lage noch die Sachlage seitdem geändert hat, hält die Fraktion der FDP auch zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung der Geschäftsordnung im von der PDS beantragten Sinne nicht für erforderlich.

Herr Grünert, wünschen Sie noch einmal das Wort?

(Herr Grünert, PDS: Nein!)

Somit kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/79. Einer Ausschussüberweisung als solcher steht nichts im Wege. Es wurde beantragt, dass die Drucksache in den Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss überwiesen wird. Zusätzlich wurde eine Überweisung in den Innenausschuss beantragt.

Wir stimmen zunächst über die Überweisung in den Ältestenrat ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist somit die Drs. 4/79 in den Ältestenrat überwiesen worden.

Es wurde beantragt, den Antrag zusätzlich in den Innenausschuss zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Somit ist der Antrag auch in den Innenausschuss überwiesen worden.

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Es ist wohl unstrittig, dass der Ältestenrat als Geschäftsordnungsausschuss die Federführung übernehmen wird. Wir stimmen darüber ab. Wer für die Federführung durch den Ältestenrat ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Stimmenthaltung ist die Federführung dem Ältestenrat übertragen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 30 beendet.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 32:

Beratung

Beibehaltung der Stelle der Landesbeauftragten für Gleichstellung und Frauenpolitik

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/83

Einbringerin ist Frau Ute Fischer. Es ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in folgender Reihenfolge vereinbart worden: FDP, PDS, CDU, SPD. Für die Landesregierung wird der Ministerpräsident sprechen. An zweiter Stelle?

(Ministerpräsident Herr Prof. Dr. Böhmer: Ja!)

- Gut.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag beruht eigentlich auf inzwischen aufgetretenen Widersprüchen zwischen Regierungserklärung und Koalitionsvereinbarung einerseits und Pressemitteilungen der letzten Tage andererseits. Damit meine ich Aussagen des Ministerpräsidenten Professor Böhmer.

Frauenminister Gerry Kley hat nach seinem Zusammentreffen mit 46 hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in der Presse betont, sie seien eine unverzichtbare Stütze der Gleichstellungspolitik sowie das System der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten habe sich bewährt.

Er sagte weiter: „In Zukunft wird es unter dem GenderMainstreaming-Aspekt darum gehen, ihre Stellung vor Ort deutlich zu stärken.“ So geht es weiter. Sie konnten das in der Pressemeldung Nr. 26 der Staatskanzlei nachlesen.

Ich fragte mich, warum bei so viel Lob über Kompetenz und Notwendigkeit der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen die Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung als deren direkte Ansprechpartnerin in der Landesverwaltung nun abgeschafft werden soll, wie es in der Pressemitteilung vom 9. Juli 2002 zu lesen war.

Nun war in einem „Volksstimme“-Interview mit dem Ministerpräsidenten vom 18. Juli 2002 vom glatten Schnitt 2002 und vom Kurswechsel ab 2003 zu lesen. An letzter Stelle fallen dem Ministerpräsidenten beim Sparpotenzial die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ein. Dabei bin ich mir sicher: Diese Rangfolge hat nichts damit zu tun, hier als allerletztes zugreifen zu wollen - ganz im Gegenteil.

Der abfälligen Bemerkung „gleicher als gleich geht ja nicht“, folgte heute prompt die Glosse in der „MZ“. Parallel dazu läuft die zeitliche Einordnung gleichstellungspolitischer Tagesordnungspunkte bis hin zur Vertretung der Frauen in Regierung und Parlament. Ich denke, das macht deutlich, wie wenig ernsthaft offensichtlich zukünftig mit gleichstellungspolitischen Inhalten umgegangen werden soll.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)