Die Aufhebung der Privilegierung der übergroßen Grundstücke wird zementiert, weil der Grundsatz der gleichen Veranlagung allein mit einer Kannvorschrift nicht ausgehebelt werden kann. Die Folge, dass insbesondere für das Land, ohne eine größere Ursache festzustellen, größere Belastungen festgesetzt werden, ist ein problematisches Signal.
Unerklärlich bleibt, warum eine Anhörungspflicht des später Beitragspflichtigen nicht mehr pönalisiert werden soll. Die Begründung, dass in der Praxis fast nie eine Herabsenkung erfolgt ist, läuft ins Leere. Gerade weil eine solche Folge möglich ist, war eine ordnungsgemäße Anhörung gewährleistet und spätere Streitigkeiten sind vermieden worden. Die Beschränkung von Bürgerrechten bringt also keinen Vorteil.
Meine Damen und Herren! Die Beschränkung der Beteiligung der Träger an der Festlegung der sächlichen und räumlichen Ausstattung ist nicht nachvollziehbar. Auch die Begründung, einem Wunsch der Kommunen nach Deregulierung zu folgen, erscheint angesichts des Widerspruchs der kommunalen Spitzenverbände nicht ganz nachvollziehbar.
Wir sind darauf gespannt, welche weiteren Begründungen noch vorgebracht werden und wie dies in der Anhörung bewertet werden wird.
Als letzten Punkt des Sammelsuriums kommt noch der Bereich der Beseitigung der tierischen Nebenprodukte hinzu. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die von wenigen verursachten Kosten im Verursacherprinzip auch Gegenstand der jeweiligen betriebswirtschaftlichen Kalkulation der Verursacher sind. Die Überbürdung der Kosten auf den Verursacher und damit hauptsächlich auf die Land- und Ernährungswirtschaft bedeutet aber auch, dass ein Abnahmemarkt gestaltet werden muss, der von Wettbewerb geprägt ist. Monopolistische Strukturen haben dann keine Rechtfertigung mehr. Außerdem wird die angestrebte Ausschreibung, meine Damen und Herren, in unserem Land nichts helfen.
Wir haben nicht eine solche Menge von Tieren, dass es genügend Anbieter zur Beseitigung gibt, weil die Beseitigungsanlagen nämlich so kostenintensiv sind, dass die Angebote unterbleiben werden. Sie haben keinen Markt, den Sie organisieren können.
Im Übrigen haben Sie auch noch eine öffentliche Aufgabe, nämlich den Seuchenschutz. Deswegen sind Sie durchaus noch dabei, eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen, die Sie nicht völlig auf den Verursacher abwälzen können. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt die Zielstellung der Landesregierung, die Kommunen von Aufgaben und Ausgaben zu entlasten.
- Ja. - Der Herr Minister hat eben offen und ehrlich gesagt, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht der große Wurf ist.
Lassen Sie uns das einmal im Einzelnen betrachten. Ich hoffe, dass wir nach der Rede, die Herr Kolze gehalten hat, wenigstens diesen ersten Schritt auf dem Weg zur Entlastung der Kommunen, den dieses Gesetz tatsächlich enthält, noch hinbekommen.
Die Aufhebung der Sportstättenverordnung ist lange überfällig. Sachsen-Anhalt ist das letzte Bundesland, in dem die noch aus DDR-Zeiten herrührende Verordnung zur Sicherung und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum fortgilt.
(Herr Kosmehl, FDP: Was ist denn daran schlecht? - Herr Kley, FDP: Weil andere ein Ge- setz haben, was besser ist, das Sie aber ableh- nen! - Zurufe von der SPD - Unruhe)
Ich erinnere mich gut an den Versuch der Regierung Höppner, die Verordnung aufzuheben. In der Landtagsdebatte am 19. Juni 1999 standen inhaltlich übereinstimmende Anträge der CDU und der PDS zur Abstimmung, es bei der unentgeltlichen Nutzung kommunaler Sportstätten zu belassen und an der alten DDR-Sportstättenverordnung festzuhalten.
Abgelehnt wurde der Antrag der SPD-Fraktion, die Landesregierung aufzufordern, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landessportbund Vereinbarungen zu treffen, um die weitere kostengünstige Nutzung kommunaler Sportstätten durch gemeinnützige Sportvereine, die sich insbesondere der Kinder-, Jugend- und Nachwuchsförderung widmen, zu sichern.
Genau dies, der Abschluss von Vereinbarungen auf Augenhöhe, war und ist der richtige Weg, mit den Problemen umzugehen. Da heute nicht die CDU und die
Herr Minister Hövelmann hat bereits auf das zwischen der alten und neuen Sozialministerin und dem Landessportbund erzielte Einvernehmen hingewiesen. Auch künftig wird der Sport in Sachsen-Anhalt großzügig gefördert.
Als Innenpolitiker bedauere ich es aber, dass die Landesregierung es für erforderlich hält, die Verordnung zu überarbeiten, anstatt sie aufzuheben und konsequent auf Vereinbarungen mit dem Landessportbund und den kommunalen Spitzenverbänden zu setzen.
Ich kenne keinen Gemeinderat, der nicht bereit wäre, den Vereinssport und insbesondere den Jugend- und Behindertensport zu fördern. Aus meiner Sicht würde der angekündigte Erlass des Innenministeriums völlig ausreichen, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Aktivitäten gemeinnütziger Sportvereine in der Regel dem Allgemeinwohl dienen, also die Kommunalaufsichtsbehörden angewiesen werden, entsprechende Gebührenentscheidungen von Kommunen auch bei unausgeglichener Haushaltsführung zu akzeptieren und nicht zum Kriterium der Haushaltskonsolidierung zu machen.
(Herr Kosmehl, FDP: Ach! - Zurufe von Frau Weiß, CDU, und von Herrn Kolze, CDU - Unruhe bei der CDU und bei der FDP)
Verehrter Herr Kollege Rothe, halten Sie es nicht für unabdingbar, dass im Interesse der Gemeinden und auch der Sportvereine Rechtssicherheit geschaffen wird, damit nicht durch kommunalaufsichtliches oder anderes Handeln Gutgemeintes nicht mehr möglich ist?
Ist Ihnen bekannt, dass eine große Zahl von Gemeinden, die jetzt unter Haushaltsvorbehalt stehen, große haushalterische Probleme haben und zwangsläufig die Einnahmen maximieren müssen, die sie generieren können? Dann würde es zwangsläufig dazu kommen, dass Gebühren erhoben würden, die die Vereine nicht mehr bezahlen könnten.
Wenn man den Sport, die gemeinnützige Tätigkeit unterstützen will und wenn man verhindern will, dass vieles, was im Land ehrenamtlich organisiert wird, nicht zusammenbricht, halten Sie es dann nicht für unabdingbar, dass man Rechtssicherheit schafft und gewährleistet, und meinen Sie nicht, dass das Verordnungsziel vielleicht doch ein bisschen zu dünn war?
Herr Kollege Gürth, nach meiner Überzeugung ist die Rechtssicherheit auch ohne eine solche Verordnung gegeben.
Meine Damen und Herren! Das Thema Tierkörperbeseitigung hat den Landtag schon in der Vergangenheit beschäftigt. Es ist sachgerecht, das Verursacherprinzip hier schrittweise zum Tragen kommen zu lassen. Der Kostenanteil der Landkreise wird von 50 % auf null reduziert. Angesichts des Millionenbetrags, um den es hierbei geht, kann man von einer echten Entlastung der Landkreise sprechen.
Lassen Sie mich zuletzt ein paar Worte zur beabsichtigten Änderung des Kommunalabgabengesetzes sagen. Hierbei geht es zum einen um die Problematik der übergroßen Grundstücke, zum anderen um die Mindestgebühr bei geringen Verbrauchsmengen. Herr Grünert hat das Thema zu Recht angesprochen.
Uns allen liegt ein Schreiben des Präsidenten der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Sachsen-Anhalt vor. Wir wollen Herrn Dr. Neumann neben den kommunalen Spitzenverbänden zu einer Anhörung in den Landtag einladen. Wir ändern das Kommunalabgabenrecht nicht ohne eine Anhörung der Betroffenen.
Kleineinleiter haben nicht so eine starke Lobby wie große Wirtschaftsunternehmen. Es muss sozial gerecht zugehen.
Dabei gilt es jedoch, eine Gängelung der Kommunen zu vermeiden. In den Kommunen selbst sind Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein vorhanden, um den örtlichen Gegebenheiten gerecht werdende Entscheidungen zu treffen.