Protokoll der Sitzung vom 08.07.2005

Darauf wurde keine zufrieden stellende Antwort gegeben; jedenfalls habe ich keine zufrieden stellende Antwort auf diese Fragen gehört. Das ist sicher nachzuholen. Ich würde mich sehr freuen, wenn das demnächst passierte.

Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat vor, im Herbst in ihrer Dokumentationsreihe - wenn ich das so sagen darf - eine Broschüre zu dem Thema ländlicher Raum vorzulegen.

(Minister Herr Dr. Daehre: Oh!)

Wir haben nicht lange damit gewartet, das zu tun; wir haben uns sehr genau überlegt, was wir zu welchem Zeitpunkt vorlegen werden. Wir werden in dieser Broschüre auf die Probleme, die im ländlichen Raum aktuell sind, sehr genau eingehen und werden Vorschläge vorbereiten und aufschreiben. Ich denke, sie werden sich nicht groß von denen unterscheiden, die die anderen Parteien in ihren Redebeiträgen hier vorgebracht haben.

(Minister Herr Dr. Daehre: Macht doch eine zu- sammen! - Herr Dr. Thiel, PDS: Das machen wir alle zusammen!)

Wir werden aber eigene Vorschläge vorbringen. Ich denke, das ist gut so.

Meine Damen und Herren! Ein letzter Punkt. Im Vorwort der Antwort auf die Große Anfrage hat die Landesregierung einige für sie offensichtlich wesentliche Punkte für die Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt und in Deutschland aufgeschrieben. Ich möchte drei Punkte davon nennen. Ich trage dazu jetzt meine persönliche Auffassung vor, sie deckt sich aber, denke ich, in weiten Teilen mit der Auffassung in meiner Partei.

Die Arbeitslosigkeit steigt, weil die Arbeit durch hohe Lohnkosten zu teuer wird. - Das ist ein Schlagwort, das viele erschlägt, das aber nicht den wahren Grund der Entwicklung der Arbeitslosigkeit zeigt. Die Arbeitslosenquote steigt nämlich, weil wir im Land einfach zu wenig Arbeit haben und nicht weil die Lohnkosten steigen.

(Zustimmung von Herrn Dr. Köck, PDS)

Ein weiteres Schlagwort, das Sie gebraucht haben und das Sie offensichtlich immer wieder vorbringen: Die Sozialsysteme schwanken, weil sie immer schwerer zu finanzieren sind. Warum sind sie schwerer zu finanzieren? - Weil nicht alle in diese Sozialsysteme einzahlen, die einzahlen müssten und könnten.

(Zustimmung von Herrn Bischoff, SPD)

Deswegen werden wir, wenn wir im Herbst die Bundesregierung weiterführen,

(Zustimmung bei der SPD - Lachen bei und Zuru- fe von der CDU und von der FDP)

die Bürgerversicherung einführen, die mit diesem System endlich Schluss macht.

Ein dritter Schwerpunkt, den ich dem Vorwort entnommen habe, lautet: Die wirtschaftliche Entwicklung wird

durch ein undurchsichtiges Steuersystem verhindert. - Dazu kann ich nur sagen: Wenn all diejenigen ihre Steuern ordentlich bezahlen würden, die hier Steuern bezahlen müssten, dann würde es in diesem System auch besser aussehen.

(Zustimmung bei der SPD - Minister Herr Dr. Daehre: Richtig, da hat er Recht! - Zuruf von Herrn Geisthardt, CDU)

Damit sind nicht diejenigen Arbeitnehmer gemeint, die ihre Steuern jeden Monat oder jedes Jahr pünktlich zahlen, sondern diejenigen, die das nicht tun. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Das war das Schlusswort. Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet. Der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Fragestunde - Drs. 4/2251

Es liegen sechs Kleine Anfragen vor. Die Frage 1 wird von der Abgeordneten Eva von Angern von der PDSFraktion gestellt. Es geht um die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern gemäß Kinderförderungsgesetz. Bitte fragen Sie!

Die am 15. Oktober 2004 beschlossene Novelle zum Kinderförderungsgesetz räumt in § 3b den Leistungsberechtigten das Recht ein, im Rahmen freier Kapazitäten zwischen den verschiedenen Tageseinrichtungen am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthaltes oder an einem anderen Ort zu wählen. Die Eltern sind durch die leistungsverpflichteten Gemeinden auf dieses Recht hinzuweisen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gedenkt die Landesregierung den trotz der Novellierung des Kinderförderungsgesetzes vor Ort vorhandenen Problemen bei der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts entgegenzuwirken?

2. Viele betroffene Eltern werden von ihren Gemeinden gar nicht oder in nicht ausreichendem Maße über ihr Wunsch- und Wahlrecht informiert. Sieht die Landesregierung hier Aufklärungsbedarf und, falls ja, welche Formen der Information und Öffentlichkeitsarbeit hält sie dafür für angemessen?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Herrn Minister Kley gegeben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Eva von Angern zur Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern gemäß Kinderförderungsgesetz möchte ich wie folgt beantworten. Allerdings stelle ich meiner Antwort eine grundsätzliche Bemerkung voran.

Die Informationspflicht zur Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts ergibt sich bereits aus bundesgesetzlichen Vorschriften, aus dem SGB VIII. Mit der Novelle wurde im KiFöG lediglich klargestellt, dass in Sachsen-Anhalt neben den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auch die Gemeinden bzw. Verwaltungsgemeinschaften hierfür zuständig sind.

Zu Frage 1: Seit dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes am 1. Januar 2005 haben sich lediglich vier Gemeinden und sieben Eltern zu Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Wunsch- und Wahlrecht an mein Haus gewandt. Eine Petition wurde von dem dafür zuständigen Landtagsausschuss bearbeitet. Diese bezieht sich zudem auf einen Zeitpunkt vor dem In-KraftTreten des Änderungsgesetzes. Von einer grundsätzlichen Problematik kann daher nicht gesprochen werden.

Wenn Fragen in diesem Zusammenhang auftreten, so werden diese bearbeitet, wie es das KiFöG vorsieht. Das heißt, das für die Aufsicht zuständige Landesjugendamt wird eingeschaltet, gegebenenfalls auch die Kommunalaufsicht. Die betreffenden Eltern werden über ihre Rechte aufgeklärt, die möglicherweise betroffenen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften werden auf Rechtsverletzungen oder falsche Rechtsauslegungen hingewiesen und angehalten, das Gesetz buchstabengetreu anzuwenden.

Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Städte- und Gemeindebund auch bei der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts. Mein Haus hat den Trägern von Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Begleitung des Änderungsgesetzes Fortbildungsseminare angeboten; dieses Angebot ist sehr gut angenommen worden. In diesen Seminaren wurden insbesondere Fragen hinsichtlich der Ermittlung und Vergleichbarkeit der Kosten geklärt, die für die Transferleistungen zwischen den Gemeinden und den Trägern von Kindertageseinrichtungen bei auswärtiger Unterbringung von Bedeutung sind.

Wie Sie sehen, hat die Landesregierung nicht nur bei der Behebung von Problemen in Einzelfällen, sondern auch bei der Gesetzesbegleitung ihre Aufgaben wahrgenommen.

Zu Frage 2: Die Einführung des Kinderförderungsgesetzes, das Volksbegehren und der Volksentscheid sowie alle die Kinderbetreuung im Land betreffenden Fragen wurden intensiv und ausführlich von den Medien und durch die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung begleitet.

Das KiFöG und damit auch das Wunsch- und Wahlrecht dürfte inzwischen jede Bürgerin und jeder Bürger kennen. Soweit mein Haus hierzu Anfragen erreichen, beginnen diese regelmäßig mit dem Satz: „Im Kinderförderungsgesetz steht doch, dass ich ein Wunsch- und Wahlrecht habe.“ - Die Eltern kennen ihre Rechte. Deshalb sieht die Landesregierung derzeit keinen Bedarf für eine erneute landesweite Aufklärung.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister.

Zusatzfragen gibt es nicht, sodass wir zur Frage 2 kommen können. Sie wird von dem Abgeordneten der PDS

Fraktion Herrn Harry Czeke gestellt. Es geht um die Mahrenholz GmbH Tangerhütte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - In Zeitungen, wie der „Altmarkzeitung“, der „Volksstimme“, der Hauptausgabe und der Regionalausgabe des „Altmärkers“, wurde bereits mehrfach über die Vorgänge in der Tangerhütter Mahrenholz GmbH berichtet. Seit dem 6. Juni 2005 sind alle 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Begründung der Betriebsverlegung gegen Anrechnung auf den Jahresurlaub zwangsweise beurlaubt. Die Anlagen sind fast restlos abgebaut worden. Es droht der Verlust aller 32 Arbeitsplätze. Der Lohn für Mai steht bereits seit dem 10. Juni 2005 aus.

Da diese Vorgänge der Öffentlichkeit bekannt sind, frage ich die Landesregierung:

1. Welche Schritte hat die Landesregierung eingeleitet, um hier ein Unternehmen und eine Belegschaft mit 32 Beschäftigten, denen die Arbeitslosigkeit droht, helfend zu unterstützen?

2. Wurden der Mahrenholz GmbH Tangerhütte Fördermittel ausgereicht und wenn ja, in welchem Zeitraum?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Rehberger.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage des Herrn Kollegen Czeke wie folgt.

Zu Frage 1: Im Rahmen einer Unternehmensentscheidung hat die Mahrenholz Altmark GmbH bedauerlicherweise ihren Standort in Tangerhütte geschlossen, alle Anlagen abbauen und an den Sitz des Mutterunternehmens in Beverungen in Nordrhein-Westfalen verbringen lassen.

Über die Standortschließung wurde die Landesregierung weder informiert, noch wurde sie - übrigens auch nicht von der Belegschaft - um Unterstützung dabei gebeten, den Fortbestand des Betriebes in Tangerhütte zu sichern. Der betroffenen Belegschaft stehen unter diesen Umständen nur der Rechtsweg und die sozialen Sicherungssysteme offen.

Zu Frage 2: An die Mahrenholz Altmark GmbH wurden keine Fördermittel ausgereicht.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister.