Angelika Hunger
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ganz zu Protokoll geben möchte ich meine Rede doch nicht. Dazu ist mir ein Aspekt viel zu wichtig. Ich werde mich dennoch relativ kurz fassen.
In Sachsen-Anhalt hat sich in der Entsorgungswirtschaft einiges getan, nachdem bereits vor einer ganzen Reihe von Jahren durch die Ankündigung der Änderung der TA Si und der Abfallablagerungsverordnung klar war, dass ab dem 1. Juni 2005 eine Ablagerung von Abfällen ohne Vorbehandlung nicht mehr möglich sein würde. Die Errichtung thermischer Behandlungsanlagen erlebte in unserem Land einen Boom, der auch heute noch andauert. Diesen Prozess haben wir sehr kritisch begleitet aus Gründen, auf die ich später noch kommen möchte.
Die Kapazität dieser Anlagen sichert auf alle Fälle die Behandlung des Abfalls aus öffentlich-rechtlicher Hand in Sachsen-Anhalt. Die Landkreise haben die nötigen Verträge abgeschlossen. Gleichzeitig blieb aber noch viel Platz für weitere Mengen wie eben Gewerbemüll. Offensichtlich wurden diese Verträge aber nicht abgeschlossen.
Nun kann man über die Frage spekulieren, warum nicht. Vielleicht, weil man auf sinkende Preise bei nicht ausgelasteten Anlagen hoffte oder auf Ausnahme- und Übergangsregelungen zur Ablagerung. Also wurden diese Kapazitäten mit Abfall aus anderen Bundesländern gefüllt und die Firmen aus Sachsen-Anhalt haben nun das Nachsehen und keine Entsorgungskapazitäten - eine Situation, die sicher unbefriedigend ist, aber aus falschen unternehmerischen Entscheidungen resultiert.
Es ist nahezu unmöglich, aus den Daten der Abfallbilanz und den Angaben des Statistischen Landesamtes, die zudem aus dem Jahr 2003 stammen, schlüssige Angaben über Art und Ausmaß des Müllnotstandes zu gewinnen. Mir scheinen die in der „Mitteldeutschen Zeitung“ angeführten 700 000 t recht viel. Es gibt auch keinen Aufschluss darüber, welche Firmengruppen genau betroffen sind.
Erst wenn diese schlüssigen Angaben vorliegen, kann über eventuell notwendige Maßnahmen entschieden werden, obwohl es nicht Aufgabe der Politik sein kann, solche unternehmerischen Fehlentscheidungen zu reparieren. Einer Berichterstattung der Landesregierung werden wir deshalb zustimmen. Eine Errichtung von Zwischenlagern sehen wir sehr kritisch.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit aber noch auf einen anderen Aspekt dieses Themas lenken. Aus der Abfallbilanz wird deutlich, dass verschiedene Arten von Abfall, zum Beispiel der besonders überwachungsbedürftige Abfall, immer noch steigende Mengen aufweisen. Herr Sachse sprach in seiner Rede sogar von einer Verdoppelung der Menge bei verschie
denen Abfallarten. Ich möchte dazu aus dem Abfallgesetz des Landes zitieren. Darin heißt es in § 1:
„Ziel des Gesetzes ist es, im Einklang mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die abfallarme Kreislaufwirtschaft zu fördern und die umweltverträgliche Abfallbeseitigung zu sichern. Dazu gehört insbesondere“
- an erster Stelle! -
„1. die Entstehung von Abfällen in ihrer Menge so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung),“
- und erst an fünfter Stelle! -
„5. nicht verwertbare oder nicht weiter zu behandelnde Abfälle gemeinwohlverträglich zu beseitigen“.
Dieses Ziel ist offenbar bei sehr vielen aus den Augen geraten. Deshalb muss die derzeitige angespannte Situation noch viel mehr dazu genutzt werden, ernsthaft über weniger Abfall nachzudenken und zum Beispiel den sinkenden spezifischen Materialeinsatz immer wieder anzumahnen und vielleicht auch zu fördern.
Frau Ministerin Wernicke ließ der Presse am 10. Juni 2003 unter der Überschrift „Umweltministerin Wernicke will Nachhaltigkeitsprinzip breiter verankern“ Folgendes mitteilen - ich zitiere -:
„Es ist eben kein Widerspruch, Potenziale auszuschöpfen und dennoch Ressourcen zu schonen. Knapp 120 Unternehmen, Vereine und Verbände der Wirtschaft nehmen an der Umweltallianz teil, deren Kern die Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Ressourcenschonung ist.“
Ich weiß, diese Pressemitteilung ist recht alt und inzwischen redet die Ministerin auch mehr von Ressourcennutzung. Es wäre aber trotzdem mehr als an der Zeit, diesen Aspekt der Ressourcenschonung noch mehr ins Zentrum der Umweltallianz zu stellen.
Vielleicht brauchen wir dann nicht mehr über einen Müllnotstand nachzudenken, weil einfach immer weniger Müll da ist.
Zu dem Änderungsantrag möchte ich noch beantragen, dass wir über die einzelnen Absätze getrennt abstimmen. Für den zweiten Absatz möchte ich außerdem eine Anfügung beantragen. An diesen Absatz soll bitte der folgende Satz angehängt werden:
„Dabei soll sie sich dafür einsetzen, dass in diesem Lösungsweg mehr Anstrengungen zur Vermeidung von Abfällen unternommen werden.“
Recht schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine ausführliche Würdigung des Anliegens des Umweltinformationsgesetzes ist bereits bei dessen erster Beratung im November 2005 erfolgt. Ich halte die Möglichkeit für die Bürger, breitere Informationen über die Daten und Zusammenhänge, die in den Behörden ermittelt werden, bekommen zu können, für ein unverzichtbares Recht in einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb ist es nur zu begrüßen, wenn diese Möglichkeiten durch entsprechend ausgestaltete Gesetze weiter ausgebaut werden. Ich denke hier auch an das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und das Umweltrechtsbehelfsgesetz, die, wenn auch schon wieder verspätet, im Bund auf dem Weg sind.
Das Umweltinformationsgesetz sollte diesen Anspruch, die Informationsmöglichkeiten der Bürger maximal zu fördern, auch erfüllen. Leider liegt uns aber nach den Beratungen in den Ausschüssen nur der gleiche Entwurf wie zur ersten Beratung vor, wenn ich einmal von einer stilistischen Korrektur im Gesetzestext absehe.
Dieser bürgerunfreundlich formulierte Entwurf fordert den Bürger nicht auf, seine Rechte in Anspruch zu nehmen, er schreckt ihn eher ab. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen sind ihrer Intention, einen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von EU-Richtlinien oder Bundesgesetzen nicht auszunutzen, voll gefolgt. Es bleibt also bei den Kritikpunkten, die wir bereits geäußert haben und von denen ich zwei noch einmal nennen möchte.
Erstens. Es fehlt eine klare und unmissverständliche Begriffsbestimmung, wer informationspflichtig ist. Hier muss erst das Bundesgesetz zu Rate gezogen werden; dass es anders geht, hat zum Beispiel der Stadtstaat Bremen bewiesen.
Zweitens. Der in der EU-Richtlinie angeregte regionale Umweltzustandsbericht ist für die Landesregierung kein Thema. Diesen Umsetzungsspielraum will sie nicht nutzen.
Ich möchte noch einen dritten Punkt der Kritik hinzufügen. Eine Sozialklausel bei den Gebühren, so wie sie das seit Anfang dieses Jahres gültige Informationsfreiheitsgesetz des Bundes enthält, hätte die Bürgerfreundlichkeit dieses Gesetzes deutlich verbessert.
Noch einmal knapp zusammengefasst: Wir begrüßen jedes Gesetz, das den Einzelnen durch Informationsmöglichkeiten zum mündigen Bürger macht. Diesen bürgerunfreundlichen Entwurf lehnen wir aber ab. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Fakt und einer Vision beginnen. Zunächst zu dem Fakt: Die Sonne liefert der Erde jährlich 219 000 Billionen Kilowattstunden Energie. Das ist natürlich eine Zahl, unter der man sich nicht viel vorstellen kann. Das ist etwa das 3 000fache der Energie, die heute von der Weltbevölkerung verbraucht wird.
Nun zu der Vision: Eigentlich fehlt nur noch eines: mehr Menschen, die ihren Kopf anstrengen und Lösungen finden, um diesen Schatz zu heben und nutzbar zu machen. Preisdiskussionen könnten wir ad acta legen und einen großen Beitrag zum Klimaschutz gäbe es quasi dazu.
Wäre es nicht ein gutes Ziel für Frühaufsteher, hierbei nach Kräften mitzutun und im Land Wissen und Technologien zu entwickeln?
Aber kehren wir in die Realität zurück und sehen wir uns die Entwicklung des Energiemarkts in Deutschland an. Im Jahr 1998 zahlten die deutschen Haushalte monatlich noch 160 € für Heizung, Strom und Benzin. Fünf Jahre später waren es schon 202 €, also rund ein Viertel mehr.
Seit dem Beginn dieses Jahres sind die Energiepreise in der gesamten Bundesrepublik nicht aus den Schlagzeilen gekommen. Waren es zunächst die Benzin- und Dieselpreise, die kontinuierlich kletterten, folgten im Sommer die Stromanbieter mit Ankündigungen von Preiserhöhungen und gleich danach die Gasversorger, die für Oktober die nächste Steigerung ankündigten.
Kaum war diese wirksam, setzten sie gleich noch einen drauf und läuteten die nächste Runde für den Beginn des nächsten Jahres ein. Als Begründung mussten stets der hohe Einkaufspreis und die Belastungen durch die erneuerbaren Energien herhalten. Wie der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft meldete, rechnen einige Anbieter sogar den Börsenwert ihrer CO2Zertifikate, die sie kostenlos bekommen haben, in den Preis mit ein.
Gleichzeitig kann man dann die Ergebnisberichte lesen. So hat zum Beispiel Vattenfall in den ersten neun Monaten dieses Jahres sein Betriebsergebnis in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 39,9 % auf etwa 7,6 Milliarden Kronen gesteigert. EnBW meldete für drei Quartale 2005 einen Überschuss von 504 Millionen €. Das sind 167 % mehr als im Vorjahr.
Angesichts solcher Zahlen ist es mehr als offensichtlich, dass es nicht um Kostendeckung geht, sondern ein umfangreicher Extraprofit realisiert wird oder, etwas laxer formuliert, satte Abzocke im Spiel ist. Man kann also wirklich nur allen Kunden raten, den Empfehlungen der Verbraucherschützer zu folgen und Widerspruch gegen die Energierechnungen einzulegen und so den Druck zur Offenlegung der wirklichen Kosten zu erhöhen.
Es bleibt abzuwarten, ob die nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz tätig gewordene Regulierungsbehörde, die seit dem 1. Januar 2005 an der Prüfung der Anträge auf Genehmigung der Netznutzungsentgelte arbeitet, bei den Preisen ebenfalls für mehr Klarheit sorgen kann. Ich habe meine Zweifel daran, ob zum Beispiel auf dem
von vier Unternehmen beherrschten Strommarkt wirklich Senkungen des Preises durchgesetzt werden können, zumal das Netznutzungsentgelt nur etwa ein Drittel des Preises ausmacht.
Es ist trotzdem nur zu begrüßen, dass sich das Bundeskartellamt im Gassektor für die Veränderung langfristiger Lieferverträge stark gemacht hat und dass diese Bemühungen um mehr Transparenz von der EU aufmerksam verfolgt und unterstützt werden.
Ich möchte jetzt nicht weiter auf die Verantwortung der Bundesregierung für das dank des andauernden politischen Vakuums in Berlin nahezu ungebremste Agieren der Energiewirtschaft eingehen. Die Auseinandersetzung damit wird mit Sicherheit die Linkspartei.PDS-Bundestagsfraktion führen.
Ich möchte aber feststellen, dass die Preise für Öl und Gas in Zukunft trotz aller Regulierungsbemühungen steigen werden. Der erste Grund dafür ist die weltweit rasant steigende Nachfrage nach diesen nicht unendlich verfügbaren Gütern. Den zweiten Grund habe ich bereits genannt: die in dieser Marktsituation mögliche massive Realisierung von Extraprofit. Auch deshalb muss es in Zukunft verstärkt heißen: weg von fossilen Energiequellen!
Deshalb sollte es uns interessieren, was die Landesregierung in Sachsen-Anhalt getan hat, um hier im Land auf die Entwicklung im Energiemarkt zu reagieren und Lösungen für eine zeitgemäße Energiebereitstellung und -nutzung zu fördern.
Vergleicht man die Preise verschiedener Strom- und Gasanbieter in Ost und West, wird deutlich, dass im Osten oft um ca. 30 % höhere Preise verlangt werden und dazu noch häufiger Preissteigerungen angesagt sind. Erst kürzlich informierte uns ein mittelständischer Unternehmer, der in Ost und West produziert, darüber, dass sein Gasversorger hier den Preis in einem Jahr um fast 35 % erhöht habe, während er an seinem anderen Standort mit knapp 5 % mehr belastet worden sei. Ähnliches gilt auch für den Strompreis.
In Rheinland-Pfalz hat die Landeskartellbehörde gegen acht regionale Versorger wegen des Verdachts überhöhter Preise ein Verfahren eingeleitet. In Sachsen-Anhalt habe ich noch nichts über das Tätigwerden einer solchen Behörde gehört, obwohl im Energiekonzept kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als ein Handlungsschwerpunkt aufgeführt ist.
Das Energiekonzept der Landesregierung stammt übrigens aus dem Jahr 2003. Die Landesregierung sollte in den Ausschüssen darüber berichten, was davon bereits umgesetzt worden ist und welche Schwerpunkte oder Ziele eventuell präzisiert werden müssten.
In der Regierungserklärung unseres Wirtschaftsministers ist unter dem Stichwort Energie außer der bitteren Klage über die Bundesregierung und ihre Gesetze, die erneuerbare Energien förderten und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Landes gefährdeten, nichts zu finden.
Herr Minister, auch Ihr neuerlicher Kampf gegen Windmühlen zeigt, dass Sie den Zeichen der Zeit deutlich hinterherreiten. Sicherlich gibt es Grenzen für die Errichtung von Windenergieanlagen, die sich aus dem Schutz von Mensch und Natur ergeben. Diese Grenzen sind in den Gesetzen und Verordnungen des Landes auch deutlich gezogen.
Wenn sich aber in diesen Grenzen die Windenergieerzeugung im Land so positiv entwickelt, innovative Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden und auch noch zur Vermeidung des CO2-Ausstoßes und damit zum Klimaschutz beigetragen wird, sollte das für einen Wirtschaftsminister ein Anlass zur Freude und nicht zur Miesmacherei sein.
In der Regierungserklärung der Umweltministerin findet sich ein wenig mehr zum Thema Energie. Es bleibt aber auch unter Klimaschutzaspekten in einer sehr schmalen Spur. Sie setzt beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf nachwachsende Rohstoffe und verweist auf den Biomassekatalog aus dem Jahr 2002, der einen guten Überblick über Potenziale und Nutzungsbedingungen gibt.
Inzwischen gibt es im Land vielfältigste Initiativen zur Nutzung von Biomasse, von Holzheizkraftwerken über Biogaserzeugung mit Verstromung bis zu Bioethanolanlagen oder Biodieselerzeugung. Diese Tendenz ist nur zu begrüßen, sorgt sie doch gerade im ländlichen Raum für Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten. Das trifft genauso für kleine Photovoltaikanlagen zu, die im ländlichen Raum entstehen.
Wenn es aber um den Anschluss der Biomassestromanlagen an das Netz geht, beginnen in unserem Land überdurchschnittlich oft die Probleme mit der nicht genehmigten Einspeisung, die mit dem überlasteten Netz begründet wird. Nun ist die fachliche Begründung in diesem Rahmen sicher nicht zu diskutieren, obwohl mir die einzuspeisenden Mengen im Vergleich zur transportierten Energiemenge doch recht gering erscheinen.
Außerdem finde ich es schon bemerkenswert, dass in einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Einspeisung von Energie die Anwälte eines großen nordischen Energiekonzerns schon im Sommer dieses Jahres damit argumentierten, dass angesichts der politischen Situation das Gesetz über erneuerbare Energien abgeschafft werden wird und somit das Anschlussrisiko auf ihre Mandanten fallen würde, und dass sie mit dieser Argumentation sogar noch Erfolg haben.
In dieser Situation hätte ich erwartet, dass die Landesregierung die Interessen ihrer Bauern und Energiewirte vertritt und sich zumindest moderierend und im öffentlichen Bekenntnis für sie eingesetzt hätte.
Leider singt sie aber das Lied von den überlasteten Netzen mit. Auf keinen Netzbetreiber ist der Strom aus erneuerbaren Energien erdrutschartig zugekommen. Der Netzausbau ist schlicht verschlafen oder, besser gesagt, ausgesessen worden.
Was die Kosten betrifft, erinnere ich an den Beginn meiner Ausführungen zu den Extraprofiten.
Eine solche Moderation würde ich mir auch für die Bioethanolproduzenten wünschen, die mit Absatzproblemen kämpfen, obwohl die Beimischung zu Benzin bereits in einer EU-Verordnung gefordert wird, die allerdings erst bis zum Jahr 2009 umzusetzen ist.
Wäre es nicht ein Zeichen von Zukunftsfähigkeit, wenn dies in Sachsen-Anhalt, zum Beispiel im Rahmen der
Umweltallianz, früher umgesetzt werden würde? Was will die Landesregierung tun, um bei der Q-Cells AG nicht nur bunte Inbetriebnahmebänder durchzuschneiden, sondern auch die Anwendung dieser Technologie in Sachsen-Anhalt zu fördern? Wo bleibt die Beispielwirkung der Landesregierung bei der Nutzung erneuerbarer Energien? Was hat sie zur Energieeinsparung in ihren Liegenschaften getan? Warum sperrt sie sich dagegen, in der Bauordnung Kommunen auf örtliche Bauvorschriften zu orientieren, die zum Beispiel die Nutzung regenerativer Energien fordern?
Ich denke, die Beantwortung dieser Fragen gibt genug Stoff für eine Diskussion in den Ausschüssen für Wirtschaft und für Umwelt. Ich möchte den Kreis zum Beginn meiner Ausführungen schließen. An der Nutzung regenerativer Energien führt schon wegen der Endlichkeit der Vorräte an fossilen Brennstoffen kein Weg vorbei. Die Lagerstätten werden immer mehr zum Ziel kriegerischer Auseinandersetzungen.
Aber es ist wohl ziemlich unmöglich, um Wind oder Sonne Krieg zu führen. Schon deshalb sind diese beiden die nachhaltigsten und auch billigsten Energieformen, die den Menschen zur Verfügung stehen. Wer sie am besten nutzen kann, wird immer einen Vorsprung haben. Dafür würde es sich auch im Land Sachsen-Anhalt lohnen, etwas früher aufzustehen. - Danke.
Ich denke, wir sollten die Diskussion im Ausschuss fortsetzen. Wenn alle dafür sind, dass wir das Thema im Ausschuss diskutieren, ist es doch in Ordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund des Holzeinschlages im Naturschutzgebiet Auenwald Plötzkau im Landkreis Bernburg frage ich die Landesregierung:
1. Worin bestand und besteht die Notwendigkeit, im Naturschutzgebiet Auenwald Plötzkau einen forcierten Holzeinschlag zu betreiben, und wie trägt dieser Holzeinschlag zur Aufwertung des Naturschutzgebietes, das gleichzeitig auch FFH- und Vogelschutzgebiet ist, bei?
2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um eine mögliche weitere Zerstörung des Plötzkauer Auenwaldes und ähnlicher Naturschutzgebiete des Landes zu verhindern?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Zusammenwachsen der Nationalparke im Harz hat dieses Parlament seit der ersten Legislaturperiode beschäftigt. Es ist zu begrüßen, dass wir bald nur noch einen Nationalpark haben werden, um den sich Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gleichermaßen sorgsam kümmern wollen. Insofern ist sicher auch der Ministerin Frau Wernicke Dank dafür zu sagen, dass sie diesen Prozess weiter vorangetrieben hat.
Auch die PDS hat diesen Prozess immer konstruktiv drängend begleitet. Ich möchte die verschiedenen Etappen der mehr oder weniger intensiven Bemühungen jetzt nicht erläutern, sondern möchte Sie diesbezüglich auf die Rede unseres Kollegen Kasten vom Juni 2003 verweisen, in der er diesen Prozess und seine Hürden und Schwierigkeiten recht ausführlich beschrieben hat. Er hat darin auch auf Probleme bei der Erarbeitung eines gemeinsamen Nationalparkgesetzes aufmerksam gemacht.
Dieses neue Gesetz liegt uns nun als Entwurf in deutlich niedersächsischer Handschrift vor und wir finden viele der damaligen Befürchtungen bestätigt. Es bleibt mit vielen unbestimmten Formulierungen in seiner Klarheit deutlich hinter dem jetzt gültigen sachsen-anhaltinischen Gesetz zurück. Ich möchte nur auf drei Stellen eingehen, an denen das signifikant ist.
Die eine Problematik ist bereits besprochen worden. Es geht um das Abgehen von den Begriffen „Kernzone“ und „Naturzone“ und das Einführen der neuen Begriffe „Naturdynamikbereich“ und „Naturentwicklungsbereich“. Wenn Kernzonen Bereiche der Naturruhe ohne wirtschaftsbestimmte Ressourcennutzung und ohne Management sind, Naturdynamikbereiche dagegen Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, dann sind das wohl auch inhaltliche Unterschiede. Ähnliche Unterschiede finden sich übrigens auch in der Formulierung des Schutzzweckes.
Ob die Definition der Nutzungsbereiche mit der internationalen Zielstellung der IUCN für Nationalparke konform
geht, möchte ich bezweifeln. Aber die Anhörung zum Gesetzentwurf kann darüber noch Aufschluss geben. Im Übrigen würde ich mich der Bewertung von Herrn Oleikiewitz anschließen.
Ob das Schutzziel für den Nationalpark erreicht werden kann, hängt nicht zuletzt von den Schutzvorschriften ab. Dazu gab es im jetzt gültigen Gesetz eine Liste von Handlungen, die im Nationalpark untersagt sind. Diese Liste ist im vorliegenden Entwurf in § 7 deutlich gekürzt und unschärfer formuliert. Zum Beispiel findet sich das Verbot, außerhalb festgelegter Gebiete Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen, nicht wieder. Darf man nun auf jedem Waldweg mit einem mobilen Kiosk rechnen?
§ 18 regelt die Aufgaben der Nationalparkverwaltung. Entgegen der jetzt gültigen Regelung wird ihr dort nur die Aufgabe der unteren Naturschutz-, Forst- und Jagdbehörde übertragen, die der oberen Behörde aber nicht. Wir halten eine Beibehaltung der gültigen Regelung für richtig, um auch weiterhin die Kompetenz in einer Hand zu bündeln. Ich weiß, dass das problematisch sein kann, da Niedersachsen ein anderes Verwaltungssystem hat, das nur zweistufig ist. Aber ich denke, es muss eine Regelung gefunden werden.
Meine Damen und Herren! Neben diesen explizit genannten Punkten gibt es natürlich noch weitere, bei denen wir einen deutlichen Beratungsbedarf im Ausschuss sehen. Als Stichworte seien hier die Formulierung des Schutzzweckes, die Strukturierung des Nationalparkbeirates, die Gestaltung des Nationalparkplans und die Regelungen zur Waldbewirtschaftung genannt.
Im Rahmen dieser Beratungen wird sicherlich auch das Personalkonzept eine Rolle spielen müssen; denn nur eine fachlich kompetente Mannschaft kann die Entwicklungsziele des Nationalparks auch umsetzen. Das gilt genauso für die entsprechende finanzielle Ausstattung des Nationalparks, ohne die jedes noch so gute Gesetz ein Papiertiger bleibt.
Meine Damen und Herren! Nationalparke sind die Edelsteine in der Naturausstattung eines Landes. Sie brauchen Gesetze, mit denen sie durch einen behutsamen Feinschliff so geschützt werden, dass ihr Glanz dauerhaft erhalten bleibt. Arbeiten wir im Umweltausschuss daran, den Gesetzentwurf in diesem Sinne zu entwickeln. - Danke schön.