Protokoll der Sitzung vom 08.09.2005

(Minister Herr Dr. Daehre: So ist es! - Frau Dr. Weiher, Linkspartei.PDS: Nein, es geht um die VE!)

- Nach den Kommentaren geht es um die Jahresscheibe,

(Minister Herr Dr. Daehre: Richtig!)

wenn Sie die finanzielle Erheblichkeit feststellen wollen.

(Herr Gärtner, Linkspartei.PDS: Wir haben schon wegen 500 000 € einen Untersuchungsausschuss gehabt!)

Es tut mir Leid, aber eine Million ist nicht von finanzieller Erheblichkeit.

(Zuruf von Frau Dr. Kuppe, SPD)

Frau Dr. Hüskens, es gibt zwei Wünsche, Fragen zu stellen.

Das machen wir anschließend.

Dass ich es schön gefunden hätte, wenn wir informiert worden wären, konnten Sie alle der Zeitung entnehmen. Dazu stehe ich auch. Ich hätte es gut gefunden. Aber ich würde es, ehrlich gesagt, nicht so weit bringen, dass es,

wenn jemand mich oder den Finanzausschuss nicht informiert - sofern nicht im Gesetz steht, dass dieser zu informieren ist -, so schwer wiegt, dass wir einen Minister missbilligen. Im Gegenteil.

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

Ich möchte nach der Prüfung der Unterlagen - wir haben uns in den vergangenen Tagen natürlich lange und ausführlich darüber unterhalten - an dieser Stelle sagen: Die Kollegen aus dem Innenministerium haben eigentlich genau das, was der Landesrechnungshof ständig und kontinuierlich fordert, wirklich getan. Sie haben sich ernsthaft Mühe gegeben, haben alle Möglichkeiten durchgeprüft und haben eine Variante für das Land gefunden

(Zuruf von Frau Tiedge, Linkspartei.PDS)

- für das Land; dabei interessiert mich nicht das Wahlkreisinteresse in Halle oder an anderen Standorten -, die deutlich preiswerter ist und mittelfristig deutlich preiswerter werden wird, als es die Gegebenheiten derzeit sind. Deshalb lehnen wir beide Anträge auf Missbildung ab.

(Zustimmung von Herrn Dr. Sobetzko, CDU)

Ich sage es noch einmal: Ich hätte es gut gefunden, wenn wir erst im Ausschuss darüber geredet hätten, sodass wir alle die Zahlen gehabt hätten, und wenn Sie nicht mit einer vorgefassten Meinung ins Plenum gekommen wären.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Nun zu den beiden Fragen. Zunächst stellt Frau Dr. Weiher eine Frage, dann Herr Bullerjahn. Bitte.

Frau Dr. Hüskens, ich möchte jetzt nicht noch einmal Artikel 95 der Landesverfassung anbringen;

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Tun Sie es ruhig!)

den kennen Sie, gerade in diesem Fall, mit Sicherheit ohnehin. Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben, wenn es tatsächlich zu einer Notsituation kommt, wenn Dinge, die aus gesetzlichen Verpflichtungen heraus bestehen, nicht abgewendet werden können. Er ist aber nicht gegeben, wenn die Dinge zeitlich sozusagen aufgeschoben werden können.

Es ist völlig klar, dass wir in dem Bereich bestehende Mietverträge für die Jahre 2005 und 2006 haben. Die Mittel dafür sind durch das Parlament bewilligt worden. Aus diesem Grund bestand keinerlei zeitliche Unabweisbarkeit. Ein neuer Mietvertrag hätte also ohne weiteres bis zur Aufstellung des nächsten Haushaltsplans geschoben werden können. Es bestehen doch Mietverträge für die Zeit; diese waren abgeschlossen worden.

(Herr Kosmehl, FDP: Nein! Das ist doch - -)

Es fielen weder irgendeinem Kollegen die Balken zusammen noch sind Verträge sozusagen aufgekündigt worden. Das Argument zieht an der Stelle also nicht richtig. Ich denke, eine zeitliche Unabweisbarkeit ist in diesem Fall überhaupt nicht gegeben. Es wäre anders gegangen, wenn Sie es denn gewollt hätten.

Sie sagen jetzt, dass wir an dieser Stelle ein Geschrei machen. Möglicherweise hätten wir auch vor einem halben Jahr im Finanzausschuss ein Geschrei machen können; darin gebe ich Ihnen durchaus Recht.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Sie machen das auch noch in einem halben Jahr! - Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Allerdings wäre es der haushaltsrechtlich und vor allen Dingen verfassungsrechtlich vernünftige und richtige Weg gewesen, wenn die Landesregierung vorher mit einem Nachtragshaushalt an das Parlament herangetreten wäre und dafür entsprechende Ausgaben festgelegt hätte. Dann hätten wir uns vielleicht im Ausschuss gekabbelt, vielleicht auch hier im Parlament. Aber wir hätten an dieser Stelle nicht die gesamte Landesverfassung ausgesetzt. Ich denke, das wäre für uns alle gut gewesen. Geben Sie mir an dieser Stelle Recht?

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Das tue ich nicht, Frau Dr. Weiher. Ich verweise einmal auf die Kommentierung einer Reihe von bundesgerichtlichen Urteilen, in denen das Thema der Unabweisbarkeit von derartigen Sachen ausgeurteilt worden ist. Dazu empfehle ich Ihnen den „Bonner Kommentar“ zu Artikel 112 des Grundgesetzes, sachliche Notwendigkeit und zeitliche Unaufschiebbarkeit.

Wenn Sie die Kommentierung lesen - ich kann sie Ihnen gern in den Ausschuss mitbringen -, dann werden Sie feststellen, dass die Sachen zutreffen, die der Herr Innenminister hier vorgetragen hat, nämlich dass die wirtschaftlichen Aspekte eine große Rolle spielen. Er hat auch deutlich dargelegt, dass die Verträge jetzt unterschrieben werden müssen, um diese wirtschaftlichen Möglichkeiten für das Land zu erhalten und um die Möglichkeit nutzen zu können, die Behörde an einem Standort zusammenzuziehen und nicht auf lange Sicht an verschiedenen Standorten zu belassen. Dadurch ergibt sich die Unabweisbarkeit, die das Ministerium der Finanzen festgestellt hat.

Da sage ich ganz offen: Natürlich können Sie jetzt sagen, Sie haben eine andere Rechtsauffassung. Das scheint offensichtlich auch zwischen dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium der Fall gewesen zu sein. Der Landesrechnungshof hätte gern eine andere Verfahrensweise gehabt.

Das kennen wir alle aber sehr gut. Auch wir haben im Landtag des Öfteren einmal unterschiedliche Rechtsauffassungen, untereinander und auch mit dem Landesrechnungshof. Ich denke da nur an die Berichte der Fraktionen. Da sind wir des Öfteren anderer Meinung als der Landesrechnungshof und missbilligen einen Fraktionsvorsitzenden nicht, wenn er einmal etwas anders aufschreibt, als wir das haben wollen.

Vielen Dank. - Die nächste Frage möchte Herr Bullerjahn stellen. Bitte.

Frau Dr. Hüskens, damit Sie verstehen, warum wir etwas überrascht sind: Das rührt daher, dass diejenigen, die jetzt am lautesten schreien, acht Jahre lang bei der

Frage, was wichtig ist und was man im Ausschuss erzählen muss, wirklich die Korinthenkacker hoch fünf waren.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben über fast jede Bereifung von irgendwelchen Dienstwagen, über irgendwelche Häuser und Immobilien bis zum Exzess diskutiert. Deswegen verwundert es mich schon ein wenig, dass hier einige auf den Tischen stehen, während wir ein, denke ich, parlamentarisch verbrieftes Recht wahrnehmen, nämlich die Diskussion anzuschieben und zu fragen, wie es war, und das nach unserer Meinung zu einer Missbilligung führen wollen.

Zweiter Punkt. Wir haben gerade in den zurückliegenden Monaten eine große Anzahl an Debatten um das Justizzentrum bzw. im Untersuchungsausschuss über die Beraterverträge gehabt. Ich meine, dann kann man auch ein wenig Sensibilität beim Umgang mit solchen Dingen verlangen. Dabei hätte es doch irgendjemandem einmal auffallen müssen - -

(Beifall bei der SPD und bei der PDS)

Nicht mehr und nicht weniger führen wir in der Debatte ins Feld, dass man vielleicht einmal - - Dabei geht es nicht um Jahresscheiben, nicht um Landesrechnungshöfe. Ich sitze lange genug hier; ich weiß, zu jeder Meinung gibt es eine Gegenmeinung. Ich bin selbst einmal Zielscheibe geworden. Damals haben andere, die sich jetzt so pikiert zeigen, nicht so viel Rücksicht genommen - Schwamm drüber.

(Herr Tullner, CDU: Genau!)

Aber es geht doch darum, in einer solchen Situation den Ausschuss vielleicht einmal mehr zu informieren. Es kann niemandem eingehen, warum man das nicht macht. Deswegen die Frage an Sie - Gott sei Dank schreit niemand -: Meinen Sie nicht auch, dass es vernünftiger gewesen wäre, das einmal mehr im Ausschuss zu diskutieren?

(Herr Tullner, CDU: Ja!)

Herr Bullerjahn, ich finde es außerordentlich schön, dass Sie jetzt auf einen vernünftigen Konsens zurückkommen.

(Unruhe bei der SPD - Frau Weiß, CDU, lacht)

Natürlich - das hatte ich auch gesagt - hätte ich es auch schön gefunden, wenn wir informiert worden wären.

(Herr Bullerjahn, SPD: Sie regieren und nicht ich!)

Aber allein die Tatsache, dass Sie oder ich es schön gefunden hätten, wenn wir informiert worden wären,

(Frau Dr. Kuppe, SPD: Genau darum geht es!)