Dieser Punkt ist zumindest teilweise in dem uns vorliegenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erfüllt worden. Ich sage „teilweise“, weil Fernsehen und Internet nun einer einheitlichen Kontrolle unterstehen und unterschiedliche Beurteilungen nur abhängig von verschiedenen Übertragungsmedien nicht mehr vorkommen sollten. Was außen vor bleibt - das bedauern wir im Übrigen -, ist die Beurteilung von DVD, Video bzw. von Spielen, insbesondere von Videospielen.
Ferner forderte der Landtag damals die Harmonisierung des Rechts durch Übertragung von Bundeskompetenz auf die Länder. Auch hier sind wir einen guten Schritt vorwärts gekommen, wenn auch das für uns noch nicht befriedigend sein kann, was hier als Kompromiss zwischen Bund und Ländern erzielt worden ist. Die ohnehin künstliche Trennung zwischen Telediensten und Mediendiensten ist insofern aufgehoben worden, als jetzt das neue Wort „Telemedien“ geschaffen wurde und dieses Gebiet in den Zuständigkeitsbereich der Länder und damit dieses Jugendmedienschutz-Staatsvertrages gelangt ist.
Ferner wurde gefordert, dass die Einrichtung „Jugendschutz.net“, die den Jugendschutz im Internet zu kontrollieren versucht, mit den Landesmedienanstalten zusammengefasst wird. Auch dieses ist durch den Staatsvertrag geschehen. Die KJM, die zukünftige Kommission für den Jugendmedienschutz, wird auch die Einrichtung „Jugendschutz.net“, die bei den Landesjugendministern angesiedelt ist, mit übernehmen.
Lieber Kollege Höhn, wenn Sie kritisieren, dass hier wieder eine verkehrte Zielsetzung in dem Staatsvertrag ist, dann muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass
es nicht darum geht, Gewalt in den Medien ein für alle Mal zu verbieten; es geht darum, exzessive Gewalt und Gewalt als Selbstzweck aus den Medien fern zu halten.
Wenn Gewalt um ihrer selbst willen oder als Quotenbringer eingesetzt wird, ist dies nicht zu tolerieren. Wir wissen alle: Wir haben keine friedliche Gesellschaft. Gewaltakte kommen immer wieder einmal vor. Insofern müssen wir auch davon ausgehen, dass dieses in den Medien erscheinen kann. Deren Überziehung gilt es aber zu verhindern.
Problematisch erachten wir bei diesem Staatsvertrag die Nichteinbeziehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dieses Verfahren. Deshalb haben auch die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen die Protokollnotiz hinterlassen, dass sie davon ausgehen, dass bei der Überprüfung der Wirksamkeit des Staatsvertrages dies in der Ministerpräsidentenkonferenz noch einmal zur Sprache kommt.
Ich möchte als aktuelle Beispiele nur den letzten „Tatort“ und den Spielfilm am letzten Dienstag, der im ZDF gelaufen ist, erwähnen. Diese Filme, die im ZDF und bei der ARD liefen, wären im privaten Fernsehen so nicht zeigbar gewesen.
Insofern halte ich es nicht für hinnehmbar, dass mit dem Argument, es gebe einen Rundfunkrat beim öffentlichrechtlich Rundfunk, der dort die Kontrolle ausübt, mit zweierlei Maß gemessen wird. Solange dies der Fall ist, bestehen wir darauf, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem gemeinsamen Gremium KJM vertreten ist.
Die Selbstkontrolle ist ein Vertrauensvorschuss an die privaten Rundfunkanstalten bzw. auch an die Provider im Internet, der natürlich erst einmal gerechtfertigt werden muss. Die Selbstkontrolle bietet aber auch die Gewähr, dass eine Bewusstseinsbildung bei den Produzenten von Inhalten in Gang kommt, die im Vorfeld schon wirkt, ohne dass Kontrolleinrichtungen greifen müssen.
Der Staatsvertrag führt auch zu einer Bedeutungseinbuße für die Gremien der Landesmedienanstalten, und zwar insbesondere für solche, die keine überregionalen Veranstalter haben. Sachsen-Anhalt ist ein solches Bundesland. Insofern ist zu fragen, ob diese Gremien, die einzig aus dem Grund geschaffen worden sind, eine unabhängige Programmkontrolle zu machen, überhaupt noch notwendig sind.
Staatsverträge sind immer ein Ergebnis von Konsenssuche. Insofern ist dieser Staatsvertrag ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Ob die anstehenden Probleme mit ihm zu lösen sind, muss allerdings abgewartet werden. Insgesamt wird die CDU-Fraktion diesem Staatsvertrag aber zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schomburg. - Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kühn das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verzichte darauf, all das zu wiederholen, was mein Vorredner Herr Schomburg bereits gesagt hat. Trotzdem ist es mir wichtig, ein paar Worte zu dem uns vorliegenden Vertragswerk zu sagen. Es werden in der Hauptsache auch würdigende Worte sein.
Wir warten ja seit vielen Jahren auf eine Lösung der Frage des Jugendschutzes in der Bundesrepublik Deutschland. Ich denke, es ist der erste Schritt getan. Meines Erachtens ist der vorliegende Staatsvertrag geeignet, in Sachen Jugendschutz den ersten Schritt zu gehen. Was mich besonders freut: Er ist auch ein Beweis für das Funktionieren des Föderalismus in unserem Staatswesen. Er ist für mich auch ein Beweis, dass über Parteigrenzen hinweg gemeinsam Länderinteressen formuliert werden können, wenn es um grundsätzliche, wichtige Angelegenheiten geht. Das, denke ich, ist für uns alle der Schutz der Jugend.
Im Hinblick auf den Jugendschutz innerhalb der Medienordnung wird nun endlich Schluss gemacht mit der Zersplitterung der Aufsichtsstrukturen. Auch das Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern hat damit hoffentlich ein Ende. Wie dringend notwendig die nun vorliegende Lösung ist, hat unter anderem die letzte Debatte - Herr Schomburg hat sie erwähnt - zum Thema Jugendschutz in diesem Hohen Hause gezeigt.
Besonders zufrieden bin ich darüber, dass eine gemeinsame Stelle für Jugendschutz auf Länderebene eingerichtet wird, deren Entscheidungen auch für die Bundesprüfstelle verbindlich werden. Wichtig für diese gemeinsame Stelle ist erfreulicherweise die maßgebliche Beteiligung der Landesmedienanstalten - das Problem für Sachsen-Anhalt hat Herr Schomburg erwähnt -, wodurch ein großes Potenzial an Erfahrungen in die Arbeit der neuen Einrichtung einfließen kann.
Soviel ich weiß, ist eine Entscheidung über den Sitz der zukünftigen Anstalt für Jugendmedienschutz zwischen den Ministerpräsidenten noch nicht ausgehandelt worden, sodass die Chance besteht, dass sich unser verehrter Ministerpräsident in der Frage, den Sitz in Halle zu wählen, noch durchsetzen kann.
Aufgrund der Informationen, die ich aus dem Umfeld der Ministerpräsidentenrunde erhalten habe, habe ich den Eindruck, dass sein Gewicht in der Waagschale noch nicht gewirkt hat. Ich hoffe immer noch, dass es eine strategisch-taktische Finte ist, die dort verfolgt wird. Es streiten sich jetzt drei Länder um den Sitz, die wahrscheinlich nicht übereinkommen werden. Ich hoffe, dass in der zweiten Runde der Ministerpräsident sein gesamtes Gewicht in die Waagschale wirft. Wenn das nicht ausreicht, dann bin ich gerne bereit, ihm beizuspringen.
Es wäre auf jeden Fall für Sachsen-Anhalt wichtig, die Anstalt nach Halle zu holen. Ich denke, dass dabei weniger politische Argumente eine Rolle spielen sollten. Es ist die Anstalt in Halle, die bundesweit einen guten Namen in Sachen Jugendmedienschutz und Medienkompetenzentwicklung hat und bei der auch eine Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bereits im Gange ist.
Bei aller Zufriedenheit sei es mir dennoch gestattet, kurz auf die Grenzen des Jugendschutzes hinzuweisen. Ins
besondere im World Wide Web wird es in absehbarer Zeit nicht gelingen, auch einen Gesetzesvollzug zu erreichen, da sich viele Anbieter durch ihren Sitz oder durch Anonymität dem Zugriff entziehen werden. Trotzdem ist es wichtig, in größerem Umfang als bisher Jugendschutz auch im Internet durchzusetzen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, einer Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zuzustimmen. - Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Kühn. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Kehl als letztem Debattenredner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Die Regierungschefs der Länder haben, wie bereits erwähnt, im September dieses Jahres den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz unterzeichnet. Jugendschutz in den Medien und Kontrolle über Online-Inhalte im Internet durch staatliche Stellen sind in den letzten Jahren erheblich in das öffentliche Interesse gerückt.
In der Tat, in Zeiten, in denen PDS-Bundespolitiker Bombenbauanleitungen auf ihrer Homepage veröffentlichen, in Zeiten, in denen von rechten Gruppen zu Mord und Totschlag aufgerufen wird, und in Zeiten, in denen Kinderpornografie einfach wie nie einem unüberschaubaren Kreis auch von Minderjährigen vorgesetzt werden kann, rufen viele nach mehr Kontrolle.
Dies wurde in der öffentlichen Meinung und durch die Medien nach der Tragödie in Erfurt noch weiter verschärft. Diesem Ereignis wurden Gewalt verherrlichende Computerspiele als unmittelbar ursächlich zugeschrieben. Dass aber dieser Zusammenhang nicht so ohne weiteres hergestellt werden kann, ist in der seriösen Fachwelt mittlerweile gesicherte Erkenntnis. Dieser Erkenntnis schließt sich die FDP ausdrücklich an. Vielmehr sind wohl fehlende Wertvermittlung und Zerrüttung in der Familie Ursache für schlimme Ereignisse wie dieses.
Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag trägt diesem Umstand nach unserer Meinung Rechnung und ist daher zu Recht nicht als unzulässige Freiheitsbeschneidung anzusehen, sondern als angemessener Kompromiss zwischen der Entwicklungsfreiheit der Medien und dem Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Mit diesem Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz des Bundes werden die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern im Jugendschutz neu geordnet. Der Bund hat seine Regelungen für den Jugendschutz in den Telemedien zurückgenommen, sodass die Länder den wieder eröffneten Spielraum für eine einheitliche Jugendschutzregelung hinsichtlich aller elektronischen Medien unter Einbeziehung des Rundfunks und des OnlineBereichs nutzen konnten.
Der Bund bleibt weiterhin für den Jugendschutz bei Trägermedien zuständig - das sind Filme, Videokassetten, CD-ROMs und Ähnliches -, während die Länder den Jugendschutz im Bereich der elektronischen Medien aus
gestalten. Für die Indizierung jugendgefährdender Medien - das sagte der Staatsminister schon - im Internet und Offline bleibt außerdem weiterhin die Bundesprüfstelle für jungendgefährdende Medien zuständig, die dann aber an Wertentscheidungen und Bewertungen der Medienaufsicht der Länder gebunden ist.
Dieser Staatsvertrag stärkt unseres Erachtens auch die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle. Anerkannten Einrichtungen wird hierdurch ein Entscheidungsrahmen zugebilligt, der durch die Medienaufsicht nur in sehr engen Grenzen überprüfbar ist.
Die FDP stimmt dem Vertrag aus den genannten Gründen zu und bittet Sie, dies auch zu tun. - Schönen Dank.
Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/299 ein. Wir stimmen zunächst über die Überweisung als solche ab. Wer mit einer Überweisung in die Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Mit Mehrheit ist die Ausschussüberweisung beschlossen worden.
- Kultur und Medien. Weitere? - Das ist nicht der Fall. Insofern brauchen wir auch nicht über die Federführung abzustimmen.
Wer einer Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und Medien einstimmig beschlossen worden. Wir beenden damit den Tagesordnungspunkt 9.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 10 kommen, habe ich eine Bemerkung zum Tagesordnung 13 zu machen. Es besteht in Bezug auf die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/292 noch Klärungsbedarf. Vor wenigen Stunden hat sich der Petitionsausschuss fraktionsübergreifend darauf verständigt, die Beschlussempfehlung unter Tagesordnungspunkt 13 zurückzuziehen. Gibt es dazu Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/292 unter Tagesordnungspunkt 13 von der Tagesordnung genommen worden.