Dieses Gesetz ist dazu geeignet, die gesamte Region Dessau zu destabilisieren. Wenn eine der Verfassungsbeschwerden, die jetzt bereits absehbar sind, durchkommt, werden die Kreistage und Stadträte in der Umgebung des ehemaligen Regierungsbezirkes Dessau nicht auf einer demokratischen Grundlage gewählt worden sein. Ihr Motto „Augen zu und durch!“ ist vor diesem Hintergrund völlig inakzeptabel. Sie schaden dem Land, und das nur, um einem ehemaligen Landrat einen Gefallen zu tun.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Reichert. Bitte schön, Herr Reichert.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wolpert, dass Sie in Ihren Ausführungen so reagieren würden, war mir fast klar. Sie haben gefragt: Was machen Sie mit den Interessen der Bürger?
Ich möchte Sie einmal fragen, ob Sie sich noch an eine gemeinsame Fraktionssitzung im Fraunhofer-Institut erinnern können. Dort habe ich flehentlich darum gebeten, im Raum Anhalt, Wittenberg und Bitterfeld doch eine andere Regelung herbeizuführen. Sie haben es konkret abgelehnt, dass eine neue Regelung im Interesse der Bürger zustande kommt.
Ich bin richtig stolz darauf, dass diese Bürger ihre Zugehörigkeit jetzt über Bürgerentscheide dokumentieren.
Wenn Sie eine solche Rede im Bayerischen Landtag halten und in Bayern darüber dozieren würden, was Anhalt bedeutet, so müssten Sie feststellen, Herr Kosmehl, dass der Bereich Wittenberg als Sachsen-Wittenberg bis zum Jahr 1422 unter askanischer Hoheit stand. Wir Anhalter stammen von den Askanen ab. Wir haben also eine sehr enge Verbundenheit. Sie müssen das einmal in Ruhe sehen.
Meine Damen und Herren! In der Sitzung des Landkreistages am 13. Oktober 2006 in Halberstadt hat Herr Dr. Schlebusch, der mit der Ehrennadel des Landes Sachsen-Anhalt ausgezeichnet worden ist, gesagt, dass wir mit dem Gesetz zur Kreisneugliederung ab dem 1. Juli 2007 nun starke und leistungsfähige Landkreise in Sachsen-Anhalt erhalten werden. Dem stimme ich zu.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung im Raum Anhalt rund um die Stadt Zerbst haben wir den Bürgerwillen, der im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren vielfach deutlich wurde, berücksichtigt und haben dort eine akzeptable und befriedigende Lösung herbeigeführt. Den Koalitionsvertrag brauche ich an dieser Stelle nicht zu zitieren; er ist Ihnen allen bekannt.
Die Bürger der betroffenen Gemeinden haben sich per Entscheid deutlich zu einem Landkreis, zu einer Region, der sie angehören, bekannt, haben doch die betroffenen
Gemeinden bei allen Anhörungen ihren Wunsch bezüglich der Zugehörigkeit klar und deutlich geäußert. Genau so ist es gekommen.
Neben dem Wunsch von nunmehr 21 Gemeinden, die sich für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ausgesprochen haben, war auch der Wunsch vorhanden, die oberzentrale Funktion der Stadt Dessau, zu der wir uns als CDU ausdrücklich bekennen, sowie auch das Mittelzentrum Zerbst zu stärken.
Aus meiner Sicht kann auch das Jerichower Land mit dieser Entscheidung leben. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode ebenfalls ein Gesetz verabschiedet, bei dem der Bürgerwille im Vordergrund stand. Dabei ging es um die Eingemeindung der Gemeinden Leitzkau, Ladeburg und Dornburg in die Stadt Gommern.
Der Landkreis hat sich dadurch vergrößert und er wird weitere Gemeinden hinzubekommen. Die dünn besiedelte Fläche, die Wirtschafts- und die Verwaltungskraft dieses Landkreises rechtfertigen den Bestand des Landkreises Jerichower Land. Auch der Name „Landkreis Jerichower Land“ ist korrekt; denn wo kein „Anhalt“ drin ist, braucht auch nicht „Anhalt“ draufzustehen.
Meine Damen und Herren! Am 2. November 2006 hat der Innenausschuss alle Gebietskörperschaften, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, angehört, so auch die Stadt Zerbst und die 16 Umlandgemeinden, die am 16. Juli bzw. am 13. August 2006 ihre Wahl getroffen haben, auch die Gemeinden wie Buhlendorf und Gehrden, die sich am 29. Oktober 2006 deutlich zu AnhaltBitterfeld bekannt haben, sowie die anderen Gemeinden.
Am vergangenen Sonntag haben die Bürger in Gödnitz und Walternienburg mit dem bekannten Ergebnis abgestimmt. Am kommenden Sonntag werden die Bürger von Moritz entscheiden. Das Abstimmungsergebnis steht zwar noch aus, aber wenn man dem Bürgermeister in der Anhörung zugehört hat, ist bereits abschätzbar, wie es ausfallen wird. Aber aus raumordnerischer Sicht ist es, wie Frau Schindler schon gesagt hat, zwingend notwendig; denn diese Gemeinde liegt direkt an der Stadtgrenze von Zerbst.
Noch kurz zur Frage der Kreisstadt. Die Entscheidung für die Stadt Köthen als Kreissitz des neuen Landkreises Anhalt-Bitterfeld ist unter Zugrundelegung der Kriterien, die im Kreissitzgesetz festgelegt sind, erfolgt. Die Stadt Zerbst selbst ging vor dem Bürgerentscheid davon aus, dass sie nicht länger Kreisstadt sein würde. Die Bürger der Stadt Zerbst haben bei dem Bürgerentscheid über den Verlust des Kreissitzes mit abgestimmt.
Die Frage auf dem Abstimmungsbogen lautete: Sind Sie dafür, dass die Stadt Zerbst in den künftigen Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Kreisstadt Köthen) wechselt? - Als Antwort war Ja oder Nein möglich. Damit haben die Bürger auch direkt für Köthen als Kreissitz abgestimmt.
Mit dem neuen Zuschnitt dieses Kreises bekommt die Stadt Köthen eine exzellente zentrale Lage. Das ist auch ein ausschlaggebender Punkt. Wir sollten das entsprechend würdigen. Die Stadt Köthen wird die Kreisstadt des neuen Landkreises sein.
wurf. Den Antrag der Linkspartei.PDS-Fraktion werden wir befürworten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/364 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller und die Linkspartei.PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Linkspartei.PDS-Fraktion in der Drs. 5/366 ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Es haben alle zugestimmt. Dann ist das so beschlossen.
Jetzt stimmen wir über alle einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die FDPFraktion und ein Abgeordneter der Linkspartei.PDSFraktion. Enthaltungen? - Die Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist das mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zur Gesetzesüberschrift, die kürzer geworden ist. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Die beiden anderen Fraktionen. Es ist so beschlossen worden.
Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die FDP-Fraktion und ein Abgeordneter der Linkspartei.PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Der größere Teil der Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.
Ich bitte nun die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke, den Gesetzentwurf einzubringen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ihnen vorliegende Ausführungsgesetz wird von den Kommunen schon lange erwartet und insbesondere vom Wasserverbandstag wird auf die Dringlichkeit hingewiesen. Die Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes - es handelt sich um den Wasser- und Bodenverband Calbe - ist bereits wegen fehlender Ausführungsbestimmungen fehlgeschlagen. Solange landesrechtliche Ausführungsbestimmungen nicht getroffen worden sind, kann von den Optionen, die das Wasserverbandsgesetz bietet, nicht Gebrauch gemacht werden.
Die durchgeführte Verbandsanhörung hat eine positive Resonanz ergeben und der Gesetzentwurf ist allgemein begrüßt worden. Die Anregungen der Verbände zum Gesetzentwurf konnten aufgegriffen und die Bedenken, die es im Detail gab, entkräftet werden.
Das Bundesgesetz über Wasser- und Bodenverbände, das so genannte Wasserverbandsgesetz, räumt insbesondere Eigentümern von Grundstücken und Anlagen, Erbbauberechtigten, Inhabern von Bergwerkseigentum, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Baulastträgern von Verkehrsanlagen die Möglichkeit ein, gemeinsam einen Wasser- und Bodenverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten.
Wasser- und Bodenverbände sind wichtige öffentliche Einrichtungen und erfüllen unverzichtbare Aufgaben im Rahmen der Land- und Wasserwirtschaft, des Gewässer-, Boden- und Naturschutzes. Ich will aber hinzufügen, dass diese Verbände nicht zu verwechseln sind mit den im Land Sachsen-Anhalt bereits im Jahr 1991 gesetzlich geschaffenen Unterhaltungsverbänden, die für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind.
Das Ausführungsgesetz dient dazu, die freiwillige Gründung von Wasser- und Bodenverbänden zu ermöglichen, um neben der Gewässerunterhaltung auch Aufgaben zum Beispiel der Be- und Entwässerung in der Landwirtschaft, der Landschaftspflege oder des ländlichen Wegebaus wahrnehmen zu können. Das Wasserverbandsgesetz lässt in Teilbereichen landesrechtliche Regelungen und Abweichungen ausdrücklich zu. Diese sind zum Teil Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes.
Ich hätte auch am Ende gefragt, aber ich kann auch zwischendurch fragen. - Frau Ministerin, im Gesetzentwurf ist zu lesen, dass sich 54 Verbände an der Anhörung beteiligt haben und nur sieben haben ihre Zustimmung formuliert und drei weitere Verbände haben sich geäußert. Ist es möglich, zu den Beratungen in den Fachausschüssen die Stellungnahmen, die bei der Landesregierung eingegangen sind, zu erhalten, um sich ein umfassendes Bild von den Stellungnahmen machen zu können?
Ich komme zurück auf das Wasserverbandsgesetz selbst. Es wird insbesondere dem Landesrecht überlassen, die zuständigen Aufsichtsbehörden zu bestimmen und Vorschriften für den Haushalt, aber auch die Rech
nungslegung und deren Prüfung zu erlassen. Das Ausführungsgesetz soll ergänzend auch für die Unterhaltungsverbände für die Gewässer zweiter Ordnung gelten, da das Landeswassergesetz keine ausdrücklichen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde und zum Umfang der Anwendbarkeit der Landeshaushaltsordnung enthält.
Da durch das Ausführungsgesetz den Landkreisen und kreisfreien Städten erstmals die Aufgabe der Aufsichtsbehörde über die Wasser- und Bodenverbände übertragen werden soll, sind die dadurch entstehenden Kosten nach Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung vom Land auszugleichen. Nach intensiven Abstimmungen zwischen dem Ministerium des Innern, dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist daher im Ausführungsgesetz eine Kostenregelung vorgesehen, die jeweils nach der Gründung von Wasser- und Bodenverbänden einen entsprechenden jährlichen Ausgleich vorsieht. - So weit zur Einbringung, meine Damen und Herren. Alles andere, denke ich, in den Ausschüssen. - Vielen Dank.