Protokoll der Sitzung vom 16.11.2006

Wie ist das Risiko bei einer möglichen Fremdverwaltung einzuschätzen? - Nicht zuletzt hat die Diskussion über diese Frage zu dem bereits vorgestellten Entschließungsantrag in allen Fraktionen geführt. Es ist wichtig, dass die Entscheidungen um die Verwaltung des Fonds nicht am Landesparlament vorbei getroffen werden, sondern dass wir in die wesentlichen Schritte einbezogen werden. Durch die Vorlage eines Wirtschaftsplanes

und die regelmäßige Berichterstattung im Finanzausschuss sind dem Parlament Instrumente zur Kontrolle gegeben. Dieses kann daneben auch mittels Beirat geschehen.

Zu dem Änderungsantrag. Die Beratung im Finanzausschuss hat uns bewogen, zur Klarstellung des § 5 die vorliegende Formulierung zu beantragen. Hierbei wird unter Punkt 1a auf die Zuführung zum Pensionsfonds durch die Landesbetriebe und die Landesbehörden mit Dienstherrenfähigkeit verwiesen. Frau Dr. Klein hatte das bereits angesprochen. Hierzu ist noch eine redaktionelle Änderung im Änderungsantrag nötig. Der GBD hat vorhin darauf aufmerksam gemacht.

Unter Punkt 1a müssen nach den Wörtern „Dienstherren gemäß § 1 Satz 1“ die Wörter „des Versorgungsrücklagegesetzes“ eingefügt werden. Das Gleiche gilt für Punkt 2. Auch hier müssen nach den Wörtern „Dienstherren... nach § 1 Satz 1“ die Wörter „des Versorgungsrücklagegesetzes“ eingefügt werden.

Punkt 1b stellt die Ermächtigung für den Finanzminister dar, dem Sondervermögen vorfristig Gelder zuzuführen. Das bedeutet, bei günstiger Entwicklung des Haushaltsvollzuges können Zuführungen des Folgejahres bereits im laufenden Haushaltsjahr getätigt werden. Das bedeutet mehr Flexibilität für den Finanzminister und für den Finanzausschuss ein waches Auge bei der Inanspruchnahme der Ermächtigung.

Die unter Punkt 2 vorgeschlagene Änderung ist eher redaktioneller Art.

Am Ende liegt ein Gesetz vor, das klar formuliert die Ansprüche aus Versorgungsleistungen über die Bildung des Pensionsfonds regelt und bei dem konkret die jährlich zuzuführenden Beträge benannt sind.

Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und selbstverständlich zum Entschließungsantrag aller Fraktionen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Jetzt hat Herr Minister Bullerjahn noch einmal um das Wort gebeten.

Ich möchte nur kurz etwas erwähnen. Vorweg ein Dank an alle Fraktionen. Dieser Stil, in dem wir heute über dieses Instrument gesprochen haben, sollte beibehalten werden. Ich denke, dieses Instrument wird dann am besten funktionieren, wenn die im Saal anwesenden Fraktionen oder die Fraktionen, die später die Regierungen stellen werden - in welcher Konstellation auch immer -, an das denken, was heute gesagt wurde.

Mir ist dann nicht bange darum, dass der Fonds auch noch in 20 Jahren besteht, selbst wenn die Begehrlichkeiten einmal so groß werden sollten, dass ein Finanzminister oder andere vielleicht sagen: Mensch, da liegt doch noch etwas herum. Ich weiß, dass selbst die Norweger bei Milliardenbeträgen immer wieder im Zweifel sind, ob es nicht sinnvoll wäre, sie anzufassen.

Ein weiterer Punkt. Frau Paschke, es wird den Beirat geben. Mir ist wirklich daran gelegen, dass das Parlament informiert ist. Das werden wir mit den Anlagerichtlinien

regeln, wenn sie uns als Verordnung vorliegen. Wir werden das dann im Finanzausschuss besprechen. Wir werden danach diesen Beirat installieren, damit Sie über all das informiert sind, weil - das sage ich ganz offen - Sie in den Fraktionen und in der Öffentlichkeit dafür werben sollen, dass dieser Fonds etwas Gutes ist und nicht irgendein Instrument eines Finanzministers oder einer Finanzministerin. Dieser Pensionsfonds ist so angelegt, dass er auch den Steuerzahler zukünftig entlastet. Deswegen, glaube ich, ist jede Regierung gut beraten, eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf diese Anlageform gegenüber allen im Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit zu suchen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Wünscht dazu noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Grundlage ist die korrigierte Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen. Die Korrekturen wurden von Frau Dr. Klein vorgetragen. Sie liegen uns schriftlich vor. Ich muss das deshalb nicht wiederholen.

Dazu gibt es den erläuterten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/347. Darüber lasse ich als Erstes abstimmen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.

Nun können wir über den geänderten Gesetzestext abstimmen. Ich fasse es zusammen. Wir stimmen zunächst über alle selbständigen Bestimmungen, vorliegend in neun Paragrafen, ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle.

Dann stimmen wir über die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das Gesetz beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drs. 5/360. Es ist ein Antrag aller Fraktionen. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? - Das sind offensichtlich auch alle. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Ich rufe nicht gleich den Tagesordnungspunkt 5 auf, sondern erteile zunächst Herrn Gallert das Wort für eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung.

Werter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Anlass meiner Wortmeldung ist die Sorge um das Weiterbestehen des Netzwerkes für Demokratie und Toleranz in Sachsen-Anhalt, vor allem um die Beibehaltung des Kompromisses zur Ausrichtung dieses Bündnisses, der Anfang des Jahres 2005 insbesondere der CDU und der Linkspartei ein wahrlich nicht problemloses Aufeinanderzugehen abverlangt hat.

Mit diesem gemeinsamen Zeichen aller Fraktionen des Landtages von Sachsen-Anhalt in der letzten Legislaturperiode ist sicherlich ein Beitrag dazu geleistet worden, das Erstarken von DVU und NPD in unserem Land zu verhindern, wenn auch die konkrete Arbeit des Netzwerkes erheblicher Kritik unterliegt und seine Fähigkeit, schnell zu reagieren und konkrete Arbeit vor Ort zu leis

ten, ganz offensichtlich noch nicht ausreichend ausgeprägt ist.

Darüber hinaus gibt es aber ein weiteres Problem, das sich in der Einladung der AG Extremismus des CDU-Landesverbandes zu einer Tagung der Konrad-AdenauerStiftung am nächsten Montag dokumentiert. Bei dieser Tagung unter dem Titel „Extreme Parteien - eine Gefahr für die Demokratie?“ werden in nahezu gleich lautenden Formulierungen Analysen zur NPD und zur Linkspartei.PDS angekündigt.

Dies stellt aus unserer Sicht eine absichtsvolle Gleichsetzung beider Parteien dar, die jedoch noch nicht einmal das eigentliche Problem beschreibt. Vielmehr bestätigt der Vorsitzende der AG Extremismus, Wirtschaftsminister Haseloff, sowohl in der von ihm unterzeichneten Einladung als auch durch seine Teilnahme an dieser Tagung als einführender Redner die Einordnung der Linkspartei.PDS als extremistische Partei.

Der Hinweis darauf, dass solche Tagungen schon früher stattgefunden hätten und die nachträgliche Äußerung von Minister Haseloff, dass er persönlich nicht diese Auffassung vertrete, klärt das Verhältnis von CDU und Linkspartei.PDS im Bündnis nicht bzw. nicht ausreichend.

Im Gründungsbeschluss für das Netzwerk für Demokratie und Toleranz ist folgende Zielstellung enthalten:

„Politischer Extremismus jeder Couleur stellt eine Gefahr für unsere Gesellschaft dar.“

Weiter heißt es:

„Es bedarf einer Bündelung aller maßgeblichen gesellschaftlichen Kräfte unseres Landes, um ein möglichst breites zivilgesellschaftliches Fundament gegen Extremismus und Gewalt zu schaffen.“

Wenn die CDU jedoch die Linkspartei.PDS unter den Begriff „Politischer Extremismus“ subsumiert, würde sich aus diesem Bündnisauftrag für die CDU zwangsweise die Bekämpfung der Linkspartei.PDS ergeben. Da jedoch sowohl die CDU als auch die Linkspartei.PDS Mitglieder im Netzwerk sind, stellt sich ganz objektiv die Frage nach dem Sinn ihrer gemeinsamen Mitgliedschaft.

Verschärft wird das Problem dadurch, dass einer der Schirmherren des Netzwerkes, der Landtagspräsident, und auch der Leiter der Verwaltungsstelle des Netzwerkes, der Direktor der Landeszentrale für Politische Bildung, Mitglieder der einladenden AG Extremismus der CDU sind.

(Herr Gürth, CDU: Ja und?)

Für uns stellt sich die Frage: Wollen Sie uns in diesem Bündnis nun bekämpfen oder mit uns zusammenarbeiten?

Zu unserem Bedauern haben die beiden Schirmherren des Netzwerkes, sowohl der Ministerpräsident als auch der Landtagspräsident, eine entsprechende Klarstellung zu dieser Frage bisher nicht leisten können oder wollen. Der Hinweis darauf, dass eine Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung weder eine Veranstaltung des Netzwerkes noch der Landesregierung noch des Landtages ist, löst das Problem nicht.

Die Bemerkung, dass ein Satz in der Einladung zu dieser Veranstaltung geändert worden sei, mag für Insider interessant sein. Wir wissen jedoch nicht, welcher Satz das ist und warum er geändert worden ist.

Das Netzwerk wird jedoch kaum gesellschaftliche Wirkung entfalten können, wenn sich die Mitglieder nicht darauf verständigen können, was man politisch eigentlich will und ob man trotz seiner sonstigen politischen Differenzen und Vorbehalte gemeinsam für den Erhalt der demokratischen Grundlage unserer Gesellschaft streiten will.

Deswegen rufe ich die CDU auf, eine solche Klarstellung zu leisten. Ansonsten droht das gemeinsame Netzwerk zu einer leeren Hülle degradiert zu werden. Dies aber, werte Abgeordnete, würde letztlich dazu führen, dass der jetzt schon bedrohlich erstarkte Rechtsextremismus weiter durch die Zersplitterung derjenigen gefördert wird, die ihn eigentlich bekämpfen wollen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Gallert. Das war eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung. nach § 68 unserer Geschäftsordnung. Die Erklärung wird nicht zur Debatte gestellt. Aber der Herr Ministerpräsident hat darum gebeten, ebenfalls eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben zu dürfen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser für mich etwas überraschenden persönlichen Erklärung möchte ich als einer der beiden genannten Schirmherren dieses Bündnisses meinerseits gern einige Sätze erklären dürfen.

Dieses Bündnis ist kein Bündnis gegen jemanden. Dieses Bündnis ist ein Bündnis für etwas, nämlich für bestimmte kommunikative gesellschaftliche Werte, das heißt ein Bündnis für Toleranz und Demokratie.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Natürlich, meine Damen und Herren, ist ein Bündnis für Toleranz nahezu automatisch auch ein Bündnis gegen Intoleranz, ein Bündnis gegen Fremdenhass, gegen Ausländerfeindlichkeit, gegen die Verfolgung Andersdenkender. Das schließt das Bündnis für Toleranz ein. Ein Bündnis für Demokratie ist zweifellos auch ein Bündnis gegen Diktatur, ein Bündnis gegen Hegemonialbestrebungen, ein Bündnis gegen diejenigen, die Parlamente als Schwatzbuden bezeichnen, ein Bündnis gegen diejenigen, die als angebliche neue Bewegung die Welt total verändern wollen, auch ein Bündnis gegen diejenigen, die für eine grundlegende gesellschaftliche Änderung eintreten.

Nun wissen Sie - das weiß auch Herr Gallert -, dass in dem Verfassungsschutzbericht sowohl des Landes Sachsen-Anhalt als auch des Bundes zwar nicht über die PDS berichtet wird, aber über Gruppierungen, Plattformen oder andere Parteien, die innerhalb der PDS mitarbeiten oder bei ihr Gaststatus genießen und in deren Programm ausdrücklich steht, dass sie für eine grundlegende Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse sind.

Solange das so ist, so lange müssen auch Sie es aushalten, dass andere darüber reden.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Wenn Sie wollen, dass das nicht mehr geschieht, dann ändern Sie das und dann wird es keinen Grund mehr geben, eine solche Erklärung abgeben zu müssen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von Minister Herrn Dr. Daehre)