Ich komme noch zu einem anderen Aspekt: Dass das Land unter dem Strich sehr viel Geld gespart hat, darüber redet am Ende überhaupt keiner mehr.
Erlauben Sie mir abschließend einen kleinen politischen Exkurs. Vor 16 Jahren, als ich in das Parlament einzog, ging es fast nur um Inhalte. Verfahren spielten keine Rolle. Viele sprechen heute von einer kreativen Zeit voller Arbeitsbefriedigung, von Erfolgen und von Dingen, die sich, sage ich einmal, sehr schnell umsetzen ließen.
Das ist Stück für Stück auf der Strecke geblieben. Was erleben wir heute? - Sich nur noch über Verfahren zu unterhalten, zum Beispiel ob die Finanzamtsstruktur unbedingt ins parlamentarische Verfahren müsste, ob das zulässig ist, obwohl es eine klare Regelung gibt - - Ich sage bewusst: Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er nur noch über Verfahren reden will.
Ich habe für mich entschieden, die Dinge, die ich jetzt regeln kann, so zu klären, dass ich Inhaltliches hinbekomme und das Verfahren so transparent mache, wie es auch sinnvoll ist. Nur, die Dinge, die ich nicht mehr klären kann - - Herr Paqué, dass Sie sich hier so aufspielen, obwohl der 16. März 2006 als Datum, glaube ich, allen noch irgendwie im Hinterkopf sein müsste und jeder weiß, wer damals das Finanzministerium geleitet hat, finde ich natürlich etwas übertrieben.
Gerne hätte ich mich mit all denjenigen, die das kritisch sehen, noch einmal unterhalten. Ich habe mehrmals gesagt, dazu gehörte ich auch. Ich kann es auch nochmals sagen. Ich hätte mich mit denen aber auch darüber unterhalten, dass durch die vorgenommenen Vertragsänderungen - dafür gab es leider nur ein sehr kleines Zeitfenster, was damit zusammenhängt, dass eine Preisindexerhöhung vor der Tür stand und man dann die Verhandlungen aufgenommen hat - die monatliche Belastung um rund 85 000 € gesenkt wurde. Das macht für den Zeitraum von 2006 bis 2020 14,5 Millionen € aus.
Ich hoffe und wünsche mir nicht, dass das darin gipfelt, dass Sie wieder den Gang nach Dessau antreten. Aber
in Abwägung all dieser Dinge, die passiert sind, stehe ich hier und sage: Es ist jetzt, wie es ist. Es wird nicht wieder vorkommen. Aber ich bin froh, dass die 14,5 Millionen € eingespart werden können. Dies ist es mir allemal wert, das noch einmal festzustellen.
Ich sage weiterhin, dass der Vermieter Kosten für EDVAnlagen in Höhe von 400 000 € übernommen hat. Alle diese Punkte hätte ich übrigens auch noch einmal mit jemandem besprechen können, der mich, wenn er es ernst gemeint hätte, eingeladen hätte, mich am Telefon gefragt hätte oder sich in der Fraktion den Sachverhalt noch einmal hätte erläutern lassen. Ich glaube, dazu hätte es dieses Antrags, der nicht allzu oft vorkommen darf, nicht bedurft.
Ich werde trotzdem unabhängig von dieser Diskussion das machen, was ich in den letzten Monaten, glaube ich, hinbekommen habe, nämlich sehr transparent mit allen Fraktionen dieses Parlaments umzugehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Nun hören wir für die CDU-Fraktion Herrn Tullner. Bitte, Herr Tullner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Antrag, bei dem man fast erwartet hat, dass er nach dem Dessauer Urteil in der letzten Woche kommt. Ich stehe auch dazu, dass wir das Urteil begrüßt haben, weil es ein klares und richtiges Urteil in dem Sinne war, dass das Parlament in den Verfahrensstreitigkeiten und auch bezüglich der Frage der rechtlichen Auslegung eine eindeutige Stärkung erfahren hat. Ich finde das als Finanzpolitiker nicht nur gut, sondern zwingend notwendig, damit Irritationen und Unklarheiten ein Stück weit beseitigt werden. Nun gut.
Im Laufe der Haushaltsberatungen - darauf hatte Frau Klein schon hingewiesen - hat uns das Problem der Verlängerung des Mietvertrags für das Justizzentrum in Halle erreicht. Ich denke, bei allen Sichtweisen auf die Formalien sollten wir zunächst einmal - das hat Frau Klein auch gemacht - sagen, dass es um eine Einsparung geht, damit man das auch richtig einordnen kann. Das Land hat dadurch Geld gespart, dass der Mietvertrag verlängert wurde.
Jetzt ist die Frage, ob es dazu eine haushaltsrechtliche Ermächtigung gab. Das ist ganz offensichtlich zumindest zweifelhaft. Ich denke schon, dass man das kritisch werten sollte. Der Minister hat auch noch einmal zum Ausdruck gebracht, dass er das, wenn er es rechtzeitig erfahren hätte, anders gemacht hätte.
Die eigentliche Botschaft, die wir auch mittragen, lautet, dass diese Klarheit des Urteils, die sich aus dem Verfahren in der letzten Woche generiert hat, für die Regierung in den nächsten Jahren handlungsleitend sein soll und muss. Ich würde diesen Lapsus, der hier hinsichtlich der Transparenz unterlaufen ist, einfach in die Zeit der Übergangsphase einordnen und darum bitten, dass wir uns dieses scharfe Schwert der Missbilligung für die weitere Legislaturperiode aufheben; denn ich vermute einmal, in den Tiefen der Landesverwaltung wird es auch in den
Ein letzter Hinweis sei mir noch gestattet, weil der 16. März 2006 im Raum stand. Mir fiel vorhin ein, die Iden des März sind immer eine sehr gefährliche Zeit für die Regierung. Darauf sollten wir achten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwa einem Jahr haben wir im Landtag eine heftige Debatte über die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Anmietung des City-Carrés geführt. Die Frage war damals, ob eine Ausgabe noch unvorhergesehen sein kann, wenn sie dem Finanzminister bekannt war, aber von ihm abgelehnt wurde.
Ich empfehle jedem, der heute geredet hat, egal ob in der gleichen Funktion wie damals oder ob er seine Funktion gewechselt hat, sich diese Debatte in Ruhe noch einmal anzusehen. Ich sehe Frau Fischer, Herrn Bullerjahn und Herrn Felke noch so richtig vor mir, wie sie damals mit großer Begeisterung verlangt haben, dass so etwas nie wieder vorkommen dürfe, dass das abscheulich und sozusagen der Untergang des Abendlandes sei.
Es ging damals genauso wie heute natürlich auch um formale Aspekte, Herr Bullerjahn. Deshalb können Sie heute ganz schlecht fordern, dass wir uns jetzt nicht an formalen Aspekten aufhängen sollen; denn das hohe Niveau an Formalismus, das wir jetzt erreicht haben, ist zu wesentlichen Teilen den Bemühungen der SPD-Fraktion in den letzten vier Jahren zu verdanken.
Ich sage „zu verdanken“; denn wir sollten es sicherlich erhalten und nicht angesichts der großen Mehrheit der Koalition wieder in eine Gutsherrenart verfallen.
Inzwischen hat das Landesverfassungsgericht ein Urteil gefällt und festgestellt, dass in solchen Fällen wie damals die Ausgaben eben nicht unvorhergesehen sind. Alle Landtagsfraktionen und auch das Finanzministerium haben das Urteil begrüßt. Ich glaube, dass wir alle damit die Erwartung verbunden haben, dass wir mit einem analogen Sachverhalt nicht mehr konfrontiert werden. Ich glaube auch, Herr Felke, dass Sie damals gedacht haben, so etwas kommt mir nicht mehr unter. Diese Hoffnung hat sich nicht bewahrheitet.
Allerdings ist bei dem Vertrag, über den wir heute diskutieren, der Sachverhalt nur auf den ersten Blick identisch. Ein Ressort hat aus gut nachvollziehbarer wirtschaftlicher Motivation einen Vertrag ausgehandelt, der das Land in der Jahresscheibe wohl weniger Geld kostet als der alte Mietvertrag; dafür erst einmal Respekt. Es gab allerdings keine Verpflichtungsermächtigung. Selbst die im Haushalt 2007 ausgebrachten 33 Millionen € an VE ab dem Jahr 2011 reichen nicht, um die eingegangenen Verpflichtungen zu decken. Zudem wurde der Vertrag bis zum Jahr 2020 verlängert, obwohl der Landtag in der Zwischenzeit einstimmig für Laufzeiten von
maximal zehn Jahren votiert hat. Das Finanzministerium hat eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im März abgelehnt. - So weit, so gut.
Was dann folgte, ist allerdings nicht gut. Ohne eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung wurde der Vertrag am 6. Juli 2006 durch die Limsa abgeschlossen, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon klar war, dass es einen Nachtragshaushalt geben würde; denn das hatten wir vorher im Plenum beschlossen. Die handelnden Parteien hatten aber ganz offensichtlich keine Lust, noch einige Monate mit dem Vertragsabschluss zu warten. Selbst im Nachtragshaushalt und im Haushaltsplan 2007 findet sich kein Hinweis darauf, dass die Laufzeit des Mietvertrages verändert wurde.
Um es ganz klar zu sagen: Ich finde das Verhalten, das sich hier zeigt, absolut indiskutabel. Der Landtag wurde eher zufällig, um nicht zu sagen aus Versehen informiert. Wir können froh sein, dass es die Zeitung gibt. Anderenfalls hätten wir viele Informationen zu diesem Sachverhalt nicht erhalten.
Jens Bullerjahn erregte sich im September 2005, weil der Finanzausschuss erst zwei Monate nach der Vertragsunterzeichnung informiert wurde. Beim Justizzentrum sind es vier Monate gewesen. Und die Information, die wir bekommen haben, lautet bis heute lediglich, dass der Vertrag am 6. Juli 2006 von der Limsa unterzeichnet wurde, eine Information, für die das Ministerium 106 Arbeitstage und insgesamt 14 Sitzungen des Finanzausschusses brauchte.
Ich finde es ärgerlich, dass es bei den beteiligten Ressorts offensichtlich keinen Lerneffekt gibt. Dabei sollte insbesondere im Justizministerium die Erkenntnis weit verbreitet sein, dass es nicht reicht, das richtige Ziel zu verfolgen, sondern dass man sich dabei auch an Recht und Gesetz halten muss. Auch im Finanzministerium dürfte zumindest klar sein, dass eine Verpflichtungsermächtigung für den Zeitraum des Vertrages vorhanden sein muss.
Es bleibt die Frage, ob sich die Limsa inzwischen völlig selbständig gemacht hat und das Ministerium gar nicht mehr einbindet oder ob das Ministerium den Sachverhalt kannte und den Vertrag trotz fehlender Verpflichtungsermächtigung gebilligt hat. Aus Ihren Aussagen, Herr Bullerjahn, entnehme ich jetzt, dass Ersteres der Fall war: Die Limsa macht, was sie will. - Fragen, die auch heute nicht im Detail beantwortet wurden, die aber geklärt werden müssen.
Ignoriert die Landesregierung auch nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts einfach das Budgetrecht des Landtages? - Es sieht fast so aus.
Ein solches Verhalten ist beunruhigend, zumal Sie im Landtag über eine große Mehrheit verfügen. Ich brauche nur vor mich zu sehen. Sie brauchen also keine Sorge vor der parlamentarischen Behandlung von Anträgen zu haben. Ich hoffe, dass die regierungstragenden Fraktionen für die Zukunft sicherstellen können - Herr Tullner, diesbezüglich nehme ich Sie beim Wort -, dass dies eine Ausnahme bleibt. Wirklich glauben kann ich es nicht. Wir werden deshalb zunächst eine detaillierte Aufklärung verlangen und uns dann weitere Schritte vorbehalten. - Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der FDP - Herr Bischoff, SPD: Starker Tobak, wenn man an die vierjährige Regierungs- zeit der FDP denkt!)
Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Frau Dr. Hüskens, ein bisschen starker Tobak zum Schluss. Das, was wir in den letzten vier Jahren hier erlebt haben, war etwas anderes.
Ich schaue mir einmal die Begründung zu diesem Antrag an. Als ich sie gelesen habe, habe ich gesagt, das Thema kann Anlass sein, im Ausschuss oder im Landtag darüber zu debattieren. Wenn ich aber den Antrag selbst lese, der von Missbilligung spricht, dann muss ich sagen: Dabei kann ich nicht mitgehen. Diesbezüglich bin ich ganz anderer Auffassung; denn das, was vorgefallen ist, ist aus meiner Sicht kein Grund für eine Missbilligung.
Ich möchte gar nicht erst versuchen, die juristischen Winkelzüge nachzuvollziehen, um herauszufinden, ob der bestehende Mietvertrag optional als unbefristetes Mietverhältnis zu bewerten ist oder nicht und ob aus diesem Grunde eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich gewesen wäre oder nicht.
Für mich steht fest: Wir hatten im Finanzausschuss zu oft überplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im Nachhinein zu bestätigen, weil sie eben nicht rechtzeitig angemeldet wurden, obwohl sie weder unabweisbar noch unvorhersehbar waren.
Wir haben vorhin den Prüfbericht für das Jahr 2004 bestätigt. Auf der Seite 57 des Berichts steht zum Beispiel Folgendes:
„In der Haushaltsrechnung 2004 werden durch das Ministerium der Finanzen insgesamt 19 Fälle über- und außerplanmäßiger Ausgaben ohne Einwilligung mit einer Gesamthöhe von rund 3,5 Millionen € dargestellt.“
Das sind Summen, und das in einer Anzahl von Fällen in einem einzigen Haushaltsjahr. Das steht im Prüfbericht des Rechnungshofes, den wir vorhin bestätigt haben. Das, so meine ich, ist etwas anderes, als das, über das wir heute beraten. Eine solche Sache darf sich das Parlament nicht gefallen lassen.
Wenn Sie gestatten, am Ende, Herr Paqué. - Auch in dem vorliegenden Fall der Änderung des Mietvertrags für das Justizzentrum Halle wäre es gut und richtig gewesen, den Finanzausschuss vor der Unterzeichnung zu informieren. Ich kann verstehen, dass in Zeiten der Amtsübernahme und der Vorbereitung der Haushalte, über die wir heute Morgen beraten haben, auch einmal ein Fehler unterlaufen kann und irgendetwas zu wenig Beachtung findet. Ich nehme dem Finanzminister den von ihm bekundeten Unmut über das Vorgehen in seinem Hause ab, und ich glaube, dass ihn das auch selbst ärgert. Künftig darf so etwas nicht wieder vorkommen. Unser Änderungsantrag weist darauf hin.
Frau Dr. Hüskens, wir werden auch in diesem Zusammenhang die Vorfälle genauso kritisch wie in den letzten Jahren verfolgen und denken, dass das nicht wieder vorkommen wird.
Eine Missbilligung dafür auszusprechen halte ich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei.PDS, für eine zu starke Keule, bei der es genau zu bedenken gilt, wann man sie schwingen sollte. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.