Das können Sie jetzt machen. Aber das ist eben auch nur im Sinne einer solchen Erklärung möglich. Ich kann auch keine Fragen und dergleichen zulassen. - Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege Gallert, es wäre besser gewesen, wenn Sie das, was Sie heute sagen wollten, einem ordentlichen geschäftsordnungsmäßigen Verfahren zugeführt hätten. Wir haben genügend Elemente in unserer Geschäftsordnung, die wir dafür nutzen können. Ich denke, eine persönliche Erklärung ist das denkbar ungeeignetste Instrument. Aber ich kann darauf jetzt nur reagieren, wenn ich als Fraktionsvorsitzender das Wort ergreife, und das mache ich.
Kollege Gallert, ich habe den Eindruck, dass Sie zwei Ziele erreichen wollen: Sie wollen zum einen eine Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in ein Licht rücken, das sie nicht verdient hat, und Sie wollen zum anderen - das muss ich auch sehr deutlich sagen - unseren Minister für Wirtschaft und Arbeit und stellvertretenden Landesvorsitzenden der CDU diskreditieren. Anders kann ich Ihre Einlassung letztlich nicht verstehen.
Kollege Gallert, es ist so, dass wir im Landtag von Sachsen-Anhalt, glaube ich, alle froh waren, dass wir das Bündnis für Toleranz hinbekommen haben. Wir wissen auch, von welchen unterschiedlichen Voraussetzungen wir gekommen sind. Ich selbst stehe auch dafür, dass wir dieses Bündnis weiter und gut arbeiten lassen sollen. Das nicht zu tun, dafür ist mir das Bündnis wirklich viel zu wichtig.
Aber, Kollege Gallert, Sie können sich auch daran erinnern, dass ich als Vertreter der CDU bei der Einführungsrede zu diesem Bündnis darauf hingewiesen habe, dass es für uns wichtig ist, gegen Extremismus jeglicher Art und überall das Wort zu erheben. Das ist in der Regel der Rechtsextremismus, das ist gegebenenfalls der Linksextremismus, das kann religiös motivierter Extremismus sein. Alle Formen des Extremismus müssen von uns bekämpft werden.
Sie werden von keinem CDU-Politiker etwas anderes hören. Deshalb ist auch, denke ich, eine gemeinsame Basis dort, wo es gilt, gemeinsam meinethalben gegen rechtsextremistische Veranstaltungen aufzustehen und einzustehen, nicht gefährdet.
Aber, Kollege Gallert, Sie haben auch innerhalb der PDS eine Hausaufgabe zu machen. Ich kann nur aus dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2005 zitieren:
„Programmatische Aussagen und politische Praxis der Linkspartei.PDS bieten weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte für linksextremistische Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes.“
Dabei bezieht man sich auf einzelne Vereinigungen und Strukturen innerhalb der PDS, die Sie innerhalb der PDS weiterhin unterstützen. Ich weiß nicht, ob Sie persönlich diese unterstützen. Ich habe mit großem Respekt und mit großem Interesse Ihre Auseinandersetzung mit Sahra Wagenknecht wahrgenommen. Es war in meinen Augen auch ein bisschen komisch, was Sahra Wagenknecht Ihnen vorgeworfen hat; das will ich ganz ehrlich gestehen.
Aber innerhalb der PDS selbst sind dies feste Strukturen, die Sie als PDS bis heute dulden. Deshalb müssen Sie sich auch gefallen lassen, dass andere politische Kräfte dieses bewerten und dieses untersuchen, meine Damen und Herren.
Ich glaube, Sie selbst haben sich keinen guten Dienst erwiesen, als Sie unterstellt haben, dass jemand in der CDU PDS und NPD gleichsetzt. Das haben wir nie gemacht und das ist auch sachlich und inhaltlich vollkommen falsch. Das machen wir auch nicht. Dieser Eindruck darf auch nicht erweckt werden, weil wir sonst der NPD wahrscheinlich sogar einen Dienst erweisen würden. Das wollen wir alle nicht, meine Damen und Herren.
Ich muss es noch einmal deutlich sagen: Wir sind weiterhin bereit, mit allen gutwilligen Kräften im Netzwerk für Demokratie und Toleranz zusammenzuwirken. Aber die Konrad-Adenauer-Stiftung hat einen Auftrag, sich politisch mit aktuellen Themen auseinander zu setzen. Diesen erfüllt sie ordentlich. Zum Zweiten: Dr. Haseloff hat diese Angriffe nicht verdient. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Das waren drei Erklärungen außerhalb der Tagesordnung. Wohlgemerkt, keine persönlichen Bemerkungen; das wird immer miteinander vermischt.
Bevor wir den Tagesordnungspunkt 5 beraten können, habe ich die Freude, Damen und Herren des SPD-Ortsvereins aus Gerwisch auf der Tribüne begrüßen zu können.
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnung im Land Sachsen-Anhalt (Ladenöffnungs- gesetz Sachsen-Anhalt - LÖffG-LSA)
Ich bitte zunächst Herrn Tögel, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bisher war die Regelung der Ladenöffnungszeiten Sache des Bundes. Mit dem In-Kraft-Treten der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Ladenschlusses den Ländern übertragen, allerdings als Kannbestimmung.
Für das Land Sachsen-Anhalt legte die Landesregierung dem Landtag in der 9. Sitzung am 20. Oktober 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf wurde zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen. Dem Wirtschaftsausschuss wurde bereits in der ersten Lesung im Landtag mit auf den Weg gegeben, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten, um ein rechtzeitiges InKraft-Treten des Gesetzes noch vor dem Weihnachtsgeschäft zu gewährleisten.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2006 baten die Koalitionsfraktionen den Wirtschaftsausschuss darum, vor der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag eine Anhörung zu diesem Thema durchzuführen. Diese Anhörung fand in der 5. Sitzung des Ausschusses am 1. November 2006 statt. Im Rahmen dessen wurden unter anderem die katholische und die evangelische Kirche, die Gewerkschaft ver.di, Vertreterinnen des Betriebsrates des E-Centers Magdeburg sowie der Karstadt Warenhaus GmbH Magdeburg, der Verband der Kaufleute, die Industrie- und Handelskammern, der Handelsverband BAG Sachsen-Anhalt sowie die Handwerks- und die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt eingeladen und angehört.
Dabei wurde deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Industrie- und Handelskammern sowie den Handelsverbänden nicht weit genug geht. Die Kirchen hingegen befürchteten eine Beeinträchtigung der Lebensqualität, vor allem in den Familien der im Handel Tätigen. Die Gewerkschaft und die Vertretung der Betriebsräte sehen eine stärkere Belastung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Einzelhandel.
Im Anschluss an diese Anhörung erarbeitete der Wirtschaftsausschuss nach einer kurzen Auszeit - beantragt
Mehrheitlich beschloss der Ausschuss, dass Läden montags bis freitags rund um die Uhr öffnen können sowie an Sonnabenden künftig auch weiterhin nur bis 20 Uhr öffnen dürfen.
Nach der Ihnen vorliegenden Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit soll es künftig auch generell möglich sein, über das Jahr verteilt an vier Sonn- und Feiertagen die Läden für je fünf Stunden in der Zeit zwischen 11 Uhr und 20 Uhr zu öffnen. Der Karfreitag, der Ostersonntag, der 25. Dezember sowie der Heiligabend sind von dieser Regelung ausgenommen. An den Sonnabenden vor diesen vier Ausnahmen soll es Läden zudem erlaubt werden, bis 24 Uhr zu öffnen.
Diskutiert wurde im Ausschuss, dass bereits verbrauchte Ladenöffnungen nach dem Ladenschlussgesetz, die einer Erlaubnis durch die Gemeinden bedürfen, einmalig im Jahr 2006 nicht berücksichtigt werden sollen. Hierzu kam man überein, in der zweiten Lesung zum Gesetzentwurf einen Änderungsantrag mit einer Übergangsvorschrift zu den Sonntagsöffnungszeiten im Monat Dezember 2006 zu stellen.
Die Linkspartei.PDS beantragte zum Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu § 9 des Gesetzentwurfes, dass die Tarifverträge des Einzelhandels für alle Beschäftigten des Einzelhandels für verbindlich erklärt werden.
Der Ausschuss kam in diesem Zusammenhang zu der Erkenntnis, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dem Tarifrecht und damit dem Bundesrecht zuzuordnen sei und daher nicht Gegenstand dieses Gesetzes sein dürfe. Die Koalitionsfraktionen ließen wissen, dass sie beabsichtigen, in Form eines Entschließungsantrages die Arbeitnehmerrechte zu stärken. Bei 3 : 8 : 0 Stimmen wurde der Antrag der Linkspartei.PDS abgelehnt.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit folgte zudem den rechtsförmlichen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die redaktioneller Art sind bzw. der Richtigstellung dienen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen auf den Weg gebracht. Ich bitte Sie namens des Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, dieser Empfehlung zu folgen.
Gestatten Sie mir zum Schluss eine persönliche Bemerkung. Wir haben uns als Landtag und als Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit von der Landesregierung, einigen Verbänden und Teilen der Öffentlichkeit erheblich unter Zeitdruck setzen lassen. Dies nur, damit das Gesetz noch vor dem ersten Advent in Kraft treten kann.
Von vornherein war klar, dass es unter diesen zeitlichen Vorgaben dem Ausschuss nahezu unmöglich sein wird, eine ordnungsgemäße und qualitativ hochwertige Beratung, erst recht wenn eine Anhörung durchgeführt werden soll, zu gewährleisten. Die Ausschussberatung war in weiten Teilen auch äußerst unbefriedigend. Anträge zur Beschlussempfehlung lagen nicht schriftlich vor, wichtige Hinweise des GBD mussten unter Zeitdruck diskutiert werden und einige inhaltliche Klärungen, so zum Beispiel zu den Übergangsbestimmungen, sind erst in den letzten Tagen erfolgt.
Das Ergebnis sehen wir heute: Eine Beschlussempfehlung, zu der Änderungsanträge gestellt werden, die normalerweise nicht nötig gewesen wären. Auch die öffentliche Diskussion hat gezeigt, dass wir dem Ansehen des Parlamentes mit dieser Verfahrensweise, mit der wir von guter parlamentarischer Praxis weit abgewichen sind, keinen guten Dienst erwiesen haben.
Ich werde als Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zukünftig alles mir Mögliche tun, damit sich so etwas nicht wiederholt.