Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Wir reparieren noch während der Fahrt und sind schon auf der Überholspur. Der Schlüssel zum Wohlstand für Sachsen-Anhalt liegt im Wachstum. Wachstum generiert man nicht durch teure Leistungs- und Wohlfühlgesetze oder die Hoffnung, andere werden es schon richten, sondern durch harte Arbeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Das Land und seine Menschen haben bewiesen, dass sie mehr können und dass das Land mehr wert ist, als man es ihm noch 2002 zugetraut hat. Das Land ist gewachsen und wird auch in Zukunft weiter wachsen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur Regierungserklärung beendet. Beschlüsse in der Sache werden bekanntlich nicht gefasst. Wir setzen nach der Mittagspause um 14 Uhr mit der Fragestunde in der Drs. 4/2617 fort. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.

Unterbrechung: 13.09 Uhr.

Wiederbeginn: 14.05 Uhr.

Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Sitzung fort. Es ist bereits 14.05 Uhr. Der Raum ist leidlich gefüllt, wenn man die ungünstige Tageszeit berücksichtigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Fragestunde - Drs. 4/2617

Es gibt insgesamt sieben kleine Anfragen.

Ich rufe Frage 1 auf. Die Abgeordnete Frau Petra Grimm-Benne von der SPD-Fraktion fragt zum Thema Pandemievorsorge.

Seit langer Zeit warnt die WHO vor der Gefahr einer weltweiten Grippeepidemie. Das Risiko wird vonseiten der WHO derzeit so hoch eingeschätzt wie seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr. Es geht längst nicht um die Frage, ob es zu einer Epidemie kommt, sondern nur noch um die Frage des Wann. Fachleute halten es für möglich, dass das Virus H5N1, das die Vogelgrippe hervorruft, mutieren und sich in eine Form verwandeln könnte, die sich leicht unter Menschen ausbreitet. Die Bundesländer sind für die Bevorratung von antiviralen Medikamenten und Impfstoffen verantwortlich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Die WHO und das Robert-Koch-Institut empfehlen, ausreichend antivirale Medikamente vorzuhalten, um im Falle des Ausbruchs einer Influenza-Pandemie

mindestens 20 % der Bevölkerung schützen zu können. Wie sieht der Pandemieplan für das Land Sachsen-Anhalt aus und wie hoch wäre der Anteil der Bevölkerung, der im Ernstfall medikamentös versorgt werden könnte?

2. Sind die Krankenhäuser für den Notfall gerüstet (un- ter anderem Anzahl der Beatmungsgeräte bei Lun- genkomplikationen)?

Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Gesundheit und Soziales Gerry Kley.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Beantwortung der Frage der Abgeordneten Frau Grimm-Benne möchte ich kurz Folgendes vorausschicken: Die diskutierten Auswirkungen einer InfluenzaPandemie beruhen auf Modellrechnungen und sind Annahmen, die auf variablen Elementen beruhen. Bei neuen zur Verfügung stehenden Informationen müsste jeweils eine neue Berechnung durchgeführt werden.

Die einzige Schutzwirkung entfaltet eine Impfung. Da der Impfstoff erst nach dem Auftreten eines neuen humanen Pandemievirus hergestellt werden kann, steht er nicht zu Beginn der Pandemie zur Verfügung. Zur Überbrückung und Gewährleistung einer ersten Therapie haben die Länder antivirale Medikamente bestellt. Diese werden zurzeit kontinuierlich eingelagert. Mit der Beschaffung antiviraler Medikamente wurden die Empfehlungen aus dem nationalen Pandemieplan umgesetzt.

Zu Frage 1: Als einen Beitrag zur weiteren Umsetzung der Empfehlungen des nationalen Pandemieplans, in dem übrigens keine Prozentzahlen für die Einlagerung antiviraler Medikamente vorgegeben sind, haben die Gesundheitsministerien der Länder im Dezember 2005 vereinbart, zur Sicherung der Behandlung von Risikogruppen der Allgemeinbevölkerung im Pandemiefall die beschafften antiviralen Arzneimittel in das bestehende Regelsystem der Versorgung einzuspeisen. Dabei sind wir von einer Erkrankungsrate von 15 % im ersten Durchgang ausgegangen.

Nach Schätzungen gehören 30 % der Bevölkerung zu Risikogruppen. Bezogen auf die Bevölkerung wären dies antivirale Medikamente für einen Anteil von 4,5 %, entsprechend auch der Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz. Darüber hinaus hat das Land für 1,1 % der Bevölkerung antivirale Medikamente beschafft, nämlich für Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Konferenz der für den Gesundheitsbereich zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren geht davon aus, dass diese staatliche Vorsorge nur eine Säule darstellt. So haben zum Beispiel größere Unternehmen selbst Vorsorge mit antiviralen Medikamenten getroffen. Im öffentlichen Verkauf sind im vorigen Jahr 800 000 Einheiten über den Ladentisch gegangen, also auch hier ein größeres Reservoir.

Der Pandemieplan für das Land Sachsen-Anhalt ist erstellt worden und befindet sich derzeit in der interministeriellen Abstimmung. Im Pandemieplan Sachsen-Anhalts sind alle Maßnahmen aufgezeigt, die notwendig sind, um eine Pandemie bekämpfen zu können, zum

Beispiel besondere Formen der Absonderung und andere antiepidemische Maßnahmen. Unter Berücksichtigung der dreistufigen Verwaltung werden auch die Zuständigkeiten für die Durchführung der Maßnahmen dargestellt.

Zu Frage 2: Für die Sicherstellung der stationären Versorgung entsprechend dem Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie sind gehalten, Notfallpläne aufzustellen. Dazu gehört auch die medizinische Absicherung, zum Beispiel das Vorhalten einer ausreichenden Zahl von Beatmungsgeräten. Aufgrund umfassender Investitionen in den Krankenhausbau in den zurückliegenden Jahren entsprechen die meisten Krankenhäuser in SachsenAnhalt inzwischen den modernsten medizinischen Anforderungen hinsichtlich Technik und Patientenbetreuung, sodass die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Abwehr einer Pandemie gegeben sind.

In einer im Mai des letzten Jahres durchgeführten Informationsveranstaltung wurde mit Ärzten aus Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich unter Einbeziehung der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst über die Versorgung von Influenza-Kranken diskutiert. Eine weitere Veranstaltung ist am 26. April dieses Jahres geplant. Hier sollen Ergebnisse der entsprechenden Arbeitsgruppen unter der Federführung meines Hauses vorgestellt werden. Dieser Arbeitsgruppe gehören neben den zuständigen Mitarbeitern meines Hauses die Ärztekammer, die Apothekerkammer, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft, das Landesamt für Verbraucherschutz, das Landesverwaltungsamt und ein Vertreter des Rettungsdienstes an.

(Herr Bischoff, SPD, meldet sich zu Wort - Minis- ter Herr Dr. Daehre: Oh, die ganzen Arme hoch, zumindest einer!)

Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie Fragen beantworten? - Das müssen Sie sowieso. Dann bitte zuerst Herr Bischoff.

Herr Minister, das Problem kommt jetzt immer näher, auch durch die Berichterstattung in den letzten Tagen. Meine Frage ist - das war nicht genau herauszuhören -: Gibt es von Landesseite aus schon einen konkreten Maßnahmenplan und Konzepte, um zu wissen, wie auch das Land reagiert? Man kann den Krankenhäusern zugestehen, dass sie einen eigenen Plan haben. Aber wir müssen wissen: Haben Sie diese Pläne schon und werden die zusammengefasst?

Eine zweite Frage, die ich damit verbinde. Ich wollte mich im Herbst gleich zu Beginn gegen Grippe impfen lassen, aber bei meinem niedergelassenen Arzt war ewig kein Impfstoff da. Dann habe ich es sein lassen. Meine Frage ist jetzt: Wenn es schon in diesem Punkt hapert, ist dann wirklich gewährleistet, dass alle Maßnahmen getroffen und Medikamente schon vorhanden sind, um solch einem Notfall zu begegnen?

Zunächst zu Ihrer ersten Frage. Der nationale Pandemieplan, der Anfang des Jahres 2005 durch Umlaufbeschluss der Gesundheitsministerkonferenz verabschiedet wurde und im Juli noch einmal präzisiert worden ist, ist in seinen drei Teilen im Internet nachzulesen.

Die Länder sind gehalten, bis März dieses Jahres die jeweiligen Länderpandemieplanungen umzusetzen. Alle Länder sind da im Zeitplan, so auch Sachsen-Anhalt. Deswegen ist das im Moment in der interministeriellen Abstimmung. Das heißt, das Innenministerium ist noch besonders gefragt, aber auch das Kultusministerium hinsichtlich der Frage der Hochschulschließung und Ähnlichem. Deswegen ist der Plan erstellt, aber noch nicht fertig hinsichtlich der Veröffentlichung, wie in allen anderen Bundesländern auch.

Wie gesagt, dieser Plan existiert, dieser Plan enthält auch sämtliche Angaben zu Krankenhauskapazitäten, Verfügbarkeiten usw. Das ist alles gewährleistet. Ich wollte in meiner Rede nur darauf hinweisen, dass die prinzipielle Zuständigkeit für Krankenhäuser bei den Landkreisen liegt und dass wir in enger Zusammenarbeit mit ihnen diesen Plan erstellt haben.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die Impfstoffbevorratung im Falle einer Pandemie ist durch die Bundesregierung geregelt, die dankenswerterweise am Montag dieser Woche den letzten Vertrag geschlossen hat. Es gibt in Deutschland zwei Anbieter. Das sind Chiron in Marburg und GlaxoSmithKline in Dresden. Beide Unternehmen sind bereit, wenn der Pandemievirus auftritt.

Das muss man noch einmal klarstellen: Auch das Auftreten der Geflügelpest im Wildvogelbestand in Deutschland hat bezüglich der Einschätzung der Gefahr einer menschlichen Influenza-Pandemie nichts geändert. Wir leben nach wie vor in der Warnstufe 4. Es tritt also keinerlei Übertragung von Mensch zu Mensch auf. Diesbezüglich ist es auch relativ uninteressant, wo regional jeweils im Geflügelbestand die Geflügelpest auftritt. Darüber muss man sich klar werden. Nichtsdestotrotz haben die Länder schon im Jahr 2001 initiiert, dass ein nationaler Pandemieplan aufgestellt wird und diesbezüglich laufen auch die Arbeiten.

Aber lassen Sie mich zurückkommen zur Sicherstellung der Impfstoffversorgung. Es gibt jetzt Verträge mit den beiden Herstellern, dass jeder im Falle des Auftretens einer Pandemie schnellstmöglich einen Impfstoff herstellt, jeweils in 80 Millionen Dosen. Das heißt, jeder Bundesbürger kann zweimal geimpft werden. Das ist notwendig bei diesem Impfstoff der ersten Generation. Erst die zweite Generation, die dann spezifischer wäre, könnte mit einer Impfung auskommen. Aber das ist so schnell nicht zu gewährleisten, sodass man davon ausgeht, binnen drei bis sechs Monaten die gesamte Bevölkerung zu durchimpfen.

Bisherige Erfahrungen mit Grippepandemien, die es gab, zeigen, dass Kennzeichen immer eine leichte Welle am Anfang ist und eine schwere ein halbes Jahr später folgt, sodass wir davon ausgehen, dass es möglich sein könnte. In diesem Fall ist es so, dass erstmals weltweit ein Beobachtungssystem zur Verfügung steht, welches schon lokal eventuelle Pandemien analysiert, was bei früheren Epidemien nicht der Fall war. Damals hat sich die Krankheit erst langsam ausgebreitet und die Gefahr wurde viel später erkannt. In einer derart komfortablen Situation waren wir weltweit noch nie, gerade auch durch Beschluss der Konferenz von Peking, nach dem alle Nationen 1,5 Milliarden $ geben wollen, also bereits auch ein Frühwarnsystem in den asiatischen Staaten errichten.

Wir gehen davon aus, dass die Bundesländer ihren Teil der Bevorratung mit antiviralen Medikamenten zur Behandlung in der ersten Welle vorgenommen haben. Die

Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass dann Impfstoffe zur Verfügung stehen, sodass wir uns gut gewappnet sehen.

Die Frage der Bereitstellung von Krankenhauskapazitäten ist bei der gesamten Diskussion zum Thema „Bioterrorismus/Pocken“ schon einmal aufgeworfen worden, wenn Sie sich erinnern. In den Jahren 2000 bis 2002 war das schon einmal in der Diskussion. Da gibt es auch schon Notfallpläne. Wir haben damals mit dem ÖGD auch das Impfen geübt. Die Ärzte sind vorbereitet, sodass wir uns gut gewappnet sehen.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage wollte Frau Dr. Kuppe stellen.

Herr Minister, können Sie bitte noch einmal darstellen, in welcher Art und Weise die konkrete Abstimmung zwischen Ihrem Haus, also dem Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium, dem Landwirtschaftsministerium und den verantwortlichen Behörden auf kreislicher Ebene bzw. auf der Ebene der kreisfreien Städte stattfindet?

Die zweite Frage ist: Wie viele Fachleute stehen in Sachsen-Anhalt bereit, um bei verendeten risikobehafteten Vögeln die entsprechende Diagnostik vorzunehmen?

Ich möchte darauf hinweisen, dass sich Ihre Frage nicht auf das Thema der eigentlichen Anfrage bezieht. Die Anfrage bezog sich auf eine menschliche, eine humane Influenza und eine eventuelle Pandemie. Ihre Frage bezieht sich auf die aviäre Influenza, die damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts zu tun hat.

Dies vorausgeschickt, möchte ich sagen, dass das Landwirtschaftsministerium selbstverständlich dabei ist, sämtliche Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Tierärzten der Landkreise und kreisfreien Städte, die hierfür die Zuständigkeit haben, zu erfüllen. Das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal übernimmt die jeweiligen Ersttestungen auch an gefundenen Wildvögeln. Wir sind seit September vorigen Jahres im Wildmonitoring, um das eventuelle Auftreten des Virus H5N1, das hier zur Diskussion steht, aufzudecken. Das Landesamt für Verbraucherschutz konnte seiner Aufgabe bisher sehr gut nachkommen und wird das auch zukünftig tun.

Wir haben neben den Wildvögeln - es sind etwa 700, die getestet wurden - noch mehr als 2 100 Stück Hausgeflügel getestet und konnten in Sachsen-Anhalt bisher das Virus H5N1 nicht nachweisen, was uns allerdings nicht in Sicherheit wiegen sollte. Aber dies ist, wie gesagt, eine aviäre Influenza, die gegenwärtig nicht von Mensch zu Mensch überspringt und deren Übertragung auf den Menschen nur durch Kontakt mit Blut oder intensiven Körperkontakt möglich ist.

Vielen Dank. - Frau Grimm-Benne, hatten Sie sich auch noch gemeldet? - Nein. Es hat sich niemand weiter gemeldet. Dann ist diese Frage beantwortet und ich bedanke mich bei Ihnen.

Wir kommen zur nächsten Frage, der Frage 2. Frau Abgeordnete Ute Fischer von der SPD-Fraktion stellt diese

Frage. Es geht um Gender-Mainstreaming in der Landesverwaltung.

Aber zunächst haben wir die gemeinsame Freude, Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums aus Zeitz begrüßen zu können.