Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Tull- ner, CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Auf unserer Meldung stand Herr Harms, aber ich habe ihn nicht gesehen. Dann bitte Herr Tullner.

Das hatte mein PGF offenbar vergessen. Ich hatte ihm das gesagt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, über den Pensionsfonds haben wir in den letzten Wochen sehr intensiv gesprochen. Es war angesichts der zeitraubenden Haushaltsberatungen nicht ganz einfach, die Prioritäten ausgewogen zu setzen. Aber ich denke, wir haben es letztlich hinbekommen.

Die CDU-Fraktion hat sich grundsätzlich dem Pensionsfonds nicht widersetzt oder hat daran Kritik geübt. Denn es ist richtig, langfristig Vorsorge zu betreiben, egal ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist oder nicht. Wir alle kennen die Realitäten und Handlungszwänge, denen die Politik ausgesetzt ist.

Aber die Frage, die wir hatten, ging in zwei Richtungen. Einerseits lautete die Frage, ob es Sinn macht, auf der einen Seite Kredite aufzunehmen - das ist die berühmte Soll-Haben-Zinsen-Diskussion - und auf der anderen Seite ein Vermögen anzusparen. Andererseits stellte sich die Frage nach der Zielkollidierung; hier stand auf

der einen Seite die Reduzierung der Nettoneuverschuldung und auf der anderen Seite die Ansparung in diesem Fonds.

Ich glaube, nach intensiven Diskussionen im Ausschuss sind wir alle in Bezug auf die Zinsproblematik zu der Auffassung gekommen - man kann es schlecht erklären; aber es ist so -, dass die Dinge mit den Zinsen mit der menschlichen Logik, wie man sie so aus dem eigenen Wirkungskreis kennt, nicht immer ganz übereinstimmen. Hierbei haben wir uns auf einen guten Kompromiss geeinigt.

In Bezug auf die Frage der Zielkollidierung verweise ich auf den Entschließungsantrag, den wir hier heute gemeinsam verabschieden wollen. Darin geht es unter Punkt 1 darum, dass das Finanzministerium dem Ausschuss noch einmal vorstellt, wie und zu welchen Konditionen der Pensionsfonds angelegt werden soll.

Unter Punkt 2 wird präzisiert, was unter zusätzlichen Einsparungen verstanden wird. Wir hatten vorgeschlagen, das an Hauptgruppen zu koppeln. Das war die Diskussion, die Herr Bullerjahn vorhin angesprochen hat. Das war unsere Verhandlungsmasse, über die wir uns mit der Exekutive dann auf den guten Kompromiss, so denke ich, geeinigt haben, dass wir den Finanzausschuss auch mit ins Boot holen.

In Punkt 3 geht es darum, dass der Finanzausschuss auch über die nächsten Jahre hinweg dieses Vermögen begleiten kann.

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium bedanken. Das war in den letzten fünf Jahren, die ich hier erlebt habe, nicht immer so. Das habe ich als sehr wohltuend empfunden; das macht Lust auf mehr.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Das hat auch Frau Hüskens schon angesprochen. Wir binden uns mit diesem Fonds natürlich ein Stück weit selbst. Wir haben eine gesetzliche Grundlage, auf der dieser Fonds angespart werden kann. Er kann natürlich mit derselben gesetzlichen Grundlage auch modifiziert oder vielleicht gar aufgelöst werden. Deshalb kann man nur den Appell an kommende Generationen richten, dass sie die langfristigen Renditeüberlegungen aus Haushaltsspargründen oder anderen Motiven nicht kurzfristigen Sparzielen opfern. Denn anders als beim Altlastenfonds haben wir hierbei keinen Bund, der uns in unserem Handlungsspielraum etwas einschränkt. Es ist letztlich unsere Verantwortung.

Ein allerletzter Punkt. Es leuchtet sicherlich auch gleich die rote Lampe. Dieser Pensionsfonds mit seinen jährlichen Zahlungen macht uns eines transparenter, nämlich das, was ein Beamter im Vergleich zu einem Angestellten kostet. Wir haben in der Vergangenheit Operationen durchgeführt, bei denen wir Verbeamtungen vornehmen mussten, weil die Haushaltslage so war, wie sie war. Damit haben wir Lasten in die Zukunft verschoben. Mit dieser neuen Form der Anlage ist das so leicht nicht mehr möglich. Ich denke, damit haben wir auch eine neue Transparenz im Interesse der Langfristigkeit und der Zukunftsorientiertheit unseres Haushaltes geschaffen. Damit sind wir sehr zufrieden und deswegen werben um die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Für die Linkspartei.PDS spricht nun Frau Dr. Paschke.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linkspartei.PDS hatte schon im Rahmen der Einbringung und auch im Rahmen der Beratung im Finanzausschuss signalisiert, dass sie diesem Gesetzentwurf grundsätzlich zustimmt. Wir haben die Beratung jedoch in einem etwas anderen Licht als Herr Tullner gesehen, nämlich so, dass es streckenweise ziemlich chaotisch war.

(Herr Tullner, CDU: Das stimmt nicht!)

- Dann weiß ich nicht, was Sie als chaotisch bezeichnen.

Aus diesem Grunde und weil es keine Anhörung dazu gab, haben wir uns im Ausschuss bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Wir haben aber gesagt, dass wir es noch offen lassen, wie wir in der Parlamentssitzung abstimmen werden.

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die Zustimmung erfolgt vor allen Dingen aufgrund folgender Überlegungen: Erstens starten wir hiermit erstmals den Versuch, den Einstieg in die kapitalgedeckte Pensionsfinanzierung vorzunehmen. Das praktizieren der Bund und die Kommunen schon seit Langem. Die Länder haben sich davor immer sehr galant gedrückt und haben ausschließlich versucht - das ist der zweite Grund, aus dem wir zustimmen -, durch Einsparungen bei den Beamtinnen und Beamten, also durch die Reduzierung der Besoldung bzw. die Kürzung von Einmal- oder Sonderzahlungen, Zahlungen in ein anderes Sondervermögen vorzunehmen.

Wenn man sich in unserem Haushalt den Nominalwert Ende 2005 ansieht, der bei etwas über 23 Millionen € liegt, dann kann man sich vorstellen, dass man das auf diesem Weg nicht hinbekommt. Selbst wenn man das Besoldungsniveau der Beamtinnen und Beamten auf Sozialhilfeniveau herabsetzen würde, könnte man auf diesem Weg zukünftige Pensionsansprüche nicht erfüllen.

Frau Dr. Hüskens hat schon darauf hingewiesen, dass das, wenn es um die reine finanzpolitische Lehre geht, nicht gerade ein Glanzstück ist. Aber wir haben gemeinsam gesagt, dass das nicht nur finanzieller Natur ist, sondern dass es in gewisser Weise auch psychologisch wirkt. Eine psychologische Wirkung erfolgt zum einen auf den Arbeitgeber. Jedes Ministerium wird unter dem Strich sehen, dass Beamtinnen und Beamte ein millionenschweres Humankapital sind, welches sie dort anlegen.

(Herr Tullner, CDU: Das ist aber nicht der Fall!)

Deshalb sollen sie es auch sehen. Die psychologische Wirkung wird aber in dem Maße steigen, in dem wir es schaffen, das vom Rechnungshof geforderte Level in ausreichender Höhe zuzuführen. Dazu gab es Überlegungen und Maßnahmen. Letzten Endes haben wir in der Ergänzungsvorlage noch einmal eine Aufstockung vorgenommen.

Die psychologische Wirkung wird sich aber auch dadurch erhöhen, dass man eine große Transparenz in Bezug auf dieses Sondervermögen schafft. An dieser Stelle liegt unsere Kritik.

Finanzminister Herr Bullerjahn hat auf meine Frage im Finanzausschuss, ob die Gewerkschaft und der DBB beteiligt wurden, etwas - ich sage es einmal so - entnervt reagiert und hat gesagt: Was soll denn das noch? Warum denn? Es sei doch alles finanztechnischer Natur.

Herr Finanzminister, gerade ein Finanzminister bekommt von den Personalvertretungen selten ein Lob. Sie hätten sich ein Lob für das Sondervermögen organisieren können. Ich denke, eine Art der Kommunikation mit dem Beamtenbund sollten wir pflegen, auch wenn man sagen kann, diese Art von Beteiligung wäre nicht unbedingt erforderlich gewesen.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Den Umgang mit diesem Faktor sollten wir wirklich ernster nehmen. Es wäre noch Zeit gewesen, das nachzuholen.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Insgesamt stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. Wir stimmen auch - das sieht man an der Unterschrift - dem Entschließungsantrag zu, wenngleich wir uns einiges etwas präziser gewünscht hätten. Nun wird gesagt: Es kann ein Beitrat gebildet werden. Wir hatten vorgeschlagen: Es soll ein Beirat gebildet werden. Jetzt kann er gebildet werden; das entfaltet keine große Bindung. Na gut, das ist nicht entscheidend.

Die andere Frage war, dass wir alle zwei Jahre einen Landespensionsbericht vorgelegt haben wollten. Gut, vielleicht wollten wir die Bürokratie senken. Es wurde nicht hineingeschrieben, aber man kann das auch anders abfordern. - Danke schön.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Wir hören gleich den Beitrag der SPD-Fraktion. Ich habe aber zunächst die Freude, Seniorinnen und Senioren der Arbeitsgemeinschaft 60 plus aus der schönen Stadt Halle an der Saale auf der Südtribüne begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte Frau Fischer für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sie haben aus den Beiträgen meiner Vorrednerinnen und Vorredner entnehmen können, dass wir uns im Ausschuss für Finanzen sehr ausführlich mit dem Inhalt des Pensionsfondsgesetzes befasst haben.

Verehrte Frau Dr. Paschke, auch für mich war es nicht chaotisch. Es war der Wunsch aller, die Beratung zügig durchzuführen. Wir wissen auch, warum: Wir wollten zu einem schnellen Ergebnis, zu einer Beschlussfassung kommen. Letzten Endes hatte ich den Eindruck, dass all unsere Fragen wirklich ernst genommen und beantwortet worden sind. Daher war es an der einen oder anderen Stelle nicht chaotisch, sondern es traten etwas mehr Fragen als üblich auf. Das war vielleicht aber der Fall, weil es ein neues Thema ist - ich glaube, nicht nur für uns.

Die Bildung eines Pensionsfonds als Instrument für langfristig angelegte Finanzpolitik in Sachsen-Anhalt ist das Ergebnis der Überlegungen darüber, was getan werden

muss, um von der Schuldenlast wegzukommen, um für Nachhaltigkeit zu sorgen, also um nicht immer von einem Haushaltsjahr zum anderen zu denken, sondern mittel- und langfristig, soweit es möglich ist, für Stabilität zu sorgen.

Ich möchte an dieser Stelle betonen: Für mich ist der Pensionsfonds ein wesentliches Zeichen der Landesregierung, die Finanzpolitik von bloßen Bekenntnissen zu einem klaren Kurs in Richtung Konsolidierungspolitik auszurichten.

Die SPD hat in die vergangenen Jahren die Nachhaltigkeit des politischen Handels gefordert. Ich verweise dazu auf unsere Broschüre „Sachsen-Anhalt 2020“, die allen bekannt ist.

Mit dem Pensionsfonds sehen wir unsere Auffassung von einer modernen Finanzpolitik bestätigt. Wir müssen für die kommenden Jahre Vorsorge treffen und gewappnet sein, müssen Haushaltsrisiken abfangen, damit uns die vorhersehbaren Kosten nicht davonlaufen oder gar mittels Krediten finanziert werden. Das würde auch dem jetzt eingeschlagenen Kurs völlig entgegenstehen, nämlich die Neuverschuldung bis 2010 auf null zurückzuführen.

Wir müssen für künftig anfallende Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten vorsorgen, die natürlich auch ohne Pensionsfonds Anspruch auf ihre Versorgung haben. Aber im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahren, bei dem die Ansprüche aus dem laufenden Haushalt finanziert werden, ist eine Rücklage in Form des Fonds nun die Grundlage.

Das Verwaltungsreformgesetz aus dem Jahr 1998 ist die Grundlage auch für diesen Pensionsfonds. Darin sind Regelungen enthalten, die die Bildung von Versorgungsrücklagen ermöglichen. Durch die Einführung dieser Versorgungsrücklage ist es erstmals möglich, auch mittels Kapitaldeckung die Finanzierung der Versorgungsleistungen zu sichern.

Wie aber soll das geschehen? - Zunächst wird die Finanzierung für all diejenigen, die ab 1. Januar 2007 ihren Dienst als Beamte im Land antreten, geregelt. Des Weiteren werden jährlich 20 Millionen € zugeführt, die für die darüber hinaus anfallenden Versorgungsleistungen benötigt werden.

Welche Beiträge zu welchen Zeitpunkten notwendig sind, wird durch versicherungsmathematische Berechnungen und auf der Grundlage des in Erarbeitung befindlichen Personalentwicklungskonzeptes ermittelt.

§ 3 des Pensionsfondsgesetzes legt fest, dass die regelmäßigen Zuführungen und Sonderzuführungen sowie die daraus erzielten Erträge ausschließlich zur Finanzierung der Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen dienen.

In der Beratung über den § 4 gab es verständlicherweise auch kritische Töne, weil es hierbei darum geht, wer bzw. wo der Fonds verwaltet wird.

Wie ist das Risiko bei einer möglichen Fremdverwaltung einzuschätzen? - Nicht zuletzt hat die Diskussion über diese Frage zu dem bereits vorgestellten Entschließungsantrag in allen Fraktionen geführt. Es ist wichtig, dass die Entscheidungen um die Verwaltung des Fonds nicht am Landesparlament vorbei getroffen werden, sondern dass wir in die wesentlichen Schritte einbezogen werden. Durch die Vorlage eines Wirtschaftsplanes