Protokoll der Sitzung vom 19.01.2006

Unser Antrag, dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückgezogen und grundlegend überarbeitet werden soll, ist nach wie vor aktuell. Insofern kann ich nur sagen, werte Kolleginnen und Kollegen: Keine Aussage ist auch eine Aussage.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS wird die Beschlussempfehlung ablehnen, auch wenn wir natürlich dem neu gewählten Landtag einen entsprechenden Antrag vorlegen werden in der Hoffnung, dass es dann nicht schon zu spät ist. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab, der empfiehlt, den ursprünglichen Antrag für erledigt zu erklären. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion der Linkspartei.PDS. Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.

Wir hatten ursprünglich noch zwei Tagesordnungspunkte für heute vorgesehen. Für beide reicht die Zeit nicht mehr, aber für den kürzeren. Deswegen rufe ich jetzt noch den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Gesetz über die Eingemeindung in die Stadt Gommern und Gesetz über die Eingemeindung in die kreisfreie Stadt Dessau - LVG 14/05

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/2565

Ich bitte Herrn Wolpert, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Verfassungsbeschwerde mit dem

Aktenzeichen LVG 14/05 wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übergeben.

Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Herr Dr. Gerd-Heinrich Kemper, verweist in seinem Schreiben vom 8. November 2005 auf die Artikel 51 Abs. 2 und 40 Abs. 1 der Landesverfassung. Gemäß dem Landesverfassungsgerichtsgesetz wird dem Landtag Gelegenheit gegeben, sich zur vorliegenden Verfassungsbeschwerde bis zum 31. Januar 2006 zu äußern.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die vom Landesgesetzgeber am 21. Dezember 2004 beschlossenen und am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Eingemeindungen der bisher im Kreisgebiet des Landkreises Anhalt-Zerbst gelegenen Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau in die außerhalb des Kreisgebietes des Landkreises Anhalt-Zerbst gelegene Stadt Gommern einerseits und gegen die Eingemeindung der Gemeinden Brambach und Rodleben in die kreisfreie Stadt Dessau andererseits.

Die Eingemeindungen erfolgten im Vorfeld eines nur wenige Monate später eingeleiteten Kreisgebietsneugliederungsverfahrens, durch das inzwischen der Landkreis Anhalt-Zerbst als Gebietskörperschaft aufgelöst wurde. Ergebnis dieser Kreisgebietsneugliederung ist es, dass das Kreisgebiet des Landkreises Anhalt-Zerbst in drei Teilflächen aufgeteilt und diese mit den angrenzenden Landkreisen bzw. der kreisfreien Stadt Dessau vereinigt werden.

Nach Auffassung des Beschwerdeführers bedeutet dies der Sache nach eine Zerschlagung des im Juni 1993 gebildeten Landkreises Anhalt-Zerbst. Dies sei offenkundig auch von Beginn an Absicht der Regierung gewesen. Diese Absicht sei weder in der Begründung des mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Gesetzes zum Ausdruck gekommen, noch sei sie in den Anhörungsverfahren zu diesen detailliert offen gelegt worden.

Der Beschwerdeführer trägt weiterhin vor: Der Innenminister habe zwar in der Presse über die Grundzüge einer Kreisgebietsneugliederung informiert, aber weder er noch die Landesregierung hätten in dem Anhörungsverfahren zu den Eingemeindungsgesetzen ihre Konzepte für eine künftige Landkreisgebietsregelung vorgelegt. Dies sei aber nach Artikel 2 Abs. 3 sowie nach den Artikeln 87 und 90 der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt geboten gewesen, da mit der Ausgliederung der Gemeinden Dornburg, Ladeburg und Leitzkau sowie Brambach

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Vielleicht können Sie ein wenig ruhiger sein. Sie verstehen sonst die ganzen Paragrafen nicht.

(Heiterkeit bei der SPD - Minister Herr Dr. Daeh- re: Der war gut!)

- wie gesagt, die Hoffnung stirbt zuletzt; wo war ich stehen geblieben? Bei Brambach - und Rodleben aus dem

Kreisgebiet des Beschwerdeführers bereits wesentliche Vorentscheidungen für die beabsichtigte Auflösung des Beschwerdeführers als Gebietskörperschaft und die Aufteilung seines Kreisgebiets auf die angrenzenden Kreise und die kreisfreie Stadt Dessau getroffen worden seien.

Nach der Auffassung des Beschwerdeführers habe der Gesetzgeber mit den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Einzelfallgesetzen in das beim Verwaltungsgericht Dessau anhängige Klageverfahren eingegriffen und dadurch in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise den Rechtsschutz des Beschwerdeführers in diesem verwaltungsgerichtlichen Verfahren verkürzt.

Infolge der Ausgliederung der vorgenannten Gemeinden aus dem Gebiet des Beschwerdeführers, so der Beschwerdeführer weiter, sei dessen Kreiseinwohnerzahl so stark vermindert worden, dass sie dem zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Gesetze noch gültigen Leitbild des Landesgesetzgebers aus dem Jahr 1992, das von einer Kreiseinwohnerzahl zwischen 100 000 und 120 000 ausging und Ausnahmen nur bis zu einer Größe von 80 000 zuließ, nicht mehr entsprochen habe. Dadurch sei die verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstverwaltungsautonomie des Landkreises verletzt worden.

Der Beschwerdeführer beantragt festzustellen, dass die §§ 1 bis 3 des Gesetzes über die Eingemeindung in die Stadt Gommern sowie die §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Eingemeindung in die kreisfreie Stadt Dessau, jeweils vom 21. Dezember 2004, verfassungswidrig und nichtig sind.

Sehr verehrte Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner 48. Sitzung am 11. Januar 2006 mit der Verfassungsbeschwerde befasst und empfiehlt dem Landtag einstimmig, keine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Danke für Ihre halbwegs ordentliche Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir können somit über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2565 abstimmen. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Dennoch ist es einstimmig so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 71. Sitzung des Landtages angekommen. Die morgige 72. Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit dem Tagesordnungspunkt 2, also mit den beiden Aktuellen Debatten. Danach folgen die Tagesordnungspunkte 15 und 17.

Ich schließe die heutige Sitzung nicht ohne noch einmal daran zu erinnern, dass wir um 18 Uhr zur Gründungsveranstaltung der Stiftung Behindertensport im Gebäude der NordLB eingeladen sind. Dort sehen wir uns alle gleich wieder.

Schluss der Sitzung: 17.53 Uhr.