Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Bund und Länder befinden sich hinsichtlich dieser Frage derzeit im Dialog. Ein auf der Ebene der Staats- und Senatskanzleien ins Leben gerufenes Ländergremium, bestehend aus den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin und Bremen, führt seit September 2006 mit dem Bund Gespräche, um für die gemeinsame Auslegung der neuen verfassungsrechtlichen Regelungen der Föderalismusreform Sorge zu tragen. Dieses Gremium wird sich auch mit der Frage der Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich des Heimrechtes im Sinne einer gemeinsamen Auslegung von Bund und Ländern befassen.

Da in der Zwischenzeit das Bundesheimgesetz weiterhin uneingeschränkt gilt - Herr Dr. Eckert, Sie haben es ebenfalls betont -, kann eine Klärung dieser verfassungsrechtlichen Frage im Interesse der Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedürftigkeit mit der gebotenen Gründlichkeit erfolgen. Wir wissen, welche schwerwiegenden Folgen es haben kann, wenn Gesetze nicht verfassungskonform gestrickt werden.

Meine Herren und Damen Abgeordneten! Seit dem InKraft-Treten des Heimgesetzes im Jahr 1975 hat sich die Betreuung von Menschen mit Behinderung oder mit Pflegebedarf stark gewandelt. Der Wunsch der Betroffe

nen nach einem möglichst selbstbestimmten Leben, auch bei Hilfebedarf, hat dazu geführt, dass sich viele Heime für neue Versorgungskonzepte geöffnet haben, die dem Gedanken der Selbstbestimmung und der Teilhabe stärker Rechnung tragen. Heute sind die Angebote zur Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf weitaus vielfältiger als noch vor 30 Jahren.

Vor diesem Hintergrund hat die 83. Arbeits- und Sozialministerinnenkonferenz am 16. und 17. November 2006 den Modernisierungsbedarf und die Weiterentwicklung des Heimrechtes sowie die Weiterentwicklung der Bedingungen in der Heimbetreuung erörtert. Die Länder haben einstimmig festgestellt, dass die gewonnene Gesetzgebungskompetenz auch Spielräume für eine innovative Gestaltung des Heimrechts eröffnen kann. Sie haben sich dafür ausgesprochen, die Qualitätsstandards zu sichern und weiterzuentwickeln.

Es bestand Einigkeit darin, widersprüchliche Regelungen zwischen dem Heimgesetz und dem Sozialgesetzbuch XI zu harmonisieren und Bürokratie abzubauen; dazu haben Sie, Herr Eckert, einiges gesagt. Letzteres kann unter anderem durch eine bessere Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und anderen Prüfinstitutionen zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen erreicht werden.

Die Länder haben sich ferner darauf verständigt, selbstorganisierte, ambulant betreute Wohngemeinschaften aus dem Anwendungsbereich eines künftigen Heimgesetzes grundsätzlich herauszunehmen und die heimrechtlichen Anforderungen an die Tages- und Nachtpflege auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.

Des Weiteren soll die Erprobung neuer Wohn- und Betreuungsformen unterstützt werden. Ich kann mir in diesem Fall gut eine Experimentierklausel vorstellen, damit wir eine Öffnung für weitere Entwicklungen bekommen. Es geht darum, Raum zu schaffen für innovative Modellprojekte, die auf unterschiedliche Zielgruppen und unterschiedliche Bedarfe zugeschnitten sind und die dem Wunsch der Betroffenen nach einem möglichst eigenständigen Leben auch bei Hilfebedarf stärker Rechnung tragen.

Deshalb wird es auch bei der Reform der Pflegeversicherung, die im nächsten Jahr ebenfalls ansteht, darauf ankommen, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ tatsächlich zu stärken. Die Verwirklichung dieses Vorrangs ist die Voraussetzung dafür, dass die auf der demografischen Entwicklung beruhenden Herausforderungen menschenwürdig, aber auch finanziell und personell bewältigt werden können.

(Zustimmung bei der SPD)

Aufbauend auf den gemeinsamen Überlegungen, die auf der 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz zum föderalisierten Heimrecht beschlossen worden sind, wird sich die Landesregierung im Sinne einer Länder übergreifenden Zusammenarbeit weiterhin dafür einsetzen, bundeseinheitliche Standards, wie sie das geltende Heimrecht beschreibt, zu sichern und weiterzuentwickeln.

Ich bin eine starke Streiterin dafür, dass wir in diesem Bereich möglichst vergleichbare Standards in allen Bundesländern beibehalten. Ich weiß nicht, ob alle Länder mitmachen werden, aber vielleicht entschließt sich die Mehrheit der Länder dazu.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

In einem ersten Schritt - ich habe es schon betont - kommt es darauf an, dass wir die verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf das Heimrecht klären. Die Landesregierung ist gern bereit, im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sowohl über das weitere Vorgehen in Abstimmung mit den anderen Bundesländern als auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Klärung der Kompetenzfrage zwischen Bund und Ländern zu berichten. - Danke.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Es spricht zunächst Herr Rotter für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles von dem, was ich für meine Rede vorgesehen habe, haben mir Frau Ministerin Kuppe und Herr Dr. Eckert vorweggenommen. Meine Rede könnte fast überflüssig sein; denn Herr Dr. Eckert hat dankenswerterweise bereits Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen signalisiert. Gestatten Sie mir trotzdem, einige Ausführungen zu machen.

Frau Ministerin Kuppe hat schon ausführlich dargelegt, dass zwischen Bund und Ländern noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Frage der Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf das Heimrecht besteht und dass ein gemeinsames Gremium ins Leben gerufen wurde, das sich mit den strittigen Fragen befasst. Deshalb bitten wir die Landesregierung in unserem Änderungsantrag, dem Ausschuss für Soziales zu berichten, wie die Diskussion bezüglich der Kompetenzabgrenzung fortschreitet und welche Ergebnisse erzielt wurden.

In der jetzigen Phase des Klärungsprozesses - darin stimme ich der Ministerin uneingeschränkt zu - sollten wir gerade im Interesse der Menschen mit Behinderung und mit Pflegebedarf Ruhe und Besonnenheit im Handeln als oberstes Gebot gelten lassen.

(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU, und von Herrn Tullner, CDU)

Das Bundesheimgesetz gilt uneingeschränkt weiter. Mir ist auch nicht bekannt, dass auch nur ansatzweise an eine Absenkung der geltenden Standards bei uns in Sachsen-Anhalt gedacht wird.

Meine Damen und Herren! Die die Regierung tragenden Fraktionen haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung eindeutig festgelegt und sich gleichzeitig anspruchsvolle Ziele gesteckt. Ich zitiere:

„Für die wachsende Zahl Pflegebedürftiger sollen eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur sowie ausreichend gut qualifiziertes Personal im ambulanten und im stationären Bereich zur Verfügung stehen. Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Hierzu bedarf es einer Neuausrichtung in der Behinderten- und Seniorenpolitik, verbesserter Strukturen und neuer Netzwerke auf örtlicher Ebene. Der Vorrang von Prävention, medizinischer Rehabilitation und ambulanter Pflege vor stationärer Betreuung soll konsequent umgesetzt werden.“

Dem ist im Prinzip nicht viel hinzuzufügen. Die Koalition unterstützt vorbehaltlos die Forderung nach gleichbe

rechtigter Teilhabe pflegebedürftiger Mitmenschen am gesellschaftlichen Leben. Sie ist sich dessen bewusst, dass nur durch eine weitere Ausprägung von Beteiligungsmöglichkeiten die Chance für ein selbstbestimmtes Leben pflegebedürftiger Menschen gegeben ist. Hier gilt das Prinzip „ambulant vor stationär“, und das so lange wie möglich. Um dies zu erreichen und zu gewährleisten, sehe ich zum Beispiel in der Behindertenhilfe das Instrument des persönlichen Budgets als ein hervorragendes Mittel an.

Meine Damen und Herren! Die Betreuung und Versorgung älterer und behinderter Menschen ist mit besonderen Anforderungen verbunden. Hunderttausende Pflegerinnen und Pfleger leisten Tag für Tag einen anerkennenswerten und aufopferungsvollen Dienst für diejenigen, die sich selbst nicht mehr helfen können. Auch ihnen wollen wir bei ihrer Arbeit helfen. Der Abbau von Bürokratie soll dazu beitragen, den Pflegenden mehr Zeit für die eigentliche Arbeit am hilfebedürftigen Mitmenschen zu geben.

(Beifall bei der CDU)

Beispielhaft sei die Vermeidung von Mehrfachprüfungen durch Heimaufsicht und MDK genannt, die in der Regel nur zu einer vermeidbaren Belastung aller Beteiligten führen. Auch die Notwendigkeit des momentan vorgeschriebenen Umfangs und die Effizienz des Berichtswesens sind kritisch zu hinterfragen, da das Berichtswesen in der Praxis einen nicht unerheblichen Teil der Zeit der in der Pflege Beschäftigten einnimmt.

Lassen Sie mich abschließend kurz zur Bewertung des vorliegenden Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS kommen. Inhaltlich könnte ich mich diesem Antrag - das habe ich schon erwähnt - in vielen Teilen durchaus anschließen.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Tun Sie’s doch!)

- Moment, Herr Gallert. - Der Antrag geht aber in einem Teil an den objektiven Gegebenheiten vorbei. Gestatten Sie mir daher, für den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu werben, der im Lichte der momentanen Gegebenheiten zielführender ist.

Um es abschließend ganz bildlich darzustellen: Warten wir ab, bis die Eier gelegt sind, und beginnen wir dann, sie mit Sorgfalt, Beharrlichkeit und Liebe auszubrüten. Denn, meine Damen und Herren, eines brauchen die Menschen, für die wir mit den Regelungen des Heimgesetzes Sorge tragen müssen, ganz besonders: Liebe und Zuwendung. - Danke.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rotter. - Nun hören wir den Beitrag der FDP-Fraktion. Es spricht Frau Dr. Hüskens. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Föderalismusreform hat in all den Bereichen, die auf die Länder übertragen werden, Ängste geschürt. Niedrigere Standards und sich von Land zu Land unterscheidende Regelungen stehen bei diesen Ängsten im Vordergrund.

Der bisherigen Debatte habe ich entnommen, dass wir uns im Bereich des Heimgesetzes in den folgenden Punkten einig sind: Wir wollen keine Verschlechterung

für den betroffenen Personenkreis. Wir wollen keine Absenkung der Standards - was genau man darunter versteht, darüber werden wir diskutieren müssen. Wir wollen allerdings eine Entbürokratisierung, und wir wollen die Aufhebung widersprüchlicher Regelungen in den Gesetzen, die diesen Bereich regeln.

Herr Dr. Eckert, Ministerin Frau Dr. Kuppe und Herr Rotter haben alles Wesentliche gesagt. Da ich nicht nach dem Motto „Alles ist gesagt, nur nicht von mir“, verfahren will, will ich es dabei bewenden lassen. Die FDP-Fraktion wird den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD unterstützen. Wir hätten auch den Ursprungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS mitgetragen.

Ich möchte abschließend auf einen Punkt hinweisen. Herr Rotter, Sie sagten so schön, wir sollten warten, bis die Eier gelegt seien. Manchmal birgt das die Gefahr - ich erinnere an die Diskussion zur Gesundheitsreform, die wir in der letzten Sitzung des Sozialausschusses hatten -, dass man so lange wartet, bis die Eier nicht nur ausgebrütet sind, sondern bis der Vogel auch schon vom Nest ist. Das soll uns in diesem Bereich nicht passieren.

Wir sollten dieses Thema eng begleiten, damit wir so lange Informationen bekommen, wie wir noch Einflussmöglichkeiten haben, und nicht erst - um in dem Bild zu bleiben - Nachgackern, wenn der Vogel ausgeflogen ist. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun spricht für die SPD-Fraktion Frau Späthe. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mich trifft das Schicksal vieler Redner: Ich bin die Vorletzte zu fortgeschrittener Stunde. Es ist meine erste Rede und demzufolge kann ich Sie leider nicht zu Protokoll geben.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU - Zuruf von der FDP: Technisch schon!)

- Technisch schon.

Der vorliegende Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS berührt das hochsensible Thema der Heimgesetzgebung. Bereits mit den ersten Vorstellungen zur Föderalismusreform und mit der Einbeziehung des Heimgesetzes in diese Debatte schlugen bei den Betroffenen die Wellen extrem hoch. Insbesondere wurde eine Absenkung der Standards befürchtet, die man eventuell mit der Föderalisierung erwartet hat.

Einen Beleg dafür, dass dieses Thema sehr bedeutend ist, hat mir der Zufall heute in die Hände gespielt: eine Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes mit den Zahlen für das Jahr 2006. Wir haben in Sachsen-Anhalt allein in der stationären Pflege 365 Heime. Dort leben 22 934 Menschen. In diesen Einrichtungen sind 14 252 Personen voll beschäftigt. Das ist, glaube ich, eine umfangreiche Debatte zu diesem Thema wert.

(Beifall bei der SPD)

Gestatten Sie mir dennoch einen ganz kurzen Blick in die Historie der Heimgesetzgebung, die ich dem Vorwort

des Kommentars zum Heimgesetz von Kunz, Butz und Wiedemann entnommen habe.

(Zuruf von Herrn Kurze, CDU)