Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Es gab den Hinweis, man könnte eventuell mit dem Landeshaushalt 2007 dafür Sorge tragen, dass der KfWZinssatz von 9 % auf 5 % gesenkt wird. Die Hoffnung habe ich noch, allein mir fehlt der Glaube an dieser Stelle.

Es wurde weiterhin gesagt, ein revolvierender Fonds hätte ein zu hohes Haftungsrisiko. Wenn man ohnehin mit verlorenen Zuschüssen arbeitet, dann ist das Risiko durchaus zu minimieren. Die Erfahrungen, die bisher in anderen Ländern gesammelt wurden, zeigen, dass die Existenzgründer durchaus hochmotiviert waren und die Ausfallquote bei maximal 20 % gelegen hat.

Darüber hinaus wurde uns von dem Ausschussvorsitzenden und von meinen verehrten FDP- und CDU-Kollegen vorgehalten - Sie haben es gerade gehört -, dass eine Finanzierung von Betriebsmitteln aus ESF-Geldern nicht möglich sei. Das ist wohl wahr. Aber die Finanzierungsrichtlinie des ESF für den Zeitraum 2007 bis 2013 zeigt ein breit gefächertes Angebot von Zuschussmöglichkeiten, das durchaus über die Bereitstellung von Betriebsmitteln hinausgeht.

Gerade weil wir diese verlorenen Zuschüsse, die die EU im Förderzeitraum 2007 bis 2013 bereitstellt, nutzen wollten, haben wir vorgeschlagen, einen solchen revolvierenden Fonds aufzulegen. Uns ging es vor allem darum, die Fördermittel quasi wie einen Katalysator einzusetzen. Ein Katalysator ist ein Stoff, der Prozesse beschleunigt, ohne dabei selbst verbraucht zu werden.

Bisher war es immer unstrittig, dass wir für Existenzgründungen mehr tun müssen - darüber haben wir im Ausschuss beraten - und dass wir mehr Menschen ermutigen sollten, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Vielleicht erinnern Sie sich mit mir gemeinsam: Am Tag der Verleihung des Friedensnobelpreises

(Herr Tullner, CDU: In welchem Jahr?)

- in diesem Jahr - an den Gründer der Grameen-Bank gab es sowohl in der „Volksstimme“ als auch in der „Mitteldeutschen Zeitung“ ganzseitige Anzeigen der Sparkassen, in denen das Anliegen des Geehrten gewürdigt wurde, der mit Kleinstkrediten vielen Menschen den Weg in die Selbständigkeit ermöglicht hat.

(Herr Tögel, SPD: Für Betriebsmittel!)

Ich kann jedem Existenzgründer nur empfehlen, diese Annoncen zu dem ersten Beratungsgespräch mit der Sparkasse mitzunehmen, um zu zeigen, welche Möglichkeiten im Land eigentlich vorhanden sind.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Jedenfalls wurde uns im Ausschuss keine ausreichende Begründung dafür gegeben, warum ein solches Förderinstrument nicht möglich ist.

(Herr Gürth, CDU: Das stimmt jetzt aber nicht! Es gab so viele gute Argumente und Fakten, wes- halb Ihr Antrag nicht nur nicht sinnstiftend ist, sondern warum es nicht geht!)

- Ja, das war Ihre Auffassung, lieber Herr Kollege Gürth. Aber die muss ich nicht teilen. Mich haben Ihre Argumente jedenfalls in keiner Weise überzeugt.

(Herr Tullner, CDU: Das ist schade!)

Deshalb kann ich Ihnen, meine Damen und Herren, nur empfehlen, dieser Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Zum Abschluss der Debatte spricht Herr Miesterfeldt für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Botschaft dieses Tages muss lauten: Dieses Land braucht eine höhere Selbständigenquote; dieses Land braucht deshalb mehr Existenzgründungen. Dafür gibt es die KfWMikrodarlehen. Deshalb kann man der Empfehlung des Ausschusses getrost zustimmen und alle potenziellen Nutzer aufrufen: Nutzen Sie das vorhandene Produkt! - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Miesterfeldt. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in der Drs. 5/383 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und Teile der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Linkspartei.PDS-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Wahrung des Budgetrechtes des Landtages

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/392 neu

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/429

Zunächst bitte ich Frau Dr. Klein, den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anlass für unseren Antrag ist eigentlich denkwürdig. Im September 2005 haben wir an dieser Stelle - ich muss sagen, fast zum gleichen Zeitpunkt, zu später Abendstunde - eine Missbilligung des Finanzministers und der Landesregierung verlangt, weil sie einem Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer entsprechenden überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zugestimmt haben, ohne das Parlament vorher zu fragen.

Die Koalitionsfraktionen - damals waren es noch die Fraktionen der CDU und der FDP - lehnten die Missbilligung ab. Sie fanden zwar auch nicht toll, was passiert war - aber was sollte man machen?

Nun, meine Fraktion hat vor dem Landesverfassungsgericht geklagt und wir haben in allen Punkten Recht bekommen. Alle Fraktionen haben die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts freudig begrüßt. Dies gilt auch für das Finanzministerium; darauf komme ich noch einmal zurück.

Nun bringen wir fast aus dem gleichen Anlass wieder einen solchen Antrag ein. Diesmal haben wir gleichfalls einen Mietvertrag, der aber nur um zehn Jahre verlängert wurde, und keine Verpflichtungsermächtigung bis zum Jahr 2020.

Die Bilder ähneln sich. Während der Haushaltsberatung über den Einzelplan 11 berichtete die Justizministerin eher beiläufig - eigentlich ging es um die Parkplatzentgelte -, dass man mit dem neuen Mietvertrag für das Justizzentrum Halle eine Reduzierung der Kosten erreichen konnte.

Dann verwies der Präsident des Landesrechnungshofes auf Probleme mit der Finanzierung des Justizzentrums. Diesmal gibt es im Unterschied zum vergangenen Jahr nur einen Mietvertrag mit einer Laufzeit und keine entsprechende Verpflichtungsermächtigung, mit der diese Laufzeit abgesichert wird.

Der Finanzminister verwies darauf, dass die Kosten gesenkt würden und es nur um die Änderung eines Mietvertrages gehe; eigentlich hätte man aber eine Verpflichtungsermächtigung gebraucht.

Die geringeren Mietkosten sind in Ordnung. Ich begrüße dies ausdrücklich und ich betone das auch, weil mich Herr Gürth in der vergangenen Legislaturperiode genau in diesem Zusammenhang mit eben dieser Diskussion nachdrücklich dahin gehend befragte, ob ich denn etwas gegen Wirtschaftlichkeit habe. - Ich habe es damals nicht gehabt und habe es jetzt auch nicht.

(Herr Gürth, CDU: Das ist schon einmal gut!)

Ich habe mich damals auch für Einsparungen ausgesprochen. Nur muss ich sagen: Im Zusammenhang mit dem Umzug des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation sind sie bis heute noch nicht eingetreten und werden auch im nächsten Jahr nicht eintreten. Aber darum ging es damals nicht und darum geht es auch heute nicht. Es geht um das Budgetrecht des Landtages, das gewahrt werden muss.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Entscheidungen über Mietverträge, die eine Laufzeit über mehrere Wahlperioden haben und die auch in den kommenden Haushaltsjahren eingehalten werden müssen, binden die haushaltspolitischen Spielräume künftiger Parlamentarier.

Schauen Sie sich doch nur einmal unseren heute beschlossenen Haushalt für das Jahr 2007 an. Der Haushalt umfasst knapp 10 Milliarden € und wir haben darin Verpflichtungsermächtigungen von rund 2 Milliarden €, sodass in den Haushalten der kommenden Jahre erhebliche Geldbeträge schon gebunden sind.

(Herr Gürth, CDU: Das stimmt!)

Das kann nicht allein eine Angelegenheit der Exekutive sein. Der Landtag muss sich mit diesen Problemen auseinander setzen und muss darüber selbst entscheiden. Insofern liegt für uns in der Tatsache, dass in der Verantwortung des Finanzministers im Juli 2006 eine Verlängerung des Mietvertrages abgeschlossen wurde, ohne entsprechende Vorsorge zu treffen, ein klarer Verstoß gegen das Budgetrecht des Landtages.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im März 2006 war klar, dass der Mietvertrag zu günstigen Bedingungen hätte verlängert werden können. Doch das Finanzministerium lehnte damals den Antrag auf eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Justizzentrum Halle ab. Die Gründe dafür sind uns unbekannt. Aber sie könnten in dem Problemkreis der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit gelegen haben. Denn Optionen zur Verlängerung eines Mietvertrages finden wir eigentlich in jedem Mietvertrag. Es ist auch bekannt, dass man solche Verhandlungen nicht erst fünf Minuten vor der Angst führen sollte, weil man dann selbst keine Verhandlungsoptionen mehr hat.

Die Verhandlungen waren nun erfolgt und erfolgreich für das Land. Eine Vorsorge hinsichtlich einer VE ab dem Jahr 2011 wurde im Jahr 2004 aber nicht getroffen. Aufgrund des Doppelhaushaltes 2005/2006 fiel das Jahr 2005 für die Aufstellung eines Haushaltes ja weg. Insofern könnte man nun auch wieder über den Sinn bzw. Unsinn von Doppelhaushalten sprechen, aber das lassen wir jetzt einmal weg.

(Herr Tullner, CDU: Das können wir hier nicht noch machen!)

Es gab also im Jahr 2005 keine vorsorglich eingestellte VE in der erforderlichen Höhe für einen künftigen Mietvertrag. Es gab auch keine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

Der normale Gang der Dinge wäre jetzt gewesen: Man wartet den Nachtragshaushalt ab und bringt dort eine neue VE ein. Die Landesregierung wäre damit in die Lage versetzt worden, möglicherweise noch bis zum 31. Dezember 2006 einen Mietvertrag mit dem Vermieter für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 abzuschließen. Es wäre vielleicht ein wenig knapp geworden, aber im Prinzip wäre es möglich gewesen.

Man hätte natürlich auch eine entsprechende VE in den Haushalt 2007 einstellen können und den Mietvertrag gleich im Jahr 2007 abschließen können. Aber nun wurde der Mietvertrag am 6. Juli 2006 durch die Limsa ohne Verpflichtungsermächtigung abgeschlossen. Auf einen Nachtragshaushalt wollte man scheinbar nicht warten, zumal zum damaligen Zeitpunkt noch nicht ganz klar war, ob er nun aufgestellt wird oder nicht.

(Frau Fischer, SPD: Doch, dass er aufgestellt wird, das war klar!)

Da hat das Finanzministerium - das ist das eigentliche Problem - die im Jahr 2005 ausgebrachte VE in Höhe von 48,7 Millionen €, deren Mittel eigentlich für das Jus

tizzentrum Burg gebunden waren - das entnimmt man auch den entsprechenden Erläuterungen im Haushaltsplan -, verwendet und hat im Haushaltsplanentwurf 2007 einfach 62 Millionen € daraus gemacht.