Wie alle involvierten Minister und Staatssekretäre zu Protokoll gaben, haben sie sich darauf verlassen, dass der Apparat korrekt arbeitet. Dieses Vertrauen setzt aber voraus, dass der Apparat auch seinen Informationspflichten nachkommt. So hätte beispielsweise in der Leitungsvorlage vom 8. April 2003 darauf hingewiesen werden müssen, dass eine Weisung zur grundsätzlichen Ausschreibung von externen Leistungen im MK seit dem 21. Januar 2000 besteht. So hätte der Apparat auch eine grundsätzliche Entscheidung der Leitung herbeiführen können, dass man die externen Arbeiten für die Hochschulentwicklungsplanung und die sich daraus ergebenden Aufträge über einen Rahmenvertrag beispielsweise an eine andere Firma vergibt.
Auf der anderen Seite wird deutlich, dass auch Hausleitungen verpflichtet sind, kritische Fragen zu stellen. Das haben die Zeugen Dr. Harms und Dr. Eichler in ihren früheren Positionen getan. Die Gesamtverantwortung der Hausleitung liegt nämlich nicht nur darin, auf eine Bringeschuld der Mitarbeiter zu bauen, sondern auch darin, den Fortgang eines Projektes zu verfolgen und mögliche Probleme zu identifizieren.
Meine Damen und Herren! Bei dem Fall Limsa handelt es sich um zwei Verträge, die innerhalb einer relativ engen Zeitspanne mit dem gleichen Vertragspartner geschlossen wurden und die zusammen einen Nettoauftragswert von 200 000 € überschritten. Das Ergebnis der Zeugenvernehmungen hat gezeigt, dass Verstöße bei der Vergabe beider Aufträge vorlagen.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Fall fanden keine vernünftigen Ausschreibungen statt. Weder gab es eine auch nur annähernd nachvollziehbare Aufgabenbeschreibung noch ein vergleichbares Verfahren.
Über die Antikorruptionsrichtlinie des Landes setzte man sich hinweg, indem weder in die inhaltliche noch in die haushaltsrechtliche Abwicklung die nach den internen Regelungen Zuständigen des MF eingebunden wurden. Eine saubere Nachprüfung wurde zudem durch eine mangelhafte Dokumentation des elektronischen Schriftverkehrs, aber auch durch Vermerke, die augenscheinlich falsch datiert waren, erschwert.
Einzigartig - und darin liegen auch unsere Bauchschmerzen bei dem Bericht begründet - ist im Vergleich zu den anderen untersuchten Fällen nach unserer Meinung der in den Limsa-Akten durch den Geschäftsführer vorgenommene Versuch, nach Absprache mit der Hausleitung durch Aktenbereinigung ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu konstruieren. Mittels einer an einem Sonntagnachmittag mit der Wichtigkeit „hoch“ versehenen Mail direkt an den Staatssekretär sollte dies auf den Weg gebracht werden. - Ein Punkt, der sich nach dem Mehrheitswillen in dem Ausschussbericht leider so deutlich nicht niedergeschlagen hat.
Die Leitung des MF hat zudem die Öffentlichkeit über den Zeitpunkt, zu dem sie vom Abschluss des ersten Beratervertrages erfahren hat, falsch informiert. In der Pressemitteilung vom 4. März 2004 heißt es, die Leitung habe seit Dezember 2003 von der Existenz der Beraterfirma gewusst. Diese Aussage ist eindeutig falsch. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass spätestens am 19. November 2003 der Abschluss eines Vertrages bei Staatssekretär Koehler bekannt war.
Insgesamt macht der Vorgang deutlich, dass die Qualifikation des Leiters der Limsa in Bezug auf die Geschäftsführung infrage zu stellen ist. Unabhängig davon, dass er bereits seit vielen Jahren für die Liegenschaften des Landes zuständig ist und das Beachten der Grundsätze zur Korruptionsbekämpfung eine Rotation auf dieser Position längst notwendig gemacht hätte, würde es der Landesregierung gut anstehen, eine so wichtige Position auszuschreiben. Die Tatsache, dass offensichtlich daran nicht gedacht ist, gibt zu den umfangreichsten Vermutungen über Abreden Anlass, für die es allerdings keine Zeugen gibt.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat seine Arbeit abgeschlossen. Inwieweit damit das künftige Verwaltungshandeln beeinflusst wird, muss auch in den folgenden Wahlperioden im Blickfeld dieses Hauses bleiben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin trotz der Vielzahl von Fragen, die wir in den vergangenen Monaten - man kann fast sagen: Jahren - aufgeworfen haben, noch immer davon überzeugt, dass die Mehrzahl der Mitarbeiter des Landes ihre Aufgaben engagiert und korrekt erfüllt. Aber wir haben im Rahmen der Beratungen feststellen müssen, dass dem Vergaberecht und der
Antikorruptionsrichtlinie in unserer Landesverwaltung wenig Bedeutung beigemessen wurde. Um es klar zu sagen: Wir haben keine Anzeichen für Korruption gefunden. Die Mitarbeiter waren vielmehr bestrebt, möglichst schnell Vorgaben der Landesregierung und ihrer Vorgesetzten umzusetzen, sozusagen unbürokratisch zu handeln.
Aber genauso wenig, wie wir alle über Rot fahren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung missachten dürfen, wenn wir es mal eilig haben, dürfen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes geltende Vorschriften außer Acht lassen, auch wenn die Arbeit noch so drängt. Dies wurde in einer Vielzahl der Fälle versäumt, die wir untersucht haben. Ich fürchte auch, dass noch in einer ganzen Reihe von weiteren Fällen innerhalb der Landesverwaltung Ähnliches geschehen ist.
Überraschend war, dass einige der Betroffenen auch während der Befragung im Ausschuss eigentlich noch kein Problembewusstsein hatten und sich immer noch im Recht wähnten. In diesem Zusammenhang sind die Landesregierung und die Verwaltung gefordert, durch Schulungsmaßnahmen, durch Belehrungen, durch Umsetzungen nach der Antikorruptionsrichtlinie und andere Maßnahmen für ein größeres, ein deutlich größeres Problembewusstsein zu sorgen und einen derart laxen Umgang mit geltendem Recht in Zukunft zu vermeiden.
Ein weiterer Punkt, den wir festgestellt haben, ist, dass jede Hausleitung der Verwaltung ausgeliefert ist und kaum noch eine Möglichkeit der Kontrolle hat, wenn Referatsleiter - Herr Rothe hat den Begriff des regierenden Ministerialrates geprägt - ihre eigene Sachbearbeitung machen, die Vorgänge selbst vom Beginn bis zum Ende bearbeiten - was üblicherweise Sachbearbeiter oder Referenten machen - und wenn es auf der anderen Seite Abteilungsleiter gibt, die, vorsichtig gesagt, nicht gerade starke Führungsfunktionen erfüllen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, den Ministern und Staatssekretären in diesem Land brauchen wir für die Zukunft sicherlich nicht mehr zu sagen, dass Vergaberegeln sensibel zu behandeln sind. Es dürfte für die Zukunft klar sein, dass sie nicht einfach der Verwaltung vertrauen können. Es dürfte klar sein, dass zeitlicher Druck, den sie auf die Verwaltung ausüben, auch die Gefahr birgt, dass Vorschriften ignoriert werden. Es dürfte klar sein, dass gerade bei Projekten, die hohe politische Priorität haben, auch das Fragen der Hausleitung nach der Einhaltung von Vorschriften mehr als sinnvoll ist.
Ich hoffe, dass der Ausschuss mit seinen Untersuchungen, mit seinen vielen Befragungen dazu beigetragen hat, die Sensibilität in der Verwaltung für den Umgang mit dem Vergaberecht deutlich zu schärfen. Dann haben sich die langen, manchmal nicht enden wollenden Befragungen und Sitzungen dieses Untersuchungsausschusses gelohnt. Ich glaube, dann hat die Verwaltung auch das Signal verstanden, das wir hier mit einem gemeinsamen Abschlussbericht, mit einem gemeinsamen Votum der Verwaltung geben wollen.
Ich möchte damit schließen, dass auch ich mich herzlich bedanke bei dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der so einiges mit uns aushalten musste, beim Stenografischen Dienst und bei Frau Köhler als Ausschusssekretärin, aber auch beim Ausschussvorsitzenden und bei den Obleuten. Ich denke, das, was wir geschaffen haben, ist schon ein Beispiel für die Kultur hier im Landtag. Ich glaube nicht, dass so viele Parlamente es hin
bekommen, fraktionsübergreifend bei einem derart komplexen Thema, das ja auch einige Chancen bietet, den jeweiligen politischen Gegner in die Enge zu treiben, diesen Weg zu wählen. Aber ich glaube, für die Entwicklung in unserem Land ist es der richtige Weg gewesen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der Linkspartei.PDS. Es spricht Frau Tiedge.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist von allen Dank gesagt worden, nur noch nicht von mir. Deswegen an dieser Stelle zunächst einmal recht herzlichen Dank an den GBD, an den Stenografischen Dienst, natürlich an Frau Köhler und an unseren Ausschussvorsitzenden, der es so einfach, glaube ich, mit uns nicht hatte,
Fast zwei Jahre lang hat sich der Neunte Parlamentarische Untersuchungsausschuss mit der Vergabepraxis bei Beraterverträgen beschäftigt. Auch ich bin froh darüber, dass wir den Bericht mit einem einstimmigen Votum abgegeben haben. Das Pikante an diesem Untersuchungsausschuss war, dass der Ausschuss die Arbeitsweise zweier Landesregierungen untersuchen musste.
Um eventuellen Zwischenrufern zuvorzukommen: Wir haben zwar versucht, als Tolerierungspartner bei politischen Entscheidungen unsere Vorstellungen mit einzubringen. Aber Zugriff oder Einfluss auf die Verwaltungsebene hat man als Tolerierungspartner nun mal nicht. Das ist auch das größte Defizit einer Tolerierung. Aber aufgrund dessen konnten wir zumindest in diesem Punkt dem Untersuchungsergebnis gelassen entgegensehen.
Wer schon einmal Mitglied eines Untersuchungsausschusses war, weiß, wie viel Zeit, Arbeit, vor allem aber auch Nerven so ein Ausschuss kostet. Stundenlange Zeugenvernehmungen haben uns nicht selten den letzten Nerv geraubt, zumal viele Zeugen ganz konkrete Fragen im klassischen Beamtendeutsch beantworteten, wobei ich mir nicht immer sicher war, ob sie ihre Antworten selbst verstanden haben. Ein kleines Beispiel. Hören Sie ruhig zu, es ist sehr aussagekräftig. Ich zitiere:
„Wenn die Hausleitung an dieser Stelle aus guten Gründen zu einer entsprechenden Entscheidung kommt, ist die Hausleitung beteiligt gewesen. Das ist ein logischer Zusammenhang. Wenn die Hausleitung eine Entscheidung trifft, dann trifft die Hausleitung eine Entscheidung.“
Das veranlasste den Ausschussvorsitzenden Herrn Gallert zu der Äußerung, dass er jetzt erfolgreich zurückverwirrt wurde.
Und immer war es dasselbe Spiel: Hoch dotierte Beamte litten plötzlich an kollektiver Amnesie und Unwissenheit. Da fiel dann auch schon mal der Satz von einem leitenden Beamten. - Herr Gallert zitierte ihn bereits; man achte auf die vornehme Ausdruckweise -, die Antikorruptionsrichtlinie sei ihm nicht nahe gebracht worden.
Im normalen Leben gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Im Leben von hochrangigen Beamten scheint dieser Grundsatz außer Kraft gesetzt zu sein. Da wurde dann selbstherrlich entschieden, wegen einer bestehenden Haushaltssperre den Finanzausschuss nicht über die Einbeziehung externer Berater zum Beispiel beim Aufbau der Limsa zu informieren. Da wurde nachträglich versucht, aus einer offen gehaltenen Informations-E-Mail eine Grundlage für eine Vergabeentscheidung zu konstruieren, obwohl belegt wurde, dass die E-Mail keine Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes enthielt.
Die Haltung von verantwortlichen Beamten zeugt vom Fehlen jeglichen Unrechtsbewusstseins, wenn entgegen allen Zeugen- und Sachverständigenaussagen dieser Beamte immer noch der Auffassung ist, dass die Auftragsvergabe an MTP nicht gegen das Vergaberecht, das Haushaltsrecht und die Antikorruptionsrichtlinie verstoßen habe.
Auch bei der Beauftragung von Schnell & Partner musste festgestellt werden, dass weder die verschiedenen Hierarchieebenen eine eigene vergaberechtliche Prüfung vorgenommen haben, noch dass die der Auftragserteilung zugrunde liegenden vergaberechtlichen Erwägungen schriftlich niedergelegt wurden. Jeder verließ sich darauf, dass der andere sich schon an die Richtlinien halten würde, obwohl man sie eigentlich gar nicht kannte.
Nun könnte man diese Begründung ja jungen, unerfahrenen Beamten abnehmen, nicht aber gestandenen Beamten, die bereits im fortgeschrittenen Alter aus den alten Bundesländern kamen, um Entwicklungshilfe zu leisten. Erst der Kultusminister a. D. Harms musste Mitte 2000 die ausdrückliche Weisung erteilen, dass grundsätzlich ausgeschrieben wird, da er verdutzt feststellen musste, dass ihm bei Grundsteinlegungen, Richtfesten und ähnlichen Veranstaltungen immer ein und dasselbe Planungsbüro bzw. dessen Mitarbeiter begegneten.
Auch bei der Einführung des Systems Hamissa musste das gleiche Verhaltensmuster wie bei den anderen Vergaben festgestellt werden. Die regelmäßig mit der Auftragsvergabe befassten Abteilungsleiter und Referatsleiter gaben vor, nur geringe oder gar keine Kenntnisse des Vergaberechts, der einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung oder der Antikorruptionsrichtlinie zu haben. Von keinem der Referats- oder Abteilungsleiter war die Antikorruptionsrichtlinie verinnerlicht worden. Es war unklar, wer wem wann und wie die Antikorruptionsrichtlinie zu Kenntnis gegeben hat.
Bei einigen der als Zeugen gehörten Referatsleiter musste festgestellt werden, dass dieses Unrechtsbewusstsein bis heute fehlt - in meinen Augen ein peinliches Armutszeugnis; denn es ging um Millionenbeträge, zum Beispiel bei der Auftragsvergabe an die Firma Accenture um „satte“ 4 218 736 € und bei der Firma Infora - fast ein kleiner Betrag - um 882 372 €.
Stellt man diesen Sachverhalten die ausgesprochenen, doch eher milden Disziplinarstrafen gegenüber - zwei Beamte bekamen Verweise -, kann eine Forderung aus der Arbeit des Ausschusses nur sein, dass zukünftig viel stärker kontrolliert werden muss, vor allem aber auch, dass derartige Missstände viel konsequenter und härter geahndet werden müssen. Ansonsten hätte der Ausschuss seine Arbeit für den Papierkorb gemacht.
In acht Punkten hat der Untersuchungsausschuss Forderungen aufgestellt, über deren Umsetzung die neue Landesregierung, wie immer sie auch aussehen mag, nach der parlamentarischen Sommerpause 2006 im Landtag zu berichten hat. Da ich ein positiv denkender Mensch bin, hoffe ich, dass wir in der nächsten Legislaturperiode nicht vor einem ähnlichen Problem stehen werden. - Ich danke.
Vielen Dank, Frau Tiedge. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Auf der Grundlage des entsprechenden Landtagsbeschlusses hat der Neunte Parlamentarische Untersuchungsausschuss nach Abschluss seiner Tätigkeit einen Bericht vorzulegen. Dieser Pflicht ist er mit dem Bericht in der Drs. 4/2563 und der Berichterstattung nachgekommen. Ich stelle fest, dass der Landtag damit den Bericht gemäß Abschnitt I Nr. 1 und 2 der Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen hat.
Über Abschnitt II ist jedoch eine Abstimmung erforderlich. Deshalb stimmen wir jetzt über diesen Punkt ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Dann ist dieser Punkt einstimmig angenommen worden. Der Ausschuss hat seine Arbeit beendet. Der Tagesordnungspunkt 15 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen wollen heute die Landesregierung auffordern, zum Stand bzw. zur Umsetzung des Programms „Stadtumbau Ost“ in Sachsen-Anhalt sowie zum Sachstand der Internationalen Bauausstellung 2010 im Landtag zu berichten.
Zur Halbzeit des Stadtumbauprogramms soll die Landesregierung Bilanz ziehen und einen Ausblick geben, wie die Stadtentwicklungskonzepte fortgeschrieben und aktualisiert sowie die Fördermittel insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen in Sachsen-Anhalt mit einer möglichst hohen Wirksamkeit eingesetzt werden können.
Meine Damen und Herren! Ich weiß, in der letzten Sitzung des Landtages im Dezember 2005 haben wir das Thema Stadtumbau auf der Grundlage eines Antrags der SPD-Fraktion und eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen bereits thematisiert. Im großen Konsens wurde festgestellt, dass Stadtumbau und aktive Familienpolitik in Sachsen-Anhalt zusammengehören.
Es hat auch im Fachausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mehrfach die Gelegenheit gegeben, zuletzt am 16. Dezember 2005, sich mit dem wichtigen Thema Stadtumbau zu beschäftigen. Auch auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses „Begleitkonzept zum Stadtumbau Ost“ ist der Fachausschuss in gewisser Regelmäßigkeit mit dem Thema beschäftigt.
Gleichwohl, meine Damen und Herren, hat es trotz der anerkannten ressortübergreifenden Bedeutung dieses Themas und trotz der vielfältigen Aktivitäten auf der Landesebene bisher keine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Programm und keine umfangreiche Berichterstattung im Landtag, in diesem Hause, gegeben. Eine Regierungserklärung zu diesem Thema hat es auch nicht gegeben.