Von den oben genannten 36,6 Millionen € entfallen ca. 4,4 Millionen € auf die Einführung der Vor- und Nachbereitungszeit. Diese Last soll allein durch das Land getragen werden. Daher haben wir den Kofinanzierungsanteil um einen Prozentpunkt auf 52 % gesenkt. Die restlichen Kosten werden durch die Rückkehr zum Ganztagsanspruch für alle Kinder entstehen. Hier soll aber, wie oben erwähnt, nach einem Übergangszeitraum von zwei Jahren über eine Beteiligung der Kommunen neu beraten werden.
Ich möchte die Antwort auf die Frage, wo das Geld herkommen soll, nicht schuldig bleiben. Sie haben sicherlich bemerkt, dass das Gesetz erst am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. Damit tragen wir der Forderung der Kommunen Rechnung, aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten der Kreisgebietsreform kein Gesetz zum 1. August 2007 zu erlassen. Da das Gesetz erst am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, fehlen uns die konkreten Bezugsdaten im Haushalt. Allerdings geht es an dieser Stelle eher um eine langfristige Finanzierungslösung.
Wir schlagen daher vor, dass die Einsparungen aufgrund sinkender Schülerzahlen im allgemeinen Schulbereich - das sind allein bis zum Jahr 2010 ca. 200 Millionen € - im System Bildung verbleiben und nicht Opfer der Konsolidierungspolitik werden.
Mir ist bewusst, dass diese Forderung auf den Unwillen der Koalition stoßen wird. Es ist in diesem Hause schon oft genug gesagt worden - dem kann ich mich nur anschließen -: Wir haben keine Bodenrohstoffe. Die Wahrscheinlichkeit, in Sachsen-Anhalt auf eine Ölquelle zu stoßen, tendiert eher gegen null.
Das heißt, wir müssen mit dem wertvollsten Gut, das wir haben, sehr sorgsam umgehen. Die Mitglieder des Umweltausschusses können mich diesbezüglich natürlich eines Besseren belehren. Nichtsdestotrotz werden wir damit in Zukunft unser Geld nicht verdienen können.
„Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung muss unsere Gesellschaft so früh wie möglich in Erziehung und Bildung investieren. Die gemeinsame Verantwortung von Eltern, Kindergarten und Schule für diese Grundlage, auf der ein zufriedenes und glückliches Leben in Familie, Staat und Gesellschaft fußt, ist Teil des Generationenvertrages. Die Ausgaben für Einrichtungen und Maßnahmen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sollen künftig Priorität bei der Verteilung der Ressourcen haben.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich begrüße Ihre Weitsicht. Damit schließt sich auch der Kreis zum Einstieg in meine Rede. Das Land SachsenAnhalt kann sich eine Quote von ca. 30 % Kinderarmut mittel- und langfristig nicht leisten. Daher müssen wir prüfen, wo wir ansetzen müssen, um schnellstmöglich einen Wandel zu erreichen. Aus der Sicht der Linkspartei.PDS ist ein erster wichtiger Ansatzpunkt dabei die
Weil meine Ausführungen deutlich gezeigt haben, wie wichtig Ihnen allen dieses Thema ist, bin ich fest davon überzeugt, dass Sie einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen werden. Ich beantrage die Überweisung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Inneres und für Finanzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Frau von Angern. - Bevor wir in die Fünfminutendebatte einsteigen, hat für die Landesregierung Frau Ministerin Professor Dr. Kolb in Vertretung der Ministerin für Gesundheit und Soziales um das Wort gebeten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben sich schon auf die Debatte und die Meinung der Landesregierung zu dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen im Land Sachsen-Anhalt gefreut. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich die Rede in Vertretung von Frau Dr. Kuppe halte und nur bedingt für Fragen zur Verfügung stehe. Die Fragen müssten sich auf rechtliche Aspekte beschränken.
Die Linkspartei.PDS geht in der Begründung zu dem Gesetzentwurf darauf ein, dass das Thema Kinderbetreuung im Land Sachsen-Anhalt bereits eine bewegte Geschichte hat. Das kann man nicht leugnen. Es hat in den letzten Jahren viele Änderungen der gesetzlichen Regelungen gegeben, die Kinder, Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher betroffen haben. Dies hat nach der Meinung der Linkspartei.PDS zu einem regen Interesse in der Bevölkerung an dieser Thematik geführt. Da könnte man meinen: je mehr Gesetzesänderungen, desto interessierter die Betroffenen. Das ist eine ungewöhnliche Herangehensweise, Politikverdrossenheit zu begegnen.
Ich möchte im Übrigen daran erinnern, dass sich die Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst in dem Volksentscheid für das Kinderförderungsgesetz ausgesprochen haben und damit nicht nur allgemein ihr Interesse, sondern auch ihr Bedürfnis kundgetan haben, nach Möglichkeiten zu suchen, Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.
Mit dem bestehenden Kinderförderungsgesetz hat das Land Sachsen-Anhalt - ich glaube, dass muss man sich an dieser Stelle vergegenwärtigen - bundesweit wohl den umfassendsten Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Betreuung, Bildung und Erziehung verwirklicht.
Dieser Rechtsanspruch geht - auch mit seiner Regelung für Kinder, deren Eltern nicht erwerbstätig sind - weit über das hinaus, was nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches eigentlich als Rechtsanspruch vorgesehen ist. Darum werden wir in vielen anderen Bundesländern beneidet, sodass Sachsen-Anhalt zu Recht stolz
darauf sein kann, dass es sich eine Kinderbetreuung leistet, die alle Kinder in die Gemeinschaft einbezieht und ihnen die Möglichkeit gibt, mit anderen zusammen gefördert zu werden.
Weil die Landesregierung Kindertagesstätten ganz selbstverständlich als Teil des Bildungssystems versteht und die Förderung von Bildung und Wissenschaft als Zukunftsaufgabe von nachhaltiger Bedeutung betont, hat sie sich positioniert und entschieden, bei der Kinderbetreuung die Finanzmittel nicht zu kürzen. Das ist eine Botschaft, die landesweit sehr positiv aufgenommen worden ist.
Für die Linkspartei.PDS reicht dies aber offenbar noch nicht aus. Obwohl in der Begründung die Rede davon ist, dass Quantität nicht mit Qualität gleichzusetzen ist, sieht sie gerade in der Quantität der Betreuungsstunden einen Garant für die Qualität der Kinderbetreuung.
Entgegen der Auffassung der Linkspartei.PDS gehören Bildung und Ganztagsanspruch aber nicht notwendig zusammen. Umgekehrt formuliert: Kinder, die nur fünf Stunden in einer Tageseinrichtung verbringen, werden nicht von Bildung ausgeschlossen.
Es ist im Sinne einer kindgerechten und altersangemessenen frühkindlichen Bildung nicht erforderlich, dass sich die Kinder den ganzen Tag über in einer Kindertageseinrichtung aufhalten. In der Grundschule findet auch nicht den ganzen Tag über Unterricht statt.
Auch scheint der Gesetzentwurf zu vergessen, dass Kinder natürlich auch in den Familien gefördert werden. Zum Glück ist es nicht so, dass alle Eltern, die nicht erwerbstätig sind, gleichzeitig auch erziehungsunfähig werden. Hier sollte man mit pauschalen Unterstellungen sehr vorsichtig sein,
Soweit allerdings Kinder im Einzelfall zum Schutz ihres Wohls und zu ihrer gedeihlichen Entwicklung einer weiter gehenden Betreuung bedürfen, kann ein Ganztagsangebot durchaus eine richtige Option darstellen. Das wollen wir nicht verhehlen. Deshalb sieht das geltende Gesetz dies als Hilfe zur Erziehung vor. Auch das wird heute schon vielfach genutzt. Vielleicht noch nicht ausreichend, aber über diesen Punkt könnte man sicherlich noch einmal näher nachdenken.
Insoweit bedarf es jedenfalls keines gesetzlich verankerten Ganztagsanspruchs für alle Kinder, wenn Einzelhilfen bereits heute gewährt werden können.
Wirklich neue Impulse in Bezug auf die Förderung der frühkindlichen Bildung werden durch den Gesetzesantrag nicht gesetzt. Der Gesetzentwurf ist die Summe aller bundes- und landesgesetzlich bereits festgeschriebenen Ziele, Aufgaben und Inhalte, die dann nur noch mit zum Teil zusammenhanglosen Ausschnitten aus dem Bildungsprogramm untersetzt werden.
Sie wollen mit einem neuen Gesetz die Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen voranbringen, wohl wissend, dass diese Prozesse bereits durch die Bildungsoffensive der Landesregierung, durch die Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes und durch das Bildungsprogramm in vollem Gange sind.
Aus einer aktuellen Erhebung des Landesjugendamtes folgt, dass sich die weitaus überwiegende Zahl von Kindertageseinrichtungen bereits auf den Weg gemacht hat, sich zu Bildungsorten zu profilieren. Die Landesregierung will die Einrichtungen und Träger bei diesem Prozess konkret unterstützen und entlasten.
Deshalb wird eine Qualifizierungsoffensive für alle Erzieherinnen und Erzieher bereits vorbereitet. Zuwendungen des Landes und der Europäischen Union sollen insbesondere dazu dienen, die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen unseres Landes bei der Umsetzung unseres Bildungsprogramms „Bildung elementar - Bildung von Anfang an“ zu unterstützen und sie zu befähigen, die frühkindliche Bildung von Kindern zu fördern.
Diese Maßnahme wird zu einer Qualitätssteigerung in den Kindertageseinrichtungen führen und wird Trägern und Einrichtungen Raum für eigene konzeptionelle Ideen lassen. Gleichermaßen wird das geplante Investitionsprogramm, welches ebenfalls die Steigerung der Qualität in den Einrichtungen zum Inhalt hat, dazu beitragen, dass die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung im Land noch weiter verbessert werden.
Mit dem Gesetzentwurf, den die Linkspartei.PDS vorgelegt hat, ist beabsichtigt, Leistungen in Teilbereichen zu erweitern. Das hört sich zunächst gut an. Bei näherer Betrachtung ist aber zumindest ein kritisches Hinterfragen angezeigt.
So sollen zum Beispiel Kindertageseinrichtungen bei Bedarf auch in Rand-, Nacht- und Wochenendzeiten Angebote vorhalten. Hier hat man offensichtlich zuvorderst nicht das Wohl der Kinder im Blick. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung außerhalb der Familie im Interesse der Kinder liegt
und der Entwicklung der Kinder zugute kommt. Möglichkeiten der Betreuung zu Randzeiten bestehen bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
Ganztagsbetreuung und Vor- und Nachbereitungsstunden für alle Erzieher und Erzieherinnen und die weitere Professionalisierung des Tagespflegepersonals kosten Geld. Der Gesetzentwurf geht, was die Einführung eines Ganztagsanspruchs für alle Kinder betrifft, von Gesamtkosten in Höhe von 32 Millionen € aus. Für Vor- und Nachbereitungsstunden der Erzieherinnen und Erzieher ist eine Landeszuweisung von 4,4 Millionen € vorgesehen. Das würde eine Mehrbelastung allein für das Land von insgesamt 36 Millionen € bedeuten.
Nach dem Willen der Linkspartei.PDS sollen Landkreise und kreisfreie Städte zunächst nicht belastet, sondern