Das ist eigentlich aus der Sicht der FDP schon alles, was ich inhaltlich sagen müsste. Ich muss aber sagen, dass mich die Ausführungen der SPD, sowohl die, die Frau Kolb heute für Frau Kuppe vorgetragen hat, als auch die Ausführungen von Frau Grimm-Benne, die sich redlich bemüht hat, regierungstragend zu sein, doch zu der einen oder anderen Bemerkung hinreißen.
Ich muss sagen, ich habe zunächst gedacht: Willkommen im Klub! Denn wir haben bereits im Jahr 2003 versucht, ein gemeinsames Gesetz mit der SPD hinzubekommen. Das ist im Ausschuss damals ein bisschen gelungen. Der Konsens hielt aber nicht ganz bis zur Verabschiedung im Plenum, und als das Volksbegehren kam, war Schluss mit der Gemeinsamkeit.
Die Kollegen standen dann doch relativ allein da. Die Ausführungen, die Frau Kolb heute für Frau Kuppe vorgetragen hat, hätte allerdings auch der Minister Kley gut vortragen können.
Ich glaube, da passte kein Blatt dazwischen. Ich glaube, Frau Kolb hat auch gemerkt, dass der Beifall manchmal von einer Seite kam, von der sie ihn nicht erwartet hat.
Ich habe mir, um das ein bisschen transparenter zu machen, ein paar Zitate von der SPD aus den umfänglichen Debatten herausgesucht, die wir im Landtag zum KiFöG hatten. Frau Kuppe hat damals die Ausführungen von Minister Kley bei der Einbringung locker mit „alles Quatsch“ kommentiert. Herr Bischoff hat das Gesetz in einer Debatte als kinderfeindlich bezeichnet.
Frau Grimm-Benne hielt noch im Jahr 2004 eine Ausweitung der Betreuungszeit für unverzichtbar. Frau GrimmBenne und Herr Hövelmann - er gehört, glaube ich, auch der SPD an - haben das Volksbegehren gegen das KiFöG massiv unterstützt. Es gibt mehr als eine Protokollnotiz, die beweist, dass sich SPD-Politiker hier im Landtag gegen das KiFöG positionierten.
Eine hat mir besonders gut gefallen. Damals haben sich Herr Bischoff und Frau Feußner gestritten. Frau Feußner hat der SPD Heuchelei vorgeworfen. Herr Bischoff hat das vehement zurückgewiesen und gesagt, ein solches Gesetz würde es mit der SPD nie geben.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und bei der Linkspartei.PDS - Herr Prof. Dr. Paqué, FDP: Hört, hört!)
Es ging dabei immer um die beiden Punkte, nämlich um die Betreuungszeiten und um die Ausbildung der Erzieher. Herr Bischoff und ich haben damals eine längere
Debatte über das Thema Sozialassistentinnen geführt. Darüber redet heute niemand mehr. Aber ich habe Ihre Worte noch gut im Ohr.
Ich glaube, das muss man sich alles auf der Zunge zergehen lassen. Frau Feußner hat damals mit dem Vorwurf der Heuchelei Recht gehabt; denn ich glaube ganz ehrlich nicht, dass es bei Ihnen einen Erkenntnisprozess gegeben hat, in dem Ihnen das KiFöG sozusagen ans Herz gewachsen ist. Ich würde vielmehr behaupten, dass Sie in der letzten Legislaturperiode einfach der Versuchung nicht widerstehen konnten, politisch daraus Kapital zu schlagen. Sie wussten damals schon, dass es zu diesem Entwurf kaum eine Alternative gibt. Ich bin mir sicher, dass Sie einen Großteil Ihrer Wähler ganz schön ratlos zurückgelassen haben.
Aber ich habe gesagt: Heute ist ein Tag, an dem ich ein bisschen Optimismus verbreiten möchte. Vielleicht hilft es uns wenigstens über diese Legislaturperiode, dass an dieses Gesetz nicht erneut herangegangen werden muss.
Frau Grimm-Benne hat vorhin so ein bisschen Essig in den Wein gegossen, als sie sagte, sie hoffe, dass das KiFöG nicht weiteren Einsparungen zum Opfer fallen werde. Ich hatte erwartet, dass wir diese Debatte, wenn die SPD tatsächlich auf unsere Linie, die wir damals gefunden haben, einschwenkt und das auch wie ein Mann bzw. eine Frau unterstützt, in dieser Legislaturperiode gar nicht führen müssen.
Ich hoffe, dass die SPD zumindest in diesem Punkt glaubt, beim Wähler im Wort zu stehen, sodass wir Änderungen an diesem Gesetz aus fiskalischen Gründen nicht noch einmal vornehmen müssen. Ich glaube, das würde auch ein Stück weit Ruhe in das System bringen und den Kindergärten dabei helfen, auf dem Weg, von dem Frau Kolb und Frau Grimm-Benne heute gesprochen haben, zu einer qualitativ besseren Bildung und Kinderbetreuung ungestört weiterzugehen.
Ich hoffe, dass die Kindergärten nicht plötzlich feststellen müssen, dass die Partei, der der eine oder andere vielleicht auch geglaubt hat, dann ganz andere Töne spuckt, sobald sie in der Regierungsverantwortung ist. Wir haben zwar alle gelernt, dass das Sein das Bewusstsein prägt, aber ich denke, dabei sollte es durchaus Grenzen geben. - Ich danke Ihnen.
Ich habe zwei Anliegen. Das eine ist eine Klarstellung. Vielleicht kann ich ausnahmsweise einmal eine Intervention mit einer Frage verbinden.
Wir haben gesagt, wenn von den Mitteln für die Kinderbetreuung Geld übrig bleibt, weil die Zahl der Kinder ge
ringer wird, soll es nicht für die Deckung des Haushalts oder den Abbau der Schulden herhalten, sondern wir wollen es für den Schwerpunkt Bildung und Qualifizierung verwenden. Das war das, was Frau Grimm-Benne gemeint hat.
Jetzt zu meiner Frage: Sie haben aus der Landtagssitzung zitiert, in der der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP eingebracht worden ist. Das, was Sie gesagt haben, ist mit Sicherheit richtig. Können Sie sich darin erinnern, dass es noch eine zweite Debatte über den Gesetzentwurf gab, in der wir über einen Kompromiss verhandelt haben? - Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dort so reagiert habe, weil ich einer derjenigen gewesen bin, die diesen Kompromiss mit ausgehandelt haben.
Herr Bischoff, das war jetzt vielleicht ein bisschen unfair von mir. Im Zusammenhang mit der Einbringung habe ich nur auf das hingewiesen, was Frau Kuppe gesagt hat. Das andere Zitat ist tatsächlich aus einer späteren Rede von Ihnen. Sie haben leider wirklich das Pech, dass Sie sich von dem im Ausschuss gefundenen Kompromiss verabschiedet haben.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, haben Sie das im Zusammenhang mit den Debatten über das Volksbegehren gesagt. Ich habe das damals als ärgerlich empfunden; denn kinderfeindlich ist das Gesetz garantiert nicht. Dazu stehe ich auch heute noch. Ich freue mich, dass auch Sie heute auf diesem Pfad sind.
Zu dem anderen Punkt. Zu dem Thema „Geld, das übrig ist“, muss ich sagen: Ich war in den Beratungen des Sozialausschusses und des Finanzausschusses etwas erschrocken. Wir haben nach zähem Bohren auch meinerseits feststellen müssen, dass das Geld, das übrig ist, eben nicht für die Kinderbetreuung eingesetzt worden ist - darüber kann man mit der FDP jederzeit reden -, sondern man hat es für den Maßregelvollzug eingesetzt. Ich hoffe, dass dort keine Kinder betroffen waren, sondern halt Erwachsene.
Ich fand es sehr ärgerlich festzustellen, dass die Mittel, bei denen die Sozialpolitiker überlegt haben, dass man sie für eine weitere qualitative Verbesserung der elementaren Bildung in diesem Bereich einsetzen könnte, sozusagen hinter unserem Rücken in Größenordnungen in den Maßregelvollzug geflossen sind.
Darüber hinaus hat man - ich sage es einmal recht salopp - übersehen, dass das Gesetz eigentlich vorschreibt, dass bis Ende März eines Jahres eine Verordnung zu verabschieden ist, in der der Betrag festgeschrieben sein muss. Ich glaube aber, das hat man nicht übersehen, sondern man hat eine elegante Variante gefunden, für einem anderen wichtigen Punkt - das ist auch wichtig - eine Finanzierung zu finden. Ich denke, das darf uns tatsächlich in Zukunft nicht passieren.
Der andere Punkt ist: Wenn die SPD wirklich vorhat, im Bereich der elementaren Bildung etwas zu tun, dann sollte sie es aktiv machen. Ich halte nichts davon, im Rahmen des Haushaltsvollzuges zu schauen, ob Geld übrig ist, und dieses dann auszukehren. Dafür haben wir eine ganze Reihe von anderen Posten, bei denen das Geld dann verschwinden wird.
Wenn Sie in diesem Bereich wirklich etwas machen wollen - ich glaube, dafür brauchen wir auch keine Gesetzesänderung -, dann sollten Sie überlegen, in welchen Bereichen dies möglich ist. Angesichts des Standes der Haushaltsberatungen, meine ich, sollten Sie es möglichst schnell tun.
Danke sehr, Frau Dr. Hüskens, vor allem auch dafür, dass Sie Ihre Redezeit nicht überzogen haben, obwohl die Uhr nicht lief. Sie hatten noch 45 Sekunden Zeit. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kurze. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen Abgeordneten! Ich freue mich, dass wir wieder einmal über das Kinderförderungsgesetz diskutieren. Ich fange so an wie immer: Wir haben ein gutes Kinderförderungsgesetz in Sachsen-Anhalt. Wir haben dieses gute Gesetz auf einer breiten parlamentarischen Basis beschlossen.
Ich war auch darüber erfreut und überrascht, dass unsere Justizministerin Frau Kolb so gut in die Rolle der Sozialministerin, die heute nicht anwesend ist, geschlüpft ist. Sie hat hier eine gute Argumentation vorgetragen. Das freut uns als Koalitionspartner.
- Ein bisschen Lob kann doch nicht schaden, oder? Herr Finanzminister, es ist immer wichtig, dass man die Frauen einmal lobt. Das müssen Sie doch wissen. Letztlich müssen auch Sie um Ihre Mehrheiten kämpfen. Dazu gehören auch die Frauen. Deshalb ist es schon wichtig, dass wir die Frauen nicht außer Acht lassen.
(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Das können wir mit dem Lan- desfrauenrat heute Abend diskutieren!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will jetzt auf meine Rede zurückkommen. Mit unserem Kinderförderungsgesetz haben wir ein Gesetz in Sachsen-Anhalt, von dem man sagen kann: 15 Millionen Kinder in Deutschland würden sich freuen, wenn in ihren Ländern ein solches Gesetz existieren würde. Dieses Gesetz, so denke ich, müssen wir uns auch nicht schlechtreden lassen.
Wir haben einen Rechtsanspruch, der für alle Kinder in Sachsen-Anhalt ein Angebot schafft, das sie nutzen können. Sicherlich wäre es schön, - man wünscht sich das immer - draufsatteln zu können. Aber das können wir nicht. Das Land Sachsen-Anhalt gibt jährlich 135 Millionen € für die Kinderbetreuung aus. Die Kommunen und die Landkreise geben noch einen großen Teil dazu.
Ich denke, dass wir mit diesem Angebot in den Kindertagesstätten auch einen Bildungsauftrag erfüllen. Dieses Angebot können wir durchaus vorzeigen. Wir brauchen kein neues Gesetz, auch nicht von der PDS.