Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

sogar entlastet werden. Von den leistungsverpflichteten Kommunen ist gar keine Rede.

Aus der Gesetzesbegründung und aus dem, was eben vorgetragen worden ist, lässt sich leider nicht nachvollziehen, wie diese Zahlen ermittelt worden sind. Nach ersten vorsichtigen Berechnungen kommt das Sozialministerium auf erheblich höhere Beträge. So kann mit den 4,4 Millionen € zusätzlich eine Vor- und Nachbereitungsstunde pro Woche für über 12 600 Fachkräfte nicht finanziert werden. Wer soll die Differenz von über 7 Millionen € tragen? Die Kommunen? Die Eltern? Oder beide?

Gleichermaßen nicht nachvollziehbar sind die zusätzlichen Kosten für die Ganztagsbetreuung. Hierfür gehen wir von einem über 30 % höheren Betrag aus, der aufzuwenden wäre, wenn das Land die gesamten Kosten tragen sollte.

Schließlich sind einige Kostenpositionen schlicht vergessen worden. So ist zum Beispiel die Sicherstellung der Begleitung zwischen Schule und Hort finanziell nicht beziffert worden. Ebenso sind Nacht- und Wochenendbetreuung nicht kostenlos zu haben.

Mit der Entscheidung der Landesregierung, die Ausgaben für die Kinderbetreuung von der Haushaltskonsolidierung auszunehmen, werden die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung gesichert. Das steht auch nicht im Widerspruch zu dem grundsätzlichen Ziel der Landesregierung, das Land schuldenfrei zu machen. Mit einem konsequenten Schuldenabbau sollen auch für die in Sachsen-Anhalt lebenden Kinder die Voraussetzungen geschaffen werden, später als junge Menschen und Erwachsene ihre Zukunft gestalten zu können.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Sehr richtig!)

Wenn im politischen Handeln und bei politischen Entscheidungen zu Recht Nachhaltigkeit gefordert wird, dann müssen wir verantwortungsbewusst haushalten und mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt zwei Nachfragen. - Zunächst Herr Gallert und dann Frau Bull.

Ich denke, Frau Justizministerin, die Frage können Sie mir auch ohne den direkten Fachbezug beantworten; möglicherweise fällt sie sogar mehr in Ihr Ressort.

Sie haben gesagt, dass durch unser Gesetz eine Diskreditierung der Erziehungsleistungen von Elternhäusern, in denen Arbeitslosigkeit existiert und die jetzt von der Ganztagsbetreuung ausgeschlossen sind, zum Ausdruck gebracht wird. Das müssen Sie mir jetzt einmal erklären. Wir geben diesen Elternhäusern die Wahlmöglichkeit, ob sie eine Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen oder ob sie es nicht tun. Wie diskreditieren wir mit dieser Wahlmöglichkeit diese Elternhäuser?

Wir können lange darüber diskutieren, was unternommen werden muss, um das Ziel zu erreichen, das wir al

le haben und das Sie an den Anfang der Begründung gestellt haben, die Kinderarmut zu senken. Ich denke, dass uns das nicht nur dadurch gelingt, dass wir die Kinder in den Kindertageseinrichtungen betreuen; vielmehr müssen wir die Familien in die Lage versetzen, ihre Kinder in der häuslichen Umgebung entsprechend erziehen und betreuen zu können, um bestehende Defizite ausgleichen zu können.

Es gibt auch viele Beispiele in der aktuellen Presse, die aufzeigen, dass an dieser Stelle noch Handlungsbedarf besteht.

Wie es zu dieser Formulierung in der Rede kommt? - Das ist die Interpretation des Ministeriums für Gesundheit und Soziales im Hinblick auf die Gesetzesbegründung, nämlich dass darin unterstellt wird, dass man die Erziehungsverantwortung ein Stück weit den Eltern entziehen will, und dass damit der Staat in eine Rolle tritt, die er eigentlich gemäß der Verfassung nicht hat, da nach dem Grundgesetz der Erziehungsauftrag der Familie im Zentrum steht.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke. - Frau Bull.

Frau Ministerin, Sie hatten in Ihrer Rede Bezug genommen auf die Möglichkeit im Gesetzentwurf, auch in Randzeiten die Kinderbetreuung abzubieten, und haben unterstellt, dass das hieße, das Wohl des Kindes gerate damit aus dem Blick.

Es gibt in Halle ein interessantes Projekt der Stiftung Evangelische Jungendhilfe, die Kinderbetreuung zu diesen Randzeiten anbietet. Ich gehe davon aus, dass das Landesjugendamt eine Genehmigung dafür erteilt hat. Ich frage Sie: Schließen Sie auch aus diesem Projekt, dass das Kindeswohl gefährdet sei?

(Herr Tullner, CDU: Das ist eine Ausnahme!)

Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe ausdrücklich betont, dass es die Möglichkeit der Betreuung zu Randzeiten schon jetzt gibt. Die Kritik bezog sich auf die Rundumbetreuung zu Nacht- und Wochenendzeiten.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Herr Tullner, CDU: Genau!)

Danke sehr, Frau Ministerin. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Grimm-Benne. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Spätestens nach der Anhörung im Ausschuss für Soziales zur Kinderarmut in unserem Land und deren Bekämpfung war klar: Wir bekommen im politischen Raum eine erneute Diskussion über den Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder. Um Kindern einen chancengerechteren Zugang zu Bildung und damit die Chance zu geben, den Armutskreislauf zu durchbrechen, forderten alle angehörten Verbände - nicht nur die üblichen Verdächtigen, sondern auch

DRK und Kinderschutzbund - dazu auf, zum Ganztagsanspruch auf Bildung und Betreuung zurückzukehren.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Genauso klar ist aber auch, dass der millionenschwere Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in diesem Haus keine Mehrheit finden wird.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD, und von Herrn Tullner, CDU)

Die finanziellen Belastungen, die sich durch die von Ihnen angestrebte Ausweitung der Betreuungsstunden ergeben, sind vor dem Hintergrund der Haushalts- und Finanzsituation unserer Landes nicht verantwortbar.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Am Schluss bitte. - Ich darf daran erinnern, dass das bestehende Kinderförderungsgesetz ein auch für die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen damals schmerzlicher und umstrittener Kompromiss gewesen ist. Ich hoffe darauf, dass die Landesregierung bei ihrer Entscheidung bleibt, die Ausgaben für die Förderung und Betreuung von Kindern von der Haushaltskonsolidierung auszuschließen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Bereits in der letzten Landtagssitzung, als wir über Kindestötung und Kindesvernachlässigung debattiert haben, habe ich aufgezeigt, dass das bestehende Kinderförderungsgesetz über Hilfen zur Erziehung auch den Kindern einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ermöglicht, die diesen brauchen. Allerdings müssen die dafür zuständigen Kommunen zum Schutz des Kindes entscheiden und nicht nur nach den Finanzen. Gute Beispiele wie etwa in Magdeburg gibt es bereits.

Nicht verschließen will ich mich den Überlegungen, wie man die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter verbessern kann. Das ist auch Inhalt der Koalitionsvereinbarung. Danach sollen Eltern bereits von der Schwangerschaft an begleitet und durch spezielle Bildungsangebote in ihrer Elternkompetenz gestärkt werden. Deshalb bleiben auch die Angebote von Schwangerschaftsberatung, über Ehe-, Familien- und Lebensberatung sowie Erziehungsberatung bis zu den Kindertageseinrichtungen und Angeboten der Tagespflege bestehen.

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Sozialpolitikern der CDU-Fraktion ausdrücklich bedanken, die die beabsichtigten Kürzungen bei den Beratungsstellen ebenfalls nicht mitgetragen haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Nur so können wir das von uns gewollte Frühwarnsystem zum Wohle der Kinder erhalten und ausbauen. Die Kindertageseinrichtungen sollen den Bildungsauftrag konsequent und zügig umsetzen, ergänzende Angebote wie Bewegungsförderung, Ernährungs- und Gesundheitsprogramme schaffen, als Orte für die ganze Familie wahrgenommen werden und sich so zu Kinder-ElternZentren entwickeln.

(Zustimmung von Frau Schmidt, SPD)

Dass wir mit dem Projekt der Eltern-Kinder-Zentren ein gutes Stück vorangekommen sind, haben die Haushaltsberatungen sowohl im Ausschuss für Soziales als auch im Ausschuss für Finanzen gezeigt. Es wird ebenfalls geprüft, inwieweit neben der notwendigen Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher die Leiterinnen und Leiter von Kindertageseinrichtungen mittelfristig einen Hochschulabschluss erlangen können, der bundesweit anerkannt ist. Auch daran wird mit Hochdruck gearbeitet.

Das letzte Kindergartenjahr soll insbesondere genutzt werden, um die Kinder auf die Schule vorzubereiten. Dazu ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen erforderlich. Auch daran werden die beiden Koalitionsfraktionen arbeiten. Wir werden uns als SPD-Fraktion zu dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse mehrheitlich der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Frau Grimm-Benne. Jetzt gibt es eine Nachfrage. - Frau von Angern, bitte.

Frau Grimm-Benne, Sie sprachen von einem millionenschweren Gesetzentwurf. Stimmt, das ist es. Eine Frage. Sie haben in Ihrer Koalitionsvereinbarung zu stehen, dass Sie das kostenfreie Vorschuljahr anstreben. Das steht auch in Ihrem Entwurf des Leitantrages für den Landesparteitag. Hat Ihnen Frau Dr. Kuppe schon einmal ehrlich gesagt, was das kosten würde? Wenn ja, welche Summe hat sie Ihnen genannt?

Frau von Angern, wenn Sie die Koalitionsvereinbarung richtig gelesen haben, dann werden Sie feststellen, dass wir dort einen Prüfauftrag erteilt haben. Ohne dass der Bund Mittel für das kostenlose letzte Kindergartenjahr bereitstellen wird, werden wir es kaum „wuppen“ können, dies in unseren Haushalt einzustellen. Bisher ist es ein Prüfauftrag und der ist noch nicht abschließend geklärt.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Grimm-Benne. - Für die FDP-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Position der FDP zu dem Gesetzentwurf der PDS ist relativ leicht dargestellt. Wir haben, so glaube ich, darüber in der vergangenen Legislaturperiode häufig genug im Landtag debattiert. Die FDP lehnt die wesentlichen Punkte Ihres Vorschlages ab.

Wir halten nach wie vor das Gesetz, das wir derzeit haben, für ein gutes Gesetz. Die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt ist nicht nur auf deutschem, sondern auch auf europäischem Spitzeniveau und sie ist für das Land finanzierbar. Das gilt sowohl für den Punkt der Ganztagsbetreuung als auch für den Punkt der Hochschul

ausbildung für Erzieher, der von Frau von Angern vorgetragen worden ist.

Trotzdem werden wir den Gesetzentwurf mit in den Ausschuss überweisen, weil wir der Auffassung sind, dass es nicht schadet, wenn man ein so wichtiges Gesetz diskutiert und sich vergewissert, ob die eigenen Vorstellungen tatsächlich passen.

Das ist eigentlich aus der Sicht der FDP schon alles, was ich inhaltlich sagen müsste. Ich muss aber sagen, dass mich die Ausführungen der SPD, sowohl die, die Frau Kolb heute für Frau Kuppe vorgetragen hat, als auch die Ausführungen von Frau Grimm-Benne, die sich redlich bemüht hat, regierungstragend zu sein, doch zu der einen oder anderen Bemerkung hinreißen.