Wir sind dafür, dass das EEG im Bereich der Windkraft novelliert wird. Die Zeit dafür ist reif. Wir denken, dass beim Thema Solar- und Biomasseenergie die derzeitige
Regelung im EEG bestehen bleiben sollte. Die Ökosteuer muss nach unseren Begriffen schrittweise gesenkt werden. Insbesondere die Durchleitungskosten für Strom und Gas müssen reduziert werden. Wir werden uns berichten lassen, wie die Aktivitäten der Netzagentur beim MWA angelaufen sind und was hier künftig zu machen ist.
Meine Damen und Herren! Zu den Umsteuerungsmaßnahmen gehören auch die Steuermodelle, mit deren Hilfe die Windkraftanlagen gebaut werden. Auch hier muss ein Umsteuern stattfinden. Wie ich gehört habe, hat die jetzt noch amtierende Bundesregierung wohl im Eilverfahren schon die ersten Schritte getan. Es wurde höchste Zeit.
Nur mit diesen Maßnahmen kann dazu beigetragen werden, dass wir wettbewerbsfähige Energiepreise für die Wirtschaft und bezahlbare Preise für unsere Bevölkerung haben. Das ist für mich das Allerwichtigste. - Ich freue mich auf die Beratung, ich freue mich auf eine sachliche Diskussion und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen, Herr Dr. Schrader, für den Beitrag. - Nun haben Sie, Frau Hunger, noch einmal das Wort. Bitte sehr.
Ich denke, wir sollten die Diskussion im Ausschuss fortsetzen. Wenn alle dafür sind, dass wir das Thema im Ausschuss diskutieren, ist es doch in Ordnung.
Besten Dank, Frau Hunger. - Damit kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Es haben zwar alle Zustimmung signalisiert, aber wir stimmen dennoch darüber ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich stelle Einstimmigkeit fest. Damit ist dieser Antrag beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 22 ist beendet.
12. Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt
Einbringer des Antrages für die Linkspartei.PDS ist der Abgeordnete Herr Dr. Eckert. Bitte sehr, Herr Dr. Eckert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit großem zeitlichen Aufwand und hohem persönlichen Engagement gerade auch der ehrenamtlichen Mitglieder wird alljährlich vom Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes SachsenAnhalt ein Tätigkeitsbericht erstellt, der die Lage in der
Mit großer Hartnäckigkeit und langem Atem werden Jahr für Jahr manchmal Fortschritte, meist aber Missstände und Defizite aufgelistet und Änderungen eingefordert. Wenn wir in die Tätigkeitsberichte und in die Protokolle über die Beratungen des Sozialausschusses schauen, werden wir feststellen, dass mit ebensolcher Hartnäckigkeit Jahr für Jahr die gleichen Probleme als ungelöst auf der Tagesordnung stehen.
Im Dezember 2003 brachte ein Mitglied des Psychiatrieausschusses in der Beratung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales seine Sorge darüber zum Ausdruck, wie seitens der verantwortlichen Stellen des Landes mit den Ergebnissen und Informationen, die vom Ausschuss und seinen Besuchskommissionen erarbeitet wurden, umgegangen werde. Hier werden, so meinen wir, Ressourcen ungenutzt gelassen, die so effektiv und kostengünstig kaum anders zu haben sind.
Welche Ressourcen meine ich? - 60 ehrenamtliche Mitglieder des Ausschusses und der Besuchskommissionen investieren jährlich im Schnitt zwölf volle Arbeitstage in die Ausschussarbeit. Sie kosten dabei das Land pro Jahr und Mitglied ganze 625 €. Die flächendeckenden Ergebnisse dieser Arbeit stellen jede, aber auch wirklich jede andere teure Studie in den Schatten und lassen zudem auch eine Verfolgung von Entwicklungen zu, da die Besuche in den Einrichtungen in relativ regelmäßigen Abständen und kontinuierlich stattfinden. Diese Arbeit gilt es im Sinne der Verbesserung der Situation behinderter und chronisch kranker Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt besser und vor allem wirksamer zu nutzen.
Wir als Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales haben bei den Beratungen sicher auch nicht immer konsequent genug bei der Landesregierung nachgehakt und deren Stellungnahmen und Maßnahmenpläne eingefordert. Das lag aus meiner Sicht zum einen daran, dass im Vorfeld der Beratung zum Tätigkeitsbericht des Psychiatrieausschusses zwar die Sicht des Ausschusses vorlag, aber nicht die Sicht der Landesregierung. Zum anderen gab es auch im Nachhinein von uns kaum konkrete Stellungnahmen, die abgefordert werden konnten. Dies soll sich künftig ändern.
Mit unserem Antrag wollen wir einen neuen Umgang mit den Ergebnissen der Arbeit des Psychiatrieausschusses bewirken und stärker darauf setzen, was sich wie ändern soll und welchen Beitrag der Landtag und die Landesregierung hierzu zu leisten haben und auch leisten können.
Die von uns im Antrag aufgeführte Liste der Themen, zu denen berichtet werden soll, ist natürlich keine vollständige Problemauflistung. Sie konzentriert sich vorwiegend auf die Themen, für die das Land originär zuständig ist und die in den Berichten immer wieder eine Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem die stagnierende Enthospitalisierung bzw., wie es im neuen Bericht dargestellt ist, die Umhospitalisierung von geistig behinderten Menschen sowie die Überbelegung der Werkstätten für behinderte Menschen und die unzureichende Wirksamkeit der Integrationsämter bei der Vermittlung Behinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, außerdem die Verhandlungen zu einem Rahmenvertrag nach § 93 BSHG alt bzw. § 79 SGB XII neu.
Festzuhalten ist, dass Großeinrichtungen in SachsenAnhalt noch immer Wohnort für mehr als 50 % der geistig und seelisch behinderten Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf sind. Dies ist ein Zustand, der von vielen Menschen noch immer als normal angesehen wird. Über den Anspruch geistig und seelisch behinderter Menschen auf Selbstbestimmung, auf Individualität und auf Intimsphäre wird von den so genannten normalen Menschen kaum nachgedacht. Man sieht diese Menschen ja oft nicht; denn sie sind in Randgebieten und fernab vom Alltag der Gesellschaft untergebracht. Schwerbehinderten Menschen wird auch immer noch vorgegeben, unter anstaltsähnlichen Bedingungen zu leben.
Die Reise unseres Ausschusses nach Stockholm hat, so glaube ich zumindest, auch den anderen Mitgliedern des Ausschusses für Gesundheit und Soziales die Erkenntnis gebracht, dass es auch anders geht und dass auch die schwerbehinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben führen können, wenn sie - das ist der entscheidende Punkt - eine adäquate Unterstützung in Form von persönlicher Assistenz erhalten.
Durchlässige Wohnformen zu schaffen ist auch und gerade für die älter werdenden Werkstattmitarbeiterinnen und Werkstattmitarbeiter wichtig. Wenn diese dem Rentenalter näher kommen und ihre Leistungsfähigkeit nachlässt, brauchen sie nicht nur entsprechende Arbeitsplätze oder spezifische Beschäftigungsangebote, sondern auch die Sicherheit, in ihrem gewohnten Lebensumfeld bleiben zu können.
Sie dürfen nicht, so meinen wir zumindest, wie Schachfiguren hin- und hergeschoben werden, nur weil ihr Wohnheim vor Jahren einmal mit Fördermitteln für WfBMitarbeiter erbaut worden ist und der Träger jetzt Gefahr läuft, diese Mittel wegen einer so genannten Zweckentfremdung zurückzahlen zu müssen, weil der Zweck, Werkstattmitarbeiter unterzubringen, nicht mehr erfüllt wird, sondern stattdessen Rentner untergebracht werden, die alt geworden sind.
Uns geht es bei der geforderten Stellungnahme nicht nur darum, von der Landesregierung zu hören, ob der Psychiatrieausschuss mit seiner Kritik Recht hat oder nicht. Denn vielleicht stimmt ja die eine oder andere Aussage aus der Sicht der Landesregierung so nicht und sie hat begründete andere Auffassungen zu den Ergebnissen der Untersuchungen bei den Besuchen.
Wir erwarten vor allem Konzepte zur Bewältigung der Probleme. Wir erwarten, dass dargestellt wird, welche Maßnahmen eingeleitet worden sind bzw. eingeleitet werden sollen, um die Probleme, die dargestellt wurden, zu verändern.
Bereits am 19. Dezember 2003 wurde seitens des Psychiatrieausschusses moniert, dass es im Land keine Konzepte zur Entwicklung von effektiven Strukturen der Behindertenhilfe gebe. Dazu gehört unserer Meinung nach auch eine Landespsychiatrieplanung, die Fehlentwicklungen in der Versorgungslandschaft von SachsenAnhalt korrigierbar macht.
Minister Kley sprach damals davon, dass das Ministerium seine Vorstellungen dann vortragen wolle, wenn die Sozialagentur ihre Arbeit aufgenommen habe. Diese hat vor Monaten ihr einjähriges Jubiläum gebührend gefeiert. Nun sollte es an der Zeit sein, seriöse Arbeitsergebnisse vorzulegen. Es kann sein, dass das Ministerium, wie gestern in der Fragestunde gesagt wurde, eine kon
krete Aufforderung benötigt, um berichten zu dürfen. Die Aufforderung, eine Stellungnahme abzugeben, liegt nunmehr auch vor.
Der Enthospitalisierungsprozess mit der Zielsetzung, ambulante Versorgungsformen den stationären vorzuziehen, muss wieder in Gang gesetzt werden. Dazu bedarf es aber nicht nur der Arbeitshinweise der Sozialagentur mit restriktiven Maßnahmen gegenüber den Einrichtungsträgern; diese müssen vielmehr verwaltungstechnisch in die Lage versetzt werden, ohne wirtschaftliche Verluste und im Interesse der Behinderten neue Versorgungs- und Betreuungsformen einzuführen. Auch behinderte Menschen mit einem hohen Hilfebedarf müssen einen Anspruch auf ambulante Hilfeformen haben.
In unserer Auflistung haben wir mit der ambulanten psychiatrischen Versorgung ein Problem angeführt, das nicht unmittelbar vom Land regelbar ist. Da die Defizite jedoch vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu verzeichnen sind, ist es sicher notwendig, dass wir uns im Landtag der Problematik zuwenden.
Zu den Themen, die im Psychiatriebericht immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden, gehört auch die Suchtkrankenversorgung. Wir haben diese in unserem Antrag ausgeklammert, weil sich der Ausschuss für Gesundheit und Soziales gegenwärtig bereits auf der Basis der Selbstbefassung mit diesem Thema beschäftigt. Weitere Probleme können sicher noch hinzugefügt werden.
Die Landesregierung hat diesen Bericht bereits vor einiger Zeit erhalten und wird sich, so ist zumindest unsere Hoffnung, bereits Gedanken zu den Konsequenzen gemacht haben. Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales wird in seiner Januarsitzung voraussichtlich den Bericht mit dem Psychiatrieausschuss diskutieren; es wäre hilfreich, wenn hierzu die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung vorläge.
Da die meisten der angeführten Probleme bereits seit Jahren immer wieder angesprochen worden sind, dürfte es für die Landesregierung auch zeitlich keine Schwierigkeit sein, dem Antrag zu entsprechen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag sowie um eine Direktabstimmung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Bevor wir in die Debatte eintreten, hat für die Landesregierung der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalt verfügte bereits im Jahr 1992 als erstes neues Bundesland über eine umfassende Gesetzgebung im Bereich des so genannten Psychiatriegesetzes. Das Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, kurz PsychKG LSA, wurde noch nicht einmal ein Jahr nach der Aufnahme der Tätigkeit des frei gewählten Landesparlamentes und der Regierungsgeschäfte verabschiedet und am 30. Januar 1992 ausgefertigt. Danach wurde im Oktober des Jahres 1992 das Maßregelvollzugsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt verkündet.
Wie in den vergangenen Jahren wird auch in diesem Jahr nach der Veröffentlichung des Berichtes und vor der Aussprache des Landtagsausschusses für Gesundheit und Soziales ein Gespräch in meinem Hause geführt werden, um die im Bericht enthaltenen Hinweise und Schwerpunkte zu besprechen und zu einer abschließenden Bewertung zu gelangen. Ich denke, dieses nunmehr seit über zwölf Jahren erprobte Verfahren hat sich auch bewährt. Natürlich werde ich in den entsprechenden Ausschusssitzungen auf sämtliche sich aus dem Bericht ergebenden Fragen gerne antworten.
Auch in seinem zwölften Bericht beschreibt der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung mit großer Sachlichkeit zutreffende Defizite. Er zeigt aber auch positive Aspekte auf. Das bislang praktizierte Schema und der klar gegliederte Aufbau der Berichterstattung, der jedem Leser einen guten Überblick ermöglicht, haben sich in der Vergangenheit bewährt.
Bei einer Betrachtung der Berichte im zeitlichen Verlauf wird jedoch sehr deutlich, dass mittlerweile die überwiegenden Probleme grundsätzlicher und struktureller Art sind. Als Beispiel sei die auch von meinem Haus mit großer Sorge betrachtete schwierige ambulante psychiatrische Versorgung genannt, auf die das Land jedoch unmittelbar keinen Einfluss hat.
Wie bereits in den vergangenen Jahren dargestellt, haben selbst finanzielle Anreize für die Niederlassung von Fachärzten keinen Erfolg gehabt. Rücksprachen mit der hierfür zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung haben ergeben, dass derzeit mit Trägern Gespräche bezüglich der Gründung von medizinischen Versorgungszentren zur Abmilderung der Probleme in der ambulanten psychiatrischen Versorgung geführt werden, die zu einer Entspannung der Situation führen könnten.
Auch die schwierige finanzielle Situation der Kommunen zwingt zum Teil zu Entscheidungen zulasten der Ausstattung der psychiatrischen Versorgung sozialpsychiatrischer Dienste.
In dem vorliegenden Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS werden ferner einige Aussagen des Berichts des Psychiatrieausschusses zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen besonders hervorgehoben. Die Fragen, zu denen sich die Antragsteller bereits im Vorfeld der Ausschussberatung eine zusätzliche schriftliche Stellungnahme der Landesregierung wünschen, sind bereits jetzt, unabhängig vom Bericht des Psychiatrieausschusses, Gegenstand laufender Erörterungen im Landtag und in den Ausschüssen.
Beispielhaft sei auf den Antrag auf Selbstbefassung gemäß § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung durch den Abgeordneten Herrn Dr. Eckert im Ausschuss für Gesundheit und Soziales vom 30. September 2004 verwiesen. Seitdem wird durch mein Haus regelmäßig, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16. September 2005 unter Tagesordnungspunkt 4 unter der Überschrift „Veränderungen im System der Entgeltberechnung für Behinderteneinrichtungen in Sachsen-Anhalt“ über den aktuellen Stand der Verhandlungen zum Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII berichtet.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die beiden aktuellen Kleinen Anfragen vom 20. Oktober 2005 des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert zur Umstrukturierung vorhandener Angebote in der Behindertenhilfe verweisen, die in Kürze beantwortet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Übrigen sei mir ein weiterer grundsätzlicher Hinweis an die Adresse der Antragstellerin erlaubt. Nach meinem Eindruck werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen überschätzt. In erster Linie tragen die Einrichtungsträger die Verantwortung für das Angebot und die Praxis der Behindertenhilfe.
Wenn es zum Beispiel darum geht, behinderten Menschen zu helfen, die derzeit in Heimen leben, aber nach ihrem individuellen Hilfebedarf auch ambulant in der eigenen Wohnung betreut werden könnten, kann das Land lediglich die Rahmenbedingungen so verändern, dass ein Übergang in die ambulante Betreuungsform möglich wird. Ob dieser Weg hin zu einem selbstbestimmten Leben der betroffenen Menschen dann im Einzelfall gegangen wird, ist aber wesentlich von der Haltung des Einrichtungsträgers abhängig.
Einige Träger sind hierbei sehr kooperativ; anderen - auch aus dem Bereich der freien Wohlfahrtspflege - ist aber offenbar mehr am Erhalt ihrer stationären Plätze und der damit verbundenen Einnahmen gelegen als an der Schaffung eines differenzierten und bedarfsgerechten Hilfeangebots für behinderte Menschen.
Über den Aspekt einer neuen Landespsychiatrieplanung wurde in den vergangenen Jahren wiederholt diskutiert. Es bleibt aber festzustellen, dass es über die im Krankenhausgesetz fixierte Planung der stationären Versorgung hinaus auch in den Bereichen der Psychiatrie und der Psychosomatik keine rechtliche Grundlage für eine verbindliche Planung gibt. Vielmehr wurde die Einführung von Wettbewerbs- und Marktaspekten auch vor dem Hintergrund der europäischen Sozialpolitik vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich gewünscht und zum Beispiel im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes, aber auch in den verschiedenen Gesetzen zu Reformen im Gesundheitswesen verankert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum also jetzt dieser Antrag? Die Landesregierung und mein Haus berichten regelmäßig in den Ausschüssen über die Ursachen der Entwicklungen in der Behindertenhilfe. Die Abgeordneten erhalten regelmäßig aktuelle Informationen.