Protokoll der Sitzung vom 07.07.2005

Fest steht, dass Herr Poser erklärt hat, er habe eine Zusage von Herrn Becker hinsichtlich der Stellplätze nicht erhalten. Sie verschweigen, dass Herr von Wedel erklärt hat, nie mit Herrn Becker darüber gesprochen zu haben.

Bleibt einzig der schriftliche Vermerk des Oberbürgermeisters Becker, den Baustopp zu verfügen, „falls keine Einigung über die Stellplätze herbeigeführt wird“. Der Versuch, ein Motiv für den angeblichen Amtsmissbrauch in der Vorgeschichte zu finden, dürfte damit gescheitert sein.

Meine Damen und Herren! Nicht besser wird es, wenn man die Bewertungen zu den Ergebnissen der Beweiserhebungen zum Schreiben des Ministers vom 10. März 2003 liest. Mit einer juristischen Beweiswürdigung hat dies nichts zu tun; es stellt vielmehr eine schräge politische Wertung dar, wenn Sie zum Beispiel sagen, dass das durch den Rechtsanwalt Stenner in den Prozess eingeführte Schreiben dadurch zu einem amtlichen Empfehlungsschreiben des Justizministers in einem anhängigen Verfahren geworden sei und es sich damit eindeutig um den Versuch einer schriftlichen Intervention in einer gerichtlichen Auseinandersetzung handele.

Ich habe einmal gelernt, dass der Versuch folgendermaßen definiert wird; ich will gar nicht tief reingehen, aber wichtig ist eines: Dazu bedarf es eines Vorsatzes des Täters.

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

Herr Becker gibt den Brief Herrn Poser, Herr Poser gibt ihn Herrn von Wedel, dieser dem Rechtsanwalt Stenner und dieser dem Vorsitzenden Richter. Alle Zeugen sagen, dass diese Vorgänge nicht geplant gewesen seien. Sie haben aber unterstellt, dass der Minister dies nicht

nur vorausgesehen, sondern auch noch gesteuert und gewollt hat. Woher Sie diese Kenntnis haben, bleibt wiederum offen.

Meine Damen und Herren! Damit nicht genug, die SPDFraktion wertet völlig losgelöst von den Zeugenaussagen das Verhalten des Gerichts, das Schreiben nicht zu den Akten zu nehmen, als Ausdruck dessen, dass der Vorsitzende Richter das Schreiben als unzulässige Einflussnahme ansah. Keine Zeugenaussage lässt diesen Rückschluss zu.

Meine Damen und Herren, ich erinnere an das Messer. Selbst wenn der Minister das Messer absichtlich auf der Bank liegen lässt, ist er nicht Mittäter, wenn jemand das Messer für ein Verbrechen benutzt. Das unterstellen Sie aber. Das ist, gelinde gesagt, für ein juristisches Staatsexamen nicht ausreichend.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von der Regierungsbank)

Meine Damen und Herren! Die Begründung bezüglich der Notarstelle in Zeitz ist noch hanebüchener. Der Minister hat die Pflicht, sich darum zu kümmern. Er tut es, er fragt einen Mitarbeiter, wie es sich bei dem Rechtscharakter mit der Frist verhalte. Er bekommt eine falsche Auskunft, handelt, und als er erfährt, dass die Auskunft falsch war, stoppt er alle Tätigkeiten, revidiert diese und korrigiert sie. Was soll er eigentlich tun? Das ist ein völlig korrektes Verhalten. Ein missbräuchliches Verhalten? - Das ist völlig absurd.

Meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, dass ich dem Ausschussvorsitzenden widersprechen muss. Dass der Minister einen Briefbogen verwandt hat, den er nicht hätte verwenden sollen, hat er von Anfang an zugegeben. Die Bewertung, dass dieses bereits zum Rücktritt führen müsse, hat die SPD bereits vor der Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses öffentlich bekannt gegeben. Wozu der Ausschuss dann noch notwendig war, um nun nach eineinhalb Jahren dieselbe Forderung zu erheben, ist mir nicht ersichtlich. Es tut mir Leid, lieber Vorsitzender: außer Spesen nichts gewesen!

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank - Ministerpräsident Herr Prof. Dr. Böhmer: Jawohl!)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage des von mir eingangs genannten Landtagsbeschlusses hat der Achte Parlamentarische Untersuchungsschuss nach Abschluss seiner Tätigkeit einen Bericht vorzulegen. Dieser Pflicht ist er mit dem vorliegenden Bericht in der Drs. 4/2256 und der heutigen Berichterstattung nachgekommen.

Ich stelle fest, dass der Landtag damit den Bericht zur Kenntnis genommen hat. Somit ist der Tagesordnungspunkt 22 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpom

mern über die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2128

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2202

Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/2263

Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/2290

b) Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB; Kreditaufnahme über 150 Millionen € gemäß § 3 Abs. 6 Haushaltsgesetz 2005/2006

Antrag der Landesregierung - Drs. 4/2106

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2203

Die erste Beratung fand in der 58. Sitzung des Landtages am 15. April 2005 statt. Ich bitte die Abgeordnete Frau Dr. Weiher, als Berichterstatterin zu beiden Beratungsgegenständen das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt im Einvernehmen mit dem mitberatenden Ausschuss für Inneres, den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank in der in Drs. 4/2202 ersichtlichen unveränderten Fassung sowie den Antrag der Landesregierung zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB in der Drs. 4/2203 anzunehmen.

Sowohl der Antrag über die Kreditaufnahme über 150 Millionen € gemäß § 3 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes 2005/ 2006 in der Drs. 4/2106 als auch der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/2128 mit dem im Anhang beigefügten Staatsvertrag zwischen den Ländern wurden vom Landtag in der 58. Sitzung am 15. April 2005 in den Ausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Bereits am 18. März 2005 hatte es dazu eine Unterrichtung durch die Staatskanzlei an den Landtagspräsidenten über den Entwurf des Staatsvertrages sowie die dazugehörige Satzung gegeben.

Die Neufassung des Staatsvertrages war aus mehreren Gründen erforderlich geworden. Vor einem knappen Jahr war vonseiten der Landesbank signalisiert worden, dass es größerer Kapitalmaßnahmen der Träger insbesondere zum Erhalt eines A-Ratings unter den veränderten EU-rechtlichen Bedingungen, das heißt des Wegfalls von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung, bedürfe. Davon ausgehend waren Verhandlungen aller Träger über die zukünftige Trägerstruktur und die damit verbundenen Regelungen zur Organbeschaffenheit, zur Beschlussfassung und anderes mehr notwendig.

Sehr zeitig kündigte das Land Mecklenburg-Vorpommern seinen Ausstieg als Träger an, sodass sich daraus ein weiterer Grund für die Neufassung des Staatsvertrages ergab.

Mit der Aufrechterhaltung des A-Ratings und der dafür notwendigen Kapitalmaßnahmen zur Optimierung der Eigenkapitalstruktur der Landesbank sind darüber hinaus die neue geschäftspolitische Ausrichtung der Bank und der stärkere Verbund mit den Sparkassen verbunden. Das schlägt sich im neu formulierten und bereits unterschriebenen Staatsvertrag ebenfalls nieder.

In der ersten Lesung spielten darüber hinaus eine erhebliche Anzahl von Änderungen bezüglich der Organe und der Beteiligungsverhältnisse sowie die Möglichkeiten einer Rechtsformänderung eine Rolle.

Die erste Ausschussberatung über beide Anträge fand in der 75. Sitzung des Finanzausschusses am 21. April 2005 statt. Als Gäste nahmen Vertreter der Norddeutschen Landesbank teil, die zu einigen der aufgeworfenen Fragen auch Stellung bezogen. Folgende Problembereiche wurden in dieser Beratung ausführlich und sehr kontrovers von den Koalitions- und den Oppositionsfraktionen sowie der Landesregierung diskutiert:

die Frage der notwendigen Information über den Verhandlungsstand an die Parlamentarier,

die Bereitstellung von 150 Millionen € über eine Kreditermächtigung und ohne Nachtragshaushalt,

die Möglichkeit der Umwandlung der Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft,

der Wegfall der Priorität des öffentlichen Auftrags,

die Herausnahme wesentlicher Regelungen zu den Organen aus dem Staatsvertrag und

die damit verbundene Einschränkung der parlamentarischen Einflussnahme auf diese Regelungen.

Der Finanzminister begründete insbesondere den letzten Problembereich mit dem Ausscheiden Mecklenburg-Vorpommerns und dessen zukünftiger Mitbestimmung am Staatsvertrag. Er machte aber auch noch einmal sehr deutlich, dass der Weg eines Ausstiegs für SachsenAnhalt nie als Ziel avisiert worden sei, und begründete aus der Sicht der Landesregierung die einzelnen Verhandlungsschritte und Ergebnisse.

Im Ergebnis der Diskussion wurden sowohl der Gesetzentwurf als auch der Antrag der Landesregierung zur Beteiligung an den Kapitalmaßnahmen mehrheitlich unverändert als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Innenausschuss überwiesen. Dieser wiederum empfahl in seiner 50. Sitzung am 1. Juni 2005 ebenfalls mehrheitlich, Gesetzentwurf und Antrag in unveränderter Fassung anzunehmen.

In der 77. Sitzung am 2. Juni 2005 nahm der Finanzausschuss diese Empfehlung zur Kenntnis. Zu Gast war im Übrigen wie auch beim Innenausschuss ein Vertreter der Norddeutschen Landesbank.

Vonseiten der Oppositionsfraktionen wurden erneut kurz die inhaltlichen Bedenken zum Staatsvertrag und zur Satzung sowie zur Veranschlagung der 150 Millionen € dargelegt, wobei allen klar war, dass es Änderungen bei den beiden zuerst genannten Punkten nicht geben könnte. Anträge wurden nicht gestellt; allerdings kündigte die PDS-Fraktion einen Entschließungsantrag an, der Ihnen heute vorliegt.

Der Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Norddeutsche Landesbank wurde bei Enthaltungen einstimmig angenommen. Der Antrag zur Beteiligung des Lan

des Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen wurde mehrheitlich angenommen. Beide Drucksachen liegen Ihnen heute als Empfehlungen des Ausschusses zur Beratung und Beschlussfassung vor.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung von Frau Fi- scher, Naumburg, SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Weiher. - Nun spricht zunächst Herr Minister Paqué.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat am 15. April 2005 den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die NordLB in den Landtag eingebracht. Gleichzeitig wurde der Antrag zur Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an den Kapitalmaßnahmen bei der NordLB in Höhe von 150 Millionen € gestellt.