Protokoll der Sitzung vom 07.10.2005

Die Förderung dieses Engagements ist für uns alle wichtig. Im Rahmen der Ressortkoordinierung hat sich die Staatskanzlei bereits bei der Übernahme dieser Aufgabe zu Beginn der Legislaturperiode mit einer Bestandsaufnahme einen Überblick über die Rahmenbedingungen und die Unterstützungssysteme innerhalb der Landesverwaltung und über das bürgerschaftliche Engagement in unserem Land verschafft. Seither wird aus der Staatskanzlei heraus die bundespolitische und die landespolitische Diskussion über das bürgerschaftliche Engagement bei uns, aber auch in den anderen Bundesländern verfolgt.

Es ist uns nicht entgangen, dass in anderen Bundesländern Netzwerke zum bürgerschaftlichen Engagement mit zum Teil opulenten Geschäftsstellen gegründet und eingerichtet worden sind. Ebenso ist uns bekannt, dass sich ein Bundesnetzwerk „Bürgerschaftliches Engagement“ um die Belange der Ehrenamtlichen bemüht.

Wir verfolgen auch die Verhandlungen anderer Bundesländer mit der privaten Versicherungswirtschaft über den Abschluss von Sammelversicherungsverträgen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich andere Bundesländer für einen Ehrenamtspass entschieden haben. Wir haben ja bei uns erst einmal den Familienpass eingeführt. Ich würde zunächst abwarten, welche Probleme wir dabei haben, dies umzusetzen, damit der Familienpass tatsächlich zu einem relevanten Pass wird, nicht nur zu einem Symbol. Wir werden auch die Frage des Ehrenamtspasses in den anderen Bundesländern beobachten und dann entscheiden, inwieweit wir diesen Entwicklungen folgen.

Die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit erfolgt bislang auf materiellem und auf immateriellem Wege. In Engagementbereichen, für die ein besonderes Landesinteresse besteht, zum Beispiel im Denkmalschutz, im Naturschutz, in der Jugendarbeit, im Sport oder in der ehrenamtlichen Gerichtsbarkeit, werden Aufwandsentschädigungen, Lohnausfallerstattungen und Reisekostenvergütungen gewährt. Die Berechtigungen zu diesen Entschädigungsleistungen sind in Richtlinien und Verordnungen geregelt. Darüber hinaus werden individuelle

Anerkennungen ausgesprochen, zum Beispiel durch Auszeichnungen.

Seit der Stiftung der Ehrennadel im Jahr 2000 wurde diese schon mehr als 230-mal an Bürger des Landes für ihr langjähriges bürgerschaftliches Engagement verliehen. Bislang wurde das Brandschutzehrenzeichen für Verdienste bei der Ausübung der Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr vergeben. Mit dem Kabinettsbeschluss vom September dieses Jahres wurde es erweitert. Es ist nun ein Ehrenzeichen, mit dem auch freiwillig Tätige im Katastrophenschutz geehrt werden können.

Die Vereinfachung des Zuwendungsrechts war bereits zu Beginn der vierten Legislaturperiode ein Anliegen der Koalitionsparteien. Die Modernisierung der Verwaltungs- und Zuwendungspraxis wurde eingeleitet. Das Ministerium der Finanzen hat durch Runderlass vom Mai dieses Jahres zugelassen, dass bei Zuwendungsempfängern mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in begründeten Einzelfällen eine Mittelverwendung innerhalb von sechs statt bisher von nur zwei Monaten vorgenommen werden kann.

In diesem Runderlass wird bei institutionellen Zuwendungsempfängern mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Rücklagenbildung für den Fall zugelassen, dass ein konkretes sachliches Bedürfnis besteht und eine positive Auswirkung auf den Fördergegenstand zu erwarten ist. Eine Rücklagenbildung bei einer Projektförderung wird noch diskutiert. Sie ist nach dem Zuwendungsrecht rechtlich problematischer. Es wird aber auch geprüft, wie eine Überjährigkeit der Mittelverwendung auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Der Runderlass weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es in geeigneten Bereichen zu einer Anwendung der Festbetragsfinanzierung kommen kann. Aus der Zusage einer Festbetragsfinanzierung kann aber nicht - auch dies muss deutlich gesagt werden - auf eine Finanzierungssicherheit über lange Jahre geschlossen werden. Mit diesem Runderlass kann nur der Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen die Ressorts Förderrichtlinien entwickeln können.

Des Weiteren weist dieser Runderlass auf die Möglichkeit des vereinfachten Verwendungsnachweises hin. Das ist gerade für den Bereich des Ehrenamtes besonders wichtig.

Zurzeit prüft das Ministerium der Finanzen unter Einbeziehung des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und des Kultusministeriums eine Variante, wie unbare Leistungen, also zum Beispiel Arbeitsleistungen, als zuwendungsfähige Aufgabe anerkannt werden können. Gerade Vereine verfügen häufig nicht über entsprechende finanzielle Eigenmittel, um den von der Bewilligungsbehörde geforderten Anteil erbringen zu können. Das Kultusministerium hat für den Kulturbereich dazu bereits einen Vorstoß unternommen. Das Ministerium der Finanzen wird dem Kabinett bis Ende Oktober dieses Jahres berichten, inwieweit diese Form der Anerkennung grundsätzlich umsetzbar und realisierbar ist.

Somit hat die Landesregierung die Rahmenbedingungen für eine erleichterte Zuwendungspraxis geschaffen. Sie wird sich dafür einsetzen, dass dies in der Verwaltungspraxis auch tatsächlich umgesetzt wird.

Eine Handreichung für Vereine zum Umgang mit dem Haushalts- und Zuwendungsrecht ist in Vorbereitung. Das Ministerium der Finanzen hat auf den signalisierten Bedarf bereits reagiert und wird die Broschüre nach Ab

schluss der Diskussion über alle noch offenen Fragen vorlegen. Es ist beabsichtigt, auch diese Broschüre bis zum Tag des Ehrenamtes Anfang Dezember 2005 anbieten zu können.

Nach der Kenntnis der Landesregierung wird für ehrenamtlich Tätige eine Vielzahl von Fortbildungsangeboten vorgehalten. In der Regel werden sie von Verbänden und Organisationen, in denen ehrenamtlich gearbeitet wird, selbst angeboten, insbesondere dann, wenn für die Tätigkeit fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind. In einzelnen Engagementbereichen, zum Beispiel im Kulturbereich, im Sport und in der Jugendarbeit, findet bereits eine Koordination der Fortbildungsangebote zwischen den einzelnen Trägern statt.

Ehrenamtlichen, die sich für allgemeine Themen der freiwilligen Arbeit interessieren, stehen Fortbildungsangebote der Freiwilligen-Agentur Halle-Saalkreis e. V. offen. Das betrifft zum Beispiel Versicherungen Ehrenamtlicher, Rechtsfragen im Ehrenamt und ähnliche allgemeine Probleme.

Wer bei der Arbeit mit Freiwilligen oder als Freiwilliger selbst Rat und Hilfe sucht, findet die Unterstützung eher dort, wo freiwillige Arbeit geleitet wird, das heißt, bei denen, die den Bedarf und die Probleme am besten kennen.

Seit Januar dieses Jahres gilt das neue Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich Engagierten. Personen, die in Vereinen und in Verbänden im Auftrag oder mit der Zustimmung von Kommunen für Kommunen oder von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften für diese und deren Einrichtungen ehrenamtlich arbeiten, genießen nun Unfallversicherungsschutz. Gemeinnützige Organisationen können für ihre Mitglieder freiwillige Versicherungen für gewählte Ehrenamtsträger abschließen. Der Gesetzgeber hat hiermit bereits einem Wunsch vieler freiwillig Engagierter entsprochen.

Darüber hinaus besteht in Sachsen-Anhalt zum Beispiel für die Mitglieder des Landessportbundes oder für ehrenamtlich Tätige in der Freiwilligen Feuerwehr Unfallschutz. Bislang konnte nicht festgestellt werden, dass es den Bedarf gäbe, bestehende Versicherungslücken zwischen dem gesetzlichen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, dem Versicherungsschutz, den Verbände gewähren, und dem privaten Versicherungsschutz zu schließen. Das wäre jedoch die Voraussetzung, um die zu versichernden Risiken zu kalkulieren und darüber in Verhandlungen mit der Versicherungswirtschaft einzutreten.

Wir wissen aus den Erfahrungen anderer Bundesländer, in denen Sammelversicherungsverträge abgeschlossen wurden, dass die Risiken deutlich niedriger sind, als es ursprünglich angenommen wurde. Da für die zu zahlenden Prämien Landesmittel einzusetzen sind, müsste der Bedarf schon sehr realistisch eingeschätzt werden können, ehe das Land aktiv wird. Bislang liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Umfang und Höhe des Versicherungsschutzes und dem tatsächlichen bürgerschaftlichen Engagement besteht.

Die Landesregierung verschließt sich nicht dem Anliegen, ehrenamtliche Tätigkeit dort abzusichern, wo die Risiken besonders hoch sind. Aber das setzt voraus, dass von den Ehrenamtlichen selbst aufgezeigt wird, in welchen Fällen das Land subsidiäre Leistungen erbringen müsste.

Wenn das Ehrenamt in erster Linie persönlich motiviert ist, sollte dies - da unterscheiden sich unsere Meinungen, verehrter Herr Rauls - nicht mit dem so genannten Privileg vermischt werden, das sich an das Staatshaftungsrecht anlehnt. Eine derartige Bundesratsinitiative würde weder bei der Landesregierung noch bei den anderen Ländern im Bundesrat Zustimmung finden.

Das Bundesmodell „Freiwilliges Soziales Jahr Kultur“ wurde vom Land Sachsen-Anhalt maßgeblich initiiert und wird in der Zwischenzeit von vier weiteren Bundesländern durchgeführt. Seit September des vorigen Jahres ist das freiwillige soziale Jahr im Kulturbereich in Sachsen-Anhalt eine Regelform des freiwilligen Dienstes und wird vom Ministerium für Gesundheit und Soziales und vom Kultusministerium gefördert. Derzeit werden damit 22 Einsatzstellen in verschiedenen Kultureinrichtungen unterstützt.

Das freiwillige soziale Jahr im Kulturbereich bildet aus unserer Sicht ein sehr wertvolles Element der kulturellen Jugendbildung an der sensiblen Schnittstelle des Übergangs von der Schulausbildung in die Ausbildungs- und Berufswelt. Das freiwillige soziale Jahr im Kulturbereich ermöglicht den Jugendlichen wertvolle eigene Kompetenzentwicklungen und es hat sich gut bewährt, sodass ich davon ausgehe, dass es auch von anderen Ländern übernommen werden wird.

Gegenwärtig prüfen wir die Reform des freiwilligen sozialen Jahres und versuchen, sie in die Neuprogrammierung der EU-Strukturförderprogramme für den Zeitraum 2007 bis 2013 aufzunehmen. Die Gespräche darüber sind noch nicht abgeschlossen. Bei den Gesprächen, die wir in den letzten Tagen mit Frau Kommissarin Hübner geführt haben, haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass wir uns über alles Mögliche Gedanken machen können, aber noch nicht wissen, wie es weitergeht, weil über die Finanzierung noch nicht grundsätzlich entschieden ist.

Ich wollte auf diese Weise wenigstens vortragen, dass der größte Teil der Probleme, die Sie angesprochen hatten und die uns seit der letzten Debatte im Juli 2005 bekannt sind, von der Landesregierung aufgegriffen worden ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren! Die Debatte wird nun mit dem Beitrag der Linkspartei.PDS fortgesetzt. Dazu erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Paschke das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rauls, ich war heute und auch schon an den Tagen davor richtig gespannt, was diese Aktuelle Debatte vor allen Dingen in Abhebung von dem Koalitionsantrag bringen wird. Im Unterschied zu den Regierungserklärungen, die man wenigstens einen Tag vorher in die Hand bekommt, musste man jetzt einfach abwarten, was Sie hier vortragen. Denn angesichts der Begründung bin ich davon ausgegangen, dass wir über die brandaktuelle Maßnahme des Regierenden Bürgermeisters von Berlin diskutieren oder dass wir die Hessen-Studie auswerten.

Sei es, wie es sei. Man kann darüber unterschiedliche Vermutungen anstellen. Auf alle Fälle - da teile ich Ihre

Auffassung - ist bürgerschaftliches Engagement immer so wichtig, dass man es auch in einer Aktuellen Debatte am frühen Morgen platzieren kann.

In dem Antrag ist zumindest in einem Punkt enthalten, dass Sie die Medien auffordern wollen, mehr über das Ehrenamt zu berichten. Das ist sozusagen schon eine aktive Maßnahme, damit es eventuell klappt. Schauen wir einmal.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das ist auch nicht böse gemeint. Wir nehmen die Botschaft auf. Unser Antrag wartet seit Juli 2005 im Ausschuss für Kultur und Medien darauf, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen zu ihm stößt und dass dann gemeinsam darüber diskutiert wird.

(Frau Dr. Sitte, Linkspartei.PDS, lacht)

Dazu dient es auch. Er sollte schon im September kommen; jetzt ist er im Oktober gekommen. Nun gucken wir einmal.

Herr Ministerpräsident, ich danke für die doch ziemlich detaillierten Ausführungen zu den einzelnen Punkten, die in den Koalitionsantrag aufgenommen worden sind. Dies war in der Rede des Herrn Staatsminister Robra im Juli 2005 nicht so. Nehmen Sie es mir aber nicht übel, dass ich sage: Ein bisschen mehr Engagement hätte bei der Rede schon dazugehört.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS - Beifall bei der SPD - Zuruf von Ministerpräsident Herrn Prof. Dr. Böhmer)

- Okay. - Wir schaffen das alles - das habe ich Ihrer Rede entnommen - bis zum 5. Dezember, bis zum Tag des Ehrenamtes. Ich meine wirklich allen Ernstes, das ist ein wichtiges Datum. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn wir den Antrag der Koalitionsfraktionen in die Ausschüsse überweisen - denn das Ehrenamt ist eine Querschnittsaufgabe, das wird von jedem so betont -, bis Dezember auch noch einiges von dem auf den Weg bringen können, was der Ministerpräsident jetzt angekündigt hat. Es soll einiges geprüft werden usw. Aber vielleicht können wir die Prüfung auch abschließen.

Er hat in seinen Ausführungen auch gesagt, dass jetzt wohl auch ein Ländervergleich stattfindet. Es gibt Beispiele dafür, etwa der Nachteilsausgleich, die konzeptionelle Arbeit mit Leitbildern in Nordrhein-Westfalen und Ähnliches.

Ich freue mich auch, dass Herr Rauls unseren Antrag noch einmal erwähnt hat. Ich verkneife mir das auch nicht; denn ich gehe nach wie vor davon aus, dass diejenigen Länder am weitesten vorangekommen sind, die im Bundesnetzwerk organisiert sind. Vielleicht kriegen wir es bis zum Dezember auch hin, unsere Mitgliedschaft zu erklären.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren! In Vorbereitung des heutigen Tages habe ich, auch im Zusammenhang mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen - das war greifbar, darüber kann man diskutieren -, noch einmal geschaut, was die Enquete-Kommission des Bundestages sozusagen als Schlussfolgerung aus ihrer Befassung mit diesem Problem in Form von Handlungsrichtlinien auf den Tisch gelegt hat. Ich möchte auch erwähnen, dass die Ergebnisse dieser Enquete-Kommission so wichtig waren, dass sich der Bundestag entschlossen hat, einen Unterausschuss zum bürgerschaftlichen Engagement ins Leben

zu rufen. Dieser soll auch in dieser nächsten Legislaturperiode arbeiten. Man kann prüfen, wie man sich in geeigneter Weise einbringen kann.

Ich habe mir die Handlungsempfehlungen noch einmal angesehen. Sie decken sich im Wesentlichen mit den Dingen, die Sie in Ihren Antrag geschrieben haben. Das ist gut dreieinhalb Jahre her. Ich denke, jetzt, da die Handlungsaufforderung besteht, staatliche Institutionen konsequent in Richtung Bürgerorientierung zu öffnen, kommt es darauf an, in den Ausschüssen darüber zu diskutieren, wie man das eigentlich machen kann. So einfach ist es nicht. Ich muss sagen: Auf der Kreisebene haben wir in Stendal auch schon darüber diskutiert. Das ist nicht einfach. Sicherlich kann man es bei dem Appell belassen. Aber wenn man es umsetzt, ist es im Alltag eine verdammt harte Arbeit.

In dem nächsten Punkt steht etwas, das ich immer so herrlich fand. In der letzten Legislaturperiode habe ich mich immer mit dem Kollegen Justizminister auseinander gesetzt, wenn es um die Bürgerinnen und Bürger ging. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Gebiets- und Funktionalreform und dabei wurde immer gesagt: Der Bürger ist der Kunde der Verwaltung und er muss auch wie ein Kunde behandelt werden. Dabei haben wir immer gebetsmühlenartig gesagt: Der Bürger ist nicht nur Kunde der Verwaltung, sonst ist er bald der letzte Kunde,

(Frau Dr. Sitte, Linkspartei.PDS, und Frau Bull, Linkspartei.PDS, lachen)

sondern er ist auch sozusagen der Koproduzent von Dienstleistungen. So etwas Ähnliches steht jetzt auch in Ihrem Antrag.

Direkt unter der Aufforderung, die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger zu öffnen, kommt dieser ganze Teil, der aufgezählt wird, der jetzt in Ihrem Antrag ganz detailliert enthalten ist, in dem es um das Zuwendungsrecht und dessen Vereinfachung geht.

Wenn wir unseren Haushalt angucken - ich bin keine Finanzpolitikerin, aber wir haben im Vorfeld über diesen Antrag gesprochen -, dann muss man auch sagen, dass man zum Teil damit auch einmal etwas bewegt hat. Wenn wir die VE beim Sportbund in Höhe von 40 Millionen € betrachten, ist festzustellen, dass dies etwas Verstetigendes ist.

Aber wir haben auch schon regelrecht gegen eine solche Handlungsmaxime verstoßen, wenn man nur an das Feststellenprogramm denkt, das im Jahr 2003 ausgelaufen ist. Die VE wird nicht eingestellt. Ehe das Fachkräfteprogramm angelaufen ist, verging eine ganze Zeit und es konnte tatsächlich nicht ausgeschrieben werden. Es ging erst im März bzw. April los. Insgesamt muss man wirklich abgleichen, an welcher Stelle dem entsprochen wird.