Protokoll der Sitzung vom 15.12.2006

Herr Kosmehl hat eine Frage.

Möchten Sie zwei Fragen beantworten?

Bitte.

Der erste Fragesteller ist Herr Grünert.

Herr Rothe, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage bezieht sich auf die Artikel 1 und 2. Dazu sagten Sie, dass insbesondere gemeinnützigen Vereinen und Verbänden der Zugang zu Sportstätten erlaubt werden soll. Wir haben die Situation, dass Schulsporteinrichtungen auch für die Wohngebiete geöffnet werden, dass also dem dortigen sportlichen Drang Rechnung getragen wird, ohne parallel dazu eine neue Infrastruktur zu schaffen. Das würden Sie wahrscheinlich mit Ihrer Unterstützung jetzt ausschließen wollen. Meine Frage lautet: Ist das tatsächlich so?

Die zweite Frage, die ich habe, bezieht sich auf die Änderung des Kommunalabgabenrechts, die hier unterstellt wird. Sind Sie wie ich ebenfalls der Auffassung, dass die generelle Unterstellung eines wirtschaftlichen Vorteils schon eine übermäßige Belastung der Abgabepflichtigen von vornherein beinhaltet, ohne dass die Nutzung und Nutzbarkeit tatsächlich geprüft wird, so wie es die Abgabenordnung eigentlich vorsieht?

Bezüglich der Schulsportstätten bin ich der Meinung, dass eine solche Neuregelung in keiner Weise deren Nutzung auch für Vereins- und andere Zwecke entgegensteht.

(Frau Budde, SPD: Richtig!)

Bezüglich des wirtschaftlichen Vorteils bitte ich Sie einfach, einmal in den Kommentar von Driehaus zum Kommunalabgabenrecht zu gucken. Es ist in jahrzehntelanger Rechtsprechung wirklich ausgeurteilt worden, dass man eine Mindestgebühr veranschlagen darf, die einen bestimmten Sockelbetrag umfasst, der einfach dadurch legitimiert ist, dass es Vorhaltekosten gibt, dass, wenn jeder in seinem Haus einen Hahn haben will, aus dem Wasser kommt, unabhängig davon, ob er einen Liter oder 50 Liter am Tag verbraucht, bestimmte Kosten anfallen.

Ich halte das rechtlich für völlig sauber. Aber wir müssen gucken, dass die soziale Balance bei der Ausgestaltung gewahrt bleibt. Deshalb führen wir im Ausschuss die Anhörung mit dem Verband Haus & Grund durch.

(Beifall bei der SPD)

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Grünert? - Bitte. Danach kann Herr Kosmehl fragen.

Ich habe eine Nachfrage zu dem zuletzt Gesagten. Die 25 % bezogen sich auf die verbrauchsabhängigen Kosten, nicht auf die Grundgebühr zur Erhebung für die Fixkosten, das heißt für die Vorhaltekosten.

Sie haben im Prinzip genau den Punkt, den auch Herr Wolpert angesprochen hat, thematisiert, nämlich dass die Frage des Umweltverbrauchs, des Ressourcenverbrauches auch dem Bürger unterstellt werden kann. Wir haben gesagt, wir möchten keine unendlich hohe Grundgebühr haben, die 100 % der tatsächlichen Summe ausmacht; denn dies behindert letztlich auch das Recht des Gebührenzahlers, bei Überzahlungen von den Überzahlungen wieder etwas zurückzubekommen.

Wir haben schon jetzt permanent die Situation, dass Kleinerzeuger keine Chance mehr haben, auch wenn sie zu viel gezahlt haben - ich hatte das Beispiel 23 m3 genannt -, weil sie permanent von diesen Regelungen ausgeschlossen werden.

Herr Grünert, man kann das rechtssystematisch sowohl über eine Grundgebühr als auch über eine Mindestgebühr regeln. Ich denke, die Einzelheiten sollten wir im Ausschuss besprechen.

(Zustimmung bei der SPD - Frau Budde, SPD: Richtig!)

Jetzt Herr Kosmehl bitte.

Herr Kollege Rothe, ich habe zwei Fragen. Ich habe zunächst eine Verfahrensfrage. Würden Sie dem Landtag zugestehen, dass er über dieses Gesetz ausführlich beraten kann und dies auch umfänglich in Anhörungen begleiten kann, um dann Regelungen zu treffen?

(Unruhe)

Wir haben es schon mehrfach erlebt, dass das Beratungsverfahren im Ausschuss beschleunigt wurde. - Das wäre die erste Frage.

(Frau Budde, SPD: In der letzten Legislaturperio- de vor allem! Da sind die Anhörungen nicht ge- macht worden! - Unruhe)

Die zweite Frage betrifft das Kommunalabgabengesetz. Herr Rothe, Sie sind schon seit längerer Zeit Mitglied des Landtages und haben vermutlich auch verfolgt, wie Entscheidungen des Landtages, die in der Sache sicherlich gut gemeint waren, letztlich in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalts interpretiert worden sind.

Würden Sie mit mir darin übereinstimmen, dass es in diesem Sinne immer problematisch ist, beispielsweise in § 6c wieder eine Kannbestimmung einzuführen, die, wie der Minister ausführte, eine flexible Möglichkeit bieten könnte, die aber nach der Rechtsprechung problematisch sein könnte - daraus können wir ableiten, dass das „kann“ als „muss“ zu lesen ist; es ist zumindest schon zweimal so ausgeurteilt worden -, sodass wir dann tatsächlich keine flexible Lösung haben, und dass wir uns intensiv mit den Formulierungen beschäftigen müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen?

Herr Kollege Kosmehl, zunächst habe ich selbst vorgeschlagen, dass wir eine Anhörung durchführen. Wir sollten im Zweifelsfall lieber zu viele als zu wenige Betroffene einladen.

Bezüglich des Kommunalabgabengesetzes räume ich ein, dass wir uns in der Vergangenheit bei Novellierungen nicht immer mit Ruhm bekleckert haben. Ich denke an die authentische Interpretation, die dann vor dem Landesverfassungsgericht entsprechend gewürdigt worden ist.

Deshalb plädiere ich auch hier für Sorgfalt, bin aber durchaus ein Freund von Kannbestimmungen, wenn sie die kommunale Eigenverantwortung erhöhen.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Harms möchte ebenfalls eine Frage stellen. Bitte schön.

Herr Rothe, ist Ihnen bekannt, dass überproportional häufig übergroße Grundstücke auf dem Lande von alleinstehenden Rentnerinnen bewohnt werden? Welche Entwicklung, Herr Rothe, erwarten Sie hierbei unter demografischen Aspekten? - Danke sehr.

(Unruhe)

Herr Kollege Harms, ich hoffe, dass möglichst wenige alte Menschen in Einsamkeit leben müssen.

(Heiterkeit bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Im Übrigen ist es leider so, dass übergroße Grundstücke auch hohe Kosten verursachen.

(Unruhe bei der FDP)

Aber auch hier müssen wir in den Ausschussberatungen die sozialen Belange mit dem abwägen, was wirtschaftlich eigentlich angemessen wäre. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen über die Überweisungsanträge ab. Es ist eine Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Landwirtschafts- und den Sozialausschuss beantragt worden. - Herr Rothe.

(Herr Rothe, SPD: Landesentwicklung und Ver- kehr! - Frau Budde, SPD: Finanzen!)

- In die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen?

(Unruhe)

Das ist nicht ganz eindeutig. Wir stimmen darüber einzeln ab. Die Federführung soll beim Innenausschuss liegen. Das ist klar. Wer stimmt dem zu? - Das ist die Mehrheit. Das ist so beschlossen worden.

Wer stimmt einer Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss zu? - Das ist die Mehrheit. Das ist so beschlossen worden.

Wer stimmt einer Überweisung in den Sozialausschuss zu? - Das ist die Mehrheit. Das ist so beschlossen worden.

Wer stimmt einer Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu? - Das ist so beschlossen worden.

Wer stimmt einer Überweisung in den Ausschuss für Finanzen zu? - Das ist so beschlossen worden.

Dann hätten wir gleich insgesamt darüber abstimmen können. Damit sind die Überweisungen so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist beendet.

Wir behandeln jetzt den Tagesordnungspunkt, den wir gestern nicht mehr abarbeiten konnten, den Tagesordnungspunkt 18:

Beratung

Anpassung der Planungsregionen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/398