Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDS fordert in ihrem Antrag, der uns hier zur Beratung vorliegt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, damit die Planungsregionen bis zum In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform ihre neue Gestalt erhalten.
§ 17 des Landesplanungsgesetzes beschreibt die territoriale Zuständigkeit der fünf regionalen Planungsgemeinschaften und die Landkreise, aus denen sie zusammengesetzt sind.
Nach der Kreisgebietsreform sind allein für die Altmark keine neuen Regelungen notwendig. Allerdings für mindestens zwei regionale Planungsgemeinschaften dürfte es notwendig sein, Änderungen herbeizuführen.
Da dieser Umstand nicht zweckdienlich ist bzw. da es zweckdienlich wäre, ihn zu ändern, müssen wir zur Erledigung der Aufgabe der Regionalplanung den neuen Kreisstrukturen angepasste Planungsregionen festlegen.
Meine Damen und Herren! Eigentlich ist die Änderung des Gebietszuschnittes der regionalen Planungsgemeinschaften eine logische Folge der Kreisgebietsreform. Da diese Änderung, wie in dem Antrag begründet, nur mit einer Gesetzesänderung erreicht werden kann, ist auch die Vorlage eines entsprechenden Entwurfs logisch.
Die Umsetzung der Kreisgebietsreform erfolgt weder plötzlich noch überraschend. Somit hatte die Landesregierung genügend Zeit, in Abstimmung mit den betroffenen Aufgabenträgern und deren Interessenvertretern die Neuordnung der Planungsregionen vorzunehmen.
Der Minister sagte es bereits: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ist fertig. Das Kabinett wird darüber abstimmen und ihn im Januar 2007 diesem Hohen Haus zur Beratung vorlegen. Im Gegensatz zur PDS-Fraktion hatten wir in diesem Fall keine wirklichen Bedenken, dass die Landesregierung dies vergisst oder zu spät erledigt.
Da die Forderung des Antrages inhaltlich korrekt ist und wir nach der Ankündigung des Ministers auf eine baldige Vorlage des Gesetzentwurfs hoffen dürfen, können wir diesem Antrag bedenkenlos zustimmen.
Nun gibt es noch einen Änderungsantrag, der zwei Änderungen beinhaltet. Die erste Änderung besteht darin, das Wort „unverzüglich“ durch das Wort „zeitnah“ zu ersetzen. Meine Damen und Herren! Das ist mir relativ
gleichgültig. Wichtig ist mir nur, dass es rechtzeitig vor dem 1. Juli 2007 beschlossen wird. Allein darauf kommt es an.
Die zweite Änderung hat mit diesem Antrag tatsächlich wenig zu tun. Diesbezüglich haben Sie Recht, Herr Köck. Nicht nur das Landesplanungsgesetz soll geändert werden, sondern auch die Grundsätze der Raumordnung als Grundlage des neuen Landesentwicklungsplanes sollen gesetzlich geregelt werden.
Das ist aus unserer Sicht begrüßenswert, weil die beabsichtigte Neuerstellung des Landesentwicklungsplans eigentlich nur auf dem Verordnungsweg stattfinden sollte. Mit diesem Antrag gewinnt der Landtag ein Stück Souveränität zurück. Er kann zumindest über die Grundsätze per Gesetz bestimmen. Das freut mich.
Ich hätte zwar nicht gedacht, dass man bei diesem Thema über den ersten Antrag der PDS noch auf besetzte polnische Gebiete kommen kann - das ist schon sehr weit gefasst -, aber wenn wir so die Gelegenheit haben, die Landesregierung, die ohne Not in ein Gesetz des Landtages eingreifen will, festzunageln, dann stimmen wir auch dem Änderungsantrag gern zu. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bitte ich um Nachsicht für meine Aufgeregtheit. Es ist meine erste Rede vor Ihnen hier im Landtag.
Ich bitte Sie erneut um Nachsicht für meine Aufgeregtheit; denn, sehr geehrter Herr Dr. Uwe Köck, das Wort „Schlafmützigkeit“ hat mich doch etwas gestört.
Herr Minister sagte es schon: Wir stehen früher auf. Schauen Sie sich die CDU-Fraktion an: fast 40 Abgeordnete, fit wie ein Turnschuh. Wir stehen früher auf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 11. November 2005 das Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung beschlossen. Dieses Gesetz wird nunmehr am 1. Juli 2007 vollständig umgesetzt. Aus diesem Anlass ist es notwendig, das Landesplanungsgesetz zu ändern. Der Gebietszuschnitt der fünf existierenden Planungsregionen muss den neuen Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte angepasst werden.
Die Notwendigkeit ergibt sich bereits aus dem Grundsatz der Einräumigkeit der Verwaltung sowie daraus, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Regionalplanung für die Planungsregionen sind und diese Aufgaben als Zweckverbände in regionalen Planungsgemeinschaften erledigen. Ich gehe davon aus, dass dies fraktionsübergreifend mitgetragen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinter diesem eher technisch-bürokratischen Thema verbirgt sich jedoch der Auftakt zu einem künftigen raumordnerischen Großvorhaben der von den Fraktionen der CDU und der SPD getragenen Landesregierung - wenn ich das einmal so bezeichnen darf, Herr Minister.
Mit diesem Vorhaben werden wir uns garantiert über die gesamte Wahlperiode hinweg auseinander setzen. Damit sollen die Weichen für eine langfristig zukunftsfähige Entwicklung Sachsen-Anhalts gestellt werden.
Dazu gehören ohne Frage die Änderung des Landesplanungsgesetzes, die gesetzliche Regelung der landesbedeutsamen Grundsätze der Raumordnung und die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes als Verordnung. Ein Schnellschuss wie der vorliegende Antrag der Linkspartei.PDS, der nur eine unverzügliche Zuleitung eines Entwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes einfordert, ist hierbei völlig unangebracht.
Mit Sicherheit ist auch die CDU-Fraktion an einer frühzeitigen Einbindung des Landtages in das angekündigte raumordnerische Großvorhaben sehr interessiert. Der Änderungsantrag der die Regierung tragenden Fraktionen zielt genau darauf ab. Die Zeitschienen hat Ihnen Herr Minister Daehre genannt. Ich denke, damit können wir leben.
Jedoch sollte es der Landesregierung ermöglicht werden - das ist wichtig -, einen gut justierten Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren einzubringen. Wir sind für Nachhaltigkeit, wir sind für mehr Qualität, wir sind gegen Hastigkeit und wir sind gegen Schnellschüsse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner kurzen Rede möchte ich an dieser Stelle darauf verzichten, über Geschwindigkeiten zu schwadronieren, mit denen Gesetzentwürfe den Landtag erreichen sollen. Ich halte es für viel wichtiger, dass mit dem Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes ein erster Grundstein für eine auch künftig ausgewogene Landesentwicklung gelegt werden kann. Genau dieses Ansinnen verfolgen die Fraktionen der CDU und der SPD mit ihrem Änderungsantrag. Ich bitte Sie um Zustimmung dazu. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Güssau, für Ihre erste Rede. - Nun spricht noch einmal, wenn er es denn wünscht, Herr Dr. Köck.
Jetzt wird es wirklich lustig. Am 6. Dezember 2006 endete die Frist für die Einreichung von Anträgen für diese Landtagssitzung. Wenn die Linkspartei.PDS nicht rechtzeitig geschossen hätte,
nicht fristgemäß geschossen hätte, dann wären Sie auf Ihrer Kanone sitzen geblieben, liebe Kollegen von der CDU.
Dann hätten Sie dieses Thema gar nicht in dieses Hohe Haus bekommen können. Sie müssten uns eigentlich dankbar sein.
So eine wichtige Angelegenheit wie die landesbedeutsamen Grundsätze der Raumordnung dem Zufall eines Linkspartei.PDS-Antrages über die Planungsregionen anzuvertrauen - eine höhere Ehrung kann man sich nicht vorstellen.
Vor vier Wochen hatten wir das gleiche Spiel. Damals hatten wir einen Antrag eingebracht mit dem Wunsch, die Landesregierung möge das Parlament über ihre Vorhaben auf dem Gebiet der Landesplanung detailliert unterrichten. Wir haben unseren Antrag fristgemäß vorgelegt. Von Ihnen kam kein Schuss, aber dann die Reaktion: ein Alternativantrag, der all unsere detaillierten Fragen wegbügelte und nur eine allgemeine Berichterstattung zu den Vorstellungen des Bundes zur Raumordnung einforderte. Jetzt setzen Sie nach, dass es Ihnen wichtig ist, die Details zu bringen. Ich frage mich wirklich: Wo ist da eine klare Linie zu sehen?
Ich habe bereits im November 2006 gesagt, dass ich diese Idee interessant finde und dass wir als PDS-Fraktion darauf warten und sehr gespannt sind, wie in diesem Gesetzesentwurf die landesbedeutsamen Grundsätze der Raumordnung auf gesetzlichem Wege geregelt werden. Dafür sagen wir Ihnen unsere volle Unterstützung zu.